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Erscheint Mittwoch und Samstag. — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.
<M 85. Samstag, den 23. Oktober 1897. 48. Jahrgang.
K-Ü^ÜNNsMri "^ die „Schlüchterner Zeitung"! zum Verschenken von Obstbäumen an Konfirmanden, |»t U *♦*»»•- •• werden noch fortwährend von allen Bahnwärter, kleine Besitzer und dergleichen zu bewilligen,
Postanstalten und Landbriefträgern
sowie von der Expedition entgegen genommen.
Deutsches Reich.
Berlin. Der Kaiser ist in Karlsruhe eingetroffen. Die Kaiserin Friedrich ist am 23. Oktober Vormittags von Schloß Kronberg abgereist und am gleichen Abend um ^9 Uhr über Würzburg in München eingetroffen. Mit dem anschließenden Nachtschnellzuge wird die Kaiserin die Reise nach Trient fortsetzen und dort am Gardasee längeren Aufenthalt nehmen.
— Zu dem Thema von dem Rücktritte des Reichskanzlers Fürsten zu Hohenlohe schreibt die konservative „Kreuzztg,": „Daß der Fürst Hohenlohe einmal aus
aber immer nur eine oder höchstens zwei Sorten in der Weise zu vertheilen.
Mainz. Der „RH. K." schreibt in einem Bericht über eine Weinversteigerung in Mainz: „Sehr lebhaft gestaltete sich die Konkurrenz um das feine Halbstück 1893er Rauenthaler Berg Gehrn Auslese, welches Herr Weinkommissionär Simon aus Bingen für 12500 Mk. unter lautem „Bravo" für einen reichen Berliner Liebhaber erwarb; wie man sich erzählte, für den berühmten Hofschauspieler Adalbert Matkowky, bekannt als eine der feinsten Weinzungen der Reichshauptstadt." Man sieht, die Kunst geht nach Wein.
für diejenigen Gemeinde-Vertreter, deren Wahl-Periode nach dem 31. August 1897 abgelaufen ist, werden keine Neuwahlen nach dem seitherigen Gesetz vorgenommen, sondern die Amtsdauer für die betreffenden Vertreter wird bis zur Einführung der nach dem neuen Gesetz gewählten Stadtverordneten verlängert. Die Vorbereitungen für die Neuwahlen sind alsbald in Angriff zu nehmen und haben die Wahlen zu den Stadtverordneten - Versammlungen spätestens in der ersten
Hälfte des Monats März 1898 stattzufinden.
Urtheil des Reichsgerichts über:
* — Nachstehendes In welchem Zustand ist Wohnung zu verlassen? zur Kenntniß gebracht, heißt, daß der Miether
beim Abläufen der Miethe die sei hiermit allen Interessenten Wenn es in Miethsverträgen die Wohnung so zu übergeben
feinem Amte scheiden wird, ist sicher . . .
Es handelt
sich aber um das wann? Und da haben wir Grund zur Annahme, daß momentan die ganze Frage nichts weniger als akut ist und die kommende Session des Parlamentes den Reichskanzler auf seinem Platze finden wird." Die „Kreuz.-Ztg." hat damit ganz augenscheinlich die Lage der Dinge richtig gekennzeichnet.
— Gegen die aufs höchste gestiegenen Weinfälschungen hat das Kgl. Preuß. Ministerium angeordnet, daß eine möglichst scharfe Kontrolle der Weine, namentlich aus solchen Geschäften kommende, stattfinden solle, welche zu Schleuderpreisen verkaufen oder welche des Ankaufes von Trestern, Rosinen und ähnlichen Artikeln in größerer Menge verdächtig erscheinen. In gleicher Weise sollen alle Weinschenken, sowie die zur Ausfuhr bestimmten Weine beaufsichtigt werden. Durch die Polizei sollen zu diesem Zweck von Zeit zu Zeit Proben den genannten Stellen entnommen werden, um danach festzustellen, ob die Weine den gesetzlichen Anforderungen entsprechen oder nicht. Man muß der Staatsbehörde dankbar sein für diese zeitgemäßen Anordnungen, allein gründliche Abhilfe-kann unseres Erachtens nur geschaffen werden durch ein besseres oder schärferes Weingesetz und vor allem durch ein Kunstwein-Verbot. Giebt es denn heute noch einen Handelsgegenstand, mit welchem mehr unlauterer Wettbewerb getrieben wird, als wie gerade mit Wein?
— Eine Cigarrenfabrik in Schöneberg bei Berlin hat unter dem Namen der „Bund der Landwirthe" eine
Cigarre in den Handel gebracht, die des Bundes den Mitgliedern empfohlen wird als „vertraglicher Lieferant des
von dem Organ wird. Die Fabrik Bundes der Land- der Bund einen in dieser Branche
Wirthe" bezeichnet. Hiernach scheint Cigarrenhandel zu betreiben und auch dem Mittelstände, dessen Interessen zu schützen er vor- giebt, Konkurrenz zu machen.
