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45. Samstag, den 4. Juni 1898. 49. Jahrgang.
linge betrieben haben. Da nach der Gewerbezählung von 1895 in Preußen im Ganzen 336,782 gewerbliche Lehrlinge vorhanden waren, so ergiebt sich, daß die Innungen nur etwa 2/s aller Lehrlinge in sich schließen. Den Jnnungskrankenkaffen endlich gehörten nur 7 pCt. der im Handwerk beschäftigten Gesellen und Lehrlinge an; die bei ihnen Versicherten bildeten wenig mehr als 1 pCt. der bei allen Krankenkassen zusammen Versicherten.
Barmen. Ein gewissenloser Briefträger vom Hauptpostamt in Barmen ist in Untersuchungshaft genommen worden, 'weil er eine unkontrollirbare Menge Briefe, Karten, Drucksachen rc„ die er bestellen sollte, einfach vernichtete, weil ihm das Austragen zu lästig war. Viele Briefschaften wurden noch in seiner Wohnung gesunden.
— Die Stadtverordneten in Münster beschlossen die Erhebung einer Balkonsteuer. (!) Es sollen gezahlt werden für einen einfachen Balkon 75 Mk., einem darüber liegenden 50 Mk., einem Erker 200 Mk., einem darüber liegenden 50 Mk. Die Steuer wird nur einmal erhoben, für die varhandenen Balköne und Erker kommt die Steuer nicht in Betracht.
Aus Thüringen, 2. Juni. Im Thüringer Wald hat die so beliebte Heidelbeere allerorts zahlreiche Früchte angesetzt, welche theils noch in voller Blüthe stehen. Es ist daher eine reiche Ernte zu erwarten, welche den armen Dorfbewohnern sehr zu stalten kommt. Auch die Obstbäume stehen in voller Blüthe, trotz der nassen feuchten Witterung. Ob letztere geschadet hat, bleibt noch abzuwarten.
Ober-Mockstadt, 31. Mai. Im Besitz des hiesigen Gastwirths Harth befindet sich eine eigenthümliche Seltenheit, nämlich ein sog. Kreuzerweck aus dem Thmeruugs- jahre 1847. Derselbe ist recht gut erhalten und wiegt 25 Gramm. Auf dem Umschlagpapier befindet sich die Notiz, daß damals das Malter Weizen 22 Gulden gekostet hat. — Hier wurden für gesammelte Maikäfer heute 132 Mark ausbezahlt (pro Liter 6 Pfg.) Manche Kinder hatten 150—180 Liter gesammelt.
Darmstadt, 2. Juni. Zur Thronfolge in Heffen äußern sich die „Leipz. Neueste Nachr.": Es leben zur Zeit noch drei männliche Mitglieder des großherzoglichen Hauses, der regierende Großherzog und dessen beide Oheime, Prinz Heinrich und Prinz Wilhelm. Die beiden Letzteren sind aber morganatisch vermählt und ohne ebenbürtige Nachkommen. Der Ehe des regierenden Großherzogs mit seiner Cousine Prinzessin Viktoria von Coburg ist bis jetzt nur eine Tochter entsprossen, die im 4. Lebensjahre stehende Prinzessin Elisabeth. Sollte dem großherzoglichen Paare kein Sohn geboren werden, so würde die männliche Linie des großherzoglichen Hauses aussterben und der Thron an eine andere Linie übergehen müssen. Es ist im Zusammenhang mit dieser Frage immer wieder der Erbverbrüderungsvertrag zwischen Sachsen und Hessen erwähnt worden, der vor der Zeit Philipps des Großmüthigen zwischen beiden Häusern abgeschlossen und zu Anfang des 17. Jahrhunderts wieder erneuert worden ist. Aber abgesehen davon, daß es fraglich ist, ob dieser Vertrag noch eine staatsrechtliche Bedeutung hat und bei der Abzweigung des sächsischen Hauses in mehrere Linien praktisch ausführbar wäre, ist er ausdrücklich für den Fall des Aussterbens des hessischen Mannesstammes abgeschlossen worden. Dem hessischen Mannesstamme gehören aber sämmtliche männliche Nachkommen Philipps des Großmüthigen an, unter denen die Theilung des Landes vollzogen wurde, also zunächst die gräflich Rumpenheimer Linie, dann die Barchfelder Linie. Mit der Möglichkeit eines hessischen „Erbfolgestreits" wäre also in absehbarer Zeit nicht zu rechnen.
