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WemerMtung

Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.

32 104. Mittwoch, den 29. Dezember 1897. 48. Jahrgang.

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Die Expedition derSchlüchterner Zeitung."

Deutsches Reich

Berlin. Der Kaiser und die Kaiserin haben das Weihnachtsfest in üblicher Weise zugebracht. Zur Be­scherung standen im Muschelsaale zwei riesige Weihnachts- bäumc für die kaiserlichen Herrschaften und die Mit­glieder des Hofes. Für jedes der kaiserlichen Kinder war ein lichtflimmernder Tannenbaum aufgestellt, die Bäume stuften sich nach dem Alter der kaiserlichen Kinder in ihrer Größe ab.

Der Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe verlebte ein trauriges Weihnachtsfest. Er halte mit den Mit­gliedern seiner Familie die sterblichen Ueberreste der Fürstin nach Schillingsfürst begleitet, wo die Beisetzung stattfand.

Fürst Bismarck verlebte das Weihnachtsfest im engsten Familienkreise. Sein Befinden ist wieder zu­friedenstellend.

* DasArmeeverordnungSblatt" veröffentlicht eine Aenderung der Heeresordnung dahin gehend, daß als Entlassungstag der am 1. April oder 1. Oktober eingestellten und nach einjähriger Dienstzeit zur Reserve beurlaubten Mannschaften der 31. März beziehungs, weise der 30. September in die Entlassungspapiere einge­tragen ist (statt bisher 1. April beziehungsweise 1. Okt.). Für den Ucbertritt in die Landwehr beziehungsweise den Austritt aus derselben ist jedoch auch fernerhin erst der 1. Oktober beziehungsweise 1. April als Ende der Dienstzeit zu betrachten.

* Einer großen Anzahl von Slaatsbeamten- wittwen ist dadurch eine rechte Weihnachtsfreude bereitet worden, daß ihnen auf ihren Antrag auf Grund könig­licher Ermächtigung der preußische Finanzminister wider­ruflich eine fortlaufende Unterstützung bewilligt hat. Die Höhe dieser Bewilligung ist bemessen nach dem Unterschiede zwischen dem Witlwenpenstonsbetrage, welcher der Wittwe nach dem bisherigen und nach dem vom 1. Juni d. J. an bestehenden Reliktengesetze zusteht. Während das Wittwengeld nach dem früheren Gesetz bekanntlich nur Ja der Pension des Ehemannes betrug, fällt der Wittwe nach dem neuen Gesetz 4|io dieser Pension zu, so daß sich die Nachbewilligung dieses Wittwengeldes für manche Wittwen auf mehrere hundert Mark stellt.

Einer Anregung aus kaufmännischen Kreisen folgend, hat der preußische Justizminister angeordnet, daß der Beginn der Schwurgerichlsperioden fortan nicht auf die ersten Tage nach Vierteljahrsanfang anberaumt werde, da die Angehörigen der Industrie, des Handels­und Gewerbestandcs durch ihre geschäftlichen Obliegen­heiten so in Anspruch genommen sind, daß ihnen die Ausführung des Ehrenamtes als Geschworene fast un­möglich oder nur mit großen Opfern möglich ist.

Bremen, 23. Dezember. In der letzten Bürger- schaftsfitzung kam es zu einer lebhaften Debatte über das hiesige Privatversicherungswesen. Von berufener Seite wurde ausgeführt, daß sich darin nach dem über­einstimmenden Urtheil aller praktischen Juristen, der Bremischen Richter, Staatsanwälte und Anwälte solche Mißstände herausgestellt hätten, daß ein Einschreiten der Behörden wünschenSwerth erscheinen müsse. Durch schlechte Versicherungen habe BremenS Namen, besonders in Süddeutschland, argen Schaden gelitten. Gebrand- warkt wurden im Verlaufe der weiteren Ausführungen unter anderen die Gesellschaft Fortuna, die Hanseatische LedenSversichcrungsbank. Zum Schluß wurde mit großer Majorität ein Antrag angenommen, daß der Senat ersucht werde, die Justizkommission mit einem Bericht Über die Frage zu beauftragen, ob es sich empfehle, den Betrieb der Versicherungsanstalten, insbesondere der Lebens-, Militärdienst-, Aussteuer- und Viehversicher­ungen sowie der Krankenkassen einer staatlichen Erlaub­niß und Aussicht zu unterstellen, und im Falle der Bejahung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

Dortmund, 22. Dez. Auf ZecheKaiserstuhl J hat eine Explosion schlagender Wetter stattgefund Nach den bisherigen Ermittelungen sind über 20 To und 7 Verwundete aus Tageslicht gebracht worden. ( der Erde sollen sich bis um 10 Uhr Abend noch bis 30 Bergleute befunden haben. Wie es dies ergangen ist, läßt sich zur Stunde noch nicht fcststcllc da die Rettungsarbeiten noch fortdauern. Das Ungli ist wahrscheinlich durch Unvorsichtigkeit herbeigeführt.

