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Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.

M 41.

Mittwoch, den 22. Mai

1895.

Wer ist ein Arbeiter.

Auf diese Frage gibt der in Hannover erscheinende Feierabend" die nachstehende Antwort: Im alltäglichen Sinne bezeichnet man mit dem WorteArbeiter" ge­wöhnlich einen Menschen, der mit der Hand arbeitet, also im allgemeinen die Arbeit verrichtet, bei der man am wenigsten vorher zu lernen braucht, denn den anderen Menschen, welche auch ihrer Beschäftigung nachgehen. hat man je nach ihrer Beschäftigung einen anderen Namen gegeben. Daraus hat sich aber leider bei manchem Menschen, der mit der Hand und seinen natürlichen Leibeskräften auf der Straße, auf dem Lande, in der Fabrik arbeitet, die Einbildung festgesetzt, als ob die anderen Menschen keine Arbeiter wären, sondern ihre Zeit, wenn nicht mit Nichtsthun, so doch mit einer weniger anstrengenden Beschäftigung zubringen könnten.

Wenn wir uns die anderenicht körperliche Arbeit" näher ansehcu, so werden wir aber bemerken, daß sie oft nicht weniger anstrengend ist als dieHand Arbeit." Nährt sich denn ein Fabrikbesitzer, ein Arbeitgeber nur von dem Schweiß seiner Arbeiter und faulenzt? Wenn der Leiter der Fabrik ein Faulenzer ist, so wird es bald im ganzen Betriebe rückwärts gehen, unddie Arbeiter" würden es bald bitter zu empfinden haben durch Lohnabzüge und Entlassungen, was es heißt, in einer schlecht geleiteten Fabrik thätig zu sein, weil dann die Bestellungen immer mehr nachlassen mürben und die Fabrik sich nicht mehr rentieren könnte. In den Bureaus der Fabriken kann man sehen, mit welchen sorgenschweren nachdenkenden Gesichtern die Fabrikherren oft über ihren Büchern sitzen und in redlicher An- strengnng ihr Gehirn abmartcrn müssen! Es hat schon manchen Arbeiter gegeben, der sich zu dieser Stellung vom Lohnarbeiter emporgeschwungen hat, der mit Sehn­sucht an die Zeit zurück dachte, wo er seinen sicheren Lohn am Ende der Woche empfing, während er später oft nicht mehr wußte, ob bei dem Betriebe, trotz aller seiner Anstrengungen, auch für ihn noch etwas ab­fallen würde.

Betrachten wir den Kaufmannsstand, so können wir wahrlich nicht behaupten, daß ein Kaufmann nicht zu den Arbeitern zu rechnen sei. Wie viele Kaufleute müssen sich im wahrsten Sinne des Wortes vom vom Morgen bis Abend plagen und dürfen sich oft keine ruhige Minute gönnen, wenn sie vorwärts kommen wollen. Man prüfe doch, wie viele kaufmännische Ge­schäfte ganze Geschlechter hindurch in derselben Familie geblieben sind, und man wird stets finden, daß dieselben sofort heruntergekommen, wenn nicht gar zu Grunde gegangen sind, sobald der Inhaber kein fleißiger Arbeiter" war.

Wie steht es mit den Handwerksmeistern? Werden diese nur durch den Fleiß ihrer Gesellen und Lehrlinge fett, falls sie Faullenzer sind? Haben diese Meister keineArbeit" zu verrichten? Nun, wir meinen, jeder Lehrling, der bei einem ordentlichen Meister arbeitet, wird das Gegentheil bezeugen können; er wird wissen, daß die Kundschaft des Geschäftes von dem Fleiß und der Sachkenutniß des Meisters abhängt. Der Meister muß der ersteArbeiter" seines Geschäfts sein.

