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SchWemerMung

Erscheint Mittwoch u. Samstag Preis mitKreisblatt" u.Jllustrirten Familienfreund" vierteljährl. 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Ps.

n Mittwoch, den 2L°A-ril" ' 1894.

ist. Der Kaiser kam indessen nicht zum Schuß, da kein Hahn balzte. Um 5 Uhr 20 Minuten kehrte der Kaiser von der Jagd zurück und acht Minuten später erfolg e im Sonderzuge die Abreise nach Dresden. Von dort kehrt Se. Majestät um 12 Uhr 55 Minuten in der kommenden Nacht nach Weisungen zurück, um nochmals sein Jagdglück auf der Balz zu versuchen. Einem Telegramm aus Schlitz zu Folge wird der Kaiser dort am Mittwoch Nachmittag zum Besuche des Grafen Görtz eintreffen.

DemMilitär - Wochenblatt" zufolge ist der Großherzog von Hessen zum Generalmajor befördert.

Fürst und Fürstin Bismarck veröffentlichen in den . Hamburger Nachrichten" ein gemeinschaftliches Schreiben, worin allen Landsleuten und Freunden im Reich und im Ausland für den Ausdruck ihres wohl­wollenden Gedenkens an den Geburtstagen des fürstlichen Paares der wärmste Dank ausgesprochen wird, und zwar mit dem lebhaften Bedauern, daß dies nicht jedem Einzelnen gegenüber möglich ist. Wie denHamburger Nachrichten" aus Friedrichsruh mitgetheilt wird, ist der Post- und Bahnverkehr an den diesjährigen Ge­burtstagen des Fürsten und der Fürstin noch um­fangreicher gewesen, als in früheren Jahren. Zum 1. April sind über 11000 einzelne Glückwünsche, Schreiben, Telegramme, Adressen und Geschenke einge­troffen, die Adressen zum Theil in sehr kunstvoll ge­fertigten Einbänden und zahlreichen Unterschriften. Zum Geburtstag der Fürstin boten die Zimmer des Fürstenhauses den Anblick einer Gartenbauausstellung. Aus der obengenannten Ziffer ergiebt sich, daß eine Einzelbeantwortung der Glückwünsche, selbst wenn täglich hundert Antworten expediert würden, doch erst in mehr als hundert Tagen möglich sein würde.

Die Vorarbeiten zur Ausführung des Gesetzes be­treffend die Erhebung einer Ergänzungs-Steuer, oder wie es richtig heißen müßte Vermögenssteuer, sind an verschiedenen Orten bereits im Gange. Aus Köln berichtet dieK. V. Z." darüber:Zur Zeit sind von von Seiten der Regierung Sachverständige damit beauf­tragt, durch Einschätzung eine Grundlage dafür zu gewinnen, wie der Werth des Grundeigenthums zu bemessen ist. Hierbei ist man von der Auffassung aus- gegangen, daß die Ergänzungs-Steuer auch von dem SpekulationS-Fieber Nutzen ziehen solle. Znr Ermitte­lung des Werthes der Gebäude werden in den einzelnen Straßen einzelne Gebäude herausgegriffen, namentlich solche, die in den letzten Jahren durch Verkauf ben Besitzer gewechselt haben. Deren Verkaufssummen werden ermittelt und der Ergänzungssteuer für das Objekt selbst wie auch für die im Straßenzuge belegenen übrigen Gebäude unter Anwendung einer Minimal- und Maximalsummen-Grenze der letzten Verkäufe zu Grunde gelegt. Der Werth unbebauter Grundstücke wird in gleicher von dem Spekulationsfieber beeinflußten Weise festgestcllt, da auch hier die Verkaufssummen einzelner Grundstücke, welche in letzter Zeit erzielt worden sind, bei Bewerthung unverkaufter Grundstücke zu Grunde gelegt werden sollen.

Aus Darmstudt wird vom 20. April berichtet: Das juugvermählte Großherzogliche Paar hielt am 11 '/2 Uhr Vormittags bei schönem Wetter unter allgemeiner Be­theiligung der Bevölkerung und unter festlichen Ge­pränge seinen Einzug.

In Koburg ist am Freitag die Verlobung des russischen Thronfolgers mit der Prinzessin Alix von Hessen verkündet worden. Damit ist das russische Kaiserhaus in weitere verwandschaftliche Beziehungen zum deutschen Kaiserhaufe getreten. Hoffen wir, daß die Verbindung des russischen Thronfolgers mit einer deutschen Prinzessin auch ein neues Unterpfand für freundliche Beziehungen zwischen dem russischen und dem deutschen Reiche und damit eine fernere Garantie für die Erhaltung des Friedens bieten möge.

Weimar. In einer Anzahl weimarischer Dörfer ist der Gemeindebeschluß gefaßt worden, die Kirmes in diesem Jahr nicht zu feiern. Der Beschluß ist noch aus die hohen mit dem vorjährigen Futtermangel ver­bunden gewesenen Ausgaben der Landwirthe zurückzu- ühren. So wurden in Kerpsleben allein an 10,000 Mark mehr als sonst aufgewendet.

