Erscheint Mittwoch und Samstag. — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.
47. Jahrgang.
Deutsches Reich.
Berlin. Der Kaiser nahm vor seiner Abreise nach Hannover am Mittwoch Vormittag den Vortrag des Reichskanzler Fürsten Hohenlohe im Reichskanzlerpalais entgegen.
— Die Mörder des Justizraths Levy, Werner und Grosse, wurden am Dienstag zu je 15 Jahren Gefängniß ver- urtheilt. Beide waren geständig, sie suchten nur die tödtlichen Stiche der eine dem andern in die Schuhe zu schieben. Grosse weinte wiederholt während der Ausführungen des Staatsanwaltes. Auf die Frage des Präsidenten, ob sie sich bei dem Urtheil beruhigen wollen, erklärte Werner mit lauter Stimme: Jawohl. Auch Grosse erklärte sich zum Antritt der Strafe bereit. Beide wurden abgeiührt.
Winsen a. d. Luhe. Der Wunderdoktor Schäfer Ast ist jetzt Rittergutsbesitzer geworden. Die Dummheit seiner Mitmenschen hatte ihn bereits zum reichsten Manne des Kreises Winsen a. d. Luhe gemacht, so daß er bei Weitem der höchst Besteuerte dieses Kreises war. Jetzt hat er das im dortigen Kreise bilegene, 106 Hektar große, mit einem Grundsteuerreinertrog von 4122 Mk. verzeichnete Rittergut Wuhlenburg, bisher im Besitz der Familie de Dodbeler, käuflich erworben. Schäfer Ast ist damit an die Spitze der altadeligen Grundbesitzer des Fürstenthums Lüneburg getreten, da mit dem Rittergut Wuhlenburg Sitz und Stimme in der Ritterschaft des lüneburgischen Landtages verbunden ist.
Ausland.
— New-Aork. Nach hier eingetroffenen Meldungen wüthete in den Thälern des Missourie und Mississippi und zwar hauptsächlich in Minnesota, Dakota, Montana und Jdaho ein Schneesturm. Der Schnee liegt stellenweise 5 Meter hoch. Es herrscht große Kälte. Die Eisenbahnzüge treffen entweder gar nicht, oder mit Verspätung ein. Viel Vieh ist zu Gruude gegangen.
5 Menschen sind erfroren. Man befürchtet, daß noch
mehr Personen ums Leben gekommen sind.
Lokales und Provinzielles.
* Schlüchtern, 4. Dec
* — Vom 15. Dezember er. ab ist Herr Kaplan Joseph Richter in Orb zum Lokalkaplan in Marborn bei Steinau und Herr Pfarrverweser Johannes Golbach in -Mittelkalbach zum Kaplan in Orb bestellt worden.
r. — In der Nacht vom Montag zum Dienstag kam der Nachtwächter Nic. Orth zwei Wilddieben auf die Spur. Es gelang ihm, einen derselben festzuhalten und ihnen die Beute, welche aus zwei Rehen bestand, abzunehmen. Er verbrachte den Wilddieb ins städtische Wachtlocal. Während der Zeit, in welcher der Nachtwächter Hilfe holen wollte, sprang der Arrestant aus dem Fenster des zweiten Stockwerks auf die Straße und enttarn; doch hat man jetzt die Wilderer ermittelt.
* — Die Brandsteuer für das Jahr 1897 ist durch , Beschluß des Kommunal-Landtags auf 18 Pfennige für je 100 Mark des Umlagekapitals festgesetzt worden. Die Brandsteuer beträgt hiernach für je 1000 Mk. der Versicherungssumme: in Bauartklasse I. 90 P g., in Bauartklasse II. 1 Mk. 26 Pfg., in Bauartklasse III. 1 Mk. 62 Pfg., in Bauartklasse IV. 1 Mk. 98 Pfg , in Bauartklasse V. 2 Mk. 52 Pfg.
