Erscheint Mittwoch u. Samstag — Preis mit „Kreisblatt" u. „Jllustrirten Familienstcund" vicrteljährl. 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.
Samstag, den 10. Februar
Bekanntmachung.
Nach dem Gesetz vom 14. Januar 1894, betreffend Gewährung von Unterstützungen an Invaliden aus den Kriegen vor 1870 und an deren Hinterbliebenen, soll n denjenigen Personen des Soldatenstandes uns Beamten des Heeres und der Marine, welche in Folge ihrer Theilnahme an den von deutschen Staaten vor 1870 geführten Kriegen invalide und zur Fortsetzung des activen Militärdienstes bezw. zur Erfüllung ihrer Amtspflichten unfähig geworden, zu den zuständigen Gebühr- nissen fortlaufende Zuschüsse behufs Erreichung derjenigen Beträge gewährt werden, welche ihnen nach dem Gesetze vom 27. Juni 1870 bezw. nach dem Gesetz vom 31. März 1873 nebst Aenderungen und Ergänzungen zustehen würden.
Diejenigen Invaliden, welche der vorbezeichneten Kategorie angehören, werden aufgefordert, ihre 2hv spräche sofort, spätestens innerhalb 8 Tagen unter Beibringung ihrer sämmtlichen Militärpapiere und des Pensions-QuittungSbuches mündlich oder schriftlich bei dem unterzeichneten Kommando anzumelden.
Fulda, den 5. Februar 1894.
Königliches Bezirks-Kommando.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises wollen vorstehende Bekanntmachung in geeigneter Weise den in ihren Gemeinden resp. Gutsbezirken etwa vorhandenen Invaliden rc. besonders bekannt machen lassen.
Schlüchtern, den 6. Februar 1894.
Der Königliche Landrath: i. B.: Goerz.
Deutsches Reich.
Berlin. Der Kaiser soll sich auf dem parlamentarischen Diner beim Reichskanzler für den russischen Handelsvertrag ausgesprochen haben. Der „Nat.-Ztg." zufolge soll der Kaiser geäußert haben, der russische Bertrag fordere gebieterisch eine glückliche Lösung. Der Reichstag werde sich ein unvergängliches Denkmal errichten und sich die dauernde Dankbarkeit des Volkes erwerben, wenn er von reiner Vaterlandsliebe getrieben, alle Bedenken gegen den Vertrag fallen lasse.
Gera, 5. Febr. Ein Fund von alten Zeiten und von ziemlichem Werthe ist vor etwa 14 Tagen bei dem benachbarten Ernsee gemacht worden. In einem Waldgraben wurde eine schwere steinerne Platte gefunden, in die Schriftzeichen eingemeißelt waren, aus denen man auf einen vergrabenen Schatz in Höhe von einer Million schließen zu dürfen meinte. In der That ist nach Wegräumung der Platte ein Behälter mit einer großen Anzahl alter Münzen ausgegraben worden, die man in Gera in kursfähiges Geld umsetzte. Auf dem Fundplatze hat das im dreißigjährigem Kriege verwüstete Dorf Bottendors gestanden. Man nimmt daher an, baß es sich um eine in jener Zeit in Sicherheit gebrachte größere Geldsumme handelt, die jetzt nach etwa 2bOjäh- riger Ruhe an das Tageslicht gezogen worden. — Ein Kaufmann in Gera, der seit einiger Zeit stellenlos ist, hatte gegen die Einschätzung pro 1894 reklamiert, mit dem Bemerken, daß er doch jetzt gar nichts verdiene. Bei Feststellung dieser Angelegenheit ist nun erörtert worden/ daß das Einkommen des Widerspruch Erhebenden ein erheblich größeres gewesen i|t, als er versteuert hatte. Der junge Mann muß nunmehr die defraudierte Steuer nachzahlen und eine Strafe entrichten, die sich auf einige Tausend Mark beläuft.
Bamberg, 4. Febr. Einen originellen Starrsinn zeigt eine aus vier ledigen Geschwistern bestehende hiesige Gärtnerfanulie. Als vor etwa 10 Jahren wegen Ankaufs ihres Grundstücks für dic neu zu erbauenden Bataillonskasernen Verhandlungen gepflogen wurden, war die Familie Och zu keiner anderen Antwort und Erklärung zu bewegen, als daß ihnen das Feld nicht feil sei. Gegen Och und andere Grundeigemhümcr wurde dann, so berichtet die. Allg. Ztg., das Expropriationsverfahren eingeleitet und durchgeführt, aber die Geschwister Och verweigerten nun die Annahme aller Aktenstücke und Gerichtsbeschlüsse. Thür und Lüden blieben verschlossen; einmal wurde ein Schreiben durch das zufällig offene Oberfenster hineingeworfen; es ging aber alsbald uneröffnet aus demselben Wege zurück. Gerichtsvollzieher, Gerichts- und Polizeiboten Übergaben alle Zustellungen dem Disttiksvorsteher. Die Och setzten ihre Renitenz auch noch flrt, als ihnen die zugesprochene
Summe von 8755 M. ausgezahlt werden sollte. Das Geld konnte den Adressaten nicht ausgehändigt werden und mußte in der städtischen Reservekasse deponirt werden, die es später in der k. Bank anlegte. Dort liegt es heute noch, und jährlich zweimal fordert der Magistrat die Och auf, die Kupons abholen zu lassen. Darauf kommt regelmäßig der Rapport: „Och konnte das Schreiben nicht zugestellt werden, weshalb es an den Distriktsvorsteher abgegeben wurde." Mittlerweile ist ein Mitglied der Familie gestorben. Von den Ueber- lebenden wird der Verstorbene aber noch als lebend mitgezählt. Täglich wird sein Bett frisch gemacht, täglich für ihn der Tisch gedeckt. Die in der Bank deponirte Summe wird natürlich durch Zinsen und Zinseszins täglich größer. Die einstigen Erben werden wahrscheinlich nicht so „starrsinnig" sein, wie die Geschwiste Och.
