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Erscheint Akittwoch u. Samstag — Preis mit „Kreisblatt" u „JlL ustrirten Familienfreund" vierteljährl. 1 Mk. —Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg
M 80.
Samstag, Den 7. Oktober
^pfMIütHmt “^ bic „Schlüchterner Zeitung" b werden noch fortwährend von allen
-— ~— Postanstailen undLandbriefträgern sowie von der Expedition entgegen genommen.
Ein neues Wahl-Reglement für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus«: hat das Slaatsmlnistcrium, wie bekannt, unter dem 18. September 1893 erlassen. Das bisherige Reglement datirte vom 4. September 1882. Das neue Reglement ist nothwendig geworden schon durch die neuen Bestimmungen in Betreff der Anrechnung eines fingirten Steuersatzes von 3 Mark für die nicht ein-
lommensteuerpflichngen Personen bei der ®reiHaffen>
bildung und durch die neue Vorschrift der Bildung zumal erwiesen isi, daß de Jong wah end b« besonderer Abtheilungen innerhalb jebe/urtna^iJ London weilte
in den größeren Gemeinden An ^holländische Polizei übermittelte die Ergebnisse
nicht mit diesen Gesetz-Aenderungen zusammenhängen, haben wir in dem Reglement noch Folgendes zu verzeichnen. Qn § 19 ist ausdrücklich angeführt, daß die
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günstigen Stunde des Tages" zusammenzuberufen
M um dw zuständigen Gememde-Behörden bezw. die s «L^ W ÄÄ L°ndrathe für die kleineren Gemeinden des platten ■ f. f J & b erkennbar.
Landes daraus au mer iam zu machen, baß -e durchaus, NewOrteanZ 5. Okt. Nach einer Reutermeldung W an eine herkömmliche belaßte Stunde für ^ ßnlI ber durch den Cyelon und die Sprmg-
Vornahme der Urwahlen gebunden sind. Weiter ist die in ^r Nacht von Sonntag zum Montag Ge- Lestimmung ,n Fortfall gekommen, wonach bet Beginn neuerdings auf zweitausend angegeben.
der Urwahlen die maßgebenden Bcsiunmungen des °
Gesetzes und des Wahl-Reglements zu verlesen sind.
Auch kommt die Verlesung der Namen aller stimm-
Die Einfügung der erwähnten Worte ist offenbar er
berechtigten Wähler in Fortfall. Beides zusammen
wmöglicht eine Zeitersparniß von etwa einer halben; Assistent Diebel in Allendorf a. W. zum Gerichts- Stunde. Dagegen ist die Bestimmung bestehen ge- j schreiber bei dem Amtsgericht in Schwarzenfels und blieben, wonach der Protokollführer die Wähler nach; versetzt wurde der Gerichtsschreiber, Secretär Decke in der Reihenfolge der Abthcilnngs-Liste aufzurufen hat. Schwarzensels au das Amtsgericht in Naumburg i. H.
Es entscheidet auch künftig für die Stimmabgabe nicht
die Priorität des Erscheinens des Einzelnen vor dem unter dem Namen „Schlüchterner Kalle-Moatt-
Wühltische, und wie früher ist pünktliches Erscheinen zur angesetzten Stunde nothwendig. Auch bet der Wahl der Abgeordneten ist die Bestimmung in Fortfall gekommen, welche die Verlesung der maßgebenden Be- stimmnngen des Gesetzes und des Reglements, sowie des Wahlmänner-Verzeichnisses auordnct. Dies ergiebt eine Zeitersparniß von unter Umständen einer Stunde und mehr. Wie man aus Vorstehendem steht, hat das Slaalsministerium von jeden irgendwie erheblichen Erleichterungen der Wähler Abstand genommen, insbesondere der Anregung keine Folge gegeben, an Stelle der Vornahme der Wahlhandlung zu einer bestimmte Stunde den Wählern nach dem Vorvilde der Gemeinde- wahlen zu gestatten, innerhalb einer Anzahl von Stunden zur Stimmabgabe zu erscheinen.
Deutsches Reich.
Berlin, 4. Oktober. Der Kaiser erledigt auch während seines gegenwärtigen Jagdaufenthalts in Ro- minten täglich in gewohnter Weise die laufenden Re- gicrungsangelegenheiten, arbeitet mit den Kabinettchefs und nimmt Vorträge entgegen. Das Befinden des Monarchen ist das vortrefflichste.
Tnrmstüdt, 27. September. Obschon seit Jahren gegen die Milchpantscher mit ganz außerordentlicher Strenge oorgegnngen wird, haben die seither erkannten Strafen seine wesentliche Besserung gebracht. Dies zeigt ein Fall, über den das Schöffengericht 1 in seiner letzten Sitzung zu urtheilen hatte. Die Milchverkäuferin Henriette Wetzler von Roßdorf war innerhalb der beiden letzten Jahre nicht weniger als achtmal wegen Verkaufs gewasserter und entrahmter Milch bestraft worden und hatte sich wegen^ des gleichen Vergehens abermals zu verantworten. Sie wuide wiederum über- führt und zu 14 Tagen Gefängniß und 100 Mark Geldstrafe (ev. weitere 20 Tage) verurtheilt. Das Urtheil soll öffentlich bekannt gemacht werden.
