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32. 6. Snmstag, den 18. Januar 1896.
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Heute am achzehnten Januar
sind es 25 Jahre, seitdem Kaiser Wilhelm I. im Ver- sailler Königsschlosse, umgeben von den siegreichen Feldzeichen der deutschen Heere, inmitten der Vertreter der deutschen Fürstenhäuser, der Staats- und Kriegs- männcr, die seine getreuen Helfer und Diener gewesen in einer großen, thaten- und erfolgreichen Zeit, die deutsche Kaiserwürde wieder angenommen har. Dieser Tag, bisher schon denkwürdig in unserer vaterländischen Geschichte, ist damit für alle Deutschen der denkwürdigste Erinnerungstag geworden. Seine Begehung in diesem Jahre stellt den Höhepunkt aller der Erinnerungsfeiern dar, mit denen unser Kaiser und unsere Fürsten, unser Heer und unser Volk dankbar jener Zeit der großen Siege gedenken, deren köstlichste und bleibende Frucht die Nenbegründung des Deutschen Reiches gewesen ist. Mit einmütiger Begeisterung wird ganz Deutschland die Erinnerungsfeier am 18. Januar begehen; ihren Mittelpunkt wird die allgemeine Bvlksfeicr in dem Feste finden, das Seine Majestät der Kaiser Wilhelm II. im Berliner Königsschlosse veranstaltet.
Vor 25 Jahren in Frankreich, da war die Feier eine andere. In Feindesland, während eines blutigen Krieges, Angesichts der Hauptstadt des Feindes, in welcher eine Schreckensherrschaft ihre Orgien beging, feierten die Deutschen Freudenfeste, und in Versailles spielte sich ein Ereigniß von der weittragendsten historischen Bedeutung ab. Am deutschen Volke vollzog sich an diesem 18. Januar 1871 seine Wiedergeburt und Verjüngung und erlebte es an diesem Tage eine weltgeschichtliche Genugthuung, wie sie nur einer großen Nation zu Theil werden kann, die so lange von einem anderen Volke mißhandelt und gering geschützt worden ist.
Bereits am 25. Oktober 1870 waren Bevollmächtigte aller Staaten des Norddeutschen Bundes nnd der süddeutschen mit ihm in Schutz- und Trutzbündnisse stehenden Staaten in Versailles zusammen, um unter den Augen des Königs von Preußen, als Bundeshaupt, eine zeitgemäße deutsche Reichsverfassung zu berathen. König Ludwig von Bayerns Gesandter schlug int Auftrage seines Souverains vor, den Norddeutschen Bund zu einem deutschen Reiche zu erweitern und dem König von Preußen die deutsche Kaiserkrone anzutragen. Sämmtliche betheiligten Staaten stimmten zu, und am 18. Dezember 1870 erklärte sich der friedfertige, nie besiegte Heldengreis, König Wilhelm I., bereit, den allgemeinen Wunsch zu erfüllen.
Am 18. Januar, vor nun mehr einem Vierteljahrhundert, versammelten sich die in Versailles anwesenden Fürsten oder deren Vertreter mit der Generalität und den Abordnungen des deutschen Reichstages aus Berlin und aller Trupveuthcilc im großen Spiegelsanle des so prunkvollen Schlosses der ehemaligen französischen Könige zu Versailles, um hier dem ersten deutschen Hohenzollernkaiser ihre Huldigung darzubringen. Zugegen waren des Kaisers Sohn, der Kronprinz, jener ritterliche Held und Liebling der Nation, Friedrich Wilhelm, den das unerbittliche Geschick dem Vaterlande nach einer kurzen Regierung von nur neunundneunzig Tagen leider durch den Tod entriß; des Kaisers Bruder, Prinz Karl, und sein Vetter Prinz Adalbert von Preußen, der damals so beliebte „Prinz-Admiral", sein Schwager, der Großherzog von Sachsen-Weimar und sein Schwiegersohn, der Großherzog von Baden, welche der Kaiser sämmtlich gerührt umarmte.
Im Saale des Schlosses waren die Fürsten, Prinzen, Generale und Minister, Abgeordneten und Abgesandten der Offizierkorps versammelt und Fahnen und Standarten der Regimenter ausgestellt. Nachdem der Kaiser eine Ansprache an die deutschen Fürsten gehalten hatte, gab er dem Bundeskanzler, Grafen Bis- umrck, den Befehl, die an das deutsche Volk gerichtete Proklamation zu verlesen, die mit den erhebenden Worten schloß:
„Wir übernehmen die kaiserliche Würde in dem Bewußtsein der Pflicht, in deutscher Treue die Rechte des Reiches und seiner Glieder zu schützen, den Frieden zu wahren, die Unabhängigkeit Deutschlands, gestützt auf
Deutsches Reich.
Berlin. Der Kaiser kehrte Donnerstag Nachmittag gegen 4*^ Uhr von der Jagd in Britz-Buckow nach dem Schlosse zurück. Die Strecke des Kaisers betrug im Ganzen 363 Hasen. — Heute früh unternahm das Kniserpaar einen gemeinsamen Spaziergang im Thiergarten.
