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SchWemerMtung

Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt"' vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg.

M 94.

Mittwoch, den 23. November 1898.

49. Jahrgang.

Conflikte zwischen der Erbauerin und Eigenthümerin der Brücke, und dem Postfiskus geführt. Zum besseren Verständnis sei bemerkt, daß sowohl der telegraphische wie telephonische Verkehr zwischen Bonn und der rechten Rheinseite über Köln geführt werden muß, was zu vielen Umständlichkeiten und Verzögerungen Anlaß giebt. Man hoffte allgemein, daß mit Errichtung der festen Rhein- brücke dieser schwer empfundene Uebelstand sein Ende nehmen werde. Die Stadt war auch bereit, der Post die Kabelanlage zu gestatten, wollte aber hierbei ihr Eigenthumsrecht gewahrt wissen. Die Post hingegen stützte sich auf § 12 des Reichstelegraphen-Gesetzes, wo­nach die Stadt die Post gegen entstehende Störung (bei späterer Anlage der elektrischen Bahn) zu schützen hätte. Da hier unübersehbare Weiterungen entstehen konnten, lehnte die Stadt diese Bedingung ab. Mit Rücksicht auf die schwere Schädigung des Verkehrs griffen sowohl der hiesige Handels- und Gewerbeverein als auch die Handelskammer ein, um zwischen beiden Theilen ein Einverständniß zu erzielen. Die Post blieb indeß bei ihrer Forderung. Sie wurde beim Regierungspräsidenten in der Sache vorstellig, erhielt aber den Bescheid, der Stadt Bonn mehr Entgegenkommen zu zeigen. In der heutigen Sitzung haben die Bonner Stadtverordneten nochmals und wohl endgültig die Forderung der Post abgelehnt. Bei der nahezu vollendeten Brücke ist die Legung der Kabel in der von der Post verlangten Weise auch nicht mehr angängig. Handel und Verkehr aber haben bei diesem Streitfälle den Schaden zu tragen.

Mainz. Wie derMainzer Anz." nunmehr aus guter Quelle erfahren haben will, steht es fest, daß die die drei Bockenheimer Eskadronen, die 1., 2. und 5. des hessischen Husaren-Regiments, König Humbert Nr. 13, mit dem Regimentsstab nach Mainz verlegt werden. Frankfurt bezw. Bockenheim soll dagegen mehrere Ab­theilungen Feldartillerie erhalten. Für die Festung Mainz genügt das Brandend. Fußartillerie-Regiment Nr. 3 (G.-F.-Z.) umsomehr, weil die Fußartillerie mit ihren neuen Geschützen die leichte Feldartillerie zu er­setzen geeignet ist.

Aus Bamberg, 15. November wird berichtet: Im August d. J. ließ ein Herr in Bamberg einen jener kleinen Lu lballons, wie sie auf den Steffen verkauft werden, fliegen. An den Faden befestigte er seine Visiten­karte und schrieb darauf die Bitte, daß Derjenige, der den Ballon fände, ihm die Karte mit Angabe des Fund­ortes zurückschicken möge. Gestern nun erhielt die Re­daktion derBamberger Neuesten Nachrichten" die be- treffende Karte aus Sunderland (England), wo sie mit dem Ballon gefunden worden war, von einem Herrn Smith mit einem höflichen Schreiben eingesandt.

Grünberg, 16. Nov. Eine nachahmenswerthe Ein­richtung haben hier seit Jahren die städtischen Behörden getroffen. Im Interesse der ärmeren Bevölkerung ist ein Sparverein gegründet worden. der den arbeitenden Klassen gestattet, während der besseren Jahreszeit er­sparte Beträge in Höhe bis 1,50 Mark in der Woche an die bekannt gemachten Sparstellen abzulieferu. Die Verzinsung der Betrüge erfolgt durch die städtische Spar­kasse. Mit Eintritt des Winters werden die Gelder mit den Zinsen ausgezahlt. Seitens der Stadtkommnne wird zu den Zinsen ein kleiner Zuschuß geleistet.

