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WüchtermMtung

Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.

Mittwoch, den 10. Februar 1897.

48. Jahrgang.

IfrftdhtnAftl °"l bie «Schlüchterner Zeitung" £P£pi(UUiiyvll werben noch fortwährend von allen ! - Postanstalten und Landbriefträgern sowie von der Expedition entgegen genommen.

Eine Handelskammer, die sich landwirth- schaftlichen Interessen annimmt.

Im Protokoll über die Plenarsitzung der Handels­kammer zu Hanau am 25. Januar 1897 ist zu lesen: 7. Maßnahmen zur Milderungen der Schädigungen durch die Viehseuche.

Wie bereits durch die Zeitungen des Bezirkes be­kannt gegeben, hat der Herr Finanzmintster, an welchen sich die Handelskammer mit einer motivirten Eingabe wandle, anerkannt, daß die nach § 2 der Bekanntmachung vom 20. November v. Js. (Amtsblatt der Regierung zu Casfel S. 265) von beamteten Thierärzten aus- zustellenden, auf 5 Tage giltigen Bescheinigungen über die Seuchenfreiheit derjenigen Stücke Rindvieh, Schafe, Ziegen und Schweine, welche Viehhändler oder andere in deren Auftrage oder für deren Rechnung Vieh treibenden Personen mit sich führen, wesentlich dem öffentlichen Interesse dienen und des in Tarifnummer 77 des Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 für amt­liche Zeugnisse in Privatsachen vorgeschriebenen Stempels nicht bedürfen.

Da die Handelskammer aus Zeitungsberichten er­sehen hatte, daß Herr Reichstagsabgeordneter Richard Müller-Fulda den mittlerweile bereits ver­schiedentlich gemilderten veterinär-polizeilichen Maß­nahmen besondere Aufmerksamkeit zuwandte und in der Budgetkommission die Angelegenheit zur Sprache zu dringen gedachte, richtete sie eine Eingabe an ihn, in welcher die durch die Viehseuche in den landwirthschaft- lichen und kleingewerblichen Kreisen des Handelskammer- bezirkes verursachte wirthschaftliche Kalamität dargelegt und der Herr Reichstagsabgeordnete unter dem Hinweise,' daß Hilfe dringend Noth thue und die Handelskammer weitere Schritte in der Angelegenheit zu thun beabsichtige, um Benachrichtigung gebeten wurde, wie seine An­regungen zu Abhilfemaßnahmen seitens der Regierungs­vertreter ausgenommen worden seien und welcher Art nach seiner Meinung diese Abhilfemaßregel sein müßten. Die Verhandlung in der Budgetkommission fand am 13. Januar d. Js. statt. Herr Reichstagsabgeordneter Müller brächte dabei die Beschwerden der Handelskammer und zahlreicher Gemeinden der Kreise Hünfeld und Gersfeld vor. In der Erörterung wies Hr. Staats­minister Dr. o. Boetticher Ex. insbesondere darauf hin, daß, wenn die Kosten für thierärztliche Atteste un- verhältnißmäßig hoch seien, seitens der Landesgesetzgebung Abhilfe geschaffen werden müsse.

Die Handelskammer hält dafür, daß regierungsseitig thunlichst bald die geeigneten Schritte gethan werden sollten, um gesetzliche Bestimmung dahin zu treffen, daß die Kosten für im Oeffentlichen Interesse angeforderte thierärztliche Untersuchungen und Bescheinigungen auch von der Öffentlichkeit, d. i. vom Staate, über­nommen werden sollten. Sie meint, daß im preußischen Staatshaushalte ein Betrag eingesetzt werden möchte, aus welchem den von einer Viehseuche betroffenen Kreisen der Bedarf an Honoraren für Thierärzte zur Verfügung gestellt werden könnte, soweit die Unter­suchungen sowie die Bescheinigungen auf Grund be­sonderer Verordnungen der oberen Verwaltungsbehörden in Gemäßheit der §§ 18 ff. des Reichs-Viehseuchen- gesetzeS vom 23. Juni 1890/1. Mai 1894 angeordnet werden. Ein Theil der schädigenden Wirkungen der Viehseuche würde dadurch nach Vermögen des Staates ausgeglichen werden können, wenn auch der andere Theil, die durch die Verkehrshemmungen erwachsenden Schädigungen noch schwer genug auf der Landbevölkerung lasten wird. Die Handelskammer ist überzeugt, daß eine gesetzliche Vorschrift, und eine solche Verwendung von Staatsmitteln, wie vorgeschlagcn, überall nur ganze Billigung finden wird; denn derartige Maßnahmen liegen durchaus begründet in dem Gemeinwirthschaftsprincip, desfen Träger in größter und vollendetster Form der Staat ist.

Demgemäß faßte die Kammer den Beschluß: Den Herrn Minister für Handel und Gewerbe um Befür­wortung der angeregten gesetzlichen Vorschrift zu bitten und Abschriften der Eingabe mit der ebenmäßigen Bitte um Befürwortung dem Minister für Landwirtschaft,

Domänen und Forsten, dem Hause der Abgeordneten und den Herren Landtagsabgcordneten den Handels- kammerbezirkes zu überreichen."