— Aus den bisher stattgehabten Reichstagsver- Handlungen ergiebt sich, daß so ziemlich alle Regierungsvorlagen dieser Session der Annahme mit bedeutender Mehrheit sicher sind. Es gilt das vor allen Dingen von dem neuen Gesetz, welches im Börsenwesen etwas reine Bahn schaffen soll. Der Reichstag zeigt hier große Energie unb man kann hoffen, daß die Ucberschwemmung Deutschlands mit den Papieren fauler Staaten künftig eine kräftige Einschränkung erführt. Jedes Bankhaus, welches Papiere auf den deutschen Markt bringt, muß die glatte, klare Wahrheit über die Finanzen des Staates, der Stadt ober der Gesellschaft sagen, deren Papiere es vertreibt; das ist das mindeste, aber auch das aller- mindeste, was man verlangen kann. Eigentlich müßte auch noch eine gesetzliche Zinsgarantie festgestcllt werden, doch wird der Reichstag wohl soweit noch nicht gehen.
* — Der Gesetzentwurf, betr. das Diensteiukommcn der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen, ist dem Abgeordnetenhause schon heute zugegangen. Hier das Wesentliche dessen, was derselbe den
die geeinte Kraft seines Volkes, zu vertheidigen. Wir nehmen sie an in der Hoffnung, daß dem deutschen Volk vergönnt sein wird, den Lohn seiner heißen und opfermüthigen Kämpfe in dauerndem Frieden und innerhalb der Grenzen zu genießen, welche dem Vaterlande die seit Jahrhunderten entbehrte Sicherung gegen erneute Angriffe Frankreichs gewähren. Uns aber und Unseren Nachfolgern an der Kaiserkrone wolle Gott verleihen, allezeit Mehrer des deutschen Reiches zu sein, nicht an kriegerischen Eroberungen, sondern au bin Gütern und Gaben des Friedens auf dem Gebiete nationaler Wohl ahrt, Freiheit und Gesittung "
Nach Verlesung dieser Proklamation trat der Großherzog von Baden vor und rief:
„Seine Majestät der Kaiser Wilhelm lebe hoch!"
Unter den Klängen der die Melodie des Liedes: „Heil Dir im Siegerkranz!" anstimmenden Militär- musik brächte die Versammlung dreimal ein begeistertes Hoch aus.
Die unter den siegreichen, zerschossenen und blutgetränkten Fahnen im Beisein der Fürsten und Paladine seines Reiches verlesene Proklamation wurde durch folgenden Erlaß der ruhmgekrönten, unter des hehren Heldengreiscs Führung nur siegreich gewesenen Armee kundgegeben:
„An dem heutigen, für Mich und Mein Haus denkwürdigen Tage nahm Ich im Einverständniß mit allen deutschen Fürsten und unter Zustimmung aller deutschen Völker, neben der Mir durch Gottes Gnade vererbten Stellung als König von Preußen, auch die eines Deutschen Kaisers an.
Eure Tapferkeit und Ausdauer in diesem Kriege, für welche ich Euch wiederholt meine vollste Anerkennung aussprach, hat das Werk der Einigung Deutschlands beschleunigt, Ein Erfolg, den Ihr mit Einsetzung Eures Blutes und Eures Lebens erkämpft habt.
Seid stets eingedenk, daß der Sinn für Ehre, Treue, Kameradschaft, Tapferkeit und Gehoisam eine Armee groß und siegreich macht; erhaltet Euch diesen Sinn, dann wird das Vaterland stets, wie heute, mit Stolz auf Euch blicken und Ihr werdet immer sein starker Arm sein.
H.-Qu. Versailles, den 18. Januar 1871.
gez. Wilhelm."
Fünfundzwanzig Jahre sind seit jenem ruhmvollen Tage der Aufrichtung des hohenzollernschen Kaiserthums verrauscht; Kaiser Wilhelm und Kaiser Friedrich sind hinabgesunken in die Gruft ihrer Väter unb mit ihm fast alle Paladine jener großen Zeit, welche Zeugen der Kaiserproklamation waren und an der Wiege des wieder zu neuem unb hoffentlich zu gesundem Leben erstandenen Deutschen Reiches sich befanden. Eine Generation des deutschen Volkes nach der anderen, welche jenen Tag unvergänglichen Ruhmes miterlebt, sinkt ins Grab, jüngeren Platz machend, aber immerdar wird die Welt, wie das deutsche Vaterland eingedenk sein des „Tages von Versailles," des 18. Januar 1871."
