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SchlüchternerMung

Erscheint Mittwoch und Samstag Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.

Mittwoch, den 15. August

1894.

Deutsches Reich.

Berlin. Kaiser Wilhelm gedachte am Dienstag England wieder zu verlassen. Die Kaiserin startete vor ihrer Rückkehr von Wilhelmshöhe nach Berlin noch der Kaiserin Friedrich in Cronberg einen Besuch ab.

Wie das Bert. Tageblatt von unterrichteter Seite erfährt, werden die Akten gegen den Kanzler Seist, dem ehemaligen Gouverneur von Kamerun, nach Beendigung des gegen ihn schwebenden Disziplinarverfahrens der Staatsanwaltschaft übergeben werden. Die Anklage gegen Lei st dürfte sich unter Anderem auch mit dem mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren zu bestrafenden Ver­brechen gegen den §. 174 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs, sowie mit dem Verbrechen des Todtschlages zu befassen haben.

Br?meu. Der außerordentliche Aufschwung, welchen die deutsche überseeische Handelsschisfahrt genommen hat, wird am besten gekennzeichnet durch die ungemein großen Neuanlagen und Wasserbauten, welche im letzten Jahrzehnt theils begonnen, theils vollendet worden sind und welche zum überwiegenden Theile dem überseeischen Verkehr dienen. Als einer der wesentlichsten Erfolge auf diesem Gebiete darf die Correction der Weser an­gesehen werden. Mit ihrer Vollendung erreichen die transatlandischen Dampfer des Norddeutschen Slorjb ben Freihafen von Bremen-Stadt, während dieselben früher von Bremerhaven oder Gecstemündc abgefertigt werden mußten. Von besonderem Werth ist dies für die Dampfer der Roland-Linie des Norddeutschen Lloyd, welche bekanntlich dem Zwischendecks- und Frachtverkehr zwischen Bremen und Newyork dient, und für die Salondampfer der argentinischen Linie des Lloyd. Die Dampfer beider Linien erreichen selbst bei 19 Fuß Tiefgang mühelos Bremen-Stadt und werden von dort abgefertigt. Im Anschluß an die Correction der Weser gehen gegenwärtig die großen neuen Hafenbanten in Bremerhaven ihrer Vollendung entgegen. Nach ihrer Fertigstellung werden die mächtigen Schnelldampfer des Lloyd von der Linie Bremen-Newyork direkt vom Quai aus abgefertigt; die Extrazüge des NorddeutschenLloyd fahren bis an die Dampfer heran. Achnlich günstige Verhältnisse finden sich höchstens an einigen Quais in Liverpool. Die neuen Bauten geben Zeugniß von der außerordentlichen Ausdehnung, welche der transatlantische Verkehr über Bremen erreicht hat.

Hamburg. Nicht weniger als 295 Menschen das Leben gerettet hat nacheinander der in Schwimmer­kreisen bekannte Schwimmwart des Sanitäts-L-chwimm- vcrcins in Hamburg, Herr W. Tang. Der letzte dieser Fälle hat sich am 6. August beim Ericus ereignet. Dort war ein Angler von einer Schute aus ins Wasser ge­fallen und schon dem Ertrinken nahe, als Herr Tang ihm nachsprang und es ihm gelang, den Mann noch recht­zeitig wieder aufs Trockene zu bringen. Herr Tang führt über seine Rettungsarbeiten Buch und ist damit jetzt, wie schon oben erwähnt, auf die enorme Zahl von 295 Lebensrettungen gekommen.

Köln, 11. August. Im Vororte Nippes erkrankte gestern ein bOjähriger Mann unter cholcravcrdächtigen Symptomen und starb bald daraus auf dem Transport nach dem Hospital. Die Polizei ordnete die peinlichste Desinfizirung des gesummten Gebäudes an. Ob Cholera vorliegt, ist noch nicht entschieden.

Wittenberg, 8. August. Eine üble Schlafstelle hatte sich gestern Abend der wandernde Arbeiter Römer aus Ratibor hier ausgesucht: die Böschung des Eisenbahn­dammes der Strecke Wittenberg-Coswig vor dem Schloß- thor. Im Schlafe hatte er unwillkürlich den rechten Arm über sich gestreckt, so daß die Hand auf die Schiene zu liegen kam, und der gegen 11 Uhr die Stelle passirende Zug ihm drei Finger der Hand abguetschte. Der Verunglückte, ein schon älterer Mann, meldete sich Nachts 1 Uhr auf der Polizeiwache und ist in das städtische Krankenhaus ausgenommen worden.

Aus Unterfranken, 8. August. In Urspringen starb ein Sonderling, der Schneider Joseph Goldberg, den Hungertod. Er nährte sich fast nur von Brod und Kartoffeln und ging, wenn es im Orte nichts zu thun gab, betteln, obschon er ein Vermögen von mehr als 50 000 Mk. besaß. In Mannheim wurde er vor einiger Zeit wegen Bettelns verhaftet; man fand damals bei ihm 20 000 Mk. in Banknoten. Nachdem die Mannheimer Polizei durch telegraphische Anfrage in

§ Goldberg's Heimath den rechtmäßigen Besitz des Geldes feftgeftedt hatte, wollte sie den sonderbaren Bettler Abends ans der Haft entlassen. Dieser bat jedoch, bis zum andern Morgen bleiben zu dürfen, damit er das Schlafgeld spare. Dieser Tage brach er auf dem Wege von Würzburg nach Urspringen entkräftet auf der Straße zusammen und starb am folgenden Morgen. Der Kosten wegen wollte er nicht dulden, daß ein Arzt herbeigerufen werde. Es wurde Tod durch Verhungern fcstgestellt.

