SchlüchtemerMung
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J» 46. Samstag, den 9. Juni 1894.
Deutsches Reich.
Berlin, 6. Juni. Der Kaiser ist von seiner kleinen Unpäßlichkeit jetzt vollständig wieder hergestellt. Am Donnerstag ober Freitag wird der Monarch mit den Besichtigungen der Garde-Kavallerie-Regimenter beginnen und die aus England in Berlin cingetroffene Deputation seines britischen Dragonerregiments empfangen.— Ueber die Operation des Balggeschwulstes wird noch berichtet, daß dieselbe allerdings eine einigermaßen komplizirtc war, weil der zu entfernende Körper auf einem Nerv lag, bei dessen Verletzung die Bewegungsfähigkeit der betreffenden Gcsichtshälfte beeinträchtigt worden wäre. Die Operation ist so gelungen, daß in wenig Monaten kaum noch eine Narbe an der Wange von dem Geschehenen reden wird.
— Fürst Bismark hat den Empfang der Posener Deputation dankend abgelehnt. Der Fürst theilt mit, daß er gezwungen fei, die Deputationen aus Westfalen, Lübeck, Anhalt, Ostfriesland, Westprenßen und Thüringen nicht zu empfangen, weil der von feiner letzten Krankheit herrührende Schwächezustand nicht gehoben sei. Der Fürst wird in der zweiten Hälfte des Juni nach Varzin reifen; er leidet seit einiger Zeit wieder an Gesichls- neuralgie.
— Zur Durchführung der mit dem 1. April nächsten Jahres eintretenden Neuordnung der preußischen Slaals- eisenbahnverwaltung sollen unter Aufhebung der Be- tricbsämter und der Eisenbahndirektion Köln (rechtsrheinisch) neue Eisenbahndirektionen errichtet werden in Königsberg, Danzig, Stettin, Posen, Kattowitz, Halle, Kassel, Münster, Essen und Saarbrücken. Hiernach werden vom 1. April 1895 an der Betrieb und die Verwaltung der preußischen Staatseisenbahnen unter unmittelbarer Leitung des Arbeitsministers von 20 Direktionen geführt.
— Eine dankenswerthe Einrichtung hat der unter- elbesche Bezirk des deutschen Kriegerbundes zu Stade mit einer Arbeitsnachweisestelle für entlassene Reservisten getroffen. Zahlreiche Truppentheile jener Gegend haben die Einrichtung mit Dank begrüßt, und ihre Mitwirkung bei Uebermittelung der Wünsche ihrer Mannschaften zugesagt. Die von den einzelnen Kriegervereinen dem Bezirk gemeldeten freien Stellen, mögen es landwirth- schaftliche, Handwerks- oder Knufmannsgehülfen-, Schreiber-, Diener-, Kutscher- oder sonst welche Stellen sein, werden vom Bezirk zusammcngestellt und jedem Regiment in je einer Liste mügetheilt. Die Truppentheile machen auf Grund ihrer Kenntniß der Mann- schaften Vorschläge für die einzelnen Stellen, die dann durch den Bezirk wieder den Vereinen zugehen. In Folge dieser Verhandlungen wird es möglich sein, daß die Mannschaften von den Truppentheilen direkt in neue Arbeitsstellen entlassen werden und dadurch möglichst schnell von der Landstraße in geordnete bürgerliche Verhältnisse kommen.
— Eine vom preußischen Kriegsministerium kürzlich erlassene Verfügung, nach der in Zukunft die Truppentheile nicht mehr verpflichtet sind, den zur Entlassung
kommenden Reservisten eine Uniform mitzugeben, ist vielfach recht ungünstig, bespwchen worden. Jetzt wird von militärischer Seite dazu bemerkt: „Die in Frage kommenden Anzüge wurden bisher aus Ersparnissen der Truppen gewährt. Anspruch darauf hatten nur die nach dreijähriger Dienstzeit entlassenen Reservisten, nicht aber die nach zweijähriger Dienstzeit zur Disposition ihrer Truppentheile beurlaubten Mannschaften. Der Bedarf stellte sich demnach bis zur Einführung der zweijährigen Dienstzeit aus etwa 15 bis 20 Reserve- anzüge auf die Kompagnie. Bei dem jetzigen höheren Etat und in Anbetracht des Umstands, daß alljährlich die Hälfte des Dienststandrs zur Entlassung kommt, ist die Maßregel überhaupt nicht mehr durchführbar, weil auf bie Kompagnie für diesen Zweck eine halbe Friedens- garnilur oder ungefähr 75 Anzüge erforderlich sein würden. In solchem Umfang können Ersparnisse nicht gemacht werden, Mittel sind aber nicht vorhanden. Eine Schwierigkeit für die Bischaffung von Zivilkleidern hat sich früher ja auch nicht für die Dispositionsurlauber ergeben; die Rescrveanzrge gingen in den weitaus meisten Fällen sofort in die Hände von Trödlern. Zum Schluß mag noch an den Vortheil erinnert werden, der stch aus dem Fortfall 1er Reserveanzüge insofern ergibt, als das unglückselige Subordinationsverhällniß des Re- servisteri, sv lange er die Uniform seiner Truppe trug,
und zwar auch in fremden Garnisonen, hierdurch beseitigt wird." Damit jedoch die unbemittelten Leute nicht in Verlegenheit kommen, ist in der angegebenen Verfügung angeordnet, daß diesen Mannschaften ein Entlassungsanzug gewährt wird. Mit diesem Zusatz sieht die Nachricht schon etwas besser aus.