Aachen. Ob in Privatgesellschaften Polizeibeau geduldet werden müssen, besonders wenn diese Ges fünften in öffentlichen Lokalen stattfinden, über dn,^ namentlich für Vereine und Saalbesitzer sehr wichtige Frage hat vor kurzem das Reichsgericht eine bemcrkcns- werthe Entscheidung gefällt, die in der Verurteilung des betreffenden Beamten wegenHausfriedensbruches" gipfelte. Der Polizeikommissar Pf. in Aachen war in Uniform auf einem von der GesellschaftErholung" veranstalteten Balle erschienen und hatte trotz mehrmaliger Aufforderung, welche seitens des Vorstandes zunächst höflich, dann aber entschieden an ihn gerichtet worden war, das Lokal nicht verlassen. An dem Vergnügen halten nur Mitglieder des Vereins und eingeführte Gäste theilnehmen dürfen, welche eine Eintrittskarte von 3 Mark gelöst hatten. Der Polizeikommissar war nun infolge der gegen ihn erstatteten Anzeige von der Straf­kammer zu 40 Mk. Geldstrafe verurtheilt worden und das Reichsgericht, welches über die Revision des Ange­klagten zu entscheiden hatte, erkannte auf Verwerfung des Rechtsmittels.

Koblenz. Eine vor der hiesigen Strafkammer ver­handelte Anklage gegen einen Pfarrer wegen Erpressung dürfte weitere Kreise interessiren. Die Kobl. Ztg. be< nchtet darüber: Der Pfarrer Joseph K., früher zu Blankenrath, jetzt zu Spiesen bei Saarbrücken, war be- schuldigl, um der Kirche zu Blankenrath einen Vermögens­vortheil zu verschaffen, sich einer Erpressung schuldig gemacht zu haben. Im Sommer des Jahres 1893 war die unverehelichte Katharina I. zu Panzweiler ge­storben. Sie hatte am Tage vor ihrem Tode ein Testament gemacht und außer sonstigen Vermächtnissen an einzelne Verwandte und Bekannte der Kirche zu Blankenrath einen großen Theil ihres Vermögens ver­macht. Es ergab sich nun aber, daß das Testament infolge eines formellen Fehlers ungiltig war. Es erbten infolge dessen die Schwester der Verstorbenen und deren Ehemann Mathias K. aus Panzweiler den Nachlaß. Der Pastor hatte dann mit den Ehcleuten K. eine Unterredung und in dieser ihnen klar gemacht, daß sie verpflichtet seien, einen Betrag an die Kirche zu zahlen. Da sie überzeug! seien, daß es der feste Wille der Erb­lasserin gewesen sei, daß die Kirche das ihr Vermachte bekäme, so seien sie nunmehr nach moralischem und kirch­lichem Rechte auch verpflichtet, es zu geben. Er machte ihnen dann die moralischen Folgen ihrer Weigerung klar, und man einigte sich schließlich» auf den Betrag von 6000 Mark, der aber dann auf 4000 Mark herab­gesetzt und von K. auch gezahlt wurde. Der Beschul­digte erklärte, daß er nicht anders hätte handeln können, da er nach kirchlichen Vorschriften nur seine Pflicht ge­than habe. Das Gericht erkannte auf Freisprechung.

Waldbreitbach, 23. Dezember. Der hiesige Malberg, ein Basaltkegel, der eine wunderschöne Aussicht bietet, soll demnächst abgetragen werden. Eine Gesellschaft hat denselben bis zum Jahre 1931 gepachtet. Die Basalt­blöcke sollen zu Dämmen am Niederrhein oder auch zu Kleinschlag verwendet werden. Die Beförderung nach dem Rhein geschieht durch eine Seilbahn. Von da geschieht die Weiterbeförderung nach Rheinbrohl mittelst einer Schmalspurbahn. Mit der Abtragung wird der Bonn. ReichSztg." zufolge, in den nächsten Tagen schon begonnen. So verschwinden aßmäiig die Schön­

heiten der Natur. Zu beklagen bleibt es, daß die schönen Bergkegel, dieser Stolz des Rheinlandes, der Industrie zum Opfer fallen. Der Malbergkopf, ein alter Druiden­berg und ehemalige Gerichtsstätte der Alten, trägt auf seinem Plateau ein stattliches Aussichtslhürmchen.

