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SchWernerMung

Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.

M 42. Mittwoch, den 26. Mai 1897. 48. Ja-lMNg.

Amtliches.

Bekanntmachung.

Die Abstempelung der Schuldverschreib' unzen der Preustischen kousolidirten 4pro- centige« Staatsanleihe und der dazu gehörigen Zinsscheine und Zinsanweisungen findet bei den Ab- stewpellungsstellen außerhalb Berlins nur noch bis zum 30. Juni d. I. statt.

Die Inhaber solcher Effekten werden daher hierdurch aufgefordert, dieselben ungesäumt an die ihnen zunächst gelegene von den in unserer Bekanntmachung vom 3. Februar d. Js. bezeichneten Abstempelungsstellen zum Zwecke der Abstempelung einzureichen.

Nach dem 30. Juni d. 3 findet die Abstempelung ausschließlich bei der Controlle der Staatspapiere in Berlin, Oranienstraße 92/94, statt.

Berlin, den 7. Mai 1897.

Hauptverwaltung der Staatsschulden, gez. v. Hoffmann.

024 zu zählen und zu bezeichnen haben. Es heißt also statt3 Uhr nachmittags":15 Uhr", statt 12 Uhr 15 Min. Nachts":0 Uhr I5Min."u. s. w.

Aus Ostfriesland, im Mai. In einer Sitzung des Ausschusses des landwirthschaftlichen Hauptvereins für das Fürstenthum Ostfriesland verlangte kürzlich der Vorsitzende, Rittergutsbesitzer Graf zu Jnn- und Knyp- hausen, daß die schweren Schäden, die den ostfriesischen Viehzüchtern wie den Gewerbetreibenden durch die wegen der Maul- und Klauenseuche verfügten Verkehrs­beschränkungen erwachsen, durch Aufhebung der Sperr- maßregeln, soweit möglich, gemildert würden. Jetzt müßte man, da die Stallperiode aufhöre, die Freigabe der Märkte zu erreichen suchen. Der Landschaftsrath Georgs, auch Rittergutsbesitzer, wünschte, daß der land- wirthschaftliche Hauptverein für die Ausscheidung der Maul- und Klauenseuche aus dem Viehseuchengesetze einträte. Die Schäden, welche die Seuche selbst ver­ursachte, wären verschwindend gering gegenüber den Nachtheilen, die durch Marktverbote und andere Verkehrs­beschränkungen entständen; außerdem hätte die Erfahr­ung gelehrt, daß auch die strengste Durchführung der durch das Seuchengesetz gestatteten Maßregeln die Ver­breitung der Seuche nicht verhindern könnte. In gleichem Sinne äußerte sich der Landschaftsrath und Rittergutsbesitzer von Frese. EinLandwinhgab den Schaden, der ihm im Herbste v. I. durch die Erschwerung des Viehab­satzes entstanden war, auf 1600 bis 1700 Mark an, während er durch die Verminderung der Milch- und Butter­gewinnung an den verseuchten Kühen nur 60 Mk. ein­gebüßt hätte. Der Landschaftsrath Lantzius theilte dazu mit, daß der Kreis Leer allein 20,000 Mark für die Einrichtung von Ställen zur Beobachtung von Vieh und für die Tödtung verseuchter Bestände aus- gesetzt hat. Graf zu Jnn- und Knyphausen meinte zwar, daß der Antrag, die Maul- und Klauenseuche nur vorn Seuchengesetze auszuscheiden, jetzt keine Aussicht auf Erfolg hätte, aber immerhin an den Reichstag gebracht werden könnte. Der Ausschuß beschloß dann, die Re­gierung um schleunige Aufhebung des Marktverbotes und der sonstigen Verkehrsbeschränkungen zu ersuchen und ihr mitzutheilen, daß Ostfriesland die Aufhebung der zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche im Jnn- lande erlassenen Verkehrserschwerungen beim Reichstage beantragen würde.

Aus Thüringe«, 20. Mai. In der Nähe von Meuselbach bei Königssee ist am Mittwoch Abend gegen 8 Uhr ein Meteorstein mit explosionsartigem, gewaltigem Knall niedergegangen, am Kopfe eines auf dem Feld be­schäftigten Mädchens vorüberfliegend. Der tief ein­gedrungene Stein, der noch heiß ausgegraben wurde, hat ein Gewicht von 1380 Gramm und ist von hell­grauer Farbe.