Aus Rheinheffen, 27. Mai. Eine treffliche Illustration zum Kapitel „Zigeunerunwesen" dürfte folgende Thatsache abgeben. In letzter Zeit sprachen in einer Reihe von rheinhessischen Orten bei den Ortsgeistlichen verschiedener Konfessionen Zigeuner vor und baten um die Taufe eines ihrer Sprößlinge. Nichts ahnend vollzogen die Geistlichen den Taufakt und trugen ihn in die Kirchenbücher ein. Da nun die „armen" Leute doch auch einen Kindtaufschmaus halten wollten, gaben ihnen die geistlichen Herren nach herzlicher Bitte einen Obolus. Derselbe scheint nun in vielen Fällen gut ausgefallen zu sein, denn die frechen Gauner wiederholten in fast allen Orten ihrer Reiseroute dasselbe Manöver und
Deutsches Reich,
Berlen, 2. Juni. Der Kaiser hat in feierlicher Weise seinen jüngsten Sohn, den Prinzen Oskar, als Offizier beim 1. Garde-Regiment eingestellt und ihm bei dieser Gelegenheit den Schwarzen Adlerorden verliehen.
— Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht Bekanntmachungen, betr. 1. der Betriebsordnung für die Haupt- eisenbahnen Deutschlands, 2. der Bestimmungen über die Beschäftigung von Eisenbahnbetriebsbeamten, 3. der Signalordnung, 4. der Normen für den Bau und die Ausrüstung der Haupteisenbahnen, 5. der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen. Alle diese neuen Bestimmungen beruhen auf Beschlüssen, die der Bundesrath in seiner Sitzung am 10. Mai gefaßt hat und stud ersichtlich hervorgerufen worden durch die Thatsache, daß sich die Eisenbahnunfälle in letzter Zeit in bedenklichem Maße gehäuft hatten. Wir heben nachstehende Bestimmungen hervor: In Bezug aus die Bremser wird bestimmt: Die durchgehende Bremse eines Zuges muß die folgenden Bedingungen erfüllen: a) die Bremse muß durch den Lokomotivführer, den Zugführer und den Wagenwärter, sowie von jeder Personenwagenabtheilung aus in Thätigkeit gesetzt werden können, b) Die Bremse muß selbstständig wirken, sobald der Zusammenhang der Bremsleitung aufgehoben wird, c) Die Bremsen müssen so beschaffen sein, daß sie in der erforderlichen Anzahl auch einzeln mit der Hand bedient werden können. Personenzüge sollen nicht über 80 Wagenachsen stark sein. Die Stärke ist bei einer Fahrgeschwindigkeit von 51—60 Kilometer in der Stunde auf 60 Wagenachsen, von 61—70 Kilometer in der Stunde auf 50 Wagenachsen, von mehr als 75 Kilometer in der Stunde auf 40 Wagenachsen einzuschränken. Güterzüge dürfen nicht mehr als 120 Wagenachsen stark sein. Es kann fioöch für einzelne Linien die Achsenzahl mit Genehmigung der Landesaufsichtsbehörde bis auf 150 Wagenachsen erhöht werden. Die Stärke der Güterzüge ist einzm schränken bei einer Fahrgeschwindigkeit von 40—50 Kilometer in der Stunde auf 100 Wagenachsen, von 56 bis 60 Kilometer in der Stunde auf 60 Wagenachsen. Militärzüge und solche Güterzüge, die fahrplanmäßig zur Personenbeförderung mitbenutzt werden, dürfen, soweit ihre Fahrgeschwindigkeit nicht über 45 Kilometer in der Stunde beträgt, bis 110 Wagenachsen stark sein. Züge, die mit durchgehender Bremse gefahren werden, dürfen höchstens 60 Wagenachsen stark sein. Jeder mit mehr als 60 Kilometer Geschwindigkeit in der Stunde fahrende Personenzug muß mit durchgehender Bremse versehen sein. Am Schlüsse eines mit durchgehender Bremse versehenen Zuges dürfen einzelne Wagen ohne solche Bremsen mitgenommen werden. Bevor der Zug die Abgangsstation verläßt, ist er sorgfältig zu untersuchen, wobei darauf zu achten ist, daß die über die Bildung der Züge gegebenen Vorschriften gehörig befolgt find. Diese Untersuchung ist unterwegs bei jeder Veränderung in der Zusammensetzung des Zuges, und so oft der Aufenthalt es gestattet, zu wiederholen.