Aus Baden. Eine zweifelhafte Auszeichnung ist, so schreibt man aus dem badischen Oberlande, durch die allzu große Sparsamkeit eines Gesangvereins dem Vorstände des letzteren zu Theil geworden. Derselbe blickte aus eine 25 jährige Wirksamkeit im Vereine zurück, welchen bedeutsamen Anlaß die Mitglieder nicht vorüber- gehen lassen wollten, ohne ihrem Vorstände eine sinnige Aufmerksamkeit zu erweisen. Zu diesem Zwecke beschloß man, ihm einen Pocal zu überreichen, und da gerade ein Viehhändler einen solchen besaß, den er seiner Zeit als Prämie erhalten hatte, und solchen zu billigem Preise anbot, so kaufte man den Pokal. Mit nicht geringem Stolze wurde dieses Ehrengeschenk dem Jubilar am Sylvesterabend in feierlicher Weise übergeben. Der also beschenkte dankte tief gerührt. Als er zu Hause das Kleinod genau musterte, konnte er am Fuße des Pocals folgende Inschrift lesen: „Zweiter Preis für den besten Ochsen."
Darmstadt, 2. Febr. In einer jüngst dahier statt- gehabten Versammlung der Vertreter der Städte des Großherzogthums Hessen wurde beschlossen, dem Groß- Herzog ein prächtiges und sehr reichhaltiges Silbergeschirr, bestehend aus Taselierwce, Aufsätzen rc als Hochzeitsgeschenk zu überreichen und dasselbe künstlerisch aus- führen zu lassen. Jede der Städte des Großherzogthums soll im Verhältniß ihrer Bevölkerung einen Beitrag leisten und wurde derselbe auf rund zu 10 Pfennig auf den Kopf der Bevölkerung nnsgcschlagen; es würden demnach auf Darmstadt ca. 6000, Mainz 8000, Offenbach 4000, Worms 3000 rc. Mk. kommen.
Groß Munzel (bei Hannover), 1. Febr. Der Groß- köthner S. in Groß Munzel hatte dieser Tage ein feistes Schwein geschlachtet. Einer seiner Nachbarn überstieg Abends den kleinen Zaun, der die beiden Gewese trennt, nahm das Schwein vom Haken, lud es auf seinen Rücken und ging eilends fort. Der Dieb hatte mit der schweren Last glücklich die Höhe des Zaunes erreicht, dann aber verlor er das Gleichgewicht und stürzte vorn über. Während nun das Schwein auf der einen Seite hing, war das Krummholz so unglücklich unter den Hals des Diebes gerathen, daß dieser elend ersticken mußte. In dieser entsetzlichen Lage wurde er am anderen Morgen todt aufgefunden.
Ausland.
Oesterreich. Im Alter von nur 64 Jahren ist Professor Theodor Billroth, einer der geschicktesten und kühnsten Chirurgen, in Abbazia gestorben. Noch Montag schien eine Besserung eingetreten zu sein, aber ein Herzschlag machte plötzlich seinem Leben ein Ende. Sein Tod wird in der ganzen Welt beklagt. Geboren war Billroth in Bergen auf Rügen.
Wie aus Sofia gemeldet wird, hat Prinz Ferdinand von Coburg eine Proklamation erlassen, in welcher er seinem geliebten Volke mittheikt, daß er glücklicher Vater geworden. In der Kundgebung findet sich folgender Passus: „Der Neugeborene ist bulgarischer Prinz, Erbe des bulgarischen Thrones, Prinz von Tirnowa, Herzog von Sachsen, Ritter der ersten und vierten Klasse des militärischen Tapferkeitsordens und Träger des Colliers des Sanct Alexanderordens. Wir ernennen ihn zum Chef des 4. Infanterieregiments von Plewna, des 4. Cavallerie- und des 3. Artillerieregiments." — Das genügt wohl vorläufig!
