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SchlüchternerMung

Erscheint Mittwoch u. Samstag Preis mitKreisblatt" u.Jlluftrirten Familienfreund" vierteljährl. 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.

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^ 19. Mittwoch, den 7. Miliz 1894.

Das bürgerliche Gesetzbuch.

Im Reichstage gab jüngst der Staatssekretär des Reichsjustizamts Nieberding eine Uebersicht über den Gang der Arbeiten zur Feststellung eines bürgerlichen Gesetzbuchs für das deutsche Reich. Nach diesen Mit­theilungen ist der Abschluß der Arbeiten im Spätherbst 1895 zu erwarten. Wie man sich erinnern wird, ist die Zuständigkeit des Reichs durch ein vom 20. Dezember 1873 datirtcs, die Berfassung änderndes Gesetz auf das gesummte bürgerliche Recht ausgedehnt und zugleich die Ausarbeitung eines für das ganze Reich gemeinsamen bürgerlichen Gesetzbuchs beschlossen worden. Bis dahin unterlag der Zuständigkeit des Reichs, abgesehen von einzelnen Spezialrechten, wie Wechselrecht, Handelsrecht und Urheberrecht, aus dem bürgelichcn Recht nur das Obligationenrecht (Recht der Forderungen, Recht der Schuldverschreibungen). Seit 1869 besitzen wir ferner ein einheitliches Genossenschaftsrecht, seit 1871 ein ein­heitliches Strafrecht, seit 1879 eine einheitliche Gerichts­verfassung und ein einheitliches gerichtliches Verfahren. Aber in den Satzungen, welche die Beziehungen der Privatpersonen zu einander von dem kaufmännischen Verkehr abgesehen regeln, herrscht im Reich noch die bunteste Mannigfaltigkeit. Im Ganzen bestehen vier große Rechtsgebiete: das Gebiet des gemeinen Rechts umfaßt die Mehrzahl der Einzelstaaten; hier sind für einzelne Stoffe des Privatrechts Specialgesetze, so z. B. Erbgesetze, Vormundschaftsordnungen rc. erlassen, aber eine Gesammtcodification hat nicht stattgefunden; ferner das Gebiet des preußischenAllgemeinen Landrechts", das in diesem Jahre sein hundertjähriges Jubiläum feiert; dieses umfaßt zwar das ganze Gebiet des Privat- rechts, ist aber in einzelnen Theilen nur als subsidiäre, d. h. den Provinzialrechten nachstehende Rechtsquelle an die Stelle des gemeinen Rechts getreten. Daneben be­steht in einzelnen deutschen Gebieten (Rheinland, Baden, Pfalz und Elsaß-Lothringen) das französische Recht nach dem Code Napoleon, und endlich hat das Königreich Sachsen seit dem Jahre 1863 sein eigenes bürgerliches Gesetzbuch. Aber hiermit ist die Buntscheckigkeit des Privatrechts noch nicht zu Ende: für einzelne Rechts- stosfe herrschen oft in einem und demselben Lande, ja an einem und demselben Orte die verschiedensten Rechts- grundsätze.