Bezüglich der neuen ungarischen Klassen-Lotterie, mit deren Prospekten zur Zeit ganz Deutschland überschwemmt wird, erhält die „Franks. Ztg." eine Zuschrift, in welcher zunächst festgestellt wird, daß die ungarische Regierung einer zu diesem Zwecke gebildeten Aktiengesellschaft mit einem Nominalkapital von drei Millionen Gulden das Privilegium ertheilt hat, gegen Zahlung einer jährlichen Summe von 1,200,000 Gulden eine Klassen-Lotterie zu veranstalten und 100,000 Loose ä 80 Gulden auszugeben, und daß die Regierung sich Vorbehalten hat, die Ziehungen zu überwachen; jedoch «ne Garantie für Auszahlung der Gewinne hat der Staat nicht übernommen, ebenso gibt es auch keine »staatlich konzessionirten königlich ungarischen Lotterie- Einnehmer", mit welcher Bezeichnung die vielverheißenden Einladungen zum Lotteriespiel versehen sind. Von allen Gewinnen werden 20 pCt. für die Aktiengesellschaft gekürzt und der höchste Gewinn ist deshalb im günstigsten Falle um ein Fünftel niedriger. Diese ungarischen Loose sind in Deutschland nicht umlaufsfähig, da sie keine Reichsstempel-Abgabe gezahlt haben; sie dürfen schon deshalb weder gekauft noch gespielt werden.
Eroffen. Gegen die Konkurrenz des amerikanischen Obstes beginnt man in den landwirthschaftlichen Kreisen energische Schutzmaßregeln zu ergreifen. So wird gegenwärtig in allen zur Obstzucht geeigneten Gegenden der Mark Brandenburg den Obstzüchtern wie auch den Land- wirthen eine Mittheilung der brandenburgischen Landwirthschaftskammer zu möglichst allgemeiner Kenntniß gebracht, nach der, um dem amerikanischen Wettbewerb »uf dem Obstmarkte mehr die Spitze bieten zu können, der Gartenbauverein zu Crossen a. O. beschlossen hat, von nun ab in jedem Jahre soviel Mittel wie möglich
Ausland.
Rußland. Aus Warschau wird polnischen Blättern berichtet: Der Erlaß des General-Gouverneurs Fürsten Jmeretynsky, wonach den Behörden verboten wird, sowohl unter einander als auch im Verkehr mit Parteien sich der polnischen Sprache zu bedienen, wurde auch den Gemeindevorstehern des Weichselgebietes und zwar mit dem Bemerken zur Kenntniß gebracht, daß sie fortan ebenfalls sich nach der Anordnung des General-Gouverneurs zu richten haben. Von den Gemeindevorstehern des Weichselgebietes find 70 Prozent der russischen Sprache gar nicht mächtig.
England. In einer Wählerrede erklärte der Generalfiskal Finlay, die Ausgaben für Heer und Flotte würden ansehnlich vergrößert werden müssen. Eine solche Vergrößerung sei nothwendig und gerechtfertigt, namentlich für die Marine, behufs Aufrechterhaltung der Meeres- Herrschaft Englands. Die Wehrkraft zu Lande erheische ebenfalls eine wesentliche Verstärkung; es dürfte nothwendig werden, in einem gewissen Verhältniß die Bürger mittelst Ausloosung zum Milizdienst heranzuziehen.
Rom, 16. Okt. Die neue Einkommensteuerveranlagung ist im ganzen Lande auf eine nachhaltige Opposition gestoßen, in Folge deren es in Rom selbst zu blutigen Auftritten gekommen ist. Eine volle Vorstellung von der verhängnißvollen Wirkung der diesbezüglichen Maßnahmen der Regierung kann man sich erst dann machen, wenn man weiß, wie sehr das italienische Volk bereits mit Steuern überlastet ist. Ein Viertel des Einkommens muß der Italiener, der nicht Beamter ist — diese genießen große Vergünstigungen — auf die Steuern rechnen. Ist nun das Einkommen in doppelter oder dreifacher Höhe eingeschätzt, was nach den neuen Listen vielfach der Fall ist, so ergibt sich die Voraussicht des Ruins zahlreicher Existenzen und Geschäftsbetriebe, was einen um so bedrohlicheren Charakter für das Staatswesen haben muß, als durch die Grundsteuern u. dgl. der italienische Bauernstand bekanntlich bereits größtentheils dem Elend überliefert worden ist. Dieser Sachlage gegenüber hat denn die ital. Regierung auch den Rückzug antreten müssen.
Madrid, 20. Oktober. Die Berichte der Präfekten von Nordspanien konstatiren ernste karlistische Vorbereitungen zum Auffland. In den letzten Wochen wurden 11,000 Mausergewehre in die Provinz Hueska eingeschmuggelt.
Lokales ««d Provinzielles.
* Schlüchtern, 22. Okt.
* — Versetzt wurde der Steuersekretär Weimar von Schlüchtern nach Cassel und der Steuersupernumerar Bayer von Cassel nach Schlüchtern.
* — Bei der vom 16. bis 18. d. Mts. in Cassel abgehaltenen Geflügel-Ausstellung, zu welcher nur in 1897 geborene Thiere zugelassen waren, kamen hierher folgende Preise: Herr Wilh. Weitzel jr. für 1 Paar Cayuga-Enten 1. Preis, Herr Adam Weitzel für eine Bergische Kräherhenne 3. Preis und Herr Ludwig Hildebrand für eine rebhuhnfarbige Jtalienerhenne 4.