Pirna. Daß die drohende Einführung der Tabak- fabrikatstcuer und die damit verbundene Gefchaflsstockung sich schon jetzt bemerkbar macht, beweist ein Vorgang in Pirna. Wie die „P. T." mittheilt, wurden anläßlich der geplanten Steuer in einer der größten dort be= stehenden Cigarienfabilken für den Fall, daß der Geschäftsgang sich nicht bald bessert, umfängliche Ar- beitkrentlassungen angekündigt. Denjenigen Arbeitern,
welche freiwillig nusscheidcn oder anderswo in ein Arbeitsverhältniß treten wollten, wurde die sofortige Niedcrlcgung der Arbeit gestaltet.
Ausland.
Holland. Jack der Aufschlitzer? Der „Nieuwe
Rotterdamsche Conrant" meldet, daß im Besitze Frauenmörders de Jong medicinische Instrumente funden wurden von der Art jener, deren sich Jack Ausschlitzer zweifellos bei der Verstümmelung Frauenleichcn bedient haben muß. Dc Jong
des ge- der der ver-
weigert jede Auskunft über den Zweck der Instrumente. Die Polizei glaubt Anhaltspunkte zu der Annahme zu
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; Untersuchung den Londoner Behörden, welche mehrere Detektivs nach Holland entsandten. Die Affaire ruft immer größere Sensation hervor.
Lokales und Provinzielles.
* Schlüchtern, 6. Okt.
* — Ernannt ist der Gerichtsschreibergehülfe,
* — Am 1. Oktober d. J. wurde hier ein Verein
Verein" von 28 Herren gegründet. Der Sinnspruch des Vereins lautet ebenso wie der Name in Schlüchterner Mundart: „Bär riet kömmt, dem würd dr Kop net gewösche." Der Kaltemarkt wird im Volksmunde allgemein als Schlüchterner Kirmcß bezeichnet und ist für Schlüchtern ein sog. historischer Gedenktag, welcher auch von dem Schlüchterner Freundschafts-Bund in Newyork gebührend gefeiert wird. Verherrlicht und verewigt wurde derselbe im Kalle-Moatt-Gcdicht von Herrn Felix Schwarzschild in Newyork, dasselbe wurde, wie sich die Leser erinnern werden, s. Z. in der Schlüchterner Zeitung veröffentlicht. Zweck des Vereins ist, am Kaltenmarkt- und am Lichlmeßmarkt-Abend eine
Tanzmusik zu veranstalten, zu welcher nur Mitglieder Zutritt haben. Der Verein zählt zur Zeit 43 Mitglieder.
Am 1. Oktober d. Js. waren 350
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Jahre welchem Kloster geführt * __
verflossen seit dem Zeitpunkt, an durch den Abt Petrus Lotichus (1.) im Schlüchtern die Reformation durch- wurde (1543).
Die „Fuldaer Zeitung" bringt Nachstehendes:
Aus dem Kreise Schlüchtern, 2. Okt. Wenn die Kandidatur des protestantischen Pfarrers Meyenschcin von den konservativen Vertrauensmännern des Kreises Geluhausen angenommen werden sollte, was mit Bestimmtheit bis jetzt noch nicht ausgesprochen worden ist, so hängt der Ausgang des bevorstehenden Wahl- kampfes von der Stellung, welche die katholischen Wähler in demselben nehmen, lediglich ab. Zu einer Stichwahl zwischen ihm und dem von den National- liberalen ausgestellten Amtsrichter Zimmermann wird es unter allen Umständen kommen, auch dann, wenn ein Zählkandidat seitens der Katholiken ausgestellt werden sollte. Es ist also an der Zeit, eine bestimmte Marschroute zu geben, und wir sind der Ansicht, daß, selbst wenn es politisch richtig wäre, den konservativen Kandidaten Herrn Pfarrer Meyenschcin zu unterstützen, bei dem widerstrebenden Gefühle eines jeden Katholiken, die Wahl eines protestantischen Pfarrers zu fördern, Stimmenthaltung geboten erscheint. Die Niederlage, welche hierdurch die konservative Partei des Wahlkreises erleitet, müssen wir dann lediglich auf die unglückliche Wahl ihres Kandidaten zurückführen, dem anzuempfehlen wäre, sofern er die Frage der Kandidatur nicht zu einer reinen Personenfrage macht, zu Gunsten einer
allseits acccptablcn Persönlichkeit zurückzutreten. Als eine solche wird bereits vielfach genannt der Rittmeister Fre iherr von Stumm in Ramholz, der die Eigenschaft eines Volksvertreters mit Rücksicht ans seine Stellung und seine Beziehungen zu den höchsten Kreisen in Berlin, wie kaum ein anderer in unserem Wahlkreise besitzt.