* — Die Sitzbänke in der vierten Eisenbahnklasse haben bei den Reisenden dieser Klasse wiederholt Anlaß zu Streitigkeiten gegeben, indem die Fahrgäste sich für berechtigt hielten, einen bestimmten Sitzplatz für die ganze Dauer der Reise in Anspruch zu nehmen und für sich zu belegen. Die Eisenbahnverwaltung hat daher eine Verfügung erlassen, wonach ein Anspruch auf dauernde Besetzung eines Sitzplatzes in der vierten Wagenklasse nicht besteht, auch ein Belegen dieser Plätze unstatthaft ist. Die Sitzbänke sind lediglich angebracht, um allen Reisenden dieser Klasse Gelegenheit zu zeitweisem Ausruhen zu geben. Das Zugpersonal ist für vorkommende Streitigkeiten demgemäß informirt.
* — Für Landwirthe äußerst wichtig ist eine Reichs- gerichts-Entscheidung, wonach ein Rittergutsbesitzer, bei dem ein Arbeiter dadurch schwer verletzt wurde, daß er einen Bodenraum, in dessen Fußboden sich mehrere als Aufgang dienende Oeffnungen befanden, im Finstern ’ ohne Licht betrat und auf den Hausflur hinabstürzte, Kur Zahlnng von jährlich 574 Mk. 50 Pfg. an den Arbeiter verurtheilt worden ist. Der Einwand, daß der
Arbeiter dort nichts zu suchen habe, nützte nichts, die Gerichte erklärten ausdrücklich, der Rittergutsbesitzer sei unter allen Umständen haftbar, da er verpflichtet war, jene Oeffnung zu verdecken oder zu umwehren, ganz einerlei, ob ein Mensch den betreffenden Raum betrete oder nicht.
— Gegen Einfrieren der Schaufenster wird von sachverständiger Seite folgendes Mittel empfohlen: 50 Gr. Glycerin mit 1 Liter Spiritus unter fortwährendem Umschütten gut zu mischen. In die so erhaltene Flüssikeit tauche man einen großen Schwamm völlig unter und reibe dann mit demselben das ganze Fenster auf der Innenseite. Auf diese Weise soll auch das Schwitzen und Beschlagen der Fenster aufhören.
* — Der Ehevermiktelungsvertrag ist unsittlich und deshalb nichtig! Diesen Satz klipp und klar zum Ausdruck gebracht und dem Urtheil zu Grunde gelegt zu haben, darf das Frankfurter Landgericht zu seinen Verdiensten rechnen. Der Thatbestand ist folgender: Ein Agent klagte gegen einen Metzger die Summe von 500 Mark für Vermittelung einer Ehe ein. Der Beklagte hat im Juni 1896 dem Kläger einen Revers ausgestellt, in welchem er sich verpflichtet hat, falls durch dessen Vermittelung des Beklagten Verheiratung erfolge 500 Mark zu zahlen. Der Kläger machte den Herrn mit einem Mädchen bekannt, das er auch Anfangs August, ohne daß es etwas in die Ehe brächte, heiralhele. Kläger behauptet nun, der Metzger habe ihm zwischen Verlobung und Eheschließung versprochen, sofort nach vollzogener Ehe 500 Mark zu zahlen. Beklagter behauptete, der Agent habe gesagt, das Fräulein habe 6 — 7000 Mark und werde dermaleinst noch einmal so viel bekommen. Als die Ehe vollzogen war, fand sich kein Geld vor. Das Gericht wies die Klage ab und das Urtheil führte aus, Ehemakelverträge verstoßen gegen die guten Sitten und seien deshalb nichtig und nicht durch Klage oerfolgbar.