Was nun die höheren Staatsbeamten betrifft, so kann Niemand, der mit ihrer Thätigkeit bekannt ist, behaupten, daß sie nicht arbeiteten. Wie viele hat es unter ihnen schon gegeben, die sich durch ihre aufreibende Arbeit geistig und leiblich krank gemacht haben. Wer die Arbeitsfülle, welche einemMinister" zufällt, kennt, wird ihn nicht um seinen Posten beneiden! Wie steht es mit den Gelehrten, sind sie keine Arbeiter? Die wissenscha'tliche Kopfarbeit ist oft die schwerste, auf­reibendste! Sie erfordert die längste Vorbereitung, sie läßt sich nicht nach einem Normal-Arbeitstag regeln, sondern wer in der Wissenschaft vorwärts kommen will, muß oft seine ganze Kraft und seine ganze Zeit mit Hintenansetzung alles Anderen in der Welt nur seinem Fach widmen. Nur durch solches unermüdliches Forschen, in dem ein Mensch vor keiner Arbeit zurnck- schreckt, kann etwas geleistet werden, nur dadurch sind die gewaltigen Fortschritte in der Industrie, im Eisen­bahnwesen, in der Telegraphie rc., von denen wir alle Nutzen haben, zu Stande gekommen.

In' solcher Weise könnten wir alle Klassen der Gesellschaft, die Geistlichen, die Lehrer, die Künstler rc. durchgehen und bei jeder derselben zeigen, daß Leistungen

nur da zu Stande tommen, wo fleißig mit der Hand s Interesse einer zweckmäßigen und gedeihlichen Neuge oder mit dem Kop e gearbeitet wird. So darf man f " " - '' *..... " "

also die Arbeiter nicht nur unter den mit ihren körper­lichen Kräften Arbeitenden suchen, und es soll sich niemand einbilden, daß der, welcher nicht den Rock des Taglöhners trägt, der die äußeren Zeichen der Arbeit, angespritzten Kalk oder dergleichen nicht an sich hat, sondern der in bessere Kleidung einhergeht, kein Arbeiter, sondern ein Faullenzer sei.

Jeder Arbeiter ist seines Lohnes werth. Es soll alles daran gesetzt werden, daß die mit ihren leiblichen Kräften arbeitenden ihr genügendes Auskommen haben, aber man wird nie erreichen, daß für leibliche Arbeit dasselbe bezahlt wird, wie für geistige Arbeit. Die geistige Arbeit erfordert eine viel längere Vorbereitung, eine viel längere Lehrzeit als die leibliche Arbeit, durch geistige Arbeit wird mehr gewirkt; sie ist es, welche die

leibliche Arbeit erst in Bewegung setzt, ordnet wahrhaft fruchtbar macht, und endlich ist die geistige Arbeit viel seltener als körperliche Arbeit, guter geistiger Arbeiter ist oft unersetzbar, und Wirken oder sein Ausscheiden aus der Arbeit

und gute Ein sein kann

Hunderten, ja Tausenden zum Vortheil oder Nachtheil werden. So bezahlen ja auch die sozialdemokratischen Zeitungen ihregeistigen Arbeiter", ihre Redakteure zehn bis zwanzig Mal besser, als ihre Zeitungsträger, weil ein guter Redakteur wohl vorgebildet sein muß, und seltener zu haben ist, als ein Zeitungsträger, der nur gesunde Beine haben muß und nur die Wohnungen der Abonnenten zu merken hat.

Berlin, 20. Mai. Der Kaiser liegt gegenwärtig dem edlen Waidwerk in Pröckelwitz in Ostpreußen ob.

Am Sonntag wohnte. der Kaiser dem Gottesdienst irr Duumzuttionen im Wege der Privatklage stattfinden.

der Schloßkapelle bei. Ueber den Tag der Rückkehr sind nähere Bestimmungen noch nicht getroffen.

