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Mittwoch, bcu 22. November

Die wirthschaftliche Gemein schüfe.

Auszug a:.s einer Broschüre von einem westdeutschen industriellen Kreise.

(Fortsetzung.)

Neben die Unabhängigkeit der Regierung tritt

die

Abhängigkeit von dem beweglichen Kapital.

Das Akliengcsetz bedeutet die Vervolksthümlichung der Industrie. Was mehr als Jahrhunderte schnffens- freudiger Thätigkeit an Produktionsmitteln in einzelne Hände zusammengebracht haben, hat dieses Gesetz zer­schlagen. Wenn wirklich der Besitz der Produktionsmittel die Erlösung brächte, würden wir sie in dem Aktienge- setz schon längst besitzen. Der Besitz ist durch dieses Gesetz in viele Hände gewandert; jeder Bürger, jeder Bauer, jeder Arbeiter ist heute thatsächlich in der Lage, in seiner Aktie Mitbesitzer von Fabriken, von Produktions­mitteln zu werden, ein jeder ist Unternehmer. Das, was billiger Weise die Sozialdemokratie will, das ist

hier erreicht.

daß inan das Agrarierthum vom Gesichtspunkt politischer Doktrin und den Antisimitusmus nur vom Standpunkt religiöser Unduldsamkeit beurtheilt. Man kann es den Konservativen nicht verübeln, wenn sie nach den Reden der Herren HammaHr, Oechelhäuser und Fraktionsge- nossen, hinter denen ja die Kohlen-, Eisen- und Textil- Industrie stehen soll, und nach der Art der westdeutschen Blätter die Industrie behandelten. Der Riß, der durch diese Taktlosigkeit geschaffen wurde, ist bis heute noch nicht geschlossen.

Die enge Verbindung der Industrie mit dem Libe­ralismus führte zu einem etwas unüberlegten Hiucin- stürzen in denKulturkampf". Der Ultramonlanismus qinttirte dafür, indem er gegen die Großindustrie die Arbeiter anfbrachte und ihr damit den Boden entzog. Der Nationalliberalismus beeilte sich, die sozialpolitisch in gehässiger Weise diskreditirte und verleumdete Groß­industrie von seineri Rockschößen abzuschütteln.

Die Radikalen aller Schattirungen haben sich die Erfolge der ultramontanen Propaganda zu Nutze gemacht.

Der beschränkte Gesichtspunkt, daß die Lohnfrage zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer ausgefochteu werde, hat gesiegt. Und doch, was giebt es einfacheres als die Thatsache, daß die Lohnfrage in einem Kampf zwischen Arbeitgeber und Arbeitern einerseits und den Verbrauchern sowie deren Vertretern andererseits ent­schieden wird? Aber wie will man verlangen, daß die Arbeiter cinschen, was selbst Regierung und zünftige Sozialpolitiker bis heute noch nicht begriffen zu haben scheinen! Es genügt, demGedanken anzudeuten, um für unsere spätere Begründung Raum zu lassen, da hier ge­borene Feinde der schaffenden Stände nicht vorhanden

sein können.

(Fortsetzung folgt.)

Aber die bösen Folgen der Demokratisirung bleiben Ein unwürdiges Treibjagen auf die Industrie, welches auch hier nicht aus. Die Gesammtheit mag dabei ge-! nicht aus sachlichen Gesichtspunkten hervorging, sondern Wonnen haben, der Fortschritt im allgemeinen soll uicht. lediglich der Vernichtung des politischen Gegners galt, npfpimnet merken, aber die Industrie selbst ist durch diesen war die Folge der industriellen Aufopferung für politische

nicht aus sachlichen Gesichtspunkten hervorging, sondern

geleugnet werden, aber die Industrie selbst ist durch diesen Schritt entthront, weil ihr die Jndustriekönige entzogen wurden. An die Stelle einer Reihe reicher und unab-

llängiger Industrieller, welche mit ihren Arbeitern hinter sich eine bedeutende Macht bilden, tritt nun als Besitzer der Industrie ein buntscheckig zusammengewürfelter, alle Tage wechselnder Haufen von Aktionären, die an das Werk nur das gemeinsame Interesse bindet, so lange viel Geld zu verdienen, als sie die Aktie in der Hand halten. Was später kommt, ist nicht ihre Sorge. Nicht nur, daß neben den Namen-Aktien die ziemlich hielte ljchen Inhaber-Aktien geschaffen wurden, sondern man beging den schlimmsten Fehler, indem man jeder Aktie ohne weiteres gleiches Stimmrecht verlieh und damit der: vagabundirenden Aktie, welche auf ihrer unsteten Wan- derung einige Tage vor der Generalversammlung in die Hände des Börsenspielers gelangt, dasselbe Stimmrecht gab, wie der in festem, alten Besitz ruhenden Aktie des mit dem Unternehmen fest verbundenen provinzialen

Ideen; Eugen Richter erfand den neuen Jndustricadel: Eisenjunker, Ritter vom Schlot, Kohlenbarone und Baum- wollfürslen, und die Phrase vom großindustriepcn Aus- beuterthum» ist seitdem eins der Schlagworte des Libera­lismus geworden.