Aus diesem anerkennenswerthen Vorgehen der Handelskammer zu Hanau kann man ersehen, daß selbst Handelskammern im Interesse der Landwirthschaft zu arbeiten anfangen und darin den Landwirthschaftskammern nicht nochstehcn wollen.

Die Handelskammer zu Hanau hat mit ihrem Vor­gehen schon Erfolge erzielt, speciell der Stempel für Gesundheitsatteste ist auf ihre Veranlassung auf­gehoben worden.

Die Fuldaer Abgeordneten für den Reichstag und Landtag stehen mit der Handelskammer im besten Ein­vernehmen und unterstützen deren Bestrebungen soweit als irgend möglich.

Dagegen soll sich der Hanauer Reichslagsabgeordnete Herr Stroh jeder Beziehungen zur Handelskammer ent­halten. (Ueber Herrn Stroh, den man im Reichstag wenig kennt, zirkulirt gleichwohl einParlamentswitz": Weil dieHanauer zur Zeit der großen Futternoth (1893) kein Heu hatten, wählten sie Stroh."). (Fuld. Ztg)

Deutsches Reich.

Berlin. Der Staatssekretär des Auswärtigen, Freiherr Marschall v. Bieberslein, wurde Montag Morgen vom Kaiser zum Vortrag empfangen. Montag Vormittag unternahm der Kaiser einen Spaziergang durch den Thiergarten, hörte dann den Vortrag des Chefs des Geheimen Civilkabinets und nahm darauf Marinevorträge entgegen. Abends gedachte der Kaiser, beim Staats- und Finanzminister Dr. v. Miquel zu diniren.

Dem Vernehmen nach ist Befehl zur schleunigen Indienststellung S. M. S.Kaiserin Augusta" gegeben worden, welches nächster Tage nach Kreta in See gehen soll.

Die Kommission des Abgeordnetenhauses für die Hessen-nassauische Landgemeindeordnung hat am Freitag die Berathung beendigt und das Gesetz im Ganzen angenommen. Wesentliche Abänderungen sind von der Kommission bekanntlich nicht beschlossen worden.

Obwohl das Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs erst kurze Zeit in Kraft ist, haben sich doch bereits verschiedene Mängel und Unzulänglichkeiten desselben herausgestellt. Die Handelskammer zu Saar­brücken hat deshalb an den deutschen Handelstag das Ersuchen gestellt, durch Umfragen bei seinen über das ganze Reich vertheilten Mitgliedern Maierial zu sammeln, das die anscheinend bestehende Unzulänglichkeit des Ge­setzes nachweist und mit praktischen Beispiel belegt, sowie auf Grund des Ergebnisses dieser Umfragen Anträge zu einer zweckentsprechenden Ergänzung beziehungsweise Aenderung des Gesetzes auszuarbeiten.

Hamburg. Der Streik der Hamburger Hafenarbeiter ist nunmehr auch offiziell beendet, nachdem er in der Hauptsache schon längst erloschen war. In den Sonn­abend stattgefundenen Versammlungen der Ausständigen empfahlen die von der sozialdemokratischen Partei ab­gesandten Referenten, am Montag die Arbeit wieder aufzunehmen. Der Kampf sei verloren die geeignete Zeit zur Wiederaufnahme desselben müsse abgewartet werden; vielleicht kämen Dienstag noch 4 Mark zur Auszahlung; für den folgenden Dienstag sei nichts vorhanden. Die Berichterstatter wurden alsdann zum Verlassen des Saales aufgefordert. Hierauf folgte die Abstimmung. Dieselbe ergab 65 Prozent für, 35 Prozent gegen die Wiederaufnahme der Arbeit.

Born Nicderrhem. Der Baumwollhandel und die Pest in Indien. Wie verlautet, finden in Regierungs­kreisen Ermittelungen über die Gefahr der Uebertragung der Pest durch den Verbrauch ostindischer Baumwolle statt. Der Verbrauch Deutschlands an ostindischer Baum­wolle ist nicht unbedeutend; allein in Rheinland-West- phalen beträgt er 200,000 Ballen jährlich. Von der gesammten Ausfuhr an Baumwolle, die Bombay im Jahre 1896 mit 1,930,000 B. verzeichnete, gingen 692,000 Ballen nach dem europäischen Festlande und nur 69,000 Ballen nach Großbritannien. Frankreich, Belgien und Deutschland sind also wohl die Haupt­verbraucher ostindischer Baumwolle in der alten Welt. Wie ein rheinisches Blatt schreibt, ist nach der Ansicht der deutschen Fachkreise eine Gefahr der Ansteckung durch die ostindische Baumwolle nicht vorhanden. Dies schließe

schon die Herkunft der Baumwolle aus dem Inner» Indiens und die Art ihrer Verpackung am Ursprungs­ort aus. Die Baumwolle wird dort zu festen Ballen gepreßt und kommt in diesem Zustand in Bombay un­mittelbar zur Verladung nach dem Hafen. Als bei einer früheren Gelegenheit in Egypten eine gleiche Seuche wüthete, ist nach keiner Seite hin eine Beschränkung im Versand erfolgt und es ist kein Fall der Ansteckung durch egyptische Baumwolle bekannt geworden.