Naumburg a. S., 18. Mai. Durch ein Todes­urtheil, welches das hiesige Schwurgericht heute fällte, wird die menschliche Gesellschaft von einem Jndividium befreit werden, wie es abscheulicher kaum gedacht werden kann. Der Verurtheilte ist der Arbeiter Kanus aus Querfurt, der schon von Jugend auf verwahrlost war. Mit vierzehn Jahren kam er wegen Gewaltthätigkeit in Zwangserziehung und wanderte später wegen Grausam­keiten und Rohheiten allerlei Art wiederholt ins Gefäng­niß, bis er im Alter von einundzwanzig Jahren hei- rathete. Aber schon ein Jahr darauf ließ sich seine Frau wegen grausamer Behandlung wieder von ihm scheiden. Seine zweite Frau brächte ihm einen drei­jährigen Knaben mit in die Ehe, der dem Stiefvater bald zur Last wurde. Um sich seiner zu entledigen, quälte er das arme Kind durch Schläge und andere Mißhandlungen rohester Art, so daß er schließlich an- gezeigt und zu einem Monat Gefängniß verurtheilt wurde. Doch half das dem gequälten Kinde nur nicht, ondern es wurde sogar noch mehr gepeinigt, und auch ne Mutter, wenn sie es schützen wollte, mußte harte Mißhandlungen erdulden. Endlich kam Karius zu einem satanischen Entschlüsse. Er hatte gehört, daß ein­mal Jemand an einer verschluckten Nadel gestorben war. Er schob daher dem Kinde eine sechs Centimeter lange Nadel in den Mund, erreichte aber dadurch sein Ziel nicht, denn die Nadel ging auf natürlichem Wege ab. Da nahm er einen Nagel von 8 Centimeter Länge, stieß ihn mit Gewalt, die Spitze voran, dem Kinde in den Schlund und traf so die Lunge. Es erfolgte ein Bluterguß und nach zwei Tagen war das Kind todt.

J.-Nr. 2142 K.-A. Die Gebrüder K. & E. Nolte zu Weiperz beabsichtigen, auf ihrem in der Gemarkung Weiperz, Kartenblatt D, Parzelle 27, gelegenen Grund­stück zwei Kalkbrennösen aufzustellen.

Ich bringe dieses Vorhaben zu öffentlichen Kenntniß, mit der Aufforderung, etwaige Einwendungen gegen dasselbe binnen 14 Tagen nach Ausgabe dieses Blattes bei mir schriftlich in 2 Exemplaren anzubringen. Nach Ablauf dieser Frist können Einwendungen in diesem Verfahren nicht mehr angebracht werden.

Zeichnung und Beschreibung der Anlage können während der Dienststunden im Bureau des Kreis-Aus- schusses ungesehen werden.

Termin zur Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen steht in demselben Bureau

Donnerstag, den 10. Juni ds. Js.,

Vormittags 10 Uhr, vor dem Unterzeichneten an und wird hierbei bemerkt, daß im Falle des Ausbleibens der Unternehmer oder der Widersprechenden gleichwohl mit der Erörterung der Einwendungen vorgegangen werden wird.

Schlächtern, den 22. Mai 1897.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses: Roth.

Ich mache die Pferdezüchter des Kreises darauf auf­merksam, daß die Hengste des Königlichen Landgestüts in diesem Jahre bestimmt Mitte Juni ihre Stationen verlassen müssen.

Dillenburg, den 19. Mai 1897.

Der Königl. Landstallmeister: gez. von Nathusius.

Deutsches Reich.

Berlin. Unser Kaiser traf, von Wiesbaden kommend, nach kurzem. Besuche des sächsischen Königspaares im Schlosse Sibyllenort am Freitag Nachmittag auf dem festlich geschmückten Bahnhof Wirschkowitz ein, und wurde vom Grafen Hochberg, den Jagdgästen, sowie von einer tausendköpfigen Volksmenge empfangen. Der Kaiser fuhr sofort zur Pürschc. Am Sonnabend früh pürschte derselbe wiederum. Zur Mittagstafel waren mehrere Einladungen ergangen. Auf der ersten Pürsch erlegte der Kaiser acht Rehböcke.

Die Städte-Orduung für Hessen-Nassau wurde am Sonnabend in der Sitzung des Herrenhauses mit großer Majorität angenommen, desgleichen die Land­gemeinde-Ordnung für Hessen-Nassau in der Fassung der Commission, und zwar en bloc.

Die Litewka, die sich bei den Fußtruppen als sehr praktisch bewährt hat, wird nunmehr nach einer kriegsministeriellen, mit Genehmigung des Kaisers erlassenen Anordnung auch bei der Kavallerie als außer- elatsmäßiges Friedensbekleidungsstück eingeführt, dessen Beschaffung dem Ermessen der Regimenter überlassen bleibt. Die Litewka der Kavallerie wird mit Nummer- knöpfen versehen, bei den Husaren werden die Taillen- knöpfe durch Attillarosetten ersetzt.

Kiel. Neue Zeitrechnung. Die auf der letzten internationalen Eisenbahnkonferenz angenommene Stunden- berechnung ist jetzt im Dienstbetrieb des Kaiser Wilhelm- Kanals eingeführt worden. Der Präsident des Kanals hat verfügt, daß die ihm unterstellten Beamten in ihren dienstlichen Berichten und im mündlichen Dienstverkehr den Tag von Mitternacht zu Mitternacht, also von

Vor Gericht, wo Karius unumwunden geständig war, zeigte er sich ganz gleichgiltig und sagte, mehr als den Kopf könnte man ihm doch nicht abhacken. Er wurde wegen Mordes zum Tode verurtheilt.

