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Erscheint Mittwoch und Samstag. — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.
M 41. Mittwoch, den 20. Mai 1896.
Amtliches. ,
J.-Nr. 3474. Zur Ausführung der diesjährigen Schutzpocken-Jmpfung (Impfung, Wiederimpfung und Revision) sind für den 4. Jmpfbezirk (Jmpfarzt Herr Dr. Klein in Ulmbach) nachstehend bezeichnete Termine anberaumt:
I. Am 27. Mai d. J.
Nachmittags 1 Uhr in Uerzell in der dortigen Wirthschaft für die Gemeinden Ncustall und Uerzell mit Klesberg.
Nachmittags 3 Uhr in der Wirthschaft Weitzel in Hintersteinau für die Gemeinde Hintersteinau.
Nachmittags 5 Uhr in der Wirthschaft in Reinhards für die Gemeinde Reinhards.
Die Revision findet am 3. Juni d. I. zu gleicher Tageszeit und in denselben Jmpflokalen statt.
II. Am 30. Mai d. I.
Nachmittags 1 Uhr in der Heil'schen Wirthschaft zu Ulmbach für die Gemeinde Ulmbach.
Nachmittags 4 Uhr in der Bös'schen Wirthschaft zu Sarrod für die Gemeinde Sarrod mit Rabenstein und Rebsdorf.
Die Revision findet am 6. Juni d. I. zu der gleichen Tageszeit und in denselben Jmpflokalen statt.
Zu dem oben bezeichneten Terminen sind alle Kinder zu sistiren, welche
1. im vorigen Jahre geboren sind,
2. im Laufe dieses Jahres das zwölfte Lebensjahr zurücklegen, sowie solche, die
3. in den Vorjahren nicht oder ohne Erfolg geimpft worden sind, resp, bei welchen wegen Krankheit von der Impfung hat abgesehen werden müssen, sofern sie nicht bereits anderswo geimpft worden sind, oder die natürlichenBlattern überstanden haben, oder wegen Krankheit nicht vaccinirt werden können. In diesen Fällen ist dem Jmpfarzt vor Schluß des Jmpfgeschäftes der betreffende Impfschein resp, ein ärztliches Attest des behandelnden Arztes, sofern derselbe nicht zugleich Jmpfarzt des Bezirks ist, als Nachweis vorzulegen.
Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund und trotz obiger Aufforderung der Impfung oder der Revision entzogen geblieben sind, werden mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises haben die Vorschriften des Reglements vom 4. März 1875, Amtsblatt Seite 118 und der in Nr. 39 und 40 des Kreisblattes de 1886 veröffentlichten Anweisungen, sowie die nachstehenden Anordnungen genau zu beachten resp. Sorge zu tragen, daß dieselben unbedingt befolgt, resp, beachtet werden.
1. Für die öffentliche Impfung sind helle, heizbare, gehörig gereinigte, genügend große und gelüftete Räume bereit zu stellen, welche womöglich auch eine Trennung des Warteraumcs vom Operations- zimmer gestatten. Bei kühler Witterung sind die Letzteren zu heizen. Es ist durchaus unstatthaft, daß das Operationszimmer mit Zimmereinrichtungen uud Haushaltungsgeräthen, welche zur Impfung nicht erforderlich sind, angefüllt und daß auf diese Weise das Jmpfgeschäft erschwert wird;
2. dem Jmpfgeschäste hat der Herr Bürgermeister derjenigen Gemeinden, in welcher die Impfung vorgenommen wird, beizuwohnen, um im Einvernehmen mit dem Jmpfarzte für Ausrechthaltung der Ordnung zu sorgen; auch hat derselbe entsprechende Schreibhilfe bereit zu stellen. Der Wiederimpfung und der darauf folgenden Revision hat der Lehrer ebenfalls beizuwohnen.
3. Es ist darauf zu halten, daß die Impflinge mit reingewaschenem Körper und reinen Kleidern im Termin erscheinen.
4. Herrschen an einem Orte ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, Diphthcritis, Flecktyphus, Croup u. s. w. in größerer Verbreitung, so hat der betreffende Bürgermeister dem Jmpfarzte sofort Mittheilung zu machen und demselben eine kurze Darlegung über die Verbreitung der Krankheit zu geben, damit derselbe in der Lage ist, seine Dispositionen zu treffen.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher werden hiermit veranlaßt, den obigen Jmpfplan zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, für die Vorladung der Impflinge unter Hinweis auf die Strasbestimmungen zu sorgen und
Deutsches Reich.
Berlin. Der Kaiser ist in Pröckelwitz eingetroffen und die Kaiserin ist am Sonnabend von Primkenau nach Potsdam zurückgekehrt. — Prinz Heinrich hat Sonnabend Abend mittelst Extrazuges, welcher aus 5 Salon- und 3 Gepäckwagen bestand, die Reise nach Moskau angetreten. Mit dem fahrplanmäßigen v-Zuge sind gleichfalls abgercist der Kronprinz von Dänemark, die Erbgroßherzoge von Baden und Oldenburg mit Begleitung, der russische Botschafter Graf o. d. Osten-Sacken mit Gemahlin, die Abgesandten des Königs von Portugal und der französischen Republik.