Paris, 5. Febr. Ueber die Hinrichtung des Anarchisten Vaillant wird aus Paris gemeldet: Die Hinrichtung Vaillant's wurde am Sonntag beschlossen. Als die Nachricht Nachts bekannt wurde, strömte eine
Menschenmenge nach dein Place dc la Roguette, dem Richtplatz. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung waren umfassende Maßregeln getroffen. Die Hinrichtung erfolgte am Montag, früh 7 */4 Uhr. Vaillant starb mit dem Rufe: „Tod der bürgerlichen Gesellschaft! Es lebe die Anarchie!" Vaillant war um 7 Uhr geweckt worden. Um 714 Uhr öffnete sich das Gefängnißlhor und Vaillant trat zwischen dem Scharfrichter und den Gehülfen desselben heraus. Die Hinrichtung ging ohne Zwischen- fall vor sich. Die Leiche wurde darauf in einem Wagen im Galopp, unter Eskorte von 20 Reitern, nach dem Kirchhofe von Jvry gebracht. Der Chef der Sicherheitspolizei folgte in einem Wagen. Eine Stimme rief: „Endlich ist es soweit!" Die zahlreiche Menge stürzte auf den Platz zu, wo die Guillotine stand, wurde aber, bis dieselbe abgebrochen war, von den Polizisten noch znrückgehaltcu.
Lokales und Provinzielles. * Schlüchtern, 9. Febr.
* — Die zweite praktische Lehrerprüfung am Schul- lchrcrscminar zu Schlüchtern beginnt am 28. Juni d. J.
* — Gestern Morgen fand eine hiesige Frau Namens Jordan in einer Kartoffel einen goldenen Ring.
■— Durch Beschluß des Reichsversicherungsamts ist ein neues Formular für die Unfallanzeigen der land- wirthschaftlichcu Bcrufsgcnossenschaft angeordnet, jedoch gestattet, daß das alte Formular bis 1. Januar 1896 noch benutzt wird. Wir machen schon jetzt darauf aufmerksam, daß auch das neue Formular in unserer Buch- druckerei zu haben ist.
* — Die nächste Schwurgerichtsperiode beginnt am 26. d. M. und wird ca. 8 Tage währen. Den Vorsitz führt Herr Landgerichtsrath Dr. Brandt. — In der am Montag Vormittag stattgcfnndencn Sitzung des Königlichen Landgerichts Hnnan wurden u. a. folgende Herren aus dem Kreise Schlüchtern als Geschworene ausgeloost: M ü ller, Nik., Bürgermeister von Uerzell; Schau- berger, Kaspar, Mühlenbesitzer, Niederzell; Schäfer, Nik., Bauer, Oberkalbach; Leipold, Jean, Metzger und Wirth, Schlüchtern.
* — Aus der Strafkammersitzung vom 5. Februar. Ein Schweinehändler von Freiensteinau hatte an einen Metzger in Orb bei Salmünster ein Schwein verkauft und dann in einer Wirthschaft einen von dem Metzger verlangten Schein über die Gesundheit des Thieres selbst fälschlich ausgestellt. Wegen Urkundenfälschung angcklagt, wurde gegen ihn auf eine Gefängnißstrase von drei Monaten erkannt.
* — Unter den Dienstboten herrscht mehrfach die Ansicht, daß ein mit einer Herrschaft eingegangenes Dienstverhältniß durch Rückgabe des etwa erhaltenen Miethethalers wieder rückgängig gemacht werden können. Dies ist eine irrige Auffassung. Bindend ist einzig und allein das zwischen Herrschaft und Dienstboten getroffene Uebereinkommen, selbst wenn solches nur ein mündliches ist. Das „Handgeld" ist eiu aus früheren Jahren stammender und noch jetzt vielfach üblicher Gebrauch ohne rechtskräftige Wirkung, seine Rückgabe entbindet also keineswegs von dem eingegangenen Dienstverhältniß. Für den Dienstbotenwechsel, der am häufigsten um diese Zeit zu geschehen pflegt, bringen wir zur Vermeidung von Strafen den Betreffenden ferner folgende Vorschriften in Erinnerung: 1) Jeder Dienstbote muß beim Eintritt in den Dienst mit einem von der Ortspolizeibehörde ausgefertigten Dienstbuche versehen sein; er hat beim Ausscheiden aus dem Dienste das mit dem Zeugniß der letzten Dienstherrschaft versehene Dienstbuch der Ortspolizeibehörde zur Beglaubigung rc. vorzulegen und dann der neuen Herrschaft zur Aufbewahrung zu übergeben. 2) Keine Dienstherrschaft darf einen Dienstboten ohne Dienstbuch in den Dienst nehmen und jede Dienstherrschaft hat in dem von ihr aufzubewahrenden Dienstbuche bei Lösung des Dienstvertrags die Kolonnen 5 und 6 wahrheitsgetreu auszufüllen; die wissentlich unrichtige Ausfüllung ist strafbar.
* — Wie sollen Handwerker und sonstige Gewerbetreibende rechnen? Diese wichtige Frage beantwortet die „Bayer. Gewerbe-Zeitung" wie folgt: Alt sind die Klagen über Unkenntnniß im Rechnungswesen von Seiten der Handwerker. Man hält in der Regel auch eine genaue Berechnung für zu schwer. Da hat nun jüngst die „Gewerbeschau" ein recht brauchbares Beispiel einer Rechnung veröffentlicht, das verdient in weitesten