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Erscheint Mittwoch und Samstag — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzergen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.
Samstag, tat 4. August
1894.
Zur Jnvaliden-Bersicherung.
Es ist noch frisch in aller Erinnerung, wie vielerlei Klagen vor einigen Jahren laut geworden waren, als es sich um die Einführung des Jnvaliden-Gesetzes handelte. Vor dem Inkrafttreten jammerte man über die vielen Scherereien, die der Arbeitgeber mit dem Klebegesetz haben werde. Nachdem man aber bemerkt hatte, daß die Funktionen wenigstens zumeist den Krankenkassen überwiesen waren, hörte ein Theil der Klagen auf. Hatte doch der Arbeitgeber weder mit dem Beschaffen, noch mit dem Einkleben der Marken, wovor er sich hauptsächlich gefürchtet hatte, etwas zu thun, beschränkte sich doch seine ganze Thätigkeit aufs Zahlen, was allerdings auch nicht immer angenehm ist, zudem wenn dieser Mahnzettel alle paar Wochen kommt. Eine Zeit lang hielt sich sodann das Publikum darüber auf, daß selbst die Behörden nicht einmal über den Kreis der heranzuziehenden Personen einig seien. Doch nach kurzer Zeit mußten auch diese Klagen verstummen, nachdem man wahrnehmen durfte, daß mit einigen Entscheidungen des Reichsversicherungsamt rasch Klarheit geschaffen werden könne. Ein Theil der Arbeitgeber sühnte sich mit dem Gesetz aus, andere ergaben sich darein, wie in etwas Unvermeidliches, der Rest, hauptsächlich die Kleinhandwerker aber, werden nach wie vor mit mehr oder weniger Berechtigung über die Lasten, die ihnen das Gesetz in materieller Hinsicht auferlegt, klagen. Was die Versicherten, die Arbeiter anbelangt, so setzten sich dieselben anfänglich zusammen aus solchen, die bei jeder passenden Gelegenheit über das Gesetz herfielen und aus solchen, die sich völlig gleichgillig verhielten. Wirkliche Freunde des Gesetzes waren höchstens die 130 000 Altersrentner (jetzt 210000) und die 100- oder 150 000, die nicht mehr weit zur Altersrente hatten. Es ist leider nicht zu leugnen, b^ sich die Zahl der Zufriedenen außerhalb dieses engen Kreises nur mäßig vermehrt hat. Zugenommen hat sie um verhältnißmäßig wenig Verständige, d. h. solche, denen es darum zu thun war, sich über die Zwecke des Gesetzes klar zu werden. Weitaus der größte Theil der Versicherten aber steht noch auf dem alten Standpunkt, und zwar zu einem guten Theil nicht etwa ausschließlich der Kosten wegen, sondern deshalb, weil er wie der „Schwäbische Merkur" richtig ausführt, keine Ahnung davon hat, welche Ansprüche ihm aus dem Gesetz zustehen. „Für mich hat das Gesetz keinen Werth, ich werde ja doch keine 70 Jahre alt!" Das ist eine Redensart, der man täglich und stündlich begegnet. Die Leute wissen thatsächlich nicht (sie haben das allerdings leider mit dem größten Theil der Bevölkerung überhaupt gemein), daß der Hauptzweck des Gesetzes ist, dem invalid, d. h. eerwerbsunfähig gewordenen Arbeiter eine Rente zu gewähren. Sie wissen nicht, daß der Arbeiter diese Rente nicht erst im 70. Jahr, sondern mit dem Augenblick des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit (schon vom 21. Lebensjahr an) erhält, und ebensowenig wissen sie, daß die Rente auch dem schon verwilligt wird, der noch einige hundert Mark jährlich verdienen kann, sobald nur seine Erwerbsfähigkeit um etwa 2/s beschränkt ist.