Auf dem Berge des Unverstands und des Hasses, welchen die bürgerliche Demokratie ausgefallen hatte, ist die soziale Demokratie hochgestiegen. Sie hatte weder in dem Inhalt noch in dem Ton der Agitation etwas zu ändern, sie fand alles vor und folgte einfach den Fußstapfen, von denen sie gesehen hatte und wußte, daß sie zum Ziele führten.

Und was thaten die Nationalliberalen; sie, deren Seele und Hand die Industrie gewesen war und deren Launen sie sich geopfert hatte? Nichts!

Das Um und Auf der bisherigen politischen Siellung- nahme der westdeutschen Industrie ist: nach rechts

Rentners.

Das bewegliche

Kapital hat sich mit raschem

Blick dieser Verhältnisse bemächtigt, und durch den vor jeder Generalversammlung rasch herangezogenen Besitz der nöthigen Anzahl Aktien ist es Beherrscher eines großen Theils der Industrie geworden. Nur da, wo hervor­ragende Kräfte das Werk leiten, ist Widerstand erfolgt und das Werk aus dem Strome des beweglichen Kapitals

gerettet worden. Die Beispiele sind zu schmerzlich, als daß man sie hersetzcu möchte. Es giebt heute kaum ein großes, auf Aktien gegründetes Werk, dessen leitende Personen uicht Banquiers sind.

Sind das die ungünstigen Umstände, welche die In­dustrie vorfand und welche sie nicht bessern kann, so wirkt mancherlei anderes mit, um den Eittfluß des Groß- gewerbes noch weiter herunter zu drücken.

Alle die vorhin genannten ungünstigen Umstände, welche die ungeheuere Spannung, die in der Jndustiie liegt, Herabminderu, würde die völlige Hülflosigkeit bei Industrie nicht begründen können, wenn es nicht ge­lungen wäre, der Industrie die arbeitenden 2h essen zum Theile zu entfremden, welche naturgemäß der Jndustiie den festen stützenden Rückhalt geben müßten.

Nichts hat der Industrie mehr geschadet, als ihre anscheinend selbstverständlich gewordene Verbündung mit dem Liberalismus. Die zugrunde liegenden Beweg-

Das Kommunalabgabengesetz.

II. Die nichtsteuerlichen Einnahmen.

Da Steuern wie in Artikel I ausgeführt nur dann erhoben werden sollen, wenn die sonstigen Ein­nahmen der Gemeinde nicht ausreichen, wird zunächst das Augenmerk auf die Erhebung und Verwendung der nichtsteuerlichen Einnahmen gelenkt werden müssen, und hierfür sind nun auf Grund des Gesetzes folgende Gesichtspunkte zu beachten. Alle den Gemeinden (außer­halb des steuerlichen Gebietes) zur Verfügung stehenden Einnahmequellen müssen in vollem Umfange nutzbar gemacht werden. Zu diesen Einnahmen gehören die Einkünfte aus dem Gemeindevermögen, die Erträge gewerblicher Unternehmungen der Gemeinden, Gebühren, Beiträge, sowie die den Gemeinden überwiesenen sonstigen Mittel. Alle diese Einnahmen müssen zur Bestreitung des Ausgaben verwendet, in die Gemeinde- kasse abgeführt und im Haushaltsplan veranschlagt werden. Unzulässig wäre es, Naturalnutzungen oder die entsprechende Geldbeträge, bestimmte Gebühren, Zeitig. m. einzelnen Gemeindeaugehörigen oder ein­zelnen Klassen von solchen zuzuwenden.

Was besonders die gewerblichen Unternehmungen anbetrifft, so muß die Verwaltung womöglich auf Er- zielung von Ueberschüssen, jedenfalls aber auf volle Deckung der Unkosten bedacht sein; nur bei Unter­nehmungen, die zugleich einem öffentlichen Interesse

. u (um tu, huuj inn» «ich.» ^ ........... (Wasserwerke, Gasanstalten, Schlachthäuser, Viehhöfe, Nur wenige unter den Industriellen sind naturgemäß Markthallen rc.) dienen, tritt dieser Gesichtspunkt zurück, für die Beurtheilung wcilnnssehcndcr Pläne berufen. Bei solchen Unternehmungen können die zu entrichtenden

alles verloren, nach tinks nichts gewonnen.

Tamcudc der Industriellen, vorab aus dem Bereich der Textil- und Kleincisenindustrie, sind Handwerker im Uebergnug zu Fabrikanten oder Fabrikanten im Nieder­gang zu Handwerkern; die Thäler der Sieg, Senne, Wupper, Lahn, Roer, Ruhr sind davon erfüllt. Diesen mangelt die Zeck und vielfach die gründliche Durchbil­dung, um sich mit wirthschaftlichen Fragen zu befassen.

