J& 70. Samstag, den 1. Septemder 1894.
Gemäß §. 104 des Jnvaliditäts- und Altcrsvcrsiche rungsgesetzes vom 22. Juni 1889 verliert eine Quittungskarte ihre Gültigkeit, wenn sie nicht bis zum Schlüsse des dritten Jahres, welches dem am Kopfe der Karte verzeichneten Jahre folgt, zum Umtausch eingereicht worden ist.
Mit Ablauf des Jahres 1 §94 werden demzufolge alle Quittungskarlen ungültig, welche im Jahre 1891 ausgestellt und bis Ende 1894 nicht umgetauscht worden sind.
Die im Jahre 1890 ausgefertigten Qnittungskartcn würden hiernach also bereits ungültig sein. Indessen haben die Versicherungsanstalten mit Rücksicht darauf, daß das Jnvaliditäts- und Altersversichcrungsgesetz erst am 1. Januar 1891 in Kraft getreten ist, auch den Karten aus 1890 eine Anerkennung bis zum Schlüsse des laufenden Jahres zugesichert.
Demnach sind also sämmtliche in 1890 und 1891 ausgefertigte, mit Beitragsmarken beklebte Quittnngs- karten von denjenigen Personen, welche solche noch besitzen, bei der Quittungskarten-Ausgabestelle des Wohnortes schleunigst einzureichen, da sonst alle diese Karten vom 1. Januar 1895 ab ungültig werden.
Sedau.
Sedan: Das ist der volksthümlichste Name unter all den Namen durch Krieg und Sieg berühmter Stätten in der Geschichte unseres Volkes. Keiner der vielen großen Tage des an deutschen Ehren unvergleichlich reichen Kriegs von 1870/71 kommt dem Tage von Sedan gleich an strahlender Herrlichkeit. Opferreicher waren andere Tage, blutiger vorangehende Entscheidungen. Aber gewaltiger in seinen Erfolgen wird kein Krikgstag, soweit unsere geschichtliche Kenntniß reicht, erfunden, als der Tag von Sedan. In ihm zeigt sich das Wunderbare, welches wir in den Entwickelungen des Krieges von 1870/71 anstaunen, konzentrirt. Darum haben mit Recht die Besten in unserem Volke diesen Tag als vor allen anderen geeignet erachtet, in jährlicher Wiederkehr das Gedächtniß dessen, was Gott der Herr an unserem deutschen Volke in jenem Kriege über Bitten und Verstehen Großes gethan hat, anzufrischcn und lebendig zu erhalten.
Welch eine Bewegung zuckte durch alle deutsche Gaue, als die Kunde von Sedan wie ein Feuerstrom durch die Städte, durch die Dörfer und bis zu den entlegensten Gehöften und Hütten in Haide und Gebirg drang! Wir waren Zeugen der Scenen auf dem Markte und in den Straßen, da alle ohne Unterschied der Stände und der Stellung sich eins fühlten und das, was die Herzen bewegte, ergreifenden Ausdruck fand. Wir waren Zeuge — es war in der Nähe von Bonn, im einstigen kurkölnischen Gebiete, wo manche Leutlein allzulange und allzutief die Erinnerung an den kurzen und falschen Glanz der Tage Napoleons 1. im Herzen getragen —, wie am Tage, da die Kunde von Sedan eintraf, das letzte Bild Napoleons I., welches im Dorf noch zu finden gewesen, von der Wand entfernt und zertrümmert wurde. Und neben einer solchen Scene im Bauernstüblein — wie manche deutsche Familie hat sich auf diese Kunde von der großen Wendung im Kriege dankend und anbetend vor Gott gebeugt, vor anderen wohl die, aus denen der Vater oder ein Sohn in Feindesland für Herd und Altar todtbcreit einstand. Frohes Jauchzen, inniges Beten, Jauchzen, wo immer Deutsche sich zusammcnfandcn, Beten in Kirche und Kämmerleiu: das war das Echo, welches die Siegeskunde von Sedan in Deutschland tausendstimmig weckte, „von dem Rhein bis an die Memel, von dem Etsch bis an den Best." Und heute? Ist das Echo verhallt? Hat Gott uns mit dreiundzwanzig Friedens- jahren seither beschenkt, so ist uns dadurch der Werth, die unvergleichliche Bedeutung des Tages von Sedan aus seinen Erfolgen nur um so einleuchtender geworden. Was soll am heutigen Tage die Losung sein? Jauchzen und Beten, hohe Freude und ernste Selbstbesinnung!
Sind wir vereint zur guten Stunde, Ein starker deutscher Männerchor, So dringt aus jedem frohen Munde Die Seele zum Gebet hervor.
Welch eine Wendung — durch Gottes Fügung! Mit diesem unvergeßlichen Worte hat König Wilhelm für alle Zeiten die Bedeutung des Tages von Sedan gekennzeichnet.