Es muß sich einem unwillkürlich die Frage aufdrängen, wie sich diese falschen Anschauungen in den Köpfen der Betheiligten haben festsetzen können. Der Fehler liegt zum großen Theil jedenfalls darin, daß schon bei den Berathungen über das Gesetz die Frage der Altersrente stark in den Vordergrund gedrängt wurde, daß sich an die Festsetzung der Altersgrenze so lange Erörterungen knüpften, und daß die Presse, froh darüber, aus dem großen Chaos etwas Greifbares Herausgefunden zu haben, sich zum Theil wochenlang mit dieser Altersgrenze beschäftigt hat. So trat von Anfang an die Invalidenversicherung, die doch den Hauptinhalt des Gesetzes ausmacht (wir haben im Beharrungszustand ca. 1250 000 Jnvalidenrentner mit Rentenbeträgen bis zu 500 Mk. gegenüber ca. 250 000 Altersrentnern mit einem Höchstbetrag von 191 Mk.), vollständig in den Hintergrund. Dazu trug auch und trägt noch die allgemein beliebte Bezeichnung des Gesetzes als „Altcrs"-Versichcrungsgesetz wesentlich bei. Wo wir eine kleinere Zeitung in die Hand nehmen, lesen wir nur von einer „Alters"-Versicherung, wo wir einen Arbeitgeber seinen Arbeitern gegenüber von dem Gesetz reden hören, nie spricht er zu ihnen von einer Invalidenversicherung. Da ist es dann freilich kein
Deutsches Reich.
Berlin, 1. August. Der Kaiser ist heute Vormittag 8 Uhr an Bord der „Hohenzollern" aus Norwegen auf der Rhede von Wilhelmshaven eingetroffen. Die Abreise nach Cowcs erfolgt am Sonntag Vormittag, die Ankunft daselbst voraussichtlich am Montag Nachmittag. Der Reichskanzler, Graf Caprivi, hatte den Kaiser in Wilhelmshaven erwartet, um demselben Vortrag zu halten.
— 30. Juli. Generalfeldmarschall Graf von Blnmenthal feierte heute seinen 85. Geburtstag in voller körperlicher und geistiger Frische. Die Folgen seiner schweren Erkrankung vom vorigen Jahre hat er in überraschender Weise überstanden und dabei eine Widerstandskraft gezeigt, die zu der Hoffnung berechtigt, daß uns der letzte Ueberlebende der großen Feldherren aus dem 70er Kriege noch manches Jahr erhalten bleiben wird.
* — Die „Schl. Ztg." macht darauf aufmerksam, daß mit dem am 24. d. M. zu Wernigerode im Harz gestorbenen General der Infanterie Grafen von Böse, der letzte preußische kommandirende General, der 1870 ein Armeekorps gegen den Feind geführt hat, zur ewigen Ruhe eingegangen ist. Es kommandirten 1870: Das Gardekorps General der Kavallerie Prinz August von Württemberg, gest. 12. 1. 85, das I. Armeekorps General der Kavallerie Frhr. von Manteufsel, gest. 17. 6. 1885, das II. Armeekorps General der Infanterie von Fransecky, gest. 22. 5. 1890, das III. Armeekorps General der Infanterie von Alvensleben II, gest. 28. 3. 1892, daS IV. Armeekorps General der Infanterie von Alvensleben I, gest. 30. 6. 1881, das V. Armeekorps General der Infanterie von Kirchbach, gest. 6. 10. 1887, das VI. Armeekorps General der Kavallerie von Tümpling, gest, den 13. 2. 1884, das VII. Armeekorps General der Infanterie von Zastrow, gest. 12. 8. 1873, das VIII. Armeekorps General der Infanterie von Goeben, gest. 13. 11. 1880, das IX. Armeekorps General der Infanterie von Manstein, gest. 11. 5. 1877, das X. Armeekorps General der Infanterie von Voigts-Retz, gest. 13. 7. 1874, das XL Armeekorps General der Infanterie von Böse, gest. 24. 1. 1894, und das Reservekorps bei Straßburg General der Infanterie von Werder, gest. 12. 9.1887.
