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Samstag, den 2. Dezember

Attentate

auf den Kaiser und den Reichskanzler.

Wie aus Berlin gemeldet wird, sind dieser Tage auf S. M. den Kaiser und den Reichskanzler Grafen Caprivi bübische Mordanschläge unternommen worden, deren be­absichtigte Wirkung aber glücklicher Weise durch einen dankenswerthen Zufall bczw. sorgsame Vorsicht vereitelt worden ist. Am Sonntag sind unter der Adresse des Kaisers und der des Reichskanzlers aus Frankreich ganz gleiche, mit einer Sprengpatrone und Zündvorrichtung angefüllte Paketchen angekommen, deren Inhalt wohl geeignet gewesen wäre, die Tödtung oder mindestens eine schwere Velwundung der Betroffenen herbeizuführen, falls nicht eben mit ganz besonderer Vorsicht verfahren worden wäre. Es wird darüber aus Berlin des Näheren berichtet:

Unter den für den Reichskanzler bestimmten Ein­gängen, welche in dem Dienstzimmer des Adjutanten Wilhelmstraße 77 abgegeben werden, befand sich am Sonntag, den 26. d. M., ein Brief aus Orlöans, d. d. 23. 11. 1893, nebst einem dazu gehörigen Kästchen in der Größe eines Msitenkarten-Kartons. Major Ebmeyer, welcher mit der Durchsicht der für den Reichskanzler eintreffenden Sendungen rc. beauftragt ist, öffnete zu­nächst den Brief, welcher den Inhalt jenes Kästchens als ein Muster von Radieschen-Samen bezeichnete. Bei dem weiteren Versuch des Majors Ebmeyer, das Kästchen mittelst eines Taschenmessers zu öffnen, hatte er das Glück, daß ihm aus den Fugen des zunächst nur leicht aufgehobenen Holzdeckels von dem angeblichen Radieschen- Samen einige Körner in die Hand fielen, welche er bei näherer Untersuchung unschwer als Schießpulver fest- stellen konnte. Der hierdurch erweckte Verdacht, eine Höllenmaschine vor sich zu haben, fand durch die unter Zuhilfenahme der Polizei sofort eingeleitete Untersuchung vollste Bestätigung. Das verdächtige Paket wurde auf die Wache des 37. Polizeireviers gebracht, zunächst in Wasser gelegt und später unter Hinzuziehung eines Büchsenmachers vorsichtig geöffnet. Man brächte eine Höllenmaschine hervor, die fast ebenso zusammengesetzt war, wie diejenige, die im letzten Sommer auf der Polizeiwache in Spandau explodirtc. Der Bolzen, der eine gefüllte Patrone zur Entzündung bringen sollte, wurde auch hier durch Gummibänder zurückgehalten, die beim Ocffnen der Umhüllung zerreißen und den Bolzen in Wirksamkeit setzen mußten.

Der Begleitbrief des Pakets lautet in deutscher Uebersetzung:

Herr General! Ich habe die Ehre, Ihnen Radieschen­samen von staunenswerther Wirkung zu übersenden, der, im Monat Dezember gesät, im Februar Früchte trägt, ohne zu erfrieren. Ich habe die Ehre, Herr- General, zu sein rc. Rue du Boutlong 17. G. Dechauteau.

Erst am Dienstag Mittag ist in Berlin bekannt ge­worden, daß unter der Adresse des Kaisers ein ganz gleiches Paket eingegangen und an das Geh. Zivil-Kabinet gelangt war. Nähere Mittheilungen über die Umstände, die dort zur rechtzeitigen Entdeckung der Höllenmaschine geführt haben, fehlen noch; es wird nur gemeldet, daß auch dort durch einen glücklichen Zufall Schaden ver­hütet worden sei.

Die französische Botschaft hat im Reichskanzleramt sofort Erkundigungen über den Sachverhalt eingezogen, um bei der Ermittelung des Thäters hilfreiche Hand leisten zu können. In den Kreisen der französischen Kolonie in Berlin neigt man der Ansicht zu, daß ber Brief und das Paket nicht von einem Einwohner der Stadt OrläanS herrühre, da die sozialen Bedingungen in Organs derartige seien, daß sie kaum anarchistische Attentate ober solche Versuche, wie sie hier vorliegen, aufkommen lassen dürften. Vielmehr seien wahrscheinlich Brief und Paket in Organs nur aufgegeben, um den wirklichen Ursprungsort zu verheimlichen. Der Brief soll übrigens in solch mangelhaftem und unorthogra- phischem Französisch abgefaßt sein, daß der Verfasser, wenn in Stil und Orthographie nicht Verstellung geübt ist, nur in den unteren Volksschichten gesucht werden könne. Außerdem muß es im Hinblick auf den Umstand, daß die dem Kaiser und dem Reichskanzeer ^gegangenen Höllenmaschinen von derselben Konstruktion gewesen sind, wie das im Sommer in Spanbau verwendete Mord­instrument, als verfrüht erscheinen, aus dem Ort der Absenkung bereits bestimmte Schlüsse zu ziehen. Was einstweilen allein unse-e Gemüther beherrschen darf, ist

die freudige Genugthuung über das Mißlingen des An­schlags und der Wunsch, daß es bald gelingen möge, die verbrecherischen Urheber desselben nnd ihre Beweg­gründe aus Licht zu ziehen.