Eine junge Dame aus den besseren Kreisen in Gera hatte eine beim Kaffeeklatsch erfahrene Geschichte eifrig weiter verbreitet und dadurch dem Ruf eines anderen jungen Mädchens empfindlichen Schaden zugefügt. Jetzt ist die Klatschbase vom Gericht zu 100 Mk. Geld­strafe verurtheilt worden eine verdiente Strafe, bei der man nur bedauern muß, daß sie nicht auch die Erfinderin des Klatsches trifft, nach welch' letzterer aber noch eifrig gesucht wird.

Zerbst, 21. Mai.Es gibt Dinge zwischen Himmel und Erde, von denen der Mensch in seiner Schulweis­heit sich nichts träumen läßt!" sagte kürzlich ein Herr in der Bahnhofstraße da fiel ihm die Hälfte eines saueren Herings auf den Kopf und verdarb ihm seinen schönen Cylinderhut. Gleich darauf hörte er die Akkorde einer etwas unzarten Auseinandersetzung zwischen Mann und Weib. Es hatten sich Gatte und Gattin beim Essen veruneinigt und die holde Frau hatte ihrem Ehe­gemahl die Gewalt ihrer Beweisführung dadurch noch eindringlicher machen wollen, daß sie den Rest des vor ihr liegenden Herings nach ihm warf. Der Mann war aber dem Wurfgeschoß ausgewichen und so nahm der Hering seinen Weg durch das Fenster. Der Reisende erzählte hernach, daß er unbeweibt sei und daß ihn seine Erfahrungen in Zerbst kaum bestimmen könnten, von seinen Ansichten bezüglich der Ehe abzuweichen.

Aus Schlesien, 20. Mai. Die Witterungsverhält­nisse in der Provinz sind gegenwärtig die beklagenö- werthesten, die man sich denken kann. Aus allen Theilen Schlesiens laufen Berichte über ganz enorme Nieder- schläge ein, die in solcher Masse im Frühling seit Jahr­zehnten nicht mehr beobachtet worden sind. Tagtäglich Gewitter, vermischt mit Schloffen- und Hagelschauern, lassen unsere Landbevölkerung zu keiner gedeihlichen Arbeit kommen. Tiefer gelegene Aecker stehen znm Theil unter Wasser oder sind doch derartig mit Feuchtig­keit durchtränkt, daß die Saat und die etwa schon ge­steckten Kartoffeln verfaulen. Die Bestellung wird auf gar vielen Aeckern völlig erneuert werden müssen. Fast sämmtliche Wetter nehmen ihre Richtung von Nordost nach Südwest. Der Hauptstrom der Provinz, die Oder und alle ihre kleineren und größeren Nebenflüsse wälzen ungeheure Wassermassen ihren Mündungen zu. Aus Niederschlesien gehen die beunruhigendsten Nachrichten ein. Gewaltige Wassermassen kommen vom Riesenge­birge, wo theilweise starker Schneefall stattfand, herunter. Die Aussichten für die Ernte sind somit, falls nicht bald trockener Witterung eintritt, sehr ungünstige.

Neiffe. Ueber die Gewinner desgroßen Looses" der preußischen Lotterie werden folgende Einzelheiten aus Neiffe gemeldet: "Mit einem Achtel ist die Frau eines hiesigen Wildprethändlers an dem großen Loose betheiligt. Ihr Mann wollte die Nummer nicht weiter spielen, da er die Hoffnung, einen Gewinn zu erzielen, aufgegeben hatte, und hatte diese Absicht bereits auch verwirklicht. Die Frau des Händlers, die hiermit nicht einverstanden war, begab sich jedoch sofort zu dem Kollekteur und kaufte das Loos ihres Mannes zurück, das ihr dann auch ungeahntes Glück bescheeren sollte. Ein Viertelloos wird ungetheilt gespielt, und zwar von einem Landmann, der in einem Neiffe benachbarten Dorfe an­sässig ist. Er kam vor einigen Wochen in die Stadt und fragte den Lotteriekollekteur Stadtrath Hoffmann, ob er wohl noch ein Viertelloos der preußischen Klafsen- lotterie erhalten könne. H. bejahte dieses, erklärte aber, daß der Landmann dann den Betrag für alle vier Klassen der Lotterie entrichten müsse. Der biedere schlesische Bauer, dem der Kollekteur nicht zutraute, daß er die einige vierzig Mark auf einmal bezahlen werde, antwortete in schlesischer Mundart:Nu, glaube Se vielleicht, das kann ich nicht?» zog ruhig einen Hundert­markschein aus der Westentasche und entrichtete den Betrag.

Mainz, 22. Mai. Welch hohe Preise die edlen Weine 1893er Jahrganges erzielen, geht wieder aus Nachstehendem hervor. Bei der Weinversteigerung des Herrn Nik. Racks wurden für 1 Halbstück 1893er Rüdesheimer Brunnen 8000 Mk. geboten, der Wein wurde aber des niederen Gebotes wegen nicht zugeschlagen: nachträglich wurde nun dies Halbstück um den Preis