— Angesichts der in der Ausführung begriffenen Organisation des Handwerks mögen einige Daten über den Stand des Handwerks und seine bisherige Organisation in Preußen von aktuellem Interesse sein. Die Zahl der Handwerksmeister betrug Anfang des vorigen Jahres ungefähr 735,000. Von diesen waren innungs- mäßig organisirt rund 225.000, also noch nicht 31 pCt. Die Zahl der Innungen betrug nahezu 8000, so daß im Durchschnitt rund 28 Handwerksmeister auf eine Innung entfallen. 1408 Innungen besaßen auf Grund des § lOOe der Gewerbeordnung die Befugniß, Streitig keiten zwischen Handwerkslehrlingen und ihren nicht zur Innung gehörenden Meistern zu entscheiden und die zur Regelung des Lehrlingswesens erlassenen Vorschriften auch auf außerhalb der Innung stehende Handwerker und deren Lehrlinge auszudehnen, eine Minderheit auch das weitere Recht, NichtinnungSmeistern überhaupt das Halten von Lehrlingen zu verbieten. Dagegen ist von der Befugniß gemäß § 100s der Gewerbeordnung, den Innungen das Recht zu verleihen, Nichtinnungsmit- glieder zu den Kosten gewisser Jnnungseinrichtungen mit Beiträgen heranzuziehen, nur in 90 Fällen Gebrauch gemacht. Die Zahl der Jnnungslehrlinge betrug etwas über 133,000, also wenig über 61 pCt. der Zahl der Jnnungsmetster. Da eine größere Zahl von Meistern mehr als einen Lehrling hält, so dürfte nahezu die Hälfte aller Jnnungsmetster ihr Gewerbe ohne Lehr
lassen so ein Kind vielleicht 20—30 Mal taufen und zwar in den verschiedenen Konfessionen. Damit jedoch nicht genug. Mit mathematischer Sicherheit kehren sie später mehrmals wieder und lassen sich jedesmal einen Taufschein ausstellen. Unter diesem Vorwande sprechen sie beim Ortspfarrer vor und betteln ihn in der unverschämtesten Weise an. Gewöhnlich fällt denn auch wieder ein schönes Almosen ab, sei es auch nur, um die Strolche los zu werden. Auf diese Weise treiben die frechen Nomaden mit einem der heiligsten Religionsgebräuche empörenden Unfug.
Von der Mosel, 31. Mai. In den Weinbergen hat sich allenthalben der Schmetterling des Heu- und Sauer-Wurms, welcher voriges Jahr unberechenbaren Schaden anrichtete, eingestellt. Da er in nie dagewesener Masse auftritt, hat man das Abfangen desselben mittelst beklebter Drahtfächer begonnen.