Fulda, 2. Decbr. Gestern Mittag gegen 11 Uhrs fuhr der Landmann Montag von Künzell mit seinem Fuhrwerk nach Fulda. Bei ihm saßen seine Frau und mehrere Kinder. In der Nähe von Fulda, an der Kirchhofsmauer, scheute das Pferd und warf den Wagen um, so baß die Insassen auf die Straße geschleudert wurden. Die Frau trug dabei derartige Verletzungen davon, daß sie auf dem Transporte nach dem Krankenhause verstarb. Auch der Mann ist schwer verletzt. Die Verunglückten haben 10 Kinder, von denen das älteste ca. 15 Jahr alt ist.
Dicz, 27. November. Vergangene Nacht wurde aus der evangelischen Kirche eine Opferbüchse mit Inhalt gestohlen. Der Dieb, der zu seinem Vorhaben die mitternächtliche Zeit von 1 bis 3 Uhr gewählt hatte, wurde von dem Posten des Zuchthauses bemerkt, jedoch nicht angerufen, da ihn der Posten, wie es heißt, für ein Gespenst hielt und einen solchen Schrecken bekommen haben will, daß er darüber seine Instruktion außer Acht ließ. Die entleerte Opferbüchse wurde gestern Morgen in dem Garten des Herrn Strafanstaltsinspektors Wille aufgefunden. Ueber die Persönlichkeit des Thäters fehlt jeder Anhaltspunkt.
— Eine von 77 Nassauischen Gewerbevereinen beschickte Versammlung in Limburg protestirte gegen die Zwangsorganisation des Handwerks, stimmte aber einer gesesctzlichen Regelung des Lehrlingswesens und der Einrichtung von Handwerkerkammern unter Aufrechterhaltung der bewährten Gewerbevereine zu.
Fütterungs-Versuch mit Milchkühen.
Wir theilen nachstehend einen Fütterungs-Versuch mit, der in den Monaten Oktober—November d. I. auf dem Hofgut Ahlersbach mit Milchkühen zur Ausführung gelangt ist und die Frage zur Entscheidung bringen sollte, ob es bei den heutigen Milchpreisen lohnend ist, Milchkühe außer dem nöthigen Rauhsutter mit Kraftfutter zu füttern. Der Versuch wird namentlich für diejenigen unserer Leser von Interesse sein, welche Milch an die Molkerei liefern oder mit dem Gedanken umgehen, dies zu thun. Der Versuch wurde auf die ganze Heerde von 20 Stück Milchkühen ausgedehnt, welche aus 2 Kühen von 8 Jahren, 10 Kühen von 6 Jahren, 4 Kühen von 4 Jahren und 4 Kalbinnen von 3 Jahren besteht. Zwei Stück mußten während des Versuchs ausscheiden, davon eine wegen Krankheit, die andere, weil sie zum Seugen eines Kalbes benutzt
wurde. Die Thiere waren sämmtlich altmilchend, da die meisten im April und Mai d. I. und nur drei Kalbinnen in den Monaten Juli und August gekalbt hatten. Sämmtliche Thiere haben 4 bis 8 Wochen lang Kälber gesäugt, da im Ganzen 19 Kälber aufgestellt wurden, von denen 3 Stück nach dem Absetzen entgingen.
Die Fütterung sämmlicher Thiere bestand vom 1. Oktober bis 15. November in Häcksel, das zur Hälfte aus Stroh, zur andern Hälfte aus gutem Wiesenheu geschnitten wurde. In den ersten Wochen des Oktobers gingen die Kühe noch stundenweis bei guter Witterung auf die Weide. Seit dem 15. Oktober erhielten dieselben nur satt Häcksel und klares Wasser. Der Milchertrag wurde alle 14 Tage genau gemessen und ergab folgendes Resultat:
Die 18 Kühe gaben am 1. Oktbr. 1183/4 Liter.