16. Mai. In seiner Rede im Herrenhause zum Anträge Mirbach betr. die Währungsfrage führte der Reichsbankpräsident Dr. Koch aus: Die Regierung hat zuvor in keiner Weise angedeutet, daß sie bereit sei, unsere seit 25 Jahren bestehende Währung auizu- geben. Die Reichsregierung hat sogar erklärt, daß sie geneigt sei vorzugehen, ohne die Reichswährung zu präjudiciren. Auf dem Pariser Congresse im Jahre 1881 gab die Regierung die Erklärung ab, daß die

Goldwährung gut funktionirc, sie müsse es daher lehnen, auf die vorgeschlagene freie Prägung Silbers einzugehen. In Brüssel beschränkte sich Regierung auf die Theilnahme am Songreffe. In

ab- dcs die der zur

Silberkommission vor zwei Jahren fand keines der Hebung des Silbcrpreises vorgeschlagenen Mittel Beifall. Gerade in Amerika wurden dahingehende Anträge an­

genommen, aber trotzdem sind die Silberpreise daselbst immer tiefer gesunken. Die amerikanische Regierung hat sich mit großer Entschiedenheit gegen die freie Silberprägung gewendet. Wenn wir vorgehen, wird England dazu nicht bereit sein. Die jetzige englische Regierung erklärte, daß sie entschieden an der jetzigen Währung festhalte. Mit Hil'e der Goldwährung ist es uns gelungen, überall im Auslande Verbindungen anzu- knüpfen. Die Behauptung, daß die Schwankungen des Rubelkurses in Rußland durch die Goldwährung verur­sacht seien, ist unzutreffend. Rußland ist ein Papier­land, erst in letzter Zeit hat man dort die Goldklausel zugelassen. Chile geht am 1. Juli zur Goldwährung über. Auch in England herrscht eine starke bimetal- listische Bewegung, aber die Regierung wird sich nicht darauf einlassen. Es ist überhaupt fraglich, ob es möglich ist, gesetzl. ein Verhältniß zwischen Gold- und Silber festzustellen. Wenn wir den Bimetallismus einführen, werden wir unser Gold los, während England dasselbe festhält. Das ganze Geldwesen geriete als­dann in Unordnung. Die Konkurrenz der Landwirthe würde nur zunehmen. Es würde ein plötzlicher Sturm, eine allgemeine Krisis eintreten. Die Regierung wird zurückschrecken, Pläne aufzunehmen, welche nur Unglück und Vcrwining un Lande anrichten.

* Nachdem der Entwurf einer neuen Städte- und Landgemcindcordnung für die Provinz Hessen- Nassau schon geraume Zeit erschienen und von zahl­reichen städtischen und ländlichen Gemeindevertretungen berathen und mit Abändernngs- beziehungswwcise Ver bcsscrungsvorschlägcn versehen worden ist, wäre es im

staltung des dortigen Gemeindelebens höchst wünfchens-

werth, wenn derselbe nun auch, mit Berücksichtigung der auf gründlicher Kenntniß der örtlichen Verhältnisse und Bedürfnisse und auf dieselben gestützter Erfahrung beruhenden Verbesserungsvorschläge, recht bald zum Gesetz erhoben würde, damit dem gegenwärtigen, in mancher Beziehung unerquicklichen und schädlichen Zu­stande der Ungewißheit über die künftige Gcmeindever- fassung und -Verwaltung ein Ende gemacht werde. Es erregt daher, so wird aus Kassel geschrieben, in den betheiligten Kreisen nichts weniger als Befriedigung, daß nach einer Mittheilung, welche der Landtagsabge­ordnete für Schmalkalden, Herr v. Christen, auf Grund eingehender Erkundigung dem dortigen Bürgerverein gemacht hat, dieser Entwurf weder in diesem, noch im nächsten Jahre zur Berathung gelangen wird.