Welch eine Wendung! Erlebte doch die Welt das
unglaubliche, in der Kriegsgeschichte der Völker einzig dastehende Ereignis;, daß außer den 25 000, die in der Schlacht gefangen genommen waren, ein Heer von 83 000 Mann, darunter 1 Marschall, 40 Generale, 230 Stabsoffiziere, 2600 Offiziere und Militärbeamte sich dem Sieger ergab, die Waffen und alles Kriegsmaterial, bestehend in 330 Feldgeschützen, 70 Mitrailleusen, 150 Festungsgeschützen, 10 000 Pferden ablieferte, und nebst dem Kaiser nach Deutschland in Kriegsgefangenschaft wanderte. Welch eine Wendung, daß Deutschland, „der Stein, den die Bauleute verworfen, zum Eckstein geworden", an welchem seither sich die kriegerischen Gelüste hüben und drüben gebrochen haben!
Deutsches Reich.
Berlin, 29. Aug. Der Kaiser hat dem hiesigen Schuh- machermeister Prenzler zu dessen heutigem hundertstem Geburtstag eine Porzellantafel mit dem Kaiserportrait und 300 Mark überreichen lassen. Dieser Gnadenbeweis ist der eigensten Entschließung des Kaisers entsprungen, der Mittheilungen über die bevorstehende Gebnrtstags- feicr in den Zeitungen gelesen hatte.
— Der kommandiernde General des 3. Armeekorps, Prinz Friedrich vou Hohen zollern, der früher die 22. Division in Cassel kommandiert hat, ist vom Kaiser zum General der Kavallerie ernannt.
— 29. August. Der „Reichsanzeiger" bestätigt die Zeitungsmeldung, daß 1893 11,000 Mann mehr eingestellt wurden, als bei der Berathung des Gesetzes vom 3. August 1893 betreffend die Friegenspräsenzstärke, als Rckruten-Bcdarf in Aussicht genommen war und legt alsdann die Gründe für diese Maßregel dar.
— Zum Guß der Glocken der Kaiser Wilhelm- Gedächtnißkirche in Berlin-Charlottenburg sollen 34 in der Festung Straßburg i. E. im Jahre 1870 eroberte Kanonen im Gesammt-Gewichte von 500 Centnern mit verwendet werden.
— Zwischen den Aerzten und den Berufsgenossenschaften ist ein Streit über die Frage entbrannt, ob verletzte Personen verpflichtet seien, sich einer Operation zu unterziehen. Die Ansichten des Reichsgerichts und des Reichs-Versicherungsamkes stimmen in dieser Frage nicht vollständig überein. — Für das Gebiet der Unfallversicherung hat das Reichs-Bersicherungsamt in feststehender Rechtsprechung die Auffassung als maßgebend anerkannt, daß Niemand verpflichtet sei, sich einer Operation irgend welcher Art zu unterwerfen, und dieserhalb die Weigerung, eine Operation über sich ergehen zu lassen, die Genossenschaften nicht zu der Versagung oder Entziehung der Rente berechtige, auch dann nicht, wenn die Operation nach sachverständigem Ausspruch durchaus unbedenklicher Art ist und voraussichtlich im Stande sein wird, die Erwerbsfähigkeit gänzlich oder zum Theil wieder herzustellen. Einen etwas anderen Standpunkt hat das Reichsgericht bei Entscheidung einer auf Art. 1382 und 1383 des in den Rheinlanden geltenden bürgerlichen Gesetzbuchs gestützten Klage eingenommen. Eine allgemeine Verpflichtung, sich einer Operation zu unterziehen, besteht nach Ansicht des obersten Gerichtshofs nicht, und gefährliche Operationen über sich ergehen zu lassen, ist nach derselben Niemand verpflichtet. In der Weigerung sich einer Operation zu unterwerfen, kann ein Grund zur Versagung der an und für sich zuzusprechenden Entschädigung wegen eines erlittenen Schadens nur dann erblickt werden, wenn in dieser Weigerung ein doloses, auf Schädigung der zur Leistung des Ersatzes Verpflichteten gerichtetes Verhalten enthalten ist.
— Ueber die bisher vorliegenden Ergebnisse der Jnvaliditäts- und Altersversicherung werden folgende Zahlen mitgcthcilt: Es kommen gegenwärtig bereits rund 80,000 Jnvaliditütsrenten auf 225,000 Alters- rentner. Weit mehr als ein Viertel aller auf Grund des Gesetzes vom 22. Juni 1889 bewilligten Renten entfallen also auf die Jnvaliditälsversichcrung. Dazu kommt, daß der Zeitpunkt, an dem die Wartezeit für die Invalidenrente abgelanfen ist, nicht mehr fern ist. Die Wartezeit ist auf fünf Beitragsjahre festgesetzt. Da ein Beitragsjahr sich ans 47 Beitragswochen zu- sammcnsctzt, die fünfjährige Wartezeit demnach aus 235 Kalenderwochen besteht, so würde nicht mehr ein Jahr verfließen müssen, damit die Uebergangsbestimmungen über den Bezug der Invalidenrente den dauernd gütigen Vorschriften weichen. Von der Mitte des
nächsten Jahres ab aber wird sich die Zahl der Invalidenrenten stark vermehren, da dann die Forderung der Beibringung von Zeugnissen über die Beschäftigung vom 1. Januar 1891, dem Jnkraftsetzungstermin des Gesetzes, wegfällt. Die Zahl der größeren Invalidenrenten könnte also bald die der kleinen Altersrenten übersteigern
— Für rund 17 Millionen Mark Obst ist im Jahre 1893 vom Auslande nach Deutschland hcrein- gekommen und 1892 füt; reichlich ebensoviel. Dabei wächst in Deutschland vorzügliches Obst, und es könnte der Obstbau eine gar nicht unbedeutende Einnahmequelle sein für unsere Landwirthe, wenn sie ihm etwas mehr Beachtung schenken möchten.
