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SchlüchternerMung

Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg.

Mittwoch, ben 26. April 1899.

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50. Jahrgang.

l^ftdhwflPtf stltf ^e .Schlüchterner Zeitung" merbcii nod) fortwährend von allen - -- ~ Postanstalten und Landbriefträgern

sowie von der Expedition entgegen genommen,

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obersten Plätze an der Pasiglinie und die Laguna de Bay I wohner will haben anKrtigen lassen, darauf schließen, daß wieder dem Feinde. So ist denn nicht einmal die nächste! auch der inkriminirte Brief von derselben Hand herrührt.

Umgebung der Hauptstadt in den Händen der Amerikaner die trotz aller ihrer ansposaunten Siege thatsächlich die

Der vernommene Schristsachverständige gibt nun auf

Deutsches Reich.

Berlin. Der Kaiser traf in Karlsruhe bei prächtigem Wetter ein und wurde von dem Großherzog von Baden aufs Herzlichste empfangen. Gegen 3 Uhr Nachmittags begab sich der Kaiser in Begleitung des Erbgroßherzogs und des Prinzen Max sowie des Oberhofmarschalls Grafen v. Andlaw Homburg nach Kaltenbronn zur Jagd, Die Kaiserin ist bei ihrem Bruder in Primkenau eingetroffen. Die Prinzessin Heinrich hat die Heim­reise nach Deutschland angetreten.

Krcfcld. Bei dem Streik, der nunmehr theilweise beendet ist, sind den Arbeitern rund 700 000 Mk. an Arbeitslöhnen entgangen, wogegen die Ausstandskassen etwa 250 000 Mk. ausgezahlt haben.

Weimar, 22. April. Der Großherzog hat nach dem Apold. Tagebl.", ungeordnet, daß die evang.lischen Geistlichen des Großherzogthums in Zukunft bei Hofe statt im Frack im einreihigen schwarzen Rock mit Steh­kragen und weißer Halsbinde erscheinen sollen. Weiter hat er den Geistlichen in offizieller Weise den Wunsch ausgedrückt, sie möchten auch bei anderen Gelegenheiten, wo andere sich des Fracks bedienen, in diesem Rocke er scheinen. Dieser einreihige schwarze Rock, der kurz Suf^errod" genannt wird, ist im Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin auf den Wunsch seines Regenten, des Schwiegersohnes unseres Großherzog, jüngst bei den evangelischen Pastoren als außerdienstliche Amtstracht eingeführt worden.

Die ungiltigen Ehen in Pölitz. Wie mitgctheili wird, hat der Bürgermeister von Pölitz (Pommern) -n dem Irrthum, daß auch das von seinem Vorgänger ver­waltete Amt des Standesbeamten ohne Weiteres auf ihn übergegangen sei, die Geschäfte dieses Amtes amgenommen, ohne daß die Aufsichtsbehörde sie ihm übertragen hätte. Ungefähr zwanzig Ehen sind für ungiltig erklärt worden Das Bürgerliche Gesetzbuch hat nun, mit Rücksicht auf einen früheren ähnlichen Fall, Vorsorge getroffen, daß solche Folgen eines unverschuldeten Irrthums in Bezug auf die Qualität des Standesbeamten nicht mehr^cin treten können. Es bestimmt im § 1319, daß als e>tan= desbeamter auch Derjenige gilt, der, ohne Standesbe amter zu sein, das Amt eines Standesbeamten öffentlich ausübt, es sei denn, daß die Verlobten den Mangel der amtlichen Befugniß bei der Erschließung kannten. Vom 1. Januar 1900 ab wird also ein solcher Fall, wie der Pölitzer, nicht mehr möglich sein, und es werden ehrsame Eheleute nicht in Gefahr kommen, wegen eines Mangels in der Bestallung eines Standesbeamten plötzlich in das Stadium des Verlobtenstandes zurückversetzt zu werden.

Unterlegenen sind. Als die ersten 5000 Mann Hil s- truppen angelangt waren, glaubte man sich im Besitze des Archipels und heute ist mit 50 000 Mann noch nichts erreicht. Es ist das eine wohlverdiente Lektion.

Lokales und Provinzielles.

* Schlüchtern, 25. April.

* Am Montag Morgen um 5 30 Uhr kam Se. Majestät der Kaiser mit Gefolge von Dresden nach Karlsruhe mfcnb auf Bahnhof Elm durch, und erhielt die Restaurateurin Frau Trömmel den Auftrag, das in vergaugnem Jahre erstmals von W. Weizel jun. hier gelieferte Kaffecgebäck auch diesmal an die Kaiserliche Tafel zu liefern.

23. des das von

* In der Handwerker-Versammlung, welche am April in Salmünster stattfand, wurde auf Antrag Herrn Bürgermeister Berta, der das Referat über Gesetz vom 26. Juli 1897, betreffend die Errichtung Handwerkskammern und Handwerker-Innungen,

übernommen hatte, einst mmig beschlossen: Eine Innung nach § 81 des Gesetzes und zwar unter dem Namen Handwerker-Innung Salmünster-Soden" zu errichten und statutengemäß festzulegen, daß auch die übrigen Handwerker des Amtsgerichtsbezirk Salmünster dieser Innung beitreten können.

* Wegen des zu bewirkenden Rechnungsabschlusses bei der Stadtkämmerei muß die Einzahlung des Wasser- geldes vor Ende dieses Monats stattfinden, da sonst zwangsweise Beitreibung erfolgt.

