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Erscheint Mittwoch u. Samstag Preis mitKreisblatt" u.Jllustrirten Familienfreund" vierteljährl. 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.

______ _____________ 1894."

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Deutsches Reich.

Berlin. 15. Mai. Der Kaiser ist gestern Abend 10 Uhr 50 Minuten von der Wildparkstation aus nach Pröckelwitz abgereist. Die Kaiserin war auf der Wild- parkstation zur Verabschiedung anwesend. Um 7 Uhr 25 Minuten heute früh traf Se. Majestät in Dirschau ein und setzte nach kurzem Aufenthalt die Reise fort. Die Kaiserin hat sich zur Pflege ihrer Schwester, der Fran Herzogin Friedrich Ferdinand von Schleswig- Holstein-Sonderburg-Glücksburg, welche von einer Prin­zessin entbunden ist, nach Grünholz begeben.

Ueber den Fall des Freiherr» v. Thüngen zu Roßbach bei Zeitlofs, der sich bekanntlich weigert, in der Klagesache des Reichskanzlers gegen ihn vor dem Berliner Landgericht zu erscheinen, hat sich das Organ des Fürsten Bismarck, dieHamburger Nachrichten", folgendermaßen geäußert:Die Pflicht zum Erscheinen vor Gericht findet ihre Schranken in denjenigen gesetz­lichen Bestimmungen, welche die erfolgte Ladung als rechtswidrig erscheinen lassen. Zu den derartigen Be­stimmungen gehört nicht nur § 6 des Einführungs- gesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz, sondern z. B. auch die Bestimmung der preußischen Verfassung, wonach Niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf. Wird der Versuch hierzu von Seiten eines Ge­richts gemacht, so ist es nicht nur nicht die Pflicht des Geladenen, dennoch zu erscheinen, sondern es ist sein gutes Recht, dagegen Einspruch zu erheben, sein Er­scheinen zu verweigern und es auf das Weitere ruhig ankommen zu lassen."

Ueber den Dowe'schen Panzer schreibt eine mili­tärische Correspondenz, daß an zuständiger Seite diese Erfindung als für Kriegszwecke ungeeignet bc.-vrb"'1' wird, sowohl was die Panzerung von Mann und Pferd, als auch die Panzerung beweglicher Feldbefestigungen für die Zukunft betrifft.

Ueber dieSteuerpflicht christlicher Wohlthätig­keitsanstalten" ist vom hiesigen Oberverwaltungsgericht jetzt eine bedeutsame Entscheidung getroffen worden. Das Rettungshaus zn Sch. in Westfalen, einemit den Rechten moralischer Personen ausgestattete Anstalt", hat sich die Aufnahme und Erziehung verwahrloster Kinder gegen ein Pflegegeld von jährlich 120 Mk. zur Aufgabe gesetzt. Der Gemeindevorstand schätzte das Einkommen der Anstalt auf 9000 Mk. und zog sie zur Gemeinde- Einkommensteuer heran. Da aber unter dieses Ein­kommen auch die Beiträge von Kollekten und Geschenken mit eingerechnet waren, klagte das Rettungshaus beim Bezirksausschuß und beantragte überhaupt Steuer­befreiung. Der Bezirksausschuß urtheilte, es sei, da nur der Grundbesitz und die Pachterträgnisse der Anstalt könnten in Betracht kommen, auf 2124 Hundert Mark, statt 9 Tausend Mark zu veranschlagen. Und das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung, mit dem Bemerken, daßder Begriff des Gewerbes nur da anzuwenden sei, wo die Absicht eines Gewinnes vorliege." Richtig!

Der Justizminister hat feststellen lassen, daß bei den Gerichten in Preußen jährlich 6 Millionen Mark an Schreiblohn gezahlt werden, eine Summe, von welcher Kundige behaupten, daß sie einer nicht geringen Ermäßigung sehr wohl unterworfen werden könnte. Der Justizminister hat nunmehr Anlaß genommen, die Ge­richte auf diese bei der Geldlage des Staates gegen­wärtig doppelt unerfreuliche Erscheinung aufmerksam zu machen und neben der Erörterung einzelner Punkte von ihnen Vorschläge und Gutachten eingefordert darüber, wie und wo an Schreibwerk ohne Schädigung des Ge­schäftsbetriebes gespart werden kann.

Einziehung von Kreissteuerkassen. Durch die Neuregelung der Steuerverhältnisse werden im nächsten Jahre die Kreissteuerkassen bedeutend entlastet werden) in Folge dessen werden viele Kreiskassen eingezogen werden und die betreffenden Rentmeisterstellen eingehcn, da die den kleineren Kassen noch verbleibende Arbeit den größeren Kassen mit übertragen wird. Der Minister des Innern hat nun bestimmt, daß zur Erledigung ge­langende Kreissekretärstellen einstweilen nicht zu besetzen, sondern für die vom Rechnungsjahr 1895/96 ab dis­ponibel werdenden Rcntmeister offen zu halten sind. Ebenso sind die Polizei-, Kreisboten- und Strafanstalts- aufseherstellen unbesetzt zu lassen und den vom gleichen Zeitpunkte ab entbehrlich werdenden Kreisvollziehungs­beamten und Kreiskassenboten vorzubehalten.

