SchiWemerMtung
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M 39. Mittwoch, den 15. Mai 1895.
Der Entwurf eines Jagdscheingesetzes ist dem Abgeordnctcnhause zugegangen. Die über Er- theilung, Versagung und Entziehung eines Jagdscheins, über die für einen solchen zu entrichtende Gebühr und über die bezüglichen Strafbestimmungen bestehenden gesetzlichen Vorschriften sind innerhalb des preußischen Staatsgebietes sehr mannigfaltig und weichen von einander so erheblich ab, daß im allgemeinen Staats- interesse schon seit Längerem ein einheitliche Regelung wünschenswerth erschien. Zum letzten Male wurde die Angelegenheit angeregt, als 1891 das Abgeordnetenhaus gelegentlich der Berathung eines aus der Initiative des Hauses hervorgegangenen Wildschadengcsctzes den Beschluß faßte, die Königliche Staatsregierung zur Vorlegung einer Novelle zum Jagdpolizeigesetze vom 7. März 1850 aufzufordern.
Der vorliegende Entwurf regelt die Materie unter Aufhebung aller bisherigen provinziellen Verschiedenheiten nunmehr |ür den ganzen Umfang der Monarchie, einschließlich Helgolands, einheitlich, und bestimmt zunächst, daß, wer die Jagd ausübt, einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein bei sich führen muß. Zuständig zur Ertheilung eines Jagdscheins ist der Landrath (Oberamtmaun), in Stadtkreisen die Ortspolizeibehörde, desjenigen Kreises, in welchem der den Jagdschein Nach- suchende einen Wohnsitz oder Grundbesitz hat oder zur Ausübung der Jagd berechtigt ist. Der Jagdschein gilt für den ganzen Umfang der Monarchie und wird in der Regel aus ein Jahr ausgestellt — Jahresjagd- scheiu. Zur vorübergehenden Ausführung der Jagd können Tagesjagdschcine ausgestellt werden, welche für 3 auf einander folgende Tage gelten. Für den Jahres- jagdschein wird eine Gebühr von 20 Mark, für den Tagesjagdschcin eine solche von 3 Mark entrichtet. Die Jagdscheingebühr fließt zur Kreiskommunalkasse, in den Stadtkreisen znr Gemeindekasse ab.
Eines Jagdscheines bedarf es nicht: 1. zum Ausnehmen von Kiebitz- oder Möveneier; 2. zu Treiber- und ähnlichen Hülfsdiensten bei der Jagdausübung; 3. zur Ausübung der Jagd im Aufträge oder auf Ermächtigung der Aufsichts- oder Jagdpolizeibehörde in den gesetzlich vorgesehenen Füllen.
Von der Entrichtung der Jagdscheingebühr sind befreit die auf Grund des Forstdiebstnhlgcsetzes beeidigten, sowie diejenigen Personen, welche sich in der für den Staalssorstdienst vorgeschriebenen Ausbildung befinden. Der unentgeltliche Jagdschein genügt jedoch nicht, um die Jagd auf eigenem oder auf gepachtetem Grund und Boden, auch solchem, auf welchem der Jagdscheininhaber außerhalb seines Dienstbezirkes die Jagd gepachtet hat, auszuüben.
Der Jagdschein muß versagt werden: 1. Personen, von denen eine unvorsichtige Führung des Schießgewehres oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu besorgen ist; 2, Personen, welche sich nicht im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befinden oder unter polizeilicher Aufsicht stehen. Der Jagdschein kann Personen versagt werden, welche wegen Forstdiebstahls, wegen Jagdvergehens, wegen Ueberlretung gegen die §§. 367 Nr 8 und 368 Nr. 7 des Reichsstrafgesetz buches bestraft sind, innerhalb 5 Jahren, nachdem die Strafe verbüßt, verjährt oder erlassen ist. Wenn Thatsachen, welche die Versagung des Jagdscheines rechtfertigen, erst nach seiner Ertheilung eintreten oder zur Kenntniß der Behörden gelangt sind, so muß bezw. kann der Jagdschein ohne Rückvergütung der Gebühr dem Empfänger wieder abgenommen werden.
Mit Geldstrafe bis zu 20 Mark wird belegt: 1. Wer bei Ausübung der Jagd seinen Jagdschein nicht bei sich führt; 2. wer die Jagd innerhalb der Festnngs- rayons ausführt, ohne einen von der Festungsverwaltung mit dem EinsichtSvermelk versehenen Jagdschein bei sich zu führen. Mit Geldstrafe von 40—100 Mk. oder mit Haft bis zn 4 Wochen wird bestraft, wer, ohne den vorgeschriebenen Jagdschein zu besitzen, die Jagd ausübt oder von einem ungiltigen Jagdschein wissentlich Gebrauch macht. Die Jagdgeräthe, sowie die Hunde, welche der Thäter bei der Zuwiderhandlung bei sich führt, können eingezogen werden. Für Geldstrafen und Kosten, zu denen Personen verurtheilt werden, welche unter der Gewalt oder Aufsicht oder im Dienste eines Anderen stehen, ist Letzterer für den Fall des
Unvermögens des Vcrurtheilten haftbar, falls die That mit seinem Wissen verübt war, oder falls er sie verhindern konnte.