Lokales und Provinzielles.

* Schlüchtern, 22. Nov.

Zur Durchführung der neuen Handwerker-Or­ganisation sind bekanntlich auch Handwerkskammern vor­gesehen. Für den Regierungsbezirk Cassel ist eine solche bestimmt worden, die ihren Sitz in Cassel hat. Der Regierungs-Bezirk Cassel umfaßt nach einer vom Han­delsminister angestellten Ermittelung etwa 23629 Hand werker, hiervon sind nur 1687 in 70 Innungen ver­einigt, 419 gehören Gewerbevereinen an und 3 sind in Vereinen und Innungen.

* Das Kgl. Proviantamt in Hanau gibt bekannt, daß dasselbe gesunden, gut gereinigten Hafer, gutes Pferdeheu, sowie gesundes Roggen-Flegelstroh nach Maß­gabe der vorhandenen Lagerräume ankauft. Bei Hafer- Angeboten ist die Einsendung einer Probe vvn reichlich M Liter erforderlich. Den Produzenten wird in jeder dienstlich zulässigen Weise entgegengekommen, auch werden auf Wunsch der Verkäufer Magazinsäcke, jedoch un- frankirt, zur Verfügung gestellt. Die Abfuhr von der Bahn wird auf Wunsch für Rechnung des Verkäufers

K^MhtttnMl auf bie >Schüchterner Zeitung" jPvptVUUHyv*l iverben ttof fortwährend von allen ........... -...... ' Postanstalten und Landbriefträgern owie von der Expedition entgegen genommen.

Amtliches.

Die Abhaltung des für den 24. d. Mts. in Aussicht genommenen Viehmarktes ist wegen der im hiesigen Kreise und in den angrenzenden Gebieten noch immer in größerem Umfange Herrschenden Maul- und Klauen­seuche durch Verfügung des Königlichen Negieruugs- Präsidenten in Cassel verboten worden.

Fulda, den 17. November 1898.

I. A. Zoberbier, Negierungs-Nssessor.

Deutsches Reich.

Berli«, 20. Nov. Unser Kaiserpaar wird am Dienstag in Pola, dem österreichischen Ha^en am Adriatischen Meer, eintreffen. Wien werden die Majestäten nicht berühren, was natürlich keinen politischen Grund hat. Wahrscheinlich wird das Kaiserpaar über Innsbruck zu­nächst nach Baden-Baden zu kurzem Besuch des Groß- herzogs Friedrich fahren, sodann nach München zum Prinz-Regenten und am nächsten Sonnabend oder Sonntag wieder in Potsdam sein. Der kaiserliche Hof­zug ist bereits von Berlin nach Pola unterwegs. Wie der »Reichsboote" vermuthet, hat die Kaiseryacht Hohenzollern" den Anfangs beabsichtigten Kurs nach Westen deshalb geändert, weil sie sonst in den fürchter­lichen Wirbelsturm hineingerathen wäre, der in den letzten Tagen das nördliche Tunis heimsuchte. Die Nachricht von der Aenderung wirktewie eine Erleichterung; denn die Fahrt durch das Biskaysche Meer und dann an der Küste von Spanien entlang und weiterhin durch den Kanal in dieser nebel- und sturmreifen Jahreszeit ist nicht ungefährlich.

Eine Beschreibung aller Trophäen der preußischen Armee, sowie eine geschichtliche Darstellung des Er­werbungsvorgangs ist vom Kaiser für jede einzelne Tro­phäe angeordnet worden.