In letzter Zeit sind an mehreren Orten polizst- lichen Revisionen erfolgt, um festzustellen, ob durch Botenfuhrleute oder Botenfrauen dem § 1 des Postge- setzes vom 28. Oktober 1871 zuwider verschlossene Brie e zwischen Postorten befördert werden. Es sollen ver- chiedene derartige Fälle festgestcllt und auch Bestra'ungen erfolgt sein. In jedem Falle wird der Absender mit dem vierfachen Betrage des deiraudirten Porto's, jedoch niemals unter einer Geldstrafe von 3 Mark, bestraft. Bei einem Rückfall, d. h. bei Wiederholung der gleichen lebertretnng, wird die Strafe verdoppelt und bei ferneren Rückfüllen um das Vierfache erhöht, Wir warnen da-

Grund einer von der Frau des Beklagten eingeholten Schreibprobe sein Gutachten dahin ab, daß jene die : Schreiberin aller vorliegenden Briefe sei. Das Gericht i kommt demzufolge auch zu der Ansicht, daß Frau M.

die Verfasserin des fraglichen letzten Schreibens ist, hält jedoch nicht für erwiesen, daß der Angeklagte in irgend welcher Weise an der Herstellung des Schriftstückes be« theiligt sei. Grund zu diesem Zweifel bietet insbesondere der Umstand, daß am 31.10. 98 d. i. dem Tage, an welchem der Brief geschrieben wurde, M. zum Termin vor der hiesigen Strafkammer anwesend war und wegen ungehörigen Benehmens sofort in 24stündige Haft ge­nommen wurde, also erst am 1. November Abends wieder zu Hause eintreffen konnte. Es erging demnach sreisprechendes Erkenntniß.

Birstein, 19. April. Auf die Verhältnisse unseres Orts, der seinen kleinen Residenzcharakter in den letzten Jahren immer mehr eingebüßt hat, wird das jähe Ab­leben des Fürsten Karl von Jsenburg-Birstein kaum einen nennenswerthen Einfluß haben. Der gegenwärtige Fürst, der sein Erbe zwar mit der besten Hoffnung auf endliche Besserung und Hebung der traurigen Finanz- verhältnisse autsitt, sieht sich in keiner sehr beneidenS- werthen Sage. Es ist der zweite Sohn des verstorbenen Fürsten, Franz Josef, denn der älteste Leopold, der von einigen Jahren die amerikanische Brautfahrt unternahm, deren Resultat schließlich an dem entschiedenen Wider­spruch der Agnaten scheitern sollte, hat schon vor längerer Zeit arns Erstgeburtsrecht verzichtet und will sich in der Schutztruppe für Ostafrika anstellen lassen. Die Fürstin Mutter, eine Nichte des Kaisers von Oesterreich, bleibt vorläufig auf Schloß Schlackenwerth in Böhmen, wo auch der Fürst Karl seine letzte Ruhestatt gefunden. Von der Ueberführung der Leiche nach Birstein ist vorerst Abstand genommen worden, Mittags von 12 bis 1 Uhr wird täglich von den Glocken der katholischen Kapelle und der evangelischen Kirche für ihn das Trauergeläute

gehalten.

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Vilbel, 16. April. Der Verkauf des sogenannten Rußlandgclündcs" an die Firma Bauer in Frankfurt a. M., über welches beinahe ein Prozeß entstanden wäre, ist am Samstag doch noch definitiv zum Abschluß ge-

Ausland.

Manila. Die Amerikaner haben auf den Philippinen eine ernste Schlappe erlitten. Wie dasReutersche Bureau" erfährt, hat der Ausschuß der Filipinos in Europa ein Telegramm aus Manila vom 14. d. Mts empfangen, welches besagt: Eine Kolonne der Brigade des Generals Lawton, aus 140 Offizieren und Mann­schaften bestehend, wurde von eingeborenen Wegweisern halbwegs irrege ührt und gcricth bei Binangonam, zwischen der Laguna de Bay und Baler, in einen Hinterhalt. Alle Amerikaner wurden gefangen genommen. General Lawton zog sich auf die Nachsicht hin auf Manila zurück, unter der Angabe, er sei von General Otis zurückberu cn. Ein aus der Ge angenschait der Tagalen entwichener Spanier erzählte, die Aufständischen hätten 50,000 Gewehre und 200 Kanonen, sowie ge­nügende Munition zur Verfügung. Im Innern des Landes sei Alles ruhig, die Feldarbeiten werden besorgt und Lebensmielcl seien in reichlichem Maße vorhanden. Der Präsident ist überrascht über diesen plötzlichen Wechsel der ganzen Lage, den er nach den fortwährend eintreffen den Siegesnachrichten durchaus nicht erwarten konnte. Erst General Otis mit seinem famosenDrei Wochen"- Telegramm, jetzt der Rückzug des immerfort siegenden Generals Lawton und seine großsprecherische Versicherung : -Wenn ich 100 000 Mann hätte, dann könnte ich frei­lich schnell durch die ganze Insel marschiren I" Er zieht sich aber, obwohl er 40,000 Mann zur Verfügung hat, tiligst nach der Küste zurück und überläßt die acht er-

her dringend, verschlossene Brie e nach Postorten durch rammt Botenfuhren oder Boten trauen fernerhin zