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SchlüchternerMtung

Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg.

105. Samstag, den 31. December 1898. 49. Jahrgang.

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Wer eine Untertoecta

in der Zustellung unserer Zeitung durch die Post beim bevorstehenden Qnartalswechscl vermeiden will, der wolle dieselbe so bald wie möglich bei dem betreffenden Postamte bestellen. Nur diejenigen auswärtigen Post- abonnenten, welche bis spätestens 28. Dezember unsere Zeitung wieder bestellt haben, können verlangen, daß

w ihnen unsere Zeitung vom 1. Oktober ab pünktlich von der Post geliefert wird. Wer später bestellt, muß nach den amtlichen Bestimmungen für Nachlieferung der 'ersten Nummern des neuen Quartals eine besondere Gebühr von 10 Pfg. bezahlen. Jede Postanstalt und jeder

Landbriefträger ist verpflichtet, Abonnements-Bestellungen anzunehmen.

Zu recht zahlreichen Bestellungen auf das mit 1. Januar 1899 beginnende neue Vierteljahr ladet freundlichst ein

Die Expedition derSchlüchterner Zeitung."

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Deutsches Reich.

Berlin. Der Kaiser beobachtete in der Nacht zum Mittwoch längere Zeit hindurch vom Hofe des Pots­damer Stadtschlosses aus die Mondfinsterniß, während der Kronprinz und seine beiden jüngeren Brüder vom Observatorium auf dem Brauhausberg das Naturschau­spiel betrachteten.

Die nächstjährigen Kaisermanöver werden (wie bereits kurz mitgetheilt) zwischen dem 13. und 14. Armee­korps einerseits und dem 15. und 16. Armeekorps andererseits stattfinden und in der Generalidee einen Uebergang über den Schwarzwald durch das Murgthal und über den Kiebis darstellen. Der Kaiser wird nach demH. C." in Straßburg Aufenthalt nehmen und von dort aus an den Manövern thcilnehmen

Mit dem Beginne des Jahres 1899 wird die Ausrüstung der gestimmten deutschen Feld-Artillerie mit dem neuen Schnellseuergeschütz M 1896 beendet sein. Es hat das Kaliber von 7,7 cm und zeichnet sich durch eine große artilleristische Wirkung, wie eine hervorragende Beweglichkeit und Schußgeschwindigkeit aus.

München, 23. Dez. In Bayern gilt bisher eine gesetzliche Bestimmunng, wonach ein Wirth, wenn nichts anderes ausbedungen ist, sein Bier während des Sud jahres ausschließlich von dem Brauer beziehen muß, mit dem er einen allgemeinen Bezugsvertrag abgeschlossen hat. Das bayerische Aus ührungsgesctz zum bürgerlichen Gesetzbuch hält diese Bestimmung in der Hauptsache aufrecht. Darnach gilt, wenn zwischen einem Brauer und einem Wirthe ein Vertrag über die Lieferung von Bier ohne Bestimmung der Menge des zu liefernden Bieres geschlossen wird, soweit nicht etwa Anderes ver­einbart ist, als Gegenstand des Vertrages der gesummte Bedarf an Bier, der sich im Gewerbebetrieb des Wirthes während der Dauer des Vertragsverhältnisses ergiebt. Der Wirth ist verpflichtet, den Bedarf ausschließlich von dem Brauer zu beziehen und der Brauer hat dem Wirthe die jeweils verlangten Mengen zu liefern. Ist die Dauer des Vertragsverhältnisses nicht bestimmt, so kann letzteres von jedem Theil für den Schluß des Monats September jeden Jahres gekündigt werden. Es besteht also eine Verbindlichkeit, die während eines Sudjahres einseitig nicht gelöst werden kann. Weitere Bestimmungen regeln das Rechtsverhältniß für den Fall eines Besitz Wechsels der Wirthschaft, gestatten dem Brauer eine Sicherheitshypothek und bergt. Diese Bestimmungen sollen den Geschäftsbetrieb des Brauers schützen, der sich auf ein ganzes Sudjahr entrichten muß. Der Justiz- ausschuß der Abgeordnetenkammer hat nun den Zusatz beschlossen, daß ein Wirth jedoch berechtigt sein soll, vom Verträge zurückzutreten, wenn der Brauer im Laufe eines Vierteljahres zweimal vertragswidriges Vier ge­liefert und der Wirth dem Brauer von der mangelhaften Beschaffenheit des Bieres unverzüglich nach erlangter Kenntniß des Mangels Anzeige gemacht hat.