— In der gestrigen Versammlung der Saalbesitzer von Berlin und Umgegend erklärten sich dieselben solidarisch mit den Maßnahmen des Vereins der Braue- rcieN—von Berlin und Umgegend und verpflichteten sich bei Strafe von 3000 Mk, ihre Säle zu keiner sozialdemokratischen oder anarchistischen Versammlung hcr- zugeben, falls der Boykott gegen die Brauereien und Gastwirthe nicht b s zum 15. Juni aufgehoben würde.
— Seine Reise nach Berlin schildert Herr von Thüngen in der Augsb. Abendztg. Der Gegner des Reichskanzlers schreibt: „Die Darstellung, als ob ich „auf meinem Schlosse zu Roßbach verhaftet und nach Berlin gebracht" oder, wie manche Blätter sogar schreiben, „transporlirt" worden sei, ist nicht zutreffend. Der Vorgang hat sich vielmehr folgendermaßen abgespielt: Etwa 8 Tage vor dem für die Verhandlung in Berlin anberaumten Termine erschien der Gendarmcricwachtmcister von Brückenau bei mir mit der Meldung, er sei von seiner Vorgesetzten Behörde und der Staatsanwaltschaft in Würzburg beauftragt, mich nach Berlin zu „begleiten"; er werde daher an dem für die Reise dahin letztmöglichen Zeitpunkte eintreffen, und wenn er mich bereits abgereift fände, dies seiner Vorgesetzten Stelle telegraphisch mittheilen. Von mir nach seiner Instruktion gefragt, gab er zur Antwort, dieselbe laute dahin, so schonend wie möglich zu verfahren, und mich in meiner Freiheit möglichst wenig zu beschränken, er werde auch nicht in Uniform, sondern in Civil erscheinen. Ich antwortete ihm, daß ich mir bei meiner Weigerung, freiwillig nach Berlin zu gehen, der Folgen wohl bewußt gewesen sei, und daß mich seine Begleitung nicht im Geringsten genire. Er erschien denn auch am 29. Mai Abends und am 30. Mai in der Frühe traten wir die Reise zusammen an. Wäre er einen halben Tag später ge- ommen, was nach der für die Reise nöthigen Zeit wohl zulässig gewesen wäre, dann hätte er mich bereits
abgereist gefunden, denn mir lag nur daran, zu kon- taliren, daß überhaupt Gewalt angewendet werden würde, nicht aber an der Begleitung selbst. In Berlin
Ein Metzger von Euskirchen, der einen Jagdhund . _ gestohlen, geschlachtet und dessen Fleisch als Hammel-
trennten wir uns, ich wohnte in meinem gewohnten fleisch verkauft hatte, ist von der Strafkammer in Bonn Gasthause, und wir trafen uns erst wieder im Gerichts- wegen Diebstahls des Hundes und wegen Vergehens gebäude kurz vor Beginn der Verhandlung, woselbst er sich seine Anwesenheit durch den Staatsanwalt bescheinigen lassen wollte. Ich muß dem Herrn Wachtmeister das Zeugniß ausstellen, daß er sich seines Auftrages in der anständigsten und rücksichtsvollsten Weise entledigt hat.
Danzig, 5. Juni. Bei einem unter Symptomen der Cholera erkrankten russischen Flissacken (Flößer), welcher in der Cholerabarackc an der Plehneudorfer Schleuse internirt ist, wurde heute im hiesigen bakterio- logischen Institut Cholera asiatica festgestellt.
Breslau. Aus Myslowitz wird gemeldet: Die Zahl der Cholcrakranken ist derartig gestiegen, daß das städtische Lazareth Lberfüllt ist und die Kranken in
Baracken untergebracht werden müssen. Sämmtliche Mitglieder einer Lumpensammlerfamilie sind erkrankt. Es sind die strengsten Gegenmaßregeln getroffen. An der Cholera ist nunmehr auch in Neudorf, Kreis Zabrze, eine Person erkrankt. In Myslowitz sind bereits 4 Todesfälle eingetreten; 15 Personen werden beobachtet.
Weimar, 4. Juni. Die angeklagten Vorschuß- vcreins-Beamtcn wurden sämmtlich verurtheilt: Gerlach zu 7 Jahren 6 Monaten, Hofmann zu 6 Jahren, Bär zu 4 Jahren Gefängniß, Reisen zu 7 Jahren Gefängniß und 5 Jahren Ehrverlust. Außerdem haben Geldstrafen zu zahlen: Gerlach 7500, Hofmann 4500, Bär 3000 Mark. Können sie nicht zahlen, so erhalten sie für je 15 Mark 1 Tag Gefängniß. Rudolph wurde zu 900 Mark verurtheilt und von der Unterschlagung freigesprochen.