Hattingeu (Ruhr), 16. Nov. Ganz eigenthümliche Auffassungen scheinen hier zum Theil über die Aufgabe der Presse zu herrschen. DieHattinger Zeitung" hatte in anerkannt objektiver Weise über eine Stadtverordneten­sitzung berichtet, dabei auch über eine Debatte, welche sich an eine Ausgabe für Zugvorhänge in einer Schule knüpfte. Die Folge war eine kontroverse im Sprechsaal der genannten Zeitung, eine Sache, wie sie im Anschlusfe an öffentliche Verhandlungen in anderen Städten jeden Tag vorkommt. Der Bürgermeister-Vertreter, Herr Hauptmann a. D. Eigen, verlangte nun in einer ge­meinschaftlichen Sitzung des Magistrates und der Stadt­verordneten, die Zeimng solle Dinge, welche das Ansehen der Stadt nicht zu heben geeignet seien, nicht veröffent­lichen. Der angegriffene Zeitungsbesitzer, Herr Hundt, betonte sehr richtig, daß öffentlich verhandelte Dinge auch das Licht der Öffentlichkeit nicht scheuen dürften. Es gab darauf noch eine lange Debatte, in welcher Herr Eigen sein Monitum zu rechtfertigen suchte; Herr Hundt beharrte selbstverständlich auf seinem Standpunkte, daß Magistrat und Stadtverordnete gar kein Censurrccht über Zeitungsberichte haben.

Bon der Ruhr. Eine dreimalige Heuernte im Ruhr- thalc gehört sicherlich zu den Seltenheiten, aber in diesem Jrhre trifft es zu. Auf den Wiesen an der mittleren Ruhr kann man jetzt an den schönen Novembertagen die Bevölkerungim Heu" beschäftigt sehen. Auf den Ruhrweiden ist dagegen nur noch einzelnes Weidevich zu sehen. Es ist das fette Weidevieh in diesem Herbste abgegangen, »wie der Schnee vor der Sonne".

Der im September ausgebrochene sogenannte Aerzte- streik in Remscheid ist neuerdings wieder in ein aktuelles Stadium getreten. Wie erinnerlich hatten damals die Kassenärzte ihre Thätigkeit eingestellt, weil sie sich nicht zu Beamten der Kassen degradiren lassen wollten. An ihre Stelle traten auswärtige Aerzte, denen die Kasse ein festes Jahresgehalt zahlte. Jetzt haben sich die Fabrikanten au die Seite der alten Aerzte gestellt und an Stelle der Ortskrankenkasse die Errichtung von Be- triebskrankeukassen beschlossen. Infolge dessen droht eine allgemeine Arbeitseinstellung auszubrechen. Gegen 300 Arbeiter haben bereits die Arbeit niedergelegt.

Bonn, 18. Nov. Die Rheinbrücke, die Mitte nächsten «"lonats dem Verkehr übergeben wird, hat zu einem

übernommen. Jede weitere Auskunft wird bereitwilligst von dem genannten Amte mündlich wie schriftlich ertheilt.

* Anläßlich einer Anfrage hat der Regierungspräsident in Cassel die Lokalbehörden darauf aufmersam gemacht, daß in Preußen auf allen nicht fiskalischen Gebäuden, also auch auf den Dienstgebäuden der Kreiskommunal- verbände und der Gemeinden sowohl die preußische als auch die deutsche Nationalflagge (§ 1 der Kaiserlichen Verordnung vom 8. 11. 1892) geführt werden darf. Die preußische Landesflagge ist weiß, hat keine Aus- zackung und wird sowohl an der oberen wie an der unteren Seite von einem schwarzen Streifen eingefaßt, dessen Breite V« der Flaggenhöhe beträgt. Ihre Länge verhält sich zur Höhe wie 5 zu 3. In dem weißen Felde zeigt sie den heraldischen preußischen Adler, dessen senkrechte Achse von der inneren schmalen Seite der Flagge 2 s der Flaggenlänge entfernt ist. Germue Ab­bildungen des in der Flagge vorkommenden heraldischen preußischen Adlers neuer Form können zum Preise von 50 Pf. für das Stück aus der Reichsdruckerei zu Berlin bezogen werden.