Mainz, 23. Dez. Heute Vormittag fand im Leichen- Hause des städtischen Friedhoes die gerichtliche Sektion der 7 jährigen Frieda Neumann aus Kastei statt, bereit Leiche gestern Nachmittag von Kastei aus hierher Über­fahrt worden war. Als sicher hat sich dabei herausgestellt, daß die Vergiftung von der genossenen Erbsensuppe herrührt, die in einem alten emaillirten Topfe mit neu eingesetztem Boden gekocht worden war. Von dem Stückchen Leberwurst für zehn Pfennig, von fünf Per­sonen gegessen, um ihren Hunger zu stillen, rührt die Vergiftung nicht her. Die Wurst wurde geholt, weil die Erbsensuppe eines süßlichen, faden Geschmackes wegen uur zum Theil gegessen worden war. So hatte der ^cste, dreizehnjährige Sohn Max nur einen Löffel voll Suppe gegessen und fiel trotzdem auch in Starrkramp'. f°n der Dergiftungskrankheit verschont ist nur die kleine 1 «jährige Klara geblieben, weil sie nur Milch be- WMmen hatte.

. Oldenburg, 23, Dez. Im benachbarten Zetel er­

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mordeten Zigeuner einen 7jährigen Gastwirthssohn durch Gift aus Rache dafür, daß der Gastwirth sie wegen Diebstahl denunzirte.

Erfurt, 25. Dez. Ein hiesiger Magistratsarbeiter welcher in der Pförtchenstraße einen Verkaufsstand von Christbäumen hat, fand am Sonnabend ein Portemanie, in welchem sich ein Tausendmarkschein, sowie 500 Mark in Gold befanden. Der Mann war so ehrlich, der Verlieren», einer reichen Dame aus Hochheim, das Ge­fundene bald danach auszuhündigen. Diese gab dem ehrlichen Finder als Belohnung ein Zehnpfenni gstück.

Mörs, 27. Dez. Die Regierung zu Düsseldorf hat jetzt auch, nach der »Rhein- u. Ruhrztg.", bei der Staatsanwaltschaft um Beschlagnahme des Buches von Andreas MüllerPastor Falke und seine Heilmethode" nachgesucht und das Konsistorium zu Koblenz aufge­fordert, Pastor Falke jeden Kurbetrieb zu untersagen.

Ein eigenartiger Prozeß ist so wird aus Elbing geschrieben beim Amtsgericht Tiegerrhof an­hängig gemacht worden. Jwei Herren aus der Umgegend hatten eine Wette abgeschlossen, nach der der Eine sich verpflichtete, in einer Stunde ein Achtel Bier anszu- trinken. Der Preis der Wette war eine größere Geld­summe. Der unternehmende Biertrinker entledigte sich nun seiner Aufgabe in der Weise, daß er an sechs auf­einander folgenden Tagen ih je zehn Minuten eine bestimmte Menge Bier trank und so das Achtelin einer Stunde" leerte, worauf er seinen Gewinn verlangte. Der Verlierer ist aber der Ansicht, daß das Achtel Bier in einer laufenden Stunde auszutrinken war, verweigerte die Zahlung und hat seinen Partner verklagt.

Ausland.

Petersburg, 25. Dez. Die Russische Telegraphen- Agentur meldet: In Folge der Ausweisungen russischer Unterthanen aus dem deutschen Reiche soll wie ge rüchtweise verlautet die Absicht bestehen, die gleiche Maßregel auf deutsche Unterthanen, welche in Rußland nicht nur ihr Brod verdienen, sondern große Reich­thümer erwerben, anzuwenden. Eine nur theilweise Ausführung dieser Maßregel würde Deutschland enorme Verluste verursachen.

Lokales und Provinzielles.

* Schlächtern, 30. Dez.

* Der heutigen Nr. 10a liegt der Wandkalender für das Jahr 1899 bei, worauf wir aufmerksam machen

* Wir machen unsere geehrten Postabouncnteii auch an dieser Stelle darauf aufmerksam, daß am 31. d. M. das gegenwärtige Quartal zu Ende geht und die Bestung auf unsere Zeitung, soweit sie noch nicht ge schchen ist, bei der Post alsbald erneuert werden muß, indem der ununterbrochene Empfang der Zcitnng für die folgende Bezugszeit davon abhängt. Bei verspäteter Bestellung kann auf vollständige Lieferung kein Anspruch gemacht werden. Erfolgt die Bestellung auf unser Blatt erst in den letzten zwei Tagen des laufenden Monats oder nach Beginn der Bezugszeit, so werden die vor Erledigung der Bestellung bereits erschienenen Nummern, so weit solche überhaupt noch zu beschaffen sind, nur auf ausdrückliches Verlangen und gegen eine Gebühr von 10 P g. für das von der Post zu erlassende Bestell - schreiben nachgeliefert. Außer den Postanstalten ist auch jeder Landbriefträger verpflichtet, Bestellungen auf unsere Zeitung anzunehmen.

* Wie wir hören wird am 5. Januar 1899 die Theatergesellschaft Direktion Flora Friedrich hier Eintreffen und einen Cyklus von Theatervorstellungen geben. Der Gesellschaft geht ein sehr guter Ruf voraus Dieselbe besteht nur aus guten Kräften. Mancher Einwohner der Stadt Schlüchtern wird sich der Dircetion Friedrich wohl noch erinnern, da dieselbe im Jahre 1870 und noch mehrere Male nachher noch dort w r. Die Vorstellungen werden im Hessischen Hof stattfinden.