— Der Referendar Dr. v. Bötticher, Sohn des Staatssekretärs, ist am Himmelsfahrtstage auf dem Wittwien-See bei Rheinsberg durch Kentern des Bootes verunglückt. Die Leiche ist noch nicht gefunden.
— Zu der in den Grundzügen mitgetheilten Aenderung des Gesetzes über die Friedensprüsenzstärke bringt die amtliche „Berl. Korr." noch folgende nähere Angaben: Der Gesetzentwurf, betreffend Aenderungen des Gesetzes über die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres vom 3. Aug. 1893, wie er vom Bundesrath soeben angenommen ist, stellt die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres dahin fest, daß vom 1. April 1897 die Infanterie in 624 Bataillone, die Kavallerie in 465 Eskadrons, die Feldartillerie in 494 Batterien, die Fußartillerie in 37 Bataillone, die Pioniere in 23 Bataillone, die Eisenbahntruppsn in 7 Bataillone, der Train in 21 Bataillone formirt werden. Da die durch Gesetz vom 3. August 1893 geschaffene Einrichtung der vierten (Halb-)Bataillone im Interesse der Schlagfertigkeit des Heeres einer Umwandlung bedarf, so sollen zum 1. April 1897 ohne Erhöhung der Friedenspräsenzstärke je zwei vierte Bataillone zu einem Bollbataillon vereinigt und dies durch geringe Abgaben der drei ersten Bataillone auf eine Stärke von rund 500 Köpfen gebracht werden. Je zwei dieser Bataillone sollen ein Infanterie-Regiment, die beiden Regimenter eines Armeekorps eine Infanterie- Brigade bilden. Wie die vierten Bataillone, so sollen auch die neuen Regimenter im Frieden mit zur Entlastung der alten dienen; bei einer Mobilmachung aber bilden sie nicht nur Stämme für Neuformationen, sondern fest gefügte Truppentheile, die zu jeder Verwendung im Felde brauchbar sind. Es sollen demgemäß errichtet werden 19 Infanterie - Brigadestäbe, 42 Jnfanterie- Regimentsstäbe und 86 Infanterie-Bataillone. Zur Aufbringung der durch die Organisalionsänderung entstehenden fortdauernten Ausgaben soll in Anbetracht der Dringlichkeit der Maßnahmen auf die bei Berathung des Gesetzes vom 3. August 1893 für die Zukunft in Aussicht gestellte und in den Kosten der damaligen Heeresverstärkung ausgeführte Anforderung „zur Vermehrung des Offizier- und Unteroffizier - Etats der Spezialwaffen mit zweijähriger Dienstzeit" verzichtet werden. Die hierfür seinerzeit eingestellten Beträge belaufen sich für Preußen auf 800,000 Mark, für Sachsen auf 80,000 Mark, für Württemberg 50,000 für Bayern 66,400, im ganzen also 586,300 Mark insgesammt sodaß sich durch Annahme der Aenderung fortdauernd kein Mehr-, sondern ein Minderbedarf ergibt. Die einmaligen - Kosten für die Unterbringung der jetzt bestehenden vierten Bataillone betragen für das Reich nur 10,6 Millionen Mark, und können ohne Mehrforderung aus den 1893 hierfür bewilligten Mitteln bestritten werden. Außerdem entstehen an einmaligen Ausgaben für Verlegung von Truppentheilen u. s. w. etwa 3,3 Millionen Mark Kosten. Im ganzen sollen durch Nachtragsetat für 1896/97 7,55 Millionen Mark gefordert werden.
— Das Gutachten des Vicedirektors der Serum- kontrolstation, Prof. Ehrlich, über das im Falle Langer- Hans angewendete Serum Nr. 216 stellt fest, daß eine aus derselben Apotheke entnommene Serumprobe vollwirksam, keimfrei und durchaus vorschriftsmäßig beschaffen war. Von 1300 verkauften Portionen der gleichen
diese Bekanntmachung den Herren Lehrern zur Einsichtnahme vorzulegen.
Jede Außerachtlassung obiger Vorschriften wird dis- ciplinarisch geahndet werden.
Schlüchtern, den 15. Mai 1896.
Der Königliche Landrath:
i. V.: Goerz.
Nummer ist sonst kein einziger Fall unregelmäßiger Wirkung ermittelbar gewesen.