Die Ausarbeitung eines allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs soll nun eine Einheit auf diesem Gebiete herbeiführen. Da eine feste gemeinschaftliche Grundlage gewonnen werden sollte, hergestellt in derjenigen Voll­kommenheit, welche dem Maß der in der Nation vor­handenen rechtsschöpferischen Kraft entspricht, so mußte davon abgesehen werden, dem künftigen Gesetzbuch eines der bestehenden Civilgesetzbücher zu Grunde zu legen. Vom Bundesrath wurde eine Kommission von 11 an­gesehenen Rechtsgelehrten gewählt, welche ein allgemeines Gesetzbuch für das ganze Reich auszuarbeiten hatte. Die Verhandlungen begannen am 17. September 1874. Nachdem die für die fünf Theile des Gesetzbuchs be­stimmten fünf Redactoren ihre Entwürfe vollendet hatten, begann die erste Lesung dieser im Oktober 1881, die Ende 1887 abgeschlossen wurde. Im Dezember 1888 wurde vom Bundesrath beschlossen, daß der Entwurf der Kommission, der inzwischen auch der öffentlichen Kritik unterstellt war, von einer zweiten Kommission einer zweiten Lesung unterzogen werden solle. Diese zweite Kommission, die aus 22 Mitgliedern besteht, und bet deren Zusammensetzung auf genügende Vertretung nicht nur der Theorie, sondern auch der Praxis Rücksicht genommen wurde, hat ihre Arbeiten am 1. April 1890 begonnen. Diese Kommission hat bereits den ersten Theil, der die allgemeinen Grundsätze des Rechts um­faßt, sowie den zweiten Theil, der das Obligationenrecht betrifft, in zweiter Lesung vollendet. Auch der dritte Theil, der das Sachenrecht zum Gegenstand hat, ist bis auf eine redaktionelle Durchsicht so weit fertiggestellt, daß er unmittelbar nach Ostern dem Publikum im Druck wird zugänglich gemacht werden können, wie dies bereits auch mit den beiden ersten Theilen (der zweiten Lesung) geschehen ist. Inzwischen ist die Kommission auch schon seit einer Reihe von Monaten in die Berathung des vierten Theils des Entwurfs über das Familienrecht eingetreten und dieses wichtige Kapitel wird im Laufe des Frühsommers dieses Jahres vermuthlich seinen Ab- (schluß finden. Der fünfte und letzte Theil, welcher das Erbrecht umfaßt, wird voraussichtlich im Laufe des

nächsten Winters durchgearbeitet werden. Der folgende Sommer (1895) soll dazu dienen, noch einige vorläufig früher zurückgestellte Kapitel des Werkes zu erledigen und das Einführungsgesetz zum Abschluß zu bringen: mit dem Spätherbst des Jahres 1895 würde alsdann, wie der Staatssekretär des Reichsjustizamts erklärte, das gesammte Werk vollendet vorliegen. Es würden mithin 21 Jahre erforderlich gewesen sein für die Fertigstellung des bürgerlichen Gesetzbuchs. Um die Arbeiten im Bundesrath zu beschtennigen, sollen den verbündeten Regierungen diejenigen Theile des Werkes, die schon fertig gestellt sind, und ebenso die noch fertig zu stellen­den Theile sofort zur Prüfung vorgelegt werden, damit sie ihre Wünsche bei dem Reichsjustizamt zur Geltung bringen können. Die vorzubringenden Wünsche und Er­innerungen sollen dann hier gesichtet werden, und es steht zu hoffen, daß diese Zusammenstellung dann spätestens mit dem Abschluß der Arbeiten in der Kom­mission dem Bundesrath wird vorgelegt werden können.

So nähert sich allmählich das Werk sichtbar seinem Ende: es wird nicht nur ein neues Band für die nationale Einheit sein, sondern die Grundlagen des inneren staatlichen Lebens des Reichs befestigen helfen.

: Schlacht von Sedan einen Massenausflug nach Deutsch- [ land zu unternehmen, um in einer noch zu bestim- - menden Stadt den Tag festlich zu begehen. Die Leip- : ziger Militärvereine luden die amerikanischen Vereine . unter Zustimmung des Rathes der Stadt Leipzig ein, : Leipzig als Feststadt zu wählen.

Aus Thüringen. Die Städte Mühlhausen und i Langensalza verlieren am 1. April nächsten Jahres ; ihre Garnisonen, die seit dem Jahre 1848 dort liegenden Ulanen, denn vor einigen Tagen sind sämmtlichen Be­sitzern der dem Militärfiskus vertragsmäßig zur Be- ; Nutzung überlassenen Gebäude rc. die abgeschlossenen : Vertrüge auf diese Zeit gekündigt worden. Die beiden Städte werden hierdurch in wirthschaftlicher Beziehung einen sehr bedeutenden Schaden erleiden.