Deutsches Reich.
Berlin. Der Kaiser empfing am Sonntag Mittag den Reichskanzler Fürsten Hohenlohe und den Minister von Köllcr, unmittelbar darauf den Finanzminister Miguel. Der Kaiser beehrte den Reichskanzler, sowie die beiden Minister mit einer Einladung zur Frühstückstafel.
* — Die aus 64 Mitgliedern bestehende freikonservative Partei des Abgeordnetenhauses, unterstützt von Mitgliedern aus anderen Parteien, wird in den nächsten Tagen folgenden Antrag im Abgeordnctcnhause einbringen: „Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen, die Königliche Staatsregierung aufzufordern, den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, ungesäumt und nachdrücklich alle diejenigen Schritte zu thun, welche geeignet sind, zu einer internationalen Regelung derWährungsfrage mit dem Endziel eines internationalen Bimetallismus zu führen."
— Ueber den Nordostseekanal werden in der „Frkf. Ztg." einige Daten und Ziffern gegeben, die eine Vorstellung von dem Umfang und der Bedeutung des Werkes im Allgemeinen zu geben im Stande sind. Wir entnehmen daraus das Folgende: Der Kanal ist 99 Kilometer lang; er mündet im Westen bei Brunsbüttel in die Elbe, im Osten bei Holtenau in den Kieler Busen. Der Kanal ist auf Meereshöhe angelegt, hat also keine Schleußen. Nur am Eingang und am Ausgang befinden sich riesige Schleußenthore, von denen das westliche, wegen der starken Fluth der Nordsee meist geschlossen sein wird, während das östliche, wegen der geringen Niveau-Veränderung der Ostsee, fast immer offen bleiben wird. Außer den Seen, die der Kanal durchschneidet, sind sechs Ausweichestellen angebracht, so daß die größten Kriegs- und Handelsschiffe bequem an einander vorbeifahren können. Die Tiefe des Kanals betragt 9 Meter mehr, als der Tiefgang der größten Schiffe; die Breite des Kanals beträgt an der Soole mindestens 22 Meter, an der Oberfläche mindestens 67 Meter. Zum Theil wurden bestehende Anlagen, Seen, die Biber u. s. w. benutzt; zu durchschneiden war der 25 Meter hohe Hciderückcn, und im Ganzen mußten 78 Millionen Kubikmeter Erde ausgehoben und fortgeschafft werden. Das gibt schon einen Begriff von der ungeheueren Arbeit, die zu leisten war. Nicht minder bedeutend sind die technischen Leistungen, zu denen alle Fortschritte der modernen Wissenschaft verwendet wurden. Die Kanalarbeiten sind daher in den letzten Jahren in steigendem Maße das Wanderziel von Technikern aller Länder gewesen. Eisenbahnen und Straßen führen theils auf festen, theils auf Drehbrücken über den Kanal; erstere sind so hoch angelegt, daß die größten Schiffe hindurchfahren können, ohne die oberen Stengen streichen zu müssen. Der Bau ging rasch voran; am 3. Juni 1887 wurde von Kaiser Wilhelm I. der Grundstein gelegt; die in Aussicht genommene achtjährige Bauperiode ist also richtig eingehalten worden. Der Werth des Kanals für die deutsche Marine und die Vertheidigung Deutschlands zur See liegt auf der Hand. Der Kanal ermöglicht es, die im Norden und Osten getrennt liegenden Seekräfte innerhalb weniger Stunden auf einen einzigen Punkt zu vereinigen. Nicht minder klar sind die Vortheile des Kanals für Schifffahrt und Handel. Im Einzelnen ist die Ersparniß aus folgender Tabelle zu ersehen: Für Schiffe, die von der Ostsee nach Hamburg fahren, beträgt die Ersparniß in Seemeilen 424, in Stunden 45, für Schiffe nach Bremerhaven 322, bez. 32, Emden 282, bezw. 28, Amsterdam 236, bezw. 22, Rotterdam desgleichen, Antwerpen 238, bezw. 22, ebenso nach Dünkirchen und nach London, Hull 180, bezw. 15, Hartlepool 120 Seemeilen, 8 Stunden u. s. w. Aehnliche Ersparnisse an Zeit und infolge dessen auch an Geld und Material machen die Schiffe, die aus den genannten Punkten der Nordsee in die Ostseehäfen Kiel, Travemünde, Swinemünde, Danzig, Königsberg, Memel, Libau u. s. w. fahren. Die Ersparniß wird bei Dampfern auf 65 und bei Seglern auf 16 Mk. Per Tag und 100 Reg.-Tonnen berechnet; das macht, da Dampfer durchschnittlich 700 und Segler 4a0 R -T. fassen, für erstere eine Ersparniß von 450, für letztere