Erfurt, 20. April. Ein werthvoller Alterthumsfund wurde gestern Nachmittag in Erfurt auf einer Baustätte am Gasthause zumSchwarzburger Hof" gemacht. Ein

^MdlmifWl °"^ bie .'Schlüchterner Zeitung" ^imuUnyl U werden noch fortwährend von allen

- -- ~ Postanstalten und Landbriefträgern lowie von der Expedition entgegen genommen.

Das Gese tz betreffend die Abzahlungsgeschäfte.

(Nach den Beschlüssen des Reichstags in dritter Berathung.)

§. 1. Hat bei dem Verkauf einer dem Käufer übergebenen beweglichen Sache, deren Kaufpreis in Theilzahlungeu berichtigt werden soll, der Verkäufer sich das Recht Vorbehalten, wegen Nichterfüllung der dem Käufer obliegenden Verpflichtungen von dem Vertrage zurückzutreten, so ist im Falle dieses Rücktritts jeder Theil die empfangenen Leistungen zurückzugewähren Eine entgegenstehende Vereinbarung ist nichtig. Dem Vorbehalte des Rücktrittsrecht steht es gleich, wenn der Verkäufer wegen Nichterfüllung der dem Käufer ob^ liegenden Verpflichtungen kraft Gesetzes die Auflösung des Vertrags verlangen kaun.

§. 2. Der Käufer hat im Falle des Rücktritts dem Verkäufer für die in Folge des Vertrags gemachten Aufwendungen, sowie für solche Beschädigungen der Sache Ersatz zu leisten, welche durch ein Verschulden des Käufers oder durch einen sonstigen von ihm zu vertretenden Umstand verursacht sind. Für die Ueber- lassung des Gebrauchs oder der Benutzung ist deren Werth zu vergüten, wobei auf die inzwischen eingetretene Werthminderung der Sache Rücksicht zu nehmen ist. Eine entgegenstehende Vereinbarung, insbesondere die vor Ausübung des Rücktrittsrechts erfolgte vertrags­mäßige Festsetzung einer höheren Vergütung ist nichtig. Auf die Festsetzung der Höhe der Vergütung finden die Vorschriften des §. 260 Absatz 1 der Civilprozeßordnung entsprechende Anwendung.

§. 3 Die nach den Bestimmungen der §§. 1, 2 begründeten gegenseitigen Verpflichtungen sind Zug um Zug zu erfüllen.

§. 4. Eine wegen Nichterfüllung der dem Käufer obliegenden Verpflichtung verwirkte Vertragsstrafe kann, wenn sie unverhältnißmäßig hoch ist, auf Antrag des Käufers durch Urtheil auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Die Herabsetzung einer entrichteten Strafe ist ausgeschlossen. Die Abrede, daß die Nicht­erfüllung der dem Käufer obliegenden Verpflichtungen die Fälligkeit der Restschuld zur Folge haben solle, kann rechtsgültig nur für den Fall getroffen werden, daß der Käufer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Theil- zahlungen ganz oder theilweise im Verzug ist und der Betrag, mit dessen Zahlung er im Verzug ist, mindestens dem zehnten Theile des Kaufpreises der übergegebenen Sache gleichkommt.

§. 5. Hat der Verkäufer auf Grund des ihm vor- behaltenen Eigenthumes die verkaufte Sache wieder an sich genommen, so gilt dies als Ausübung des Rück­trittsrechtes.

§- 6. Die Vorschriften der §§. 1 bis 5 finden auf Verträge, welche darauf abzielen, die Zwecke eines Ab­zahlungsgeschäftes (§. 1) in einer anderen Rechtsform, insbesondere durch miethweise Ucberlassung der Sache zu erreichen, entsprechende Anwendung, gleichviel ob dem Empfänger der Sache ein Recht, später deren Eigenthum zu erwerben, ein geräumt ist oder nicht.

§. 7. Wer Lottericloose, Jnhaberpapiere mit Prämien (Gesetz vom 8. Juni 1871, Rcichs-Gesctzbl. S. 210) oder Bezugs- und Antheilscheine auf solche Loose oder Jnhaberpapiere gegen Theilzahlungem verkauft oder durch sonstige auf die gleichen Zwecke abzielende Verträge ver­äußert, wird mit Geldstrafe bis zu fünfhundert Mark bestraft. Es begründet keinen Unterschied, ob die Ueber- gabe des Papiers vor oder nach der Zahlung des Preises erfolgt.

§. 8. Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden keine Anwendung, wenn der Empfänger der Waare als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen ist.

§. 9. Verträge, welche vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeschlossen worden sind, unterliegen den Vor­schriften desselben nicht.

Deutsches Reich.