®0l§a, 28. Febr. Ein Landwirth aus Wolfs- behringen verkaufte vor einigen Tagen einen Ochsen, welcher 16 Centner wog, für ca. 550 Mk. an einen Metzgermeister in Eisenach. Im Schlachthause genannter Stadt wurde jedoch nachgewiesen, daß das Thier nicht ganz gesund sei, und wurde deshalb das Fleich der Freibank übergeben. Da das Thier nicht versichert war, hat der Käufer den Schaden zu tragen.

Erfurt, 4. März. Bekanntlich ist unser Landkreis einer derjenigen Kreise, die am Schwersten von der Futternoth betroffen worden sind. Es ist daher in der ganzen Umgegend das Vieh mit Futtermitteln erhalten worden, die sonst nie angewendet worden wären. Die Folgen dieser unnatürlichen Fütterung scheinen nicht auszubleiben. Im Dorf Mühlberg, an einer der drei Gleichen gelegen, hat man bereits über 20 Kühe schlachten müssen, weil sie an Knochenerweichung erkrankt waren. Ueber die direkte Ursache ist man sich zwar noch nicht klar, doch das steht fest, daß die Ernährung die Krankheit zur Folge gehabt hat. Es fragt sich nur, welches Nahrungsmittel besonders? Vielfach glaubt man daß das Stroh wegen der Nothreife nicht den genü­genden Kalkgehalt besitzt, um die Knochen zu festigen.

Nordhausen, 28. Febr. Ein hiesiger Bürger hatte sich kürzlich genöthigt gesehen, ein in Konkurs gerathenes Rittergut zu kaufen, um seine daraufstehende Hypothek zu retten. Bald darauf gelang es ihm, das Rittergut zu verkaufen, und zwar so günstig, daß nicht nur das Kaufgeld und seine Hypothek gedeckt, sondern noch ein Ucberschuß von etwa 30,000 Mk. erzielt wurde. Diese letztere Summe hat der hochherzige Mann den Kindern des in Konkurs gerathenen Rittergutsbesitzers geschenkt.

Gelsenkirchen, 20. Febr. Der ganze Kreis Gelsen- kirchen wird nunmehr, nachdem das ursprüngliche Projekt eine Erweiterung erfahren, von elektrischen Eisenbahnen durchzogen werden. Diese Straßenbahnen dürsten von einer Wichtigkeit für unseren Kreis werden, wie kaum anderswo, weil für die Bevölkerung keine genügenden Verkehrsmittel bestehen, die kreuz und quer gehen müssen, wenn sie wirklich dem vorhandenen Bedürfniß abhelfen sollen.

Aus der Pfalz. (Eine ungeschlagene Schlacht.) Während der letzten Generalstabsreisen in der Blies- gegenb hatten mehrere Offiziere u. A. auch das Ge­lände, wo vor 100 Jahren das Gefecht zwischen Fran­zosen und Deutschen bei Biesingen stattfand, eingehend besichtigt und dabei ihre Bemerkungen über den Stand der damals beteiligten Truppenkörper ausgetauscht. Dies hatten einige junge Leute aus der Umgegend gehört und derart aufgefaßt, als ob am Jahrestage der Schlacht dort eine Erinnerungs - Truppenübung statt- finden solle. Als am 17. Februar der Gedächtnißtag gekommen, hatten sich viele Leute bei Biesingen ein­gefunden, um das von ihnen mit Spannung erwartete militärgeschichtliche Schauspiel zu genießen. Allein sie Alle harrten vergebens. In Biesingen war seitens eines Witzboldes ein Telegramm des Jnhalres einge­troffen, die Einwohner möchten bei dem zu erwartenden Schlachtendonner Fenster und Thüren verschließen usw. Die Warnung wurde sofort durch die Ortsschelle zur Kenntniß der Bewohner gebracht, die auch den An­weisungen Pünktlich nachkamen. Als sich nun die ganze Geschichte als ein schlechter Witz herausstellte, waren die Betheiligten höchlich empört und erhoben gegen den Verbreiter der falschen Nachricht Klage wegen des ihnen durch Lichtverbrennen rc. erwachsenen Schadens. Dieser aber hat einstweilen eine Reise über den Ocean an» getreten.