von 72 Mk. täglich. Nach vorsichtiger Schätzung sollen jährlich 18,000 Schiffe den Kanal benützen mit 5*2 Mill. R.-T., die Kanalabgabe soll 75 Pfg. per Registertonne betragen, es würden somit nahezu 4 Mill. Einnahme erzielt werden. Die Betriebskosten sind zu 2 Mill. veranschlagt, es würde sich also immer noch eine Verzinsung des Anlagekapitals ergeben. Der Aviso „Jagd", der bekanntlich kein schweres Geschütz trägt, hat als erstes Krigsschiff den Nordostseekanal passirt und die Uferbefestigungen haben sich gut bewährt. Daraus kann mau aber keine Schlüsse ziehen, daß auch die großen Panzer ebenso anstandslos passiren müssen. Denn „Jagd" verdrängt 1250 Cbm. Wasser, die „Hohen- zollern" aber bereits 4187 und die „Augusta Viktoria" der Hamburger Packetfahrt, welche die Fahrt durch den Kanal mitmachen soll, über 9000 Cbm. Welchen Einfluß solche Wafferverdrängung auf die Ufer bezw. auf die Schiffe in den Ausweichen hat, davon ein Beispiel: Die österreichische Korvette „Zriny" begegnete auf der Heimreise von Ostasien dem Dampfer des Bremer Lloyd „Kaiser Wilhelm IL", der ebenfalls die Kanalfahrt hinter „Kaiseradler" mitmacht, im Kanal von Suez. „Zriny" mußte den Weg freigeben und lag an zwei starken Tauen am Ufer fest, als der mächtige schneeweiß gestrichene deutsche Dampfer das österreichische Kriegsschiff langsam passirte.» Als der Dampfer vorbei war, wirkte der durch die Wasserverdrängung bewirkte hydrodynamische Druck derartig auf die „Zriny", daß beide Taue mit einem Ruck rissen und nur sofortiges Angehen der Maschine das Kriegsschiff davor bewahrte, an das Kanalufer geworfen zu werden.
Kiel. Außergewöhnliche Ereignisse erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Danach handeln jetzt die hiesigen staatlichen und städtischen Behörden. An beiden Sonntage" vor und nach der Kanalseier ist die Sonntagsruhe im Polizeibezirk Kiel vollständig aufgehoben; die Geschäfte bleiben bis 10 Uhr Abends offen. In allen größeren Lokalitäten sind vom 19. bis 22. Juni Tanzbelustigungen gestattet. Zahlreiche Gesuche um Gewährung einer Schankkonzession sind bereits und werden noch immer bewilligt. Die Bürger- 1 meister der Nachbarstädte fordern die Bewohner auf, sich rechtzeitig mit Lebensrnitteln zu versehen, da Kiel mit seinen Hunderttausenden von Besuchern eine wesentliche Steigerung der Preise verursachen könne. In Kiel wird übrigens ein fester, mäßiger Preis für Speisen und Getränke durchweg inne gehalten, ebenso hat der städtische Wohnungsansschuß, bei welchem ca. 4000 Privatwohnungen angemeldet sind, einen sehr annehmbaren Preis für ein Unterkommen festgesetzt. Jahrmärkte, Volksfeste, Fackelzüge und ein imposantes Feuerwerk werden veranstaltet.
Thor«, 9. Mai. Ein mächtiger Waldbrand hat in dem Fürstlich Altenburger Forst Grabia, eine Meile südlich von Thorn, gewüthet. Durch den herrschenden Sturm wurde ein Gebiet von über 8000 Morgen vom Feuer erfaßt. Auf dem zum Artillerieschießplätze ab- geholzten Terrain verbrannten mehrere tausend Meter eingeschlagenes Holz und Faschinenstrauch. Der Schaden ist enorm. Die Untersörsterei Dziwak wurde ein Raub der Flammen. Die Bewohner vermochten sich mit knapper Noth zu retten. Drei Regimenter Soldaten waren zur Dämpfung des Waldbrandes herbeigerufen. Die Entstehung ist unaufgeklärt.
— 10. Mai. Aus ostpreußischen Blättern war dieser Tage in die übrige Presse Deutschlands die Meldung übergegangen, daß ein Artillerist Julius Titz in seiner Garnison Königsberg i. Pr. standrechtlich erschossen worden sei; Ursache seiner kriegsgerichtlichen Verurthcilung sei die Ermordung eines Vorgesetzten gewesen. Diese Mittheilung ist, wie der „Reichsanz." schreibt, ganz und gar erfunden. Thatsache ist nur, wie die „Wormditter Zeitung" meldet, daß der Artillerist Titz zu 6 Monaten Festungshaft verurtheilt worden ist wegen grober Verstöße gegen die Subordination.
Ricscnburg In der westpreußischcn Stadt Riesen- burg ist ein Bürger von seiner Frau, mit der er in dritter Ehe lebt, aus der allein 16 Kinder hervorge- gangcit sind, kürzlich mit dein 27. Kind beschenkt worden.
Zexbst, 9. Mai. Durch das plötzliche Verschwinden des Maschinen abrikanten A. Rinßler hierselbst, der mit Frau und Sohn flüchtig geworden, sind unsere Ein-