In Baden-Baden hat, wie man derT. R." von dort schreibt, ein bisher leider noch unermittelter Schandbube in der Nacht zum 1. Mai das Denkmal Kaiser Wilhelm I. vor der Trinkhalle, eine Büste in karrarischem Marmor, ausgeführt von Kopf in Rom, zur Verherrlichung der Maifeier mit blutrother Farbe angestrichen. Wie es scheint, lassen sich die Spuren dieser Niedertracht nicht ganz beseitigen. Man hat daher das verunstaltete Denkmal vorläufig mit einem Kasten überdeckt, um es den Blicken der Vorüber­gehenden zu entziehen.

Mannheim. Eine Heirathsgeschichte, die allerdings für die Urheber keinen angenehmen Ausgang hatte, be­schäftigte die hiesige Strafkammer. Befand sich in dem schönen Heidelberg ein Wagenfabrikant, der, nachdem seine erste Frau gestorben, sich zum zweiten Male die goldenen Fesseln der heiligen Ehe anlegen lassen wollte. Dies hörten zwei hiesige Einwohner, der 43jährize Agent Ludwig Klar und der 34jährige ehemalige Metzgermeister Johann Michael Müller, welche die Ehefrau des Wirths Heinrich Heßdörfer zu überreden wußten, mit ihnen nach Heidelberg zu fahren und sich dort dem Wagenfabrikanten als eine heirathslustige Wittwe mit 2030 000 Mark Baarvermögen vorzustellen. Dem biederen Handwerks­meister gefiel die junge, flotte und hübsche Pseudo-Wittwe sofort, und augenblicklich wurde die Verlobung gefeiert, wobei es sehr lustig herging und wacker gegessen und getrunken wurde, natürlich auf Kosten des Handwerks­meisters. Am Abend reiste dieBraut" wieder ab mit dem Versprechen, recht bald wieder zurückzukehren. Dieses Versprechen erfüllte sich jedoch nicht, und als der Bräutigam" in Folge dessen nach Mannheim reiste und hier Nachforschungen anftcdte, ergab sich, daß er auf den ßeim gekrochen war. Klar und Müller hatten sich natürlich für die Bermittelung derHeirath" eine an­ständige Belohnung von dem Heidelberger Handwerks­meister auszahlen lassen. Das Gericht verurteilte den Klar zu 1 Jahr 7 Monaten Zuchthaus, da er wegen ähnlicher Schwindeleien schon vorbestraft ist, den Müller zu 3 Monaten Gefängniß und die Ehefrau Heßdörfer zu 1 Monat Gefängniß. Ein Agent, welcher der Ehe­frau gefälschte Heirathspapiere verschafft hatte, erhielt ebenfalls einenJJionat Gefängniß.

Ludwigshafen, 10. Man Die Taglöhners-Ehefrau Keller steckte absichtlich ihre Wohnung in Brand, in der sie ihre zwei kleinen Kinder eingesperrt hatte. Ein Kind ist schon gestorben, das andere lebensgefährlich verletzt. Die Rabenmutter wurde sofort verhaftet.

Hammelburg. DerAugsb. Abendztg." wird be­richtet: Die Militärverwaltung hat sich nunmehr ent­schlossen, das Terrain bei Hammclbnrg zur Anlage eines großen Truppenübungsplatzes für das 2. Armee­korps anzukaufen. Das Gelände, nach dem Urtheile Sachkundiger wie kaum ein anderes zu militärischen Uebungen geeignet, dehnt sich südwestlich von Hammel­burg aus. Im Norden wird das anzukaufende Terrain durch eine Linie begrenzt, die von Pfaffenhausen nach Obereschenbach gezogen wird. Schloß Saaleck liegt demnach außerhalb des Geländes. Im Westen bilden den Abschluß des Geländes die Hohenzüge, die sich von Obereschenbach bis Reußenberg ziehen. Knapp an der Ruine Reußenberg vorbei, das Gut Reußenbergerhof in das Terrain einschließend, setzt sich die Grenzlinie der Höllrich-Bonnlandcrstraße zu fort, durchschneidet dieselbe und endet etwa zwei Kilometer vor der Ruine Homburg. Die südliche Grenzlinie zieht sich vom Uhl- berg bei Karlsbad bis zum Oelgrund bei Bounland. Oestlich wird die Grenze des Geländes durch eine Linie markirt, die vom Oelgrund bei Bonnland nach Pfaffenhausen so gezogen wird, daß sie Bonnland und Hundsfeld knapp östlich liegen läßt, die Hundfelder- Pfaffenhemsenerstraße (hohe Straße) durchschneidet und etwa 2 Kilometer östlich von Pfaffenhausen die Nord grenze berührt. Der Landstrich, der zu beiden Seiten der Höllrich-Bonnlanderstraße zum Terrain hinaufzieht und links vom Reußenberg, rechts vom Spurholz begrenzt wird, wird aller Wahrscheinlichkeit nach znr Anlage eines Barackenlagers angekauft, da sich unmittelbar bei Höllrich Quellen befinden, die ganz vorzügliches Wasser in reichlichem Maße liefern. Die Grunderwerbungsgeschäfte sind bereits im Gang. Eine Kommission, bestehend aus dem Herrn Königlichen Jntendanturrath Dörner von Würzburg und den Herren Gutsbesitzern Wickel von Wartmannsrolh, Stelzner von

Gräsendorf und Roth von Euerdorf, leiten die Ver­handlungen. In Höllrich fand am vergangenen Samstag eine Versammlung der betheiligten Grundbesitzer statt, in der der Vorstand des Königl. Bezirksamtes Lohr dieselben über den Gang der Ankaufsgeschäfte informirte.