Deutsches Reich.

Berlin. S. M. der Kaiser ist am Freitag Morgen beim Reichskanzler Grafen Caprivi erschienen, um einen Vortrag entgegenzunehmen. Der Monarch hat bei dieser Gelegenheit dem Kanzler für feine engerische Vertretung des Handelsvertrags im Reichstag gedankt und ihm mitgetheilt, daß er ihm seine Büste zum Ge­schenk machen werde. Der Kaiser hat am Freitag auch während 3 Stunden der Sitzung des Landcsökonomie- Kollegiums beigewohnt, in der über die Einwirkungen des Zuckersteuergesetzes und über das Kleinbahnwesen verhandelt wurde.

Für die im Juni in Berlin stattfindende Aus­stellung der deutschen Landwirthschaftsgesellschaft sind die Meldungen recht zahlreich eingegangen. Die Ab­theilungPferde" wird mit 450 Thieren beschickt werden. Rinder sind 800 angemelde;, Schaafe 500, Schweine 400, Ziegen 50. Die Geflügelschau wird 750 Stämme umfassen, die Hundeausstellung endlich wird auf etwa 30 Schäferhunde beschränkt werden.

5. März. Auf der Berliner Stadtbahn sind heute Morgen zwischen den Stationen Charlottenburg und Zoologischer Garten durch Ucberfahren fünf Arbeiter gelötet und einer schwer verletzt worden.

Der TitelProfessor" wird jetzt bekanntlich weit häufiger verliehen als früher. Ein bestimmter Theil der Oberlehrer an höheren Lehranstalten erhält von selbst diese Auszeichnung, außerdem werden auch andere mit der Wissenschaft und Kunst in Berührung stehende Persönlichkeiten jetzt in verhältnißmäßig großer Zahl damit bedacht. Mit Rücksicht hierauf ist, wie dieVoss. Ztg." hört, von der vorgesetzten Behörde in Aussicht genommen, den an Universitäten wirkenden Lehrern zu gestatten, sichUniversitäts-Professoren" zu nennen, und zwar auch dann, wenn sie keine Professur bekleiden, sondern nur in ihrer amtlichen Eigenschaft als Privatdocent, Rektor oder bergt den Professorentitel er­halten haben.

Daß die Ansteckungsgefahr bei Diphtheritis auch für erwachsene Personen eine außerordentlich große ist, wird leider noch viel zu wenig beachtet. Ein trauriger Fall in Berlin giebt jetzt eine neue Mahnung, vor­sichtiger zu sein! In einem dortigen Hotel war das Kind des Wirthes an Diphtheritis erkrank, und eine Wärterin des Kindes war leichtsinniger Weise much in der Küche verwendet. 3 Personen, welche aus der Hotelküche Speisen genossen haben, sind an Diphtheritis erkrankt und gestorben. Vergessen sollte bei Krankheits­fällen an Diphtheritis unter keinen Umständen eine ' gründliche Desinfektion des betr. Zimmers, der Betten, Wäsche u. s. w. werden. Der Ansteckungsstoff der 1 Diphtheritis kann noch nach Monaten unheilvoll wirken. . Erwachsene sind absolut nicht von vornherein gegen An- i stcckung geschützt. Leider ist es ja traurige Thatsache, 1 daß die Verbreitung der Diphtheritis meistens in Folge i von Sorglosigkeit oder Nachlässigkeit Erwachsener erfolgt. -

Leipzig. Die deutschen Militärvereine in den Ver- 1 einigten Staaten von Nordamerika beabsichtigen im ( nächsten Jahr zur 25. Wiederkehr des Tages der s