— Der Minister für Landwirthschaft rc. hat Ermittelungen darüber angeordnet, ob in Preußen behufs Abwendung oder Verminderung der mannigfachen Uebelstände und Verluste, die durch eine unzweckmäßige Aufbewahrung oder durch Vernachlässigung des Düngers herbeigeführt werden, zu Gunsten der Anlegung vor- theilhafter Düngerstätten aus Provinzial-, Kreis- oder Gemeindemitteln Prämien oder sonstige Unterstützungen gewährt, und ob seitens der Staats- oder Gemeindebehörden Maßnahmen zu entsprechender Anleitung oder Belehrung der Bevölkerung getroffen werden sollen.
— Eine Entscheidung von großer Wichtigkeit traf das Reichsgericht in Leipzig in einem Prozeß, welchen mehrere Offiziere gegen die Militärpensionskasse angestrengt und schon seit 2 Jahren durch alle Instanzen durchgefochten haben. Zahlreiche Behörden pflegen ihren Pensionisten, soweit solche sich einen Nebenerwerb verschafft haben, von der Pension eine bestimmte, dem Nebenverdienst gleichende Summe abzuziehen. So erging es auch drei im statistischen Amt thätigen Offizieren, die jedoch Klage gegen die Pensionskasse erhoben. Das Reichsgericht hat nun dahin erkannt, daß eine Pensionskasse nicht berechtigt ist, irgend welche Ab
Wunder, wenn dem Versicherten immer seine 70 Jahre vorschweben, wenn er nie und nirgends nicht einmal aus dem Gesetzesartikel entnehmen kann, was er aus dem Gesetz erwarten darf. So lange solche, an sich ja sonst belanglose Äußerlichkeiten bei diesem Gesetz noch ungünstig Mitwirken, so lange ist kaum zu hoffen, daß es beliebter wird. Mache einmal die Presse den Anfang und streiche aus ihrem Wörterschatz das Wort „Alters"- Versicherung. Ist es einmal soweit gekommen, daß man nur noch von einer Jnvaliden-Versicherung liest, so wird man sich bald auch im Gespräch an diesen Ausdruck gewöhnen und, wenn der Versicherte nur noch von dieser Versicherung reden hört, dann muß ihm ja zum Bewußtsein kommen, daß er noch auf etwas anderes Anspruch hat, als auf die Altersrente, die er nie erwerben zu können glaubt. Damit wäre der erste Schritt zur Aufklärung, und wir hoffen auch zur Besserung gethan.
züge zu machen, sondern stets die für die von dem Pensionär bei dein früheren Dienstverhältniß geleistete Arbeit gewährleistete volle Pension auszuzahlen hat, wobei es dem Pensionär unbenommen bleibt, nach Lösung des alten Dienstverhältnisses einen neuen Erwerbszweig zu ergreifen.
— 31. Juli. Die Familie des Schlossers Pat- schowski in der Swinemüudcr Straße, bestehend aus dem Ehepaar und zwei Söhnen im Alter von 10 und 7 Jahren, wurde heute Vormittag 11 Uhr in ihrer Wohnung erhängt als Leichen aufgefunden. Die Veranlassung zu dieser That soll unheilbare Schwindsucht des Patschowski gewesen sein.
Vreslau. Die Sauitätscolonne behandelte auf dem Breslaiwr Turnfestplatze 768 Fälle, darunter 3 Knochenbrüche, 6 Verrenkungen. 21 Verstauchungen, 23 Con- tusioncn, 11 Muskelzerrungen, 3 schwere Hitzschläge, 3 Gehirnerschütterungen, 144 Hautabschürfungen, 133 Hautentzündungen, 20 Fälle von Sonnenbrand. Außerdem wurde sie während des Festzuges in 134 Fällen in Anspruch genommen.