Nur wenige, aber die besten und zum Theil die lei­tenden Köpfe der Industrie haben die Identität der In­teressen der produktiven Klassen begriffen und sind bereit, die Konsequenzen zu ziehen. Wenn der Abgeordnete Vopelius bet seiner Wahl zum Vorstandsmitglird des Zentral-Verbandes deutscher Industrieller die Ansicht aussprach, er verdanke wohl seine Wahl dem Umstand, daß er für das unbedingte Zusammengehen der Land­wirthschaft und Industrie eintrctc, so mochte er wohl der Zeit vorgreifeu- sicherlich fand er aber in vielen Herzen der Anwesenden Zustimmung. Derartige platonische Wahlen aber sind auch das einzige, wodurch die indu­striellen Freunde der wirthschaftlichen Gemeinschaft ihre Wünsche bezeichnen können. Die Industrie ist politisch machtlos; wir haben die Gründe angeführt: die Trennung von den Arbeitern, die Trennung von der Landwirth-

schaft und dem Kleingewerbe.

Weshalb eigentlich ist es nicht gelungen, die Ar­beiter Deutschlands so mit den wirthschaftlichen In­teressen der Industrie zu verschmelzen, wie das in den Vereinigten Scaaten von Nordamerika geglückt ist?

Zwischen den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern lieg? heute in Deutschland ein ungeheueres Mißverständ­niß. Es ist der Mangel an Vertrauen, daß ihre In­teressen wirklich dieselben seien. Es ist leider eine That­sache, daß wir die Hälfte der Arbeiter heute unter die Gegner der produktiven Klassen rechnen müssen und zwar nicht nur im Klein- und Großgewerbe, sondern auch in der Landwirthschaft, wenn auch die ersteren auf den Stufen der Entwicklung vorausgeeilt sind. Die Schule des Radikalismus hat in ihren Erfolgen die ~ " "' ' " . Der Haß und

gründe, welche aus der wirthschaftlichen Entwickelung hervorgehen, wollen wir nicht verkennen. Die konser­vative Partei hat bis in die neueste Zeit hinein zu wenig Verständniß für die Bedürfnisse der Industrie gezeigt; allein es wäre doch nicht nölhig gewesen, durch eine meqr dem Gesetz der Trägheit folgenden Richtung die libciale Doktrin vom Vater aus den Sohn zu vererben und noch bis heute sich der gewöhnlichen Schlagwörter aus den vierziger Jahren zu bedienen. Noch heute wird in cen liberalen Blättern Westdeutschlands, deren Hauptstütze die Industrie ist, mit den SchlagwörternJunker und Pfaffen",Nimmersatte Agrarier" u. t w-, aufs vcwchwcn-

der Landwirthschaft verleitet, sie hat zu Wege gebracht, die Phrase haben alle Bcgrsise aus een Kopf ges c.it.

Vergütungen auf Antrag der Gemeinde von der Auf­sichtsbehörde durch Tarif festgesetzt werden; das Gleiche gilt bei Kurorten. Die Reinerträge müssen für die allgemeinen Ausgaben der Gemeinde verwendet werden.

Ein anderes Mittel znr Beschaffung von Einnahmen sind Gebühren theils für Benutzung der von der Ge­meinde im öffentlichen Interesse unterhaltenen Ver- anstaltungen Anlagen, Anstalten und Einrichtungen ' (Gebühren im engern Sinne) theils für bestimmte Handlungen der Gcmcindcorgane (Verwaltungsgebühren). Für die Feststellung der Höhe der Gebühren im engeren Sinne hat die Gemeinde freie Hand, sie ist jedoch, insofern eine Verpflichtung zur Erhebung von Gebühren für sie besteht, an den Grundsatz gebunden, daß die Verwaltungs- und Unterhaltungskosten dadurch gedeckt werden. Dagegen bedarf es bei Ermäßigung der Gebührensätze oder bei Befreiung von Gebühren (für unbemittelte Personen) der Genehmigung durch den Bezirksausschuß (bei Städten) oder durch den Kreis­ausschuß (bei Landgemeinden). Die Gebührensätze sowie die Feststellung der Voraussetzungen für die Gebühren sind in einer Gebührenordnung bekannt zu machen, ebenso die Bestimmung der Ermäßigung und Befreiung. Was die Vcrwnltungsgcbührcn (für Ge­nehmigung und Beaufsichtigung von Bauten, für Beaufsichtigung von Messen, Märkten, Schaustellungen, Mnsikaussührnngen te.) betrifft, so ist dabei der Grund­satz zu beachten, daß das Aufkommen die Kosten für die besondere Mühewaltung des Verwaltungszweigs deckt, dagegen keinen Ueberschuß giebt; die Feststellung dieser (Verwaltungs-) Gebührensätze bedarf der Ge­nehmigung.

Gebühren im engeren Sinne zu erheben, ist der Freiheit der Gemeinde nicht unter allen Umständen überlassen-. Vielmehr müssen Gebühren erhoben werden, wenn die Veranstaltung einzelnen Gcmeindeangchörigen oder einzelnen Klassen vorzugsweise zum Vortheil ge­reicht; doch findet ein Zwang zur Erhebung von Chaussee-, Wege-, Pflaster- und Brückengeldern, ein Zwang zu Gebühren für die Benutzung von Unter-