* Postanweisungen mit eingedruckten Werthzeichen zu 10 Pfennig sollen vom 1. Januar 1899 ab laut einer Verfügung des Staatssekretärs des Reichpostamts vorn 19. Dezember einge ührt und zum Nennwerth ver­kauft werden. Diese Postanweisungen sind zum Gebrauch bei Sendung von Beträgen bis zu 5 Mark bestimmt.

Um den Deutschen, die sich der Fabnenflucht oder der Verletzung der Wehrmacht überhaupt schuldig machen, den Au'enthalt im Auslande zu erschweren und sie da­durch zur Rückkehr zu bewegen, ist schon früher an­geordnet worden, daß die Gemeindebehörden sich der Be. kanntmachung des Aufgebotes zum Zwecke der Ehe­schließung für die bezeichneten Personen zu enthalten haben. Nunmehr sollen auch noch der Minister des Innern und der Kriegsminister bestimmt haben, daß Auszüge aus dem Standesregister, welche srüher im Auslande sich anfhaltcndcu Fahnenflüchtigen und aus­getretenen Militärflüchtigen nachgeliefert werden, nur dann durch die zuständige Gemeinde- und Au sichtSbe- Hörde die vorgeschriebene Beglaubigung erhalten dürfen,

wenn der Nachweis geführt wird, daß die Auszüge nicht zur Förderung eines persönlichen Interesses ge- wöhulicher Art der in Rede stehenden Personen nachge­sucht worden sind, sondern zu anderen Zwecken, inS- bes-Mdere zum amtlichen Gebrauch des ausländischen Staates verwendet werden sollen. -

Hanau. Die Familie des Prinzen Philipp von Hanau, des jüngsten Sohnes des letzten Kurfürsten von Hessen, der seit vielen Jahren auch ein Domizil in Frankfurt hatte, ist von einem laueren Unglück betroffen worden. Der älteste Sohn, Graf Friedrich Wilhelm August von Schaumburg, ist in Leipzig, wo er Rechte und Forstwissenschaft studirte, Mittwoch an den Folgen der Influenza gestorben. Der Verstorbene hat das hiesige Friedrich-Gymnasium besucht und im Jahre 1896 das Abiturienten Examen bestanden. Den schwer getroffenen Elternbleibt heute nur noch ein Kind, Graf Karl August, Oberprimaner des genannten Gymnasiums.

Vilbel, 29. Dez. Eine Wcihnachtsbescheenmg besonderer Art wurde dem Maurer Philipp Dietz zu Theil Seine Frau beschenkte ihn am ersten Feier­tage mit Drillingen, zwei Knaben und einem Mädchen.

Frankfurt, 21. Dez. (Strafkammer.) , Der Kauf­mann Rich. Rose. trotz seiner jungen Jahre schon bestraft, hat sich wegen einer schwindelhaften Unternehmung zu verantworten. Er annoncirte unter Au'gebot von

ReklanienOfferten, bei denen es nicht auf Geschäfts­freunde, sondern am Associes abgesehen war. Ohne einen Groschen Geld in der Tasche plante er die Gründ­ung einer Lotterie-Bank, und es gelang ihm, hier und auswärts verschiedene Leichtgläubige zu finden, die er durch falsche Vorspiegelungen über seine Vermögenslage in Sicherheit wiegte. Alles ging wie am Schnürchen: er empfing 23000 Mark Einlagekapital von den Kontrahenten, schaffte Utensilien an, renommirte mit einer vermögenden Braut und brächte die Vertrauens­seligen um ihr Geld. Der Angeklagte wird wegen Be- trugs in drei Fällen und wegen Unterschlagung in einem Falle mit zwei Jahren Gefängniß und fünf Jahren Ehrverlust bestraft.

Kassel, 26. Dez. Die Landwirthschaftskammer theilt den ihr angeschlossenen Gcflügelziichtvereinen den auf die Hebung der Geflügelzucht bezüglichen Erlaß des Landwirthschaftsministers vom 26. Juli d. I. mit und führt dabei aus, daß behufs Stellungnahme zu diesem Erlaß für Mitte Januar k I. eine Versammlung aller Interessenten einberufen werden soll. In dieser Ver­sammlung soll gleichzeitig der Zusammenschluß sämmtlicher Geflügelzuchtvcrciue berathen werden. In jenem Erlaß lenkt der Landwirthschaftsminister die Aufmerksamkeit der Landwirthschaftskammcrn auf die Geflügelzucht, zu deren Förderung Unterstützungen in Aussicht gestellt werden. Diese Unterstützungen sollen aber nicht dazu verwendet werden, Sportliebhabern«: zu Pflegen, sonder«