Aus Bayern, 7. August. Pfarrer Münch in Villenbach (Schwaben) ward dieser Tage vom Schöffen­gericht Wertingen wegen Beleidigung der Bauersfrau Demharter zu 200 Mark Geldstrafe derurtheilt. Pfarrer Münch hatte 12 Reichstagswähler seiner Gemeinde, worunter sich auch der Ehemann Demharter befand, weil sie für den (liberalen) Bauernbündler Scitz ein» getreten waren, in der Sonntagspredigt scharf den Text gelesen und sie u. A. die12 Apostel des Teufels" genannt. Pfarrer Münch wurde wegen dieserPredigt", nachdem Demharter Namens der12 Apostel" Klage gestellt hatte, in 25 Mark Geldstrafe genommen. Von dieser Zeit an trieb es der geistliche Herr immer ärger; sowohl in der Predigt als in der Christenlehre hat er es an versteckten Ausfällen gegen die Familie Demharter nicht fehlen lassen und das Benehmen des Pfarrers erreichte seinen Höhepunkt, als er nicht nur der todt­kranken Mutter der Frau Demharter die Sterbesacra- mente persönlich zu reichen sich weigerte, sondern auch die Frau Demharter selbst am schmerzhaftem Freitag (16. März) vom Tische des Herrn zurückwies mit den Worten:Mit unserem Herrgott in der Hand ver­weigere ich Ihnen die hl. Communion, so lange Sie mit ihrem Pfarrer in Feindschaft leben." In dieser Zurückweisung erblickte das Schöffengericht eine schwere Beleidigung für die Frau, trotzdem Pfarrer M. be­hauptete, er habe nur nach den Satzungen seiner Kirche gehandelt, da Frau D. mit ihm in offener Feindschaft lebe und deshalb als öffentliche Sünderin zu betrachten sei. Nebrigens konnte nicht ein einziger Zeuge, nicht einmal der Pfarrer selbst, auch nur eine feindselige Aeußerung als Handlung der Frau D. gegen den Geistlichen namhaft machen.

Ausland.

Lemberg, 10. August. Die Cholcraepidemie ist nunmehr in Zaleszcyki, wo sie heftig wüthete, dank der sanitären Maßnahmen im Erlöschen begriffen. Leider fielen auch drei Gendarmen, die sich im Sanitätsdienst rühmlichst auszeichneten, der Senche znm Opfer. Die Stadt ist ganz verwaist, die meisten Einwohner sind geflüchtet, die Geschäfte sind geschlossen und es herrscht große Noth.

In Ungarn herrscht zur Zeit große Dürre, durch die die Ernteaussichten für Mais, Futterstoffe, Kar­toffeln und Tabak verschlechtert worden sind. Weizen und Roggen sind hinsichtlich der Qualität vorzüglich ausgefallen. Der Weizen-Ertrag wird auf 38 bis 39 Millionen Meterzentner, Roggen auf 1415 Millionen, Gerste auf 12 Millionen, Hafer auf 10 Millionen Meterzentner geschätzt. Die Qualität der Gerste ist größtentheils gut. In einigen Landestheilen wird Futtermangel befürchtet.

Rußland. Der Czar soll am Morgen der Hochzeit seiner Tochter Xenia mit dem Großfürsten Alexander Michaelowitsch drei anonyme Drohbriefe auf seinem Tische gefunden haben. Auf diesen Umstand müssen die ganz außerordentlichen Vorsichtsmaßregeln zurückgeführt werden, welche die Polizei bei der Hochzeitsfeierlichkeit im kaiserlichen Palast zu Petersburg getroffen hatte. Wie nachträglich gemeldet wird, ist das neuvermählte großfürstliche Paar am Hochzeitstage einer Lebensgefahr ausgesetzt gewesen. Das junge Paar fuhr in einem Dreigespann nach dem einige Werft entfernten Rop- schinskypalais. Längs des Weges waren Tonnen aus­gestellt, aus denen Raketen und bengalische Flammen emporschossen. Der Kutscher wurde durch die Flammen so geblendet, daß er eine auf dem Wege befindliche Brücke nicht genau traf. Ein Pferd kam auf die Brücke, die beiden anderen stürzten in den Graben und rissen den Wagen mit sich, der sich überschlng. Die Großfürstin stürzte über ihren neben ihr sitzenden Gemahl hinweg in den Graben und zog sich einige nicht bedeutende Abschürfungen im Gesicht, sowie eine Verstauchung der rechten Hand zu. Der Großfürst blieb ganz unver­