Preis.
* — Zur Einführung der neuen Städte-Ordnung. Der „Reichsanzeiger" bringt in seiner Freitags-Nummer die Anweisung zur Einführung der ^täbteorbnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 4. August 1897. In
~ " des Regierungsbezirks Kassel erlischt mit 1898 die Vollmacht der seitherigen Ge-
allen Städten dem 31. März meindcvertreter dieselben noch Vertreter, auch
und Gemeindevorstände; jedoch bleiben bis zur Einführung der neugewählten nach dem 1. April noch im Amte; ui.d
habe, wie sie von ihm übernommen worden sei, so ist dies immer mit dem Zusätze zu verstehen „soweit sie nicht durch ordnungsmäßigen Gebrauch abgenutzt oder abgewohnt ist." Der Miether hat nur allen durch „un- pflegliche" (also gewaltsame oder fahrlässige) Benutzung verursachten Schaden zu ersetzen; verlorene Schlüssel muß er durch neue ersetzen u. s. w. Dagegen hat er für abgelaufene Dielen, durchgebrannte Ofenrohre, zersprungene Ofenplatten, schadhafte Thürklinken nicht auf- zukommen. Nur wenn sie durch gewaltsames oder fahr- lässiges Behandeln ruinirt oder beschädigt worden sind, muß sie der Miether in Stand setzen. Der Miether hat die Miethslokalitäten vollständig zu räumen und die Schlüssel dem Besitzer oder dessen Verwalter zu übergeben. So lange dies nicht geschehen, ist der MiethS- vertrag noch giltig und der festgesetzte Betrag ist weiter zu zahlen. Ferner hat der Miether beim AuSzuge die Wohnung dem Wirth oder dessen Stellvertreter gereinigt, d. h. „besenrein" zu übergeben; zu einer besonderen fMÄing der Fenster. Thüren, Wände rc. ist der Miether nicht verpflichtet.
* — Unter der Bezeichnung „Muster ohne Werth" werden vielfach mit der Post von Seiten der Fabrikanten und Geschäftsleute Gegenstände verschickt, welche einen Kaufwerth haben, deshalb keinen Anspruch auf die ermäßigten Briefsätze machen können. Neuerdings gehen nun die Postverwaltungen, insbesondere die französischen gegen derartige Fälle der Portohinterziehung streng vor und senden alle Waarenproben, welche irgend einen Handelswerth besitzen, nach dem Aufgabeort zurück. Die deutschen Postanstalten sind daher angewiesen worden, alle aufgelieferten Waarenproben sorgfältig zu prüfen, ob sie den Bestimmungen des WeltpostvertrageS entsprechen.
* — Die Entscheidung des ReichsoerstcherungSamtS in der Klagesache eines Kieler BauhandwerkerS ist von prinzipieller Bedeutung. Der Betreffende bezog eine Unfallrente infolge einer in Betrieb erlittenen Verletzung. Vor einiger Zeit stand er wegen eines Vergehens vor der Strafkammer und wurde zu 9 Monaten Gefängniß verurtheilt. Die Berufsgenossenschaft weigerte sich, die Rente für die Zeit, da der Verurteilte seine Strafe verbüßte, zu zahlen. Der Bauhandwerker leitete eine Klage ein, welche das Schiedsgericht zurückwieS, wobei es die Einstellung der Rentenzahlung während der Straf- verbüßung als berechtige anerkannte. Infolge eingelegter Berufung sprach sich daS ReichsversicherungSamt in gegentheiligem Sinne aus. Für die Einstellung der Rentenzahlung während der Verbüßung einer Freiheitsstrafe fehle es an jeder gesetzlichen Unterlage. Die Berufsgenossenschaft sei daher verpflichtet, dem Kläger die
zu zahlen.
Hanau, 16. Oktober. Es verlautet hier seit einiger Zeit, mehrere auswärtige Unternehmer, beabsichtigen das
Rente weiter
benachbarte Wilhelmsbad zu kaufen, und bei dem Staate sei auch Geneigtheit zum Verkaufe des Kurortes vorhanden. Inwieweit dies Gerücht auf Wahrheit beruht, war noch nicht festzustellen. Dieser Tage war jedoch Regierungspräsident Graf Clairon d'Hauffonville mit verschiedenen Mitgliedern der Regierung zu Caffel nebst dem Geh. Regierungsrath.Pretorius und Geh. Oberbaurath Reymann aus Berlin in Wilhelmsbad, um den Park und die Banlichkeitrn zu besichtigen. Man nimmt hier allgemein an, daß dieser Besuch mit dem baldigen Verkauf des Bades in Beziehung stehe. Nach Informationen des „H. A." aber wird ein Verkauf in ab- sehbarer Zeit nicht beabsichtigt. Der beste Beweis dafür ist wohl, daß die Wirthschaftslokalitäten wieder auf 12 Jahre in Pacht gegeben werden sollen. Ob später