— Die in den Orten Tilsit, Thorn, Jmwrazlaw, Berlin, Ruhrort, Duisburg, Elbing, Rosenheim, Leipzig, Freiburg, Elsfleth, Bremen, Vegesak und Hamburg bestehenden gemischten Transitlüger sind nach einem Beschluß des Bundesrathes vom gestrigen Tage nicht mehr zu gestatten und werden mit dem Ablauf des Monats September d. I. aufgehoben werden. Die in den Transit- lägern vorhandenen Bestände an ausländischen Getreide- massen sollen, der ministeriellen «Berl. Korr." zufolge, bis zum 1. November d. I. entweder unter Zollkontrole in das Zollausland ausgesührt oder auf eine öffentliche Niederlage, ein Transitlager unter amtlichen Mitverschluß, ein anderes reines oder gemischtes Lager gebracht, oder aber in den freien Verkehr übergeführt werden.
— Eine Deputation von Pastoren an den Kaiser schlägt der „Reichsbote" vor; diese soll dem Kaiser die Verdienste um den Staat vorstellen und um Zurücknahme seiner Aeußerungen in dem jetzt veröffentlichten Telegramm, das so viel Staub aufwirbelt, bitten.
— Eine Aenderung im Kesselrevisionswesen steht mit dem 1. April 1897 insofern bevor, als der preußische Handelsminister gewillt ist, die bisher unter staatlicher Ucberwachung stehenden landwirthschaftlichen Dampfkessel und Schiffskessel, etwa 11100, von diesem Tage ab unter die Dampfkesscl-Uebcrwachungsvereine zu stellen. Der Minister nimmt an, daß der jetzt herrschende Zustand, der es den Kcssclbesitzern ermöglicht, in jedem Augenblick ohne weiteres von der Vereinsüberwachung zur Staats- kontrolle und umgekehrt überzuspringen, auch den Kesselüberwachungsvereinen nicht erwünscht ist. Er beabsichtigt daher eine Bestimmung zu treffen, wonach ein Kessel- besitzer nur am 1. April jedes Jahres und nach voraufgegangener, spätestens am vorhergehenden 1. Januar schriftlich eingereichter Kündigung seine Dampfkessel der Ueberwachung durch den staatlichen Kesselprüfer im Wege des Eintritts in einen Dampfkesselrevisionsoerein entziehen kann. Der Zentralverband der DampfkesselrevisionS- vereine hat sich zur Uebernahme der Kessel bereit erklärt.
Aus der Provinz Hannover, 13. Mai. Feuer im Eiscnbahnwaggon entstand vor einigen Tagen auf der Strecke Pretzier-Beahlersdorf, und zwar in dem Frauen- kupee eines Wagens vierter Klasse. Das Unglück war dadurch entstanden, daß eine Frau eine Spirituslampe, auf der sie Milch für ihr kleines Kind erhitzen wollte, umwarf. Sofort standen umherliegende Packete und sonstiges Reisegepäck in Flammen, und nach wenigen Minuten ergriff das gierige Element auch die Kleider der Frauen und Kinder. Es entstand eine entsetzliche Panik, zumal der Zug sich in voller Fahrt befand. Die Frauen versuchten die Kupeethüren zu öffnen, um sich ins Freie zu stürzen, welches ihnen jedoch bei dem festen Verschluß nicht gelang. Endlich wurde der Zug mittelst Nothsignals zum Stehen gebracht, und den vereinten Kräften des Fahrpersonals und anderer Passagiere gelang es bald, die Flammen zu bewältigen. Viele der Frauen und Kinder haben zum Theil erhebliche Brandwunden davongetragen.
Wie aus Hamburg gemeldet wird, verhöhnten und beschimpften eine Anzahl junger Leute in Altenwerden einen Gendarmen, welcher Ruhe gebot. Als der Beamte einen der Ruhestörer verhaften wollte, entfloh derselbe. Da er den wiederholten Aufforderungen des Gendarmen, stillzustehen, nicht nachkam, schoß derselbe und traf den Flüchtling, der sofort todt niederfiel.
Greifswald, 13. Mai. Vor kurzem starb hier der älteste Candidat der Theologie in Deutschland im Alter von nahezu 70 Jahren. Der Betreffende ist thatsächlich während seines ganzen langen Lebens bei der Greifs- walder theologischen Fakultät eingeschrieben gewesen, ohne ein Examen zu machen. Dies hatte seinen guten Grund. Ein entfernter Verwandter von ihm, ein reicher Mann, hatte ihm sein Vermögen hinterlassen unter der Bedingung, daß er dessen Zinsen genießen sollte, so lange er ftubirte und ohne Anstellung sei; später soll das Vermögen Stiftungen zufallen. Der Candidat war schlau genug, bis an sein Lebensende zu „studiren". Auf dem alten Kirchhofe in Greifswald liegt außerdem noch ein Candidat der Theologie begraben, der es allerdings nur auf 64 Jahre brächte.
Würzburg, 15. Mai. Der Brand im Residenzschlosse wurde nach drei Stunden angestrengter Thätigkeit bewältigt. Der größte Theil des Dachstuhls des mächtigen