Eisleben, 4. Juni. Die Erdsenkungen dauern hier ununterbrochen fort, und es werden durch dieselben zahlreiche Brüche der Gas- und Wasserleitungsröhren herbeigeführt. Ein Haus in der Sangerhäuserstraße ist bereits so stark beschädigt, daß es geräumt werden muß.
Hannover, 31. Mai. Man schreibt dem „Hannov Tagebl.": Schon im vorigen Jahre wurde in Ihrem
geschätzten Blatte auf die israelitische Erziehungsanstalt in Ahlem beim Limmerbrunnen hingewiesen und zwar gleich nach deren Entstehung. Bei meinem Besuche der Anstalt vor einigen Tagen war ich sehr erfreut, die während der elf Monate ihres Bestehens gemachten Fortschritte zu beobachten. Ende Mai vorigen Jahres mit 7 Zöglingen eröffnet, zählt die Anstalt jetzt bereits einige 30, und nach Mittheilungen des Directors liegen so viele Anmeldungen vor, daß im Laufe dieses Sommers voraussichtlich die Zahl der Zöglinge auf 50 oder darüber steigen wird. Es ist erstaunlich, wie das noch vor einem Jahre nackte Feld in wohlgeordnete, mit Obstbäumen, Beerensträuchern, Gemüse u. s. w. bepflanzte Quartiere verwandelt ist. Das sauber gehaltene Wohnhaus ist von Anlagen umgeben, die noch durch in der Anstalt selbst verfertigte Pavillons und Grotten vermehrt werden sollen. Gewächshäuser, Werkstätten, Scheune und Stallungen sind luftig und praktisch eingerichtet. Die Zöglinge, aus den verschiedensten Theilen Deutschlands kommend, sind zum großen Theile Kinder armer Handelsleute in Leipzig, Berlin und anderen Großstädten, die, in engen Wohnungen aufgewachsen, vor ihrem Eintritt in die Anstalt nur selten Felder und Gärten gesehen und niemals einen Spaten oder eine Hacke in der Hand gehabt haben. Es ist erfreulich, zu sehen, wie selbst die kleineren Knaben im Alter von 9—11 Jahren außer der Schulzeit sich emsig im Garten beschäftigen und so schon in früher Jugend Blumen und Bäume lieben lernen, und auf diese Weise die Lust zur Bodeneultur geweckt wird. Andere Knaben, die bereits die Schule verlassen haben, machen auf der Anstalt unter Leitung eines tüchiigcn Obergärtners ihre Lehrzeit durch. Die von dem Bankier und Consul Alexander (Moritz) Simon in Hannover mit einem Capital von 200,000 Mark begründete Anstalt hat in letzter Zeit auch von anderer Seite Zuwendungen erhalten, und zwar ein Capital von 10,000 Mk. von Alphons Jacobsohn, Theilhaber der Firma Knaulh, Rachod L Kühne in Leipzig, 3000 Mk. von den Erben des verstorbenen Commerzienraths Israel in Berlin und eine jährliche Rente von 600 Mk. durch Baron von Rosenthal in Amsterdam, als Erben des verstorbenen Commerzienraths Blumenthal in Hannover.
gegen das Nahrungsmutelgesetz insgesammt zu acht Monaten Gefängniß verurtheilt worden.
Aus Baden. In Scckenheim bei Mannheim hatte am vorigen Sonnabend eine Zigeunerbande ein y,jähriges Kind von der Straße aufgegriffen und mit sich geführt. Nachdem der Raub bekannt geworden war, sind Bauern von dort nnd die Mannheimer Polizei der braunen Gesellschaft nachgeeilt und haben sie in ihrem Lager an- gerroffen. Da die Zigeuner den Verfolgern gegenüber leugneten, von dem vermißten Kind etwas zu wissen und sich auch der Durchsuchung ihrer Fahrzeuge mit Gewalt widersetzten, so ist es zu einem förmlichen Gefecht gekommen, das mit der Festnahme sämmtlicher erwachsenen Mitglieder der Bande geendet hat. Das Kind ist vorgefunden und seinen Eltern wiedergebracht worden.
Ausland.
New-Aork, 3. Juni. Nach einer Meldung aus Denver haben Ueberschwemmungen daselbst großen Schaden angerichtet, der auf 350 000 Dollars geschätzt wird. Das Wasser fällt zwar jetzt, steht aber immer noch mehrere Fuß hoch. Mehrere Personen sind um- gekommen, bisher wurden vier Leichen aufgefunden. Der Eisenbahnverkehr ist gehemmt.
Lokales und Provinzielles.
* Schlächtern, 8. Juni.
* — Die diesjährige Aufnahme-Prüfung in dem Kön glichen Schnllehrer-Scminar in Schlüchtern ist auf ocn 12. September d. Js, an welchem Tage die mündliche Prüfung beginnt, angesetzt. Diejenigen Aspiranten, gleichviel, ob sie ihre Vorbildung in Volks- ichulen, Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, Prä- paranden-Anstalten oder privatim empfangen haben, welche sich dieser Prüfung unterziehen wollen, haben sich bis znm 1. August d. Js. bei dem Königlichen