Berlin. Aus Wasuugeu wird gemeldet, daß der Kaiser, der mittelst Soudcrzuges Montag Nacht um 11 Uhr 30 Minuten auf dem dortigen Bahnhof cin- ß$troffen war, früh 2 Uhr zur Jagd aufgebrochen

Arbeiter förderte mehrere 100 Goldstücke, welche die Inschrift: Siegesmund Romanorum rex zeigten, zu Tage. Alsbald fielen die Umstehenden über das Gold her. Es verschwand manches Stück. Bis jetzt sind dem Herrn Prciß erst 120 Stück abgeliefert worden. In dem Stiefel eines Maurerlehrlings fanden sich 75 Stück vor. Der Goldwerth eines Stückes ist 10 Mk.

Aus Franken Am Freitag hat während eines schweren Gewitters der Blitz in den hölzernen Thurm der im Jahr 1274 erbauten Augustiner-Kirche in Würzburg eingeschlagen und die Kreuzspitze und Kuppel theilweise abgeschlagen. Das entstandene Feuer hat erst nach längeren Bemühungen durch die Dampfspritze gelöscht werden können. Der Thurm ist in der oberen Hälfte fast vollständig ausgebrannt, die im Thurm hängenden 4 Glocken sind unversehrt geblieben. Un­begreiflich ist es, daß der Thurm nicht mit einem Blitzableiter versehen war. Bemerkenswerth ist noch, daß der Blitz auch in das nebenanliegende Gebäude (landwirthschaftliche Fortbildungsschule) eingeschlagen ist, jedoch ohne zu zünden, nur die Mauer stark ver­wüstet und einige Fenster zertrümmert hat. Ein Holz- arbeitet, der im Moment, als der Blitz im Thurme einschlug, an der Kirche vorüberging, ist betäubt worden, ebenso ein Fratcr des Klosters. Am Tag vorher sind, wie aus Bahreuth gemeldet wird, in Oberfranken schwere Gewitter mit Hagelschlag niebergegangen. Der Schaden ist beträchtlich Der Bahndamm der Linie Bayreuth-Weiden ist beschädigt. In Nürnberg hat mehrfach ein kalter Strahl bte Häu,er beschädigt. In Erlangen schlug der Blitz acht Mal ein und zündete einmal. Bei Hirscheid wurde ein Mädchen vom Blitz erschlagen und ihr Bruder schwer betäubt. Auch im Fichtelgebirge hauste ein schweres Unwetter; die Obsternte ist. dort zum Theil vernichtet.

Wiesent a. D., 14. April. Heute Nachmittag zog das erste Gewitter über unsere Fluren. Der Maurer Nothhaft war gerade mit Kartoffellegen beschäftigt, als ein Blitzstrahl herniederfuhr und den rüstigen Mann auf der Stelle lödtete. Der Strahl drang über dem linken Ohre ein und verließ den Körper an der Ferse des rechten Fußes, indem er die ganze Kleidung zer­fetzte, alle Nägel aus den Stiefeln riß und bte Stiefel vollkommen zerfetzt von den Füßen schleuderte.

In Braumbiedersdorf bei Saargemünd hat eine Frau im Juni v. I. ihren Mann ehelicher Zwistig- keiten wegen ermordet, die Leiche verbrannt und die Ucberrefte im Wald verborgen. Durch Zufall sind nun diese am vorigen Montag entdeckt worden und die scheußliche That an den Tag gekommen. Die Mörderin ist geständig.

Bochum, 18. April. Für die diesjährige General­versammlung des Evangelischen Bundes sind nunmehr vom Zentralvorstand die Tage vom 6.-9. August, die vom hiesigen Zweigverein in erster Linie vorgeschlagen worden waren, bestimmt worden.

Posen, 17. April. Dieser Tage machten drei schwere Verbrecher, darunter der berüchtigte Berliner Schauspieler Kringel, einen Fluchtversuch aus dem Zuchthause zu Rabitsch, der aber mißlang. Wie Beniner Blättern von hier gemeldet wird, erhielten die drei je 30 Peitschen­hiebemittelst einer eigens dazu konstruirten Maschine". Sollte wirklich auch schon auf diesem Gebiete die Maschinerie dieHand "-Arbeit verdrängen?

Königsberg. (Vereine ohne Ende.) DieKönigS- berger Allg. Ztg." erzählt: Wo sich ein Verein bildet, da kommt auch bald ein Gegenverein zu Stande dieses Ergebniß hat sich auch bei der eigenartigsten BlütheunsercsVercmswesens, demKreuzottervertilgungs- Berein" gezeigt. In Folge Secession eines oder mehrerer Mitglieder hat sich hier ein neuer Kreuzotter-Verein gebildet und sich ebenfalls die Aufgabe gestellt, die Kreuzottern lebend in Gewahrsam zu bringen. Eine Deputation dieses Vereins erschien heute in unserem Redactionsbureau und legitimirte sich durch Vorzeigung von 29 lebenden Kreuzottern verschiedener Größe und Farbe, welche man am letzten Sonntage eingefangen und in einer Riesenflasche wohl verwahrt hatte.

Ausland.

Wien, 20. April. In drei unmittelbar an der russischen Grenze gelegenen Gemeinden des Bezirks Husialyn in Galizien erkrankten in den letzten Tagen mehrere Personen unter verdächtigen Symptomen, einige