Der Gesetzentwurf gegen den unlauteren Wett­bewerb, wie er z. Z. dem Bundesrath vorliegt, wird jetzt im Wortlaut veröffentlicht. Derselbe enthält zunächst Vorschriften gegen Ausschreitungen im Reklamewesen, die in unrichtigen oder zur Irreführung geeigneten Angaben über Beschaffenheit, Herstellungsart, Preis­bemessung von Waaren und gewerblichen Leistungen sowie über Bezugsquellen von Waaren, über den Besitz von Auszeichnungen, über Anlaß oder Zwecks des Ver­kaufs bestehen. Jeder Gewerbetreibende, der Waaren gleicher oder verwandter Art herstellt oder vertreibt, kann vor Gericht Anspruch auf Unterlassung der falschen Angaben und event, auf Schadenersatz erheben; der Thäter wird außerdem mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. bestraft, neben oder statt welcher im Rückfall auf Haft oder Gefängniß bis zu 6 Monaten erkannt werden kann. Die Strafverfolgung soll zur Vermeidung chikanöser

Oeffentliche Anklage wird nur erhoben, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Weitere Vorschriften richten sich gegen Quantitäts-Verschleierungen, wie sie nament­lich beim Verkaufe von Garnen, von Bier in Flaschen und Fässern, beim Kleinhandel von Chokolade, Zucker, Seifen u. s. w. beobachtet werden und die darin bestehen, daß durch eine schwer bemerkbare Verkleinerung des sonst üblichen Mengenverhältnisses der Anschein einer Preisermäßigung erweckt wird. Der Bundesrath kann für solche Waaren feststellen, daß sie im Einzclverkaufe nur in bestimmten Mcngcneinheiten oder unter Angabe der Menge auf die Waare feilgehalten werden dürfen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder Haft belegt. Die Strafverfolgung erfolgt von Amtswegen. Ferner sollen unwahre, dem Geschäftsbetrieb oder dem Kredit von Erwerbsgenossen nachcheilig Behauptungen getroffen werden, der Ge­schädigte kann Anspruch auf Schadenersatz und Unter­lassung solcher Behauptungen erheben, und der Thäler wird auf Antrag mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark ober Gefängniß bis zu 1 Jahr bestraft. Ebenso spricht der Entwurf bei auf Täuschung berechneter Benutzung von Namen oder Firmen dem Geschädigten Anspruch auf Schadenersatz und auf Unterlassung solcher miß­bräuchlichen Benutzung zu. Schließlich sind in den Entwurf Vorschriften ausgenommen gegen den Verrath von Geschäfts- ober Betriebsgeheimnissen. Darnach wird mit Geldstrafe bis zu 3000 Mark oder Gefängniß bis zu 1 Jahr bestraft: 1. wer als Angestellter, Arbeiter oder Lehrling Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, die ihnen anvertraut ober zugänglich gemacht worden, während der Geltungsdauer des Dienstvertrages, 2. wer Geheim­nisse solcher Art, die ihm gegen ausdrückliche schriftliche Zusicherung der Verschwiegenheit anvertraut worden, dieser Zusicherung entgegen nach Ablauf des Dienst­vertrages unbefugt an Andere zu Zwecken deS Wettbewerbs mittheilt. Die gleiche Strafe trifft Den, der auf diesem Wege oder durch eigene^ rechtswidrige Handlung erlangte Geschäftsgeheimnisse zu Zwecken des Wettbewerbs unbefugt verwerthet oder an Andere mit* theilt. In beiden Fällen tritt Stra'vcrfügung nur auf Antrag ein und besteht für den Thäter auch die Ver­pflichtung zum Schadenersatz. Die Verleitung eines Angestellten zum Verrath von Geschäfts- oder Betriebs­geheimnissen während der Dauer seines DienstvertrageS wird auf Antrag mit Geldstrafe bis zu 15)00 Mark oder mit Gefängniß bis zu 6 Monaten bestraft. Die Rechtsbehelfe des Entwurfs sind Ausländern nur unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit zugestanden.