Dortmund. Nach ß 12 des Jnvaliditätsversicherunrs- gesetzeskönnen die Versicherungsanstalten dasHcilverfafren erkrankter Personen übernehmeu, wenn von der Erkrarkung eine Erwerbsunfähigkeit zu befürchten ist, die Anpruch auf Invalidenrente begründet. In den meisten demrtigen Fallen haben bisher die Versicherungsanstalten von der Erkrankung erst Nachricht erhalten, wenn die Krankheit schon so weit vorgeschritten war, daß die Einleitung eines besonderen Heilverfahrens den im Gesetz vorgesehenen Zweck nicht mehr erfüllt hätte. Der Vorstand der Ver­sicherungsanstalt für Westfalen hat deshalb an sämmt­liche praktischen Aerzte der Provinz ein Rundschreiben gerichtet, in dem sie auf die Bedeutung jener gesetzlichen Bestimmung hingewiesen und um Mittheilung geeigneter Fälle, namentlich bei Rheumatismus, Lungenleiden und Schwindsucht, gebeten werden.

Lennep, 3. Februar. Der auf dem hiesigen Bahn­hof beschäftigte Bahnwärter Knorz mußte unfreiwillig eine grausige Fahrt mitmachen. Als er in Gesellschaft eines anderen Beamten bei dichtem Schneegestöber über ein Gleis ging, wurden Beide von dem nach Born ab­gelassenen Personenzuge erfaßt. Der Begleiter des Knorz wurde einige Schritte zur Seite geschleudert, wobei er einen Bruch des Schlüsselbeines erlitt. Knorz jedoch wurde von einem Haken an der Lokomotive, welcher sich in seine Kleidung einhakte, erfaßt und mit- geschleppt. Trotz des schnellen Fahrens des Zuges konnte er seine Situation so weit überschauen, daß er wahr­nahm, daß ein plötzliches Nachgeben des Hakens seinen Tod herbeiführen müßte. Er versuchte also, alles in schnellster Fahrt des Zuges, seine Lage zu verändern, und es gelang ihm, die Beine auf die Radachfe zu legen und sich an der Brcmsstange des Tenders fest­zuhalten. So errettete er sich vom Tode. Erst als der Zug auf Station Born angelangt war, hörte man sein schwaches Hilferufen, kaum vermochte er in seiner Lage noch auszuharren. Er wurde von Bahnbeamtrn befreit, hat aber derartige Verletzungen erlitten, daß dieselben als lebensgefährlich angesehen werden müssen.

- Eine Prozeßsache der Stadtgemeinde Apolda mit dem Dienstmann Tischler, der vor etwa zwei Jahren auf der Straße hinfiel und wegen des dabei erlittenen Unfalles mit dauernden Folgen Schadenersatzansprüche an die Gemeinde stellte, ist erledigt, qu. Tischler hat eine einmalige Abfindungssumme von 3000 Mk. zugesagt erhalten, für welche derAllgemeine Stuttgarter Ver­sicherungsverein" aufzukommen hat, weil die Stadt­gemeinde dort gegen Haftpflicht versichert ist. In einer Leipziger Privatklinik befindet sich seit 14 Wochen ein 4jähriges Mädchen, das dadurch schwer erkrankte, daß es aus einem Glase trank, worin ein Veilchenstrauß stand. Es dürfte also angebracht sein, auf diese Gefahr hinzuweisen.

Aus Sachsen. Der tiefste Kohlenschacht der Welt ist gegenwärtig der Frisch-Glückschacht bei Oelsnitz im sächsischen Erzgebirge. Seine Tiefe beträgt 931 Meter; die Mündung liegt 460 Meter über dem Spiegel der Ostsee; er reicht also 471 Meter unter den Meeres­spiegel hinab. Ihm zunächst steht unter den sächsischen Kohlenschächten der erste Brückenbergschacht im Zwickauer Revier mit 804 Meter. Da seine Mündung nur 324 Meter über dem Spiegel der Ostsee liegt, so be­rechnet sich seine Tiefe unter dem Meeresspiegel sogar auf 480 Meter. Seine untersten Theile sind jedoch ausgefüllt worden, weil die Kohlenverhältnisse ungünstig waren.

Aus Schlesien. Einen großen Verlust erlitt der Gutsbesitzer Bruno Eckert in Geltendorf im Kreise Grottkau i Schl. dadurch, daß ihm Nachts der gesammte Viehbestand, bestehend aus 18 Kühen und einem zwei­jährigen Bullen, erstickte. Nach den angestellten Er­mittelungen kam vielleicht durch Fahrlässigkeit des Dienst- Personals in einem am Stalle anliegenden Holzverschlage eine Menge Stroh nach Angabe der Bediensteten etwa 3 bis 4 Gebund zur Entzündung. Der sich