Ein Prozeß wegen eines Glases Bier, der seinen Anfang am 19. November v. J. in Heilbronn genom­men hatte, endigte vor einigen Tagen am Landgerichte zu Ansbach. Der Sachverhalt war folgender: Ein früherer Sparkassengchilfe aus Windsbach hatte in Gesell- i<Wt mehrerer Herren im Eisenbahn-Restaurant ein

d

sich auf 2300 Mk., so daß das GlaS Bier für beide Theile sehr hoch zu stehen kommt. Zeugen hatten ge­sehen, daß die 12 Pfg. auf dem Wirihsiische lagen, Niemand hatte aber bemerkt, daß die 12 Pfg. vom Tische weggenommen wurden.

Glückliches Wiedersehen. Einem Oekonomen in Hallcndorf kamen vor ungefähr 8 Jahren 6 Stück blanke 10 Markstücke abhanden; alle Mühe, dieselben wieder zu bekommen, war umsonst und man hatte sich auch schon längst über den Verlust'des schönen Geldes hinweggesetzt. Kürzlich schlachtete der betreffende Oeko- nom eine Kuh und da fanden sich in deren Magen die sechs Goldstücke fein säuberlich vor. Der gute Mann hat seiner Zeit das Gold mit unter das Viehfutter ge­bracht und die Kuh hatte die Goldstücke mitgefreffen.

Gotha, 23. Dez. Als Kuriosum für den Wahl­spruch:Kaust am Ortei" hebt dieGolh. Ztg." her­vor, daß eine Dame, welche ihre Einkäufe in Gotha machte, sich überall eine Rechnung schreiben ließ und die Entdeckung machte, daß fünf Rechnungen von sieben nicht in Gotha, sondern in anderen Städten gedruckt waren. Dieselbe Erfahrung dürfte man auch ander­wärts machen. Einerseits ruft man stets:Kaust bei un6lM verlangt, daß am Orte gekauft werde, andererseits aber handelt man wenig lokalpatriotisch und läßt selbst nicht am Orte arbeiten.

Gerstungen, 23. Dezember, Die Geistesgegenwart eines Bahnwärters hat kürzlich ein großes Unglück ver­hütet. Ein beladenes Metzgergeschirr aus Eisenach passierte den Bahnübergang bei Neustadt a. d. Werra. Da hier das Schienengelelse die Straße schiefwinkelig durchschneidet, so rutschten die Wagenräder an den her­vorstehenden Schienen entlang, so daß sich das Gefährt schließlich ganz abseits vom Weg auf dem Bahnkörper befand. Bei den wiederholten Bemühungen, aus dem Geleise wieder herauszukommen, platzten noch die Zug­stränge, und im selben Augenblick traf das Signal zum Durchpassieren des Schnellzuges ein. Da bis zur An­kunft dieses Zuges das Geleise aber unmöglich hätte frei sein können, so lief der wackere Bahnwärter kurz entschlossen dem herannahenden Zuge entgegen und gab das Haltesignal und verhütete dadurch ein vielleicht großes Unglück.

An komischen Scenen hat es in Merseburg bei der jüngst stattgehabten Viehzählung nicht gefehlt. Einem Zähler wurde als Viehbestand angegeben ein Laubfrosch und ein paar Ratten im Holzstall. Ein Besitzer gab an, daß er vier Schweine habe, eins davon sei aber schon vor acht Tagen geschlachtet worden. Recht gewissenhaft wollte ein Eigenthümer verfahren, der eigen­händig auf der Rückseite der Zählkarte noch eine Katze mit 3 Jungen, 7 Kaninchen, 1 Kettenhund und 1 Kanarienvogel notirte. Wenig glücklich scheint das Familienleben in einem Hause zu sein, wo der Besitzer dem Zähler erklärte:Viel ham mer nich, awer meine Alte hat immer Raupen im Koppe," worauf die Ehehälfte sanft erwiderte:Schreibe Sie nur den alten Ochsen uff."