letzt, während der Kutscher schwere Verletzungen erlitt. Da die Unfallstätte nur 1 Hz Werft von Peterhof cyt- fernt war, wurde sofort ärztliche Hilfe geholt. Das Kaiserpaar fuhr auf die Meldung von dem Unfall alsbald nach dem Ropschinskypalais. Die nach Sibirien reisenden Ansiedler werden in diesem Jahre besonders lange ausgefallen, weil die großen Personendampfer mit Frachten für den Bahnbau beladen werden, was zu beträchtlichen Verzögerungen führt. In Folge dessen ist auch die Sterblichkeit sehr groß gewesen. In Tjumen, dem Sammelpunkte der Ansiedler, sind allein 800 Kinder den Masern, Pocken, Scharlach, Diphtherie u. s. w. er­legen; noch größer war die Sterblichkeit unterwegs. In 7 Wochen wurden gegen 2000 Personen hingerafft. Die Zustände in Tjumen spotten jeder Beschreibung. 15 000 mittellose Leute lagern dort. Das Uebersiede- lungscomits hat keine Geldmittel mehr.

Warschau, 11. August. In Folge einer Explosion schlagender Wetter stehen die Kohlengruben in Dombrowa in Flammen. Mehrere hundert in den Gruben befind­liche Bergleute werden als verloren angesehen.

Chicago, 2. August. Auf den großen, zwischen der Blue Island Avenue, Lincoln Street, Ashland Avenue und dem Flusse gelegenen Holzhöfen brach gestern eine Feuersbrunst aus. Die Feuerwehr wurde derselben erst Herr, als 60 Acres Bauholz in Flammen aufgegangen waren. Der Verlust beträgt über 1 500 000 Dollar. Der Holzhändler Martin allein hat einen Schaden von 850 000 Doll. erlitten. Sein Holzhof war der größte in der Welt. Er war für 600 000 Doll. versichert, die Versicherung war aber merkwürdigerweise gestern um Mitternacht abgelaufen. Da das Feuer aber 5 Stunden vor Mitternacht ausgebrochen ist, muß die Versicherungs­gesellschaft zahlen. Das Feuer raste so furchtbar, daß die Feuerwehr gezwungen war, zwei Spritzen im Stiche zu lassen. Der Schaden, welcher der Siemens und Halske'schen electrischen Gesellschaft erwachsen ist, wird auf 600 000 Doll. geschätzt. 2000 Personen gerathen in Folge des Brandes außer Arbeit. Der Befehlshaber des Feuerbootes, Lieutenant Mac Ginn, ist seinen Brandwunden erlegen. Auch ein Knabe ist verbrannt. Zwei Leute geriethen in den Fluß und ertranken. Sieben Feuerwehrleute erlitten Verletzungen.

Lokales und Provinzielles.

* Schlichtern, 14. Aug.

* Eine Kuh des Landwirts Kohlmann zu Rückcrs hat dieser Tage drei Kälber, die alle normal ent­wickelt sind und sich am Leben befinden, zur Welt ge­bracht. Das ist ein seltenes Vorkommniß.

* Der Unterverband Raiffeisenscher Genossen­schaften im Kreis Schlüchtern hat einen Preis von dreihundert Mark für die beste und einen solchen von einhundert Mark für die zweitbeste Schrift über ..Gesellschaftskunde (Volkswirthschaftslehre und Gesetzes­kunde) zum Gebrauch in ländlichen Fortbildungskursen im Reg.-Bez. Cassel unter besonderer Berücksichtigung der geschichtlichen und wirthschaftlichen Verhältnisse desselben" ausgesetzt. Der Stoff soll darin in 2 Kursen von je 15 18 Unterrichtsabenden so behandelt werden, daß das Buch von beiden Konfessionen zu*gebrauchen und in die Hand des Schülers zu geben ist. Die Arbeiten sind mit einem Motto versehen bis zum 15. Juli 1895 an den Pfarrer Mcyenschein in Hohenzell einzureichen. Ein angefügtes verschlossenes Couvert, welches den Namen des Verfassers enthält, hat dasselbe Motto als Aufschrift zu tragen. Preisrichter sind die Herren: Oberförster Hcbcl-Salmünstcr; Lehrer Kirst-Vollmerz; Metropolitan Orth-Ramholz; Curatus Riehl-Sonnerz; Amtsrichter Rothe-Salmünster; Ober­förster Wagner-Steinau; Oeconom Souchay-Marburg. Der Unterverband gewinnt durch die Prämiirung das Eigenthumsrecht; jedoch soll er einen aus der Druck­legung etwa erzielten Reingewinn dem Verfasser zuwenden.

Nach einer Entscheidung des Reichsgerichts sind Apotheker als Kaufleute anzusehen.

Das Reichsgericht hat in einer Entscheidung aus­gesprochen, daß das Aussteller, eines Bildes in einem. öffentlichen Schaukasten im Sinne des Gesetzes als eine Verbreitung zu betrachten ist, und demgemäß eine Nach­bildung zum Zwecke des Anshängens ohne Genehmigung des Bestellers durch den Photographen strafbar gemacht. Der oberste Gerichtshof geht hierbei von dem Gedanken aus,