* — Der Verkauf von verdorbenem Getreide unter Ber- schweigung dieser Eigenschaft an einen Getreidehändler ist nach einem Urtheil des Reichsgeriches, III. Straf- Senats, vom 1. Juni 1893 als der Verkauf verdorbener Nahrungsmittel aus §. 10 Abs. 2, bezw. §. 11 des Nahrungsmittel-Gesetzes zu bestrafen.
* — Ein für das große Publikum wichtiges Er- kenntniß hat das Reichsgericht erlassen. Dasselbe hat entschieden, daß bereits in dem erfolgten Unternehmen der Verleitung eines anderen zu unwahren uneidlichen Ausfagen im Ermittelungsverfahren, um einen Verbrecher der Bestrafung zu entziehen, der Thatbestand der Begünstigung im Sinne des § 257 des Strafgesetzbuchs zu finden ist. Diese Entscheidung ist insofern von großer Bedeutung, als in dem Publikum leider vielfach die Meinung verbreitet ist, daß man nur vor Gericht unter dem Eide die Wahrheit zu sagen brauche, daß aber gestattet sei, auf der Polizei seine Wissenschaft zu verschweigen, und so die Einleitung eines Strafverfahrens gegen Bekannte oder Personen, welche man durch eine wahrheitsgemäße Aussage oder aus sonstigen Gründen nicht „unglücklich" machen will, thatsächlich zu hintertreiben. Diese Anschauung findet ihre vollkommene Widerlegung in obiger Entscheidung und ist damit festgestellt, daß auch die nicht eidliche salsche Aussage vor Polizeibehörden, wenn sie in der Absicht geschieht, einen Schuldigen der Strafverfolgung zu eni'ziehen, unbedingt strafbar ist.
* — Daß ein Amtsrichter auf Grund seiner Prozeß- leitung für eine Kuh schadenersatzpflichtig gemacht wird, dürfte in den Justizannalen bisher kaum regiftrirt sein. Der Käufer einer von ihm als gesund gekauften, in Wirklichkeit aber tuberkulös gewesenen Kuh hatte nämlich, so berichtet eine Berliner Korrespondenz, bei dem Amtsgericht eines in der Nähe von Berlin gelegenen Städtchens gegen den Verkäufer die Klage auf Schadenersatz angestrengt, der betreffende Amtsrichter beräumte aber wegen Feylens der Vollmacht des klägerischen Rechtsanwalts vorläufig keinen Termin in der Sache an, sondern verfügte nur die Vorlegung der Vollmacht binnen einer Frist von 14 Tagen. Während dieser Zeit trat aber Verjährung der Klage ein, weshalb diese zurückgenommen werden mußte. Nun klagte der Käufer der Kuh wegen Schadenersatzes gegen seinen RechtSanwalt, weil dieser bic betr. Vollmacht nicht eingesandt, bezw. das Amtsgericht nicht an dic Terminsbcstimmung erinnert hatte. Diese Klage wurde aber in zwei Instanzen ab- gewiesen; die erwähnten beiden Gründe wurden zur Haftbarkeit des Rechtsanwalts nicht für ausreichend erachtet. Eine Erinnerung an das Amtsgericht zu richten habe dieser überhaupt keine Verpflichtung gehabt. Nun klagte der Käufer der Kuh wegen Schadenersatzes gegen den Amtsrichter, weil dieser es unterlassen hatte, von den der Terminsbestimmung entgegenstchenden Bedenken der betreffenden Partei, bezw. deren Anwalt, Mittheilung zu machen. Das Landgericht II in Berlin erkannte auf Abweisung der Klage, das Kammergericht aber erachtete aus dem in der Klage angeführten Grund den Amtsrichter für schadenersatzpflichtig und legte ihm die Kosten des Verfahrens zur Last.
* — In der Montagssitzung des Klubsfür Landwirthe in Frankfurt stand zuerst auf der Tagesordnung das Ergebniß der Frankfurter Obstmärkte im verwichenen September, die als im besten Aufschwung bezeichnet wurden. Die Märkte boten Gelegenheit zur Anknüpfung vieler geschäftlichen Beziehungen. Eine weitere Besprechung war der Ernte der Kartoffeln und der Zuckerrüben gewidmet. Der Morgen mit Rüben bestaubten Landes lieferte im Durchschnitt 140 bis 170 Zentner, in manchen Reihen sogar 200. Kartoffeln gibt der Morgen 80—100 Centner. Weißkraut, weiße Rüben und Herbstfutter sind ausgezeichnet gerathen. Der Blumenkohl ist derartig reichlich vorhanden, daß die Pferde damit gefüttert werden, ebenso Kühe mit Gurken. An diese Besprechung schloß sich ein Vortrag des Herrn Dr. Becker über die Verwendung rein gezüchteter gefeit im Gährungsprozeß.