- - - - - 15. - 96 -
- - - - - 1. Novbr. 71 */< *
- - - - 15. - 52s/4 •
Der Milchertrag nahm mithin vom 1. Oktober bis 15. November um 66 Liter, also alle 14 Tage ziemlich regelmäßig um 22 Liter ab. Während die Kuh durchschnittlich am 1. Oktober 6^2 Liter gab, brächte dieselbe am 15. November durchschnittlich nur noch 2®,» Liter. Der Ertrag pro Kuh sank mithin alle 14 Tage etwa um l4/is Lilter. Wäre in dieser Weise weiter gefüttert, so würde der Milchertrag am 15. November gleich Null gewesen sein und sämmtliche Kühe trocken gestanden haben.
Um dies zu vermeiden, entschloß sich die Besitzerin, außer satt Häcksel wie bisher, vom 15. November ab täglich Kraftfutter zu geben und bestimmte^ dazu versuchsweise pro Kuh täglich 1'/, Pfd. Oelkuchen, sodaß die 18 Kühe täglich zusammen 27 Pfd. Oelkuchen er- hielten. Die Kuchen wurden trocken gefüttert in der Weise, daß dieselben auf der eisernen Platte des Herde» täglich frisch gewärmt wurden, bis sie sich leicht brechen ließen. Sodann wurden dieselben mit kochendem Wasser soweit begossen, bis die Brocken auseinander fielen- Von diesem Brei erhielt jede Kuh Mittags 1'2 Pfd. ohne weitere Futterbeigabe in die Krippe geschüttet. Mit dieser Fütterung wurde 14 Tage vom 15. bis zum 28. November fortgefahren und die Milch dann wieder genau gemessen. Die Messung ergab 74®,4 Liter Milch, sodaß sich der Milchertrag vom 1». bis 28. November in Folge der Beigabe von täglich 1 ’/» Pid. Oelkuchen per Kuh, von 52»/. vom 15. Nov. auf 7484 Liter am 28. November, also täglich um 22 Liter vermehrt hatte und pro Kuh an diesem Tag wieder 4 Liter betrug. Wie stellt sich nun daS finanzielle Resultat dieses FütterungS-Ver« fuchs?
Ohne Beigabe von Kraftfutter würde vergehenden Messungen der Milchertrag 308/4 Liier betragen haben, nämlich 22-30®/4 Liter.
nach den vor« am 28. Nov. 523/4 minus
In Folge der Oelkuchen-Beigabe hat sich der Ertrag statt dessen auf 74»/. Liter gehoben. Die tägliche Beigabe von 27 Pfd. Oelkuchen (l’/4 Pfd. pro Stück) hat daher täglich 44 Lier Milch mehr produzirt als bei bloßen Heu- und Strohhäcksel gewonnen wären.
27 Pfd. Oelkuchen kosten (pro Centner 5,50 Mk.) täglich.....1 Mk. 48 Pfg.
44 Liter Milch haben nach den heutigen Milchpreis von 9’|a Pfg. pro
Liter Werth . . . . 4 , 18 .
also mehr 2 Mk. 70 Pfg, sodaß mit einer, täglichen Ausgabe von 1 Mk. 48 Pfg. täglich 2 Mk. 70 Pfg. rein gewonnen wurden. DaS ergiebt pro Kuh einen täglichen Gewinn von 15 Pfg. oder pro Monat 30x15 — 4Mk. 50 Pfg./ dieser Betrag von 4 Mk. 50 Pfg. pro Kuh ist Reingewinn Nach Abzug der Kosten der Oelkuchen.
Hiermit wird keineswegs bewiesen, daß durch Beigabe von täglich 1 ’|a Oelkuchen pro Kuh in allen Fällen einen Reingewinn von monatlich 4 Mk. 50 P-. zu erzielen ist. Derselbe muß sich selbstverständlich dort niedriger stellen, wo die Kühe vor dem Versuch bereits außer Heu- und Strohhäckfil eine Beigabe von Kraft- futter und sei es auch nur von Rüben oder Kartoffeln rc. erhalten haben oder wo reines Heu gefüttert wurde. Auch wird der Erfolg der Fütterung immer von der Kalbzeit beeinflußt werden, in welcher die Kühe stehen.