Die wirthschaftliche Gemeinschaft.

Auszug aus einer Broschüre von einem westdeutschen industriellen Kreise.

(Fortsetzung.)

IV. Gütererzengung und Arbeitsanthcil. (Arbeiterfrage.)

Christoph Wilhelm Hufe land, Professor der Medi­zin und Leibarzt des Königs von Preußen, ist schon im Jahre 1836 gestorben. Lebte er heute noch, er würde seine Helle Freude daran haben, daß seine eklektische Heilmethode in der modernen Sozialpolitik ihre Aufer­stehung gefeiert hat und zu einer neuen Blüthe gelangt ist, daß wieder einmal eine schon etwas verblaßte Ent­deckung der Naturwissenschaften Licht in die Nebel der Geisteswissenschaften, besonders in deren modernes Schoßkind, die Sozialwissenschaft, geworfen hat. Hufe- lands Ansicht ging bekanntlich dahin, daß es für jede Krankheit eine von Gott verordnete Arznei gäbe, und daß der ärztliche Verstand dazu da sei, diese Arznei aus- zufinden. Als vorsichtiger deutscher Professor verschrieb er deßhalb für jede Krankheit ellenlange Rezepte und verordnete Arzneien, die aus Dutzenden von Medika­menten zusammengesetzt waren. Er sagte sich, je mehr ich verschreibe, desto sicherer bin ich, das von Gott ver­ordnete Heilmittel getroffen zu haben, je bunter die Mischung der Tinkturen, desto größer der Sicherheits- koeffizient. Die Apptheker lachten sich ins Fäustchen, die Patienten verzogen die Mundwinkel und schluckten.

In unserer Zeit bringt fast jeder Tag einen neuen Vorschlag in Broschüren nnd Zeitungsartikeln zur Lösung dersozialen Frage". Bald soll diese Krankheit durch Produktivgenossenschaften, bald durch Gewerkvereine, bald durch billige Arbeiterwohnungen, bald durch ein hochgradiges Sparsystem, bald durch Gewerbegerichte und Einigungsämter, Rückberufung ber Jesuiten, Anwendung von Petroleummotoren oder durch noch andere, mehr oder weniger abenteuerliche Mittel aus der Welt ge­schafft werden. Jeder behauptet, sein Vorschlag allein führe zum Ziele. Um nach Hufelands Art ganz sicher zu gehen, braut man ein Tränklein aus allen diesen Heilmitteln.

Gemeinsam ist die Anschauung, daß in unsere Zeit ein Neues getreten ist, daß großartige Umwälzungen, wie in der Technik so auch auf sozialem Gebiete bereits vor sich gegangen sind, und daß diese wirthschaftliche Revolution die größten Gefahren für den Bestand der modernen Gesellschaftsordnung in sich birgt. Liegt hierin auch manches Wahre, so wird man sich doch vor einer Ueberschätzung der in den letzten hundert Jahren einge- treleuen wirthschaftlichen und sozialen Umwälzungen hüten müssen. Die moderne Gesellschaft braucht ein rettungsloses Versinken in das Proletariat keineswegs zu fürchten, wenn sie nicht selbst den Verstand verliert unk kleine Uebel durch größere zu vertreiben sucht. Dem Fleiß uub Talent steyen heute weit mehr Mittel und Wege zu seiner erfolgreichen Bethätigung offen als früher, nnd die Sonne Homers scheint auch heute noch. Der Großbetrieb wird niemals den Kleinbetrieb vernichten, oft fördert, ja rettet er ihn, die Maschine wird niemals der Mitarbeit menschlicher Hände entbehren können.

Nur ist die Bestimmung des Antheils, den der Einzelne an dem Ertrage seiner Arbeit zu genießen hat, infolge der vor sich gegangenen großartigen Arbeitstheilung eine schwierigere geworden. Wer vermag heute beispielsweise zu bestimmen, welcher Arbeitsantheil und Arbeitsertrag dem Arbeiter zuzusprechen ist, der den fertigen Drahtstift der Maschine entnimmt, nachdem das Produkt den langwierigen Weg von der Erzgrube durch den Hochofen, durch Dutzende von Walzen und Maschinen und durch Hunderte von Arbeilerhänden durchlaufen hat? Daher die gangbare Phrase von ber Ausbeutung der Arbeiter. Sehen wir deßhalb einmal zu, welche Faktoren des wirthschaftlichen Lebens über­haupt Antheil an dem Arbeitserträge haben.