* Die von den Postunterbeamten schon lange gc- wün'ch'e Sommerkleidung wird denselben nunmehr zum

1. April n I. geliefert. Es empangt Jeder außer der an diesem Datum fälligen Kleiderlieferung noch eine Litewka, wie man sie bei der Infanterie eingeführt hat.

*Ich warne Jedermann, meiner Frau etwas zu borgen." So ähnlich lauten die Inserate, in denen ein vielgeprüfter Ehemann warnt, seiner Frau Credit zu ge­währen, da er für nichts auskomme. Eine solche Privat- Bekanntmachung ist rechtlich insofern bedeutungslos, als sie die Haftung des Mannes für Schulden der Ehefrau, die sich auf den Haushalt beziehen, nicht be'eitigen. Hat die Frau trotz der Warnung zu gewöhnlichen Haus- haltnngsgeschäften Waaren oder Sachen auf Borg ent­nommen, so muß der Mann dergleichen Schulden als die seinigen anerkennen. Will er sich dagegen wirklich schützen, muß er die Hilfe des zuständigen Amts­gerichtes in Anspruch nehmen, das dann eine Be­kanntmachung zur Verhütung künftiger Schulden dieser Art erläßt.

Aus der Rhön, 16. November. In Oberkatz brach ein Schadenfeuer aus, welches ein Wohnhaus und eine Scheune in Asche legte. Die Zahl der Brandschäden nimmt in neuester Zeit in fast erschreckender Weise zu. Nach dem großen Brandunglück in Schafhansen haben kurz hintereinander in Spahl, Heufurt, Tann und Mellrichstadt Brände stattgefunden, deren Lokalisirung nur dem energischen Eingreifen der Feuerwehren und der zufälligen Windstille zu danken war. Bei der Fülle von brennbarem Material, wie es die gefüllten Scheunen bergen, ist gerade jetzt die Ge ahr eine doppelt große, aber eben deshalb auch die größte Vorsicht geboten. Ein Brandstifter hat in Haselbach unterhalb des Kreuz- berge« mit besonderem Raffinement seine verbrecherische Thätigkeit ausgeübt. Es war am Abend der Kirchweih; die Rhönnebel lagen schwer über bem langgestreckten Gebirgsdorf, so daß man kaum einige Schritt weit sehen konnte. Aus dem Gasthofe ertönte Tanzmusik; dort waren die Mitglieder der Feuerwehr mit ihren Damen zum Kirchweihball versammelt. Unter ihnen be'and sich der Bauer und Gemeindeverwalter Köth, der Besitzer eines der schönsten Höfe des Ortes. Da nach 9 Uhr ertönten plötzlich Feucrrufe; die Mitglieder der Wehr eilten hinaus; der durch den Nebel stark gedämpfte Schein des Brandes wies ihnen den Weg: der Köth- sche Hof stand in Flammen und zwar hatte es infolge der besonderen Verhältnisse des Abends ziemlich lange gedauert, bis die Gefahr bemerkt worden war. Glück- lifcr Weise war ein Ueberspringen der Feuersbrunst auf benachbarte Grundstücke der isolirten Lage des Köth'schen Anwesens wegen von vorhercin ausgeschlossen. Es sollte noch ziemlich Zeit vergehen, bis mit der Lösch- arbeit begonnen werden konnte. Denn als die Wehr­leute zum Spritzenhaus kamen, ließ sich dieses nicht öffnen, und schließlich stellte sich heraus, daß das Schloß durch Eintrcibeu eines Nagels unbrauchbar gemacht vordeuwar. So mußte das Spritzenhaus erst erbrochen werden, bis die beiden Ortsspritzen zur Stelle gebracht werden konnten; nächst diesen trafen noch die Bischofs- hcimer Spritzen ein; weitere Wehren erschienen nicht, da der Feuerschein, wie erwähnt, nur auf kurze Er­scheinung sichtbar war, Infolge der Verzögerung war nichts zu retten und so sind Wohnhaus, Stallung unh