Aus dem Elsaß. Wegen ihres Zusammenhanges mit der Ernährung unserer Soldaten hat eine Gerichtsverhandlung größere und allgemeine Bedeutung, über die aus Mühlhausen (Oberelsaß) berichtet wird: Zwei Mühlenbesitzer, bei denen das Proviantamt seinen Roggen mahlen läßt, wurden von ihren ehemaligen Obermüllern grober Unterschleife beschuldigt. Die Letzteren schrieben an das Proviantamt, daß die Firma zentnerweise von dem Mehl versende und verkaufe, was aus dem Roggen des Proviantamts gewonnen werde, dabei werde der Verlust an Gewicht dadurch verschleiert, daß dem Schwarzmehl, von dem das Soldatenbrod gemacht wird, entsprechende Mengen von Putz- und Staubmehl, gemahlenem Hühnerfutter und sogar von gesundheitsschädlichen gemahlenen schwarzen Körnern, die von der Frucht ausgeschieden werden, beigemischt würden. Das HreeiaAtamt übergab diesen Brief den beschuldigten Müllern, damit diese gegen ihre Ankläger wegen Verleumdung vorgingen, was diese auch thaten. Die angeklagten Briefschreiber scheinen aber einen geradezu vernichtenden Wahrheitsbeweis erbracht zu haben, denn sie wurden sowohl beim Schöffengericht, wie in der Berufungsinstanz freigesprochen und den Klägern die Kosten der beiden Verfahren zur Last gelegt. Es ist selbstverständlich, daß nunmehr das Proviantamt gegen die-Müller vorgehen wird. Wichtiger aber ist bie Frage der „Augsb. Abendztg.": Ist keine Kontrolle möglich, die solche Mehlverschlechterung aufdecken muß?
Ausland.
Rußland. Auf Befehl des Zaren ist ein Komitee gebildet worden, das sich eingehend mit der in Folge der Mißernte entstandenen Hungersnoth beschäftigen soll. Das Präsidium des Komitees hat der Zar persönlich übernommen. In Regierungskreisen hat es bedeutendes Aufsehen erregt, daß der Minister des Innern von der Absicht des Zaren gar nicht unterrichtet wurde. Der in die Kirgisensteppe abkommandirte Arzt hat als Ursache der ungewöhnlichen Sterblichkeit Hunger konstatirt.
Holland. Das Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht, das Scharnhorst geschaffen, bricht sich immer mehr Bahn. Jetzt wird aus dem Haag telcgraphirt, daß die zweite holländische Kammer mit 72 gegen 20 Stimmen den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf angenommen hat, welcher die obligatorische persönliche Heeresdienstpflicht einführt. Ausgenommen sollen Geistliche aller Bekenntnisse sein. Wie dieses demokratische Gesetz den Holländern munden wird, steht dahin. Allein sie können sich eben dem Zuge der Zeit nicht länger entziehen, und nun wird wohl auch bald Belgien, das sich am längsten gesträubt hat, Nachfolge leisten müssen.
Newyork, 31. Mai. Ein Telegramm aus Cap Haytien von 5-/« Uhr meldet: Soeben eingegangene Nachrichten aus Havana besagen: Seit 2 Uhr Nachmittags beschoß die amerikanische Flotte bei Santiago die Batterien von Morro-Castle, Laeecapa und Punta- ganda. Es wird hinzugefügt, daß zur selben Zeit die amerikanischen Schiffe in einem Kampf mit den spanischen verwickelt wurden. Das Feuer war außerordentlich heftig. Um 38/< Uhr war die Kanonade weniger schwer gegen die Forts, aber stärker in der Oertlichkeit, wo die leiden Flotten engagirt waren.
Lokales u«i Provinzielles.
* Schlächtern, 3. Juni.
* — In Folge anderweitiger Organisation des Aufsichtsdienstes an den nicht schiffbaren Gewässern des