— 28. August. Die socialdemokratische Agitatorin Fräulein Wabnitz vergiftete sich heute Nachmittag. Als Grund gilt ihre angekündigte Verhaftung behufs Ver- büßung einer zehnmonatlicher Gefängnißstrafe.
— Als ein Zeichen der Zeit wird der „National- Ztg." von informirler Seite mitgetheilt, daß in Folge des beträchtlich zurückgegangenen Fremdenverkehrs in den letzten fünfviertel Jahren in Berlin nicht weniger als 27 Hotels verkracht sind.
Hamburg. Die hiesige Kriminalpolizei hat jetzt zehn Personen, darunter mehrere mit langjährigem Zuchthaus vorbestrafte Verbrecher, dingfest gemacht, welche seit nahezu drei Monaten der Schrecken der Geschäftsleute von Hamburg und Altona gewesen sind, mit einer kaum glaublichen Virtuosität für vollständig diebessicher gehaltene eiserne Geldschränke erbrochen und ihres Inhalts beraubt haben. Nach ungefährer Schätzung hat die Einbrecherbande, unter welcher sich fünf Schlossergesellen, also „Leute vom Fach" befinden, insgesammt ca. 35,000 Mk. baares Geld erbeutet.
In Naumburg a. S. hat das Zählen der Klaviere zum Zwecke der Gemeindebestcuerung 1160 Stück ergeben, die bei 10 Mark für das Stück eine Steuer von 11600 Mark bringen werden. Die Einwohnerzahl von Naumburg beträgt 19793.
Leipzig, 25. August. Ein Riesenknabe Namens Karl Ullrich aus Schlesien, 1880 geboren, ist hier zur Schau ausgestellt. Er ist 1,90 m groß. Um das Handgelenk mißt der Riesenknabe 24 cm, die Handfläche ist 14 cm breit. Der vielversprechende intelligente Junge ist von angenehmem Aeußeren und besitzt eine seiner Größe entsprechende Körpei stärke.
Mainz. (Ein cholerischer Bürgermeister). Auf der Bürgermeisterei zu Marienborn erschien eines Tages ein Soldat vom 118. Infanterie-Regiment, um sich seinen Urlaubspaß von dem Bürgermeister abstempeln zu lassen; da der Bürgermeister nicht anwesend war, nahm der Soldat von dem Tisch einen Stempel und drückte ihn auf den Paß. Zufällig hatte der Soldat einen Viehversicherungsstempel erwischt, und als er, um diesen Schaden auszubessern, nochmals zu dem Bürgermeister kam, gab ihm dieser ein Paar tüchtige Ohrfeigen. Wegen thätlicher Beleidigung wurde das Oberhaupt zu einer Geldbuße von 3 Mark verurtheilt.
Kissiugen, 28. August. Hier ist ein Restaurateur wegen Hehlerei in Untersuchung gezogen worden. Um billigere Portionen abgeben zu können, hatte er schon seit längerer Zeit gestohlenes Wildpret gekauft.
Geschossen haben in Kempen einige Schützen auf einen Ballon der Berliner Luftschiffer-Abtheilung, in dem Glauben, daß es sich um einen zu wissenschaftlichen Zwecken dienenden Luftballon handle, um den Ballon zum Sinken zu bringen und 50 Mark zu verdienen. Zum Glück verfehlten die Schützen ihr Ziel, sonst hätte leicht, da sich zwei Offiziere und ein Unteroffizier in dem Ballon befanden, größeres Unheil entstehen können.
Ausland.
Italien. Aus Udine wird gcmeldei: Nachdem es seit 2 Tagen unablässig geregnet und gehagelt hatte, fiel heute in der Umgebung der Dörfer Rivignano und Varno bet einer Temperatur von 3 0 unter Null Schnee in so dichter Menge, daß von seinem Gewicht die Dächer der Häuser eingedrückt wurden. Die ganze Ernte- wurde vernichtet, eine auf der Landstraße vom Schnce verschüttete Frau wurde als Leiche aufgefunden.
Paris. In Laval, wo Scharfrichter Deibler Montag Abends bereits Vorbereitungen zur Hinrichtung des wegen Mordes zum Tode verurteilten Vikars