Lehrern bieten will. Das Grundgehalt aller difiuitiv angcstelltcn Lehrer, welche eine Dienstzeit von 4 Jahren zurückgelegt haben, soll nicht unter 900 Mark und das definitiv angestellter Lehrerinnen nicht unter 700 Mark jährlich betragen. Für die Mehrzahl der Lehrer, welche bisher vom Staate nur Alterszulagen erhielten, bedeutet das — soweit die östlichen Provinzen in Betracht kommen — eine wesentliche Verbesserung ihres Einkommens, und zwar ohne Mehrbelastung der Gemeinden, da auch die Alterszulagen neu normirt sind. Die Alterszulagen sollen nach siebenjähriger Dienstzeit in neun Stufen zu je 80 Mark gewährt werden, für Lehrerinnen auf jährlich 60 Mark, steigend von 3 zu 3 Jahren um je 60 Mk. bis auf jährlich 540 Mk. Die Zahluugs-Tcrmiue derselben treten also früher ein als bisher. Da sich ferner die Höchstbetrüge der staatlichen Alterszulagen bisher auf 50U bezw. 530 Mk. beliefen, erfährt jetzt der Höchstgehalt auch bei den kleinsten Alterszulagen für Lehrer eine Steigerung von 220 Mk, für Lehrerinnen von 190 Mk. Allerdings sollen die staatlichen Alterszulagen für Volksschullehrer und die Staatsbeitrüge für die Lchrerstellen nur bis zu einer Höchstzahl von 25 Lehrer- und Lehrerinneustellen in jeder politischen Gemeinde ohne Unterschied der Einwohnerzahl gezahlt werden. Ein rechtlicher Anspruch auf die Alterszulage soll den Lehrern nicht zustchen. — Bei Berechnung der Dienstzeit soll die gesummte
Zeit in Ansatz kommen, während welcher ein Lehrer in öffentlichem Schuldienst in Preußen gestanden hat. Die Dienstzeit wird vom Tage der ersten eidlichen Verpflichtung an gerechnet. Die Dienstwohnung für einen verheiratheten Lehrer auf dem Lande soll fortan 3 bis 4 heizbare Räume enthalten; bisher sollten 2 Zimmer genügen. — Die Abgaben und Lasten für die Dienstwohnung sollen den Schniunterhaltungspflichtigen, ebenso wie die bauliche Unterhaltung, obliegen. — Neu ist auch die Bestimmung, daß die Lehrer bei Versetzungen int Interesse des Dienstes aus der Staatskasse eine Vergütung für Umzugskosten erhalten sollen, was bisher nicht der Fall war. Aus der Staatskasse soll ein jährlicher Beitrag zum Diensteiukommen der Lehrer gezahlt werden, und zwar derart, daß für die Stelle eines alleinstehenden, sowie eines ersten Lehrers 500 Mark, eines anderen Lehrers 300 Mark, einer Lehrerin 150 Mark jährlich gewährt werden sollen. Das Gesetz soll bereits am 1. Oktober 1896 in Kraft treten. Durch die Festsetzung der Stellen, für die fortan Staatsbeitrüge gezahlt werden sollen, auf fünfundzwanzig ergibt sich, daß hinfort nach dem Stand der Lehrer und Lehrerinnen vom 1. Oktober 1894 in Zukunft nur 24,198,500 Mark Staatsbeitrüge zu entrichten sind, das sind 3,568 000 Mark weniger als bisher. Diese ersparten Stantsbci- träge sollen zur theilweisen Deckung der durch die vor- geschlagene Aufbesserung und Regulirung der Besoldung erforderlichen Aufwendungen Verwendung finden. Für die Höhe der letzteren kommt, abgesehen von den staatlichen Zuschüssen zu den Alterszulageklaffen, die den Betrag der jetzt gewährten staatlichen Alterszulagen sehr erheblich übersteigen werden, zunächst die zur Ausbesserung der geringer bemessenen Grundgehülder auf den Mindestsatz von 900 Mark erforderliche Summe in Betracht.
* — Erschreckende Verhältnisse nimmt wieder die Beamtenüberfüllung im Baufach an. Es kann, wie aus fachmännischen Kreisen geschrieben wird, nicht dringend genug gewarnt werden, daß junge Männer diesen Beruf erwählen, falls sie lediglich die Absicht haben, später im Staatsberufe eine sichere Unterkunft zu finden. Bei der preußischen Staats-Eisenbahn Ver- waltung sind zur Zeit nicht weniger als 366 Regierungs- Baumeister diälarisch beschäftigt. Davon sind die ältesten bereits fünfzehn Jahre Baumeister, haben also im Durchschnitt ein Alter von 40 Jahren erreicht, bevor sie zur festen Anstellung als Bauinspektor gelangen. Dann erhalten sie 3600 Mark Gehalt.
— 12. Januar. Wie verlautet, beabsichtigt eine Anzahl der von der sogenannten Brausewetter-Straf- kammer zum Theil zu sehr erheblichen Freiheitsstrafen verurtheilten Personen die Wiederaufnahme des Verfahrens zu beantragen. In Rücksicht auf sein Nervenleiden ist Herrn Brausewetter ein sechsmonatlicher Urlaub bewilligt worden. — (Der durch seine strengen Urteile in Preßprozessen bekannt gewordenen Landgerichts-