Es lassen sich mit Bestimmtheit drei Gruppen von einander scheiden: Unternehmer, Arbeiter und Händler. Der Unternehmer bildet in dem Organis­mus der Gütererzeugung den Kopf, der Arbeiter die

Hände, der Händler die Füße. Die Bedeutung und der Arbeitsantheil des Handels, des »ertheilenden Faktors innerhalb der Gütererzeugung, wird an späterer Stelle besonders erörtert werden. Der Unternehmer ist der mehr oder weniger glückliche Finder der Idee, er giebt sein Vermögen, seine Maschinen, seine geistige und körper­liche Arbeitskraft zur Ausführung derselben hin und trägt das gesamte Risiko des Unternehmens. Der Ar­beiter setzt nur seine Muskelkraft für das Unternehmen ein und bezicht in Form seines Lohnes den nach dem Ertrage des fertigen Arbeit s produktes und nach der örtlichen Lebenshaltung ihm zugemes- senen meist steigenden Ertragsantheil. Seine einzigen Produktionsunkosten bestehen in dem Verbrauch seiner Muskel- und Lebenskraft, die er stets wieder herzustellen in der Lage sein muß. In seinem Lohn empfängt der Arbeiter aber nicht nur die Mittel für Nahrung, Klei­dung, Wohnung, sondern auch die zur Befriedigung ideeller Bedürfnisse. Die sittliche und geistige Hebung des Arbeiterstandes wird stets eines der ersten Gebote jedes Unternehmers sein, der sich wirklich auf seinen Vortheil versteht. So unbedeutend auch oft die Dienste sind, die der einzelne Arbeiter an dem fertigen Produkt geleistet hat, sein Fleiß und seine Geschicklichkeit sichern ihm wie dem Unternehmer einen steigenden Ertragsan- theil. Schon hier zeigt sich, daß ein wirklicher Gegen­satz zwischen Unternehmer und Arbeiter nicht besteht. Nur darüber könnte ein Streit entbrennen, wie groß die Quote des Arbeitslohnes sein muß, die über die Anforderung einer nothwendigen Lebenshaltung hinaus- geht. Aber auch hier wird nur durch die Unzufrieden­heit und Begehrlichkeit der Klaffen ein Gegensatz will­kürlich konstruirt. (Forts, folgt.)

Das Kommmtalabgabeugesetz.

V. Vertheilung des Steuerbedarfs auf die verschiedenen Arten der direkten Steuern.

Was nun die Vertheilung des Steuerbedarfs auf die verschiedenen Arten der direkten Steuern anbetrifft, so soll zunächst von dem durch diese Steuern auszubringenden Geiammtsteuersoll das volle Sollaufkommen der Bauplatzsteuer und das der Gemeinde verbleibende Sollaufkommen der Be- iriebSfteuer (für Gast- und Schankwirthschaften rc.) abgezogen werden. Der hiernach verbleibende Steuer­bedarf ist nun auf die verschiedenen Steuerarten nach folgenden allgemeinen Grundsätzen zu »ertheilen.

Was allen Gemeindeangehörigen zu Gute kommt: Au fwendungen für staatliche Zwecke, also für Schul- und Armcnwesen, öffentliche Sicherheit, Gesundheits­pflege re., ferner allgemeine Verwaltungskosten der Gemeinden, soll durch die Einkommensteuer gedeckt werden; dagegen sollen Aufwendungen, die in weit überwiegendem Maße dem Grundbesitz und Gewerbe­betrieb zum Vortheil gereichen (Ent- und Bewässerungs­anlagen, Anlegung von Wegen, die nur landwirth- schaftlicheu oder gewerblichen Zwecken dienen u. s. w.) durch Real steuern aufgebracht werden; Aufwen­dungen im allgemeinen Interesse, aus denen den Grundbesitzern und Gewerbetreibenden besondere Vor­theile erwachsen, (Unterhaltung öffentlicher Straßen, Wasserleitungen, BeleuchtungS- und Feuerlöschwesen u. s. w.) sollen je nach dem Maße der Vortheile auf Realsteuern und auf Einkommensteuern ver- theilt werden. Es können dabei aber besondere Ver­hältnisse berücksichtigt werden. Wo z. B. in Land­gemeinden die ausschließliche Aufbringung des gesummten Steuerbedarfs durch Realsteuern herkömmlich ist und diese Art der Deckung bei den gleichartigen Verhält­nissen der Steuerpflichtigen einen einfachen und gerechten Maßstab der Steuervertheilung bildet, kann hieran auch festgehalten werden. Auf der anderen Seite können lokale Rücksichten, wie z. B. starke Verschuldung des Grundbesitzes, ungünstige Lage der Gewerbetreibenden u. s. w. eine Schonung der Realsteuern rechtfertigen.

Im Uebrigen giebt es für die Vertheilung der Steucrarten bestimmte gesetzliche Regeln, die zwin­gender Natur sind und deshalb schon bei Aufstellung des Etats inibebingt anzuwenden sind. Bei Anwendung dieser Regeln wird zweckmäßig von dem Gesammtbetrage der für jeden Gemeindebezirk vom Staate ver­anlagten Realsteuern ausgegangen. Nach dem Gesammt­betrage dieser Steuern werden fylgende drei Abstufungen