Gießen, 14. Mai. Student vergiftet. In einer hiesigen Studentenkneipe saßen in gestriger Nacht in lustigster Laune die Commilitionen. Der Becher freiste fröhlich in der Runde und überall schien die heiterste Pfinststimmung zu herrschen. Plötzlich spricht der Student N. zu feinen Freunden:Ich habe mich ver­giftet", und kaum hat er die Worte yervorgestoßen, da lag er, vom Stuhle fallend, bewußtlos am Boden. Sofort wurde ein Arzt herbeigerufen, der verschiedene Gegenmittel anwandte, indeß ohne Erfolg. Der Student wurde darauf in die Klinik verbracht, doch auch hier erwiesen sich alle Gegenmittel als wirkungslos und nach kurzer Zeit trat der Tod ein.

Ausland.

Venedig. Ueber ein Bravourstück deutscher Seeleute wird berichtet: Bei den am 1. d. M. herrschenden Sturme war das von Chioggia in See gegangene italienische SegelschiffJtalia" gegen den Lido geschleudert und zum Wrack geworden, während die Mannschaft verloren schien. Vergebens versuchten ein kleiner Zoll- dampfer wie ein griechisches Fahrzeug die Schiffbrüchigen zu retten, als der durch den Küstentelegraphen verstän­digte deutsche DampferSophie" erschien und ein Boot aussctzle. Und den deutschen Seeleuten gelang, was weder Italiener noch Griechen vermochten sie drangen trotz der ungeheuren Sturmfluth bis zum Wrack dur:'^ und brachten die ganze, bereits dem ge­wissen Tode verfallene Mannschaft in Sicherheit. Ganz Venedig ist nun voll des Lobes über unsere wackeren Landsleute.

Rußland. Das mächtige Zarenreich erbaut gegen- Bärtig eine Eisenbahn quer durch Sibirien, die von der europäischen Grenze am Ural etwa 1000 deutsche Meilen weit bis an den Stillen Ozean führt. Durch diese Bahn wird das an Naturschätzen ungeheuer reiche nördliche Asien mit den civilisinen Ländern der Erde in eine erste Verbindung gebracht. Die bei dem Bahn- ban zu überwindenden technischen Schwierigkeiten sind ungeheuer. Ein großer Theil der Bahn führt durch bislang noch unerforschte Gegenden, durch dichte Ur­wälder, die noch keines Europäers Fuß betrat, durch Sümpfe und Haiden, über hohe Gebirgssättel und durch zahllose Tunnels. Die Gesammlkosten des Werkes werden auf nicht weniger als 350 Millionen Rubel veranschlagt.

Lokales und Provinzielles. * Schlüchtcrn, 15. Mai.

* Der auf dem Bahnhof dahier beschäftigt gewesene Bahnarbeiter Selig hatte am Tage vor Himmelfahrt das Unglück, beim Rangieren auszugleiten und zu fallen. Er wurde vom Wagen erfaßt und am Kreuz schwer verletzt. Gestern ist der Verunglückte in einer Frankfurter Klinik, wohin man ihn geschafft hatte, gestorben.

* Die in der letzten Woche eingetretene frucht­bare Witterung hat auf den Stand der Felder und Wiesen einen sehr günstigen Einfluß gehabt und nament­lich die Aussichten auf die Fulterernte gebessert.

* Am Sonnabend, den 19. Mai, Mittags 1 Uhr, findet im Saalbau zu Marburg ein Conservativer Parteitag für die Provinz Hessen-Nassau statt. Auf demselben wird Dr. von Trege über das Thema:Die conservative Partei, eine ebenso königs- und reichstreue, wie selbst staubige und volksthümliche Partei" sprechen und Herr Professor Hüpeden aus Cassel einen Vortrag halten:In wiefern ist das conservative Programm in der christlichen Weltanschauung begründet?" Alle Mitglieder conservativer Vereine und die Mitglieder der frei» coiiservativcn Partei sind hierzu eingeladen.

* Der Landbriefträger soll nicht nur dem Land­mann die Postsachen in's Haus bringen, sondern auch die für Postbeförderung bestimmten Packele rc, mil- nehmen und auf dem Postamte abgeben. Nun kommt es aber häufig vor, daß im Frühjahr, Sommer oder Herbst die Familie im nahen Garten, dem anstoßenden Acker oder der Scheune thätig ist und das HauS vom