Gotha. Die Gemeinde Tüngeda bet Gotha hat beschlossen, sich einen Obstdörrapparat anznschaffen, in dem bei mäßiger Feuerung in 24 Stunden 5 Zentner Obst getrocknet werden können. Es ist damit zu einer rationellen Obstverwerthung der erste Schritt gethan; mit dem Apparat kann auch eine Gemüsctrocknerei in Verbindung gebracht werden.
Erfurt, 30. Juli. Ein dem Bureau einer hiesigen Militärbehörde vorstehender Feldwebel hatte es sich beikommen lassen, mehrere der ihm als Schreiber bei- gegebetten Soldaten fortgesetzt zu schlagen. Eine Zeit lang ließen sich die Leute diese unwürdige Mißhandlung gefallen, dann erstatteten sie die Anzeige bei dem Vorgesetzten Offizier und wiederholten sie, als kein Erfolg dieses Vorgehens zu verspüren war und die Mißhandlungen fortdauerten. Auch fernere Anzeigen brachten keine Aenderung hervor. Nun endlich wendete sich einer der Soldaten an einen Onkel, der eine hervorragende Stelle im Kricgsmiuisterium bekleidet, durch dessen Eingreifen die Sache denn auch bald aufgeklärt wurde. Wie sich der „Franks. Zeitung" zufolge heraus- stellte, waren die von den mißhandelten Soldaten erstatteten Anzeigen von dem Offizier unterdrückt worden. Als Ergebniß der Untersuchung wurde nur soviel bekannt, daß der Offizier sofort den Abschied nehmen mußte und der Feldwebel auf längere Zeit in den Arrest geschickt wurde. Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen.
Brannschweig. Eine harte, aber gerechte Strafe ist dem bisherigen Unteroffizier Friedrich Brader von der 3. Eskadron des hiesigen Husaren-Regiments Nr. 17 zu Theil geworden. Br., 1866 zu Rühle, Kreis Holzminden, geboren, hatte sich vorsätzlicher körperlicher Mißhandlungen von Untergebenen zu Schulden kommen lassen, und als seine Vergehen den Vorgesetzten bekannt wurden und eine gerichtliche Untersuchung bevorstand. Untergebene zu falschen Aussagen zu bewegen gesucht. Das Gericht der 20. Division zu Hannover hat nun den Schuldigen wegen der Mißhandlungen und Verleitung zum Meineide mit Entfernung aus dem Heere, Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von drei Jahren und Zuchthaus von 2 Jahren 6 Monaten bestraft. Der Verurthcilte wurde mit starker Begleitung der Landesstrafanstalt zu Wolfenbüttel zugeführt. Bemerkenswerth ist es, daß das Gericht der 20. Division diese Beurtheilung durch das hiesige amtliche Blatt öffentlich bekannt giebt. Vielleicht wirkt dies Verfahren als abschreckendes Beispiel.
Koblenz, 26. Juli. Gestern ist ein junges Mädchen, das im Garten des Klosters Maria Trost in Schön- bornslust arbeitete, vom Blitz erschlagen worden. Bemerkenswerth ist, daß wohl in einem anderen Theile der Umgebung von Coblenz ein Gewitter war, nicht aber bei Schönbornslust, der Blitz kam vielmehr aus heiterm Himmel.
Ulm, 31. Juli. Dem schönen Volkslied: „Muß i' denn zum Städtle hinaus und Du, mein Schatz, bleibst hier!" kann man hier nicht Recht geben. 120 schwäbische Dirndeln haben zum „ZielJakobi" mehr als sonst ihren Dienst verlassen und sind größtentheils nach Stuttgart übergesiedelt. Viele hatten sich mit Kornblumen und gelben Rosen, den Farben des dieser Tage nach Stuttgart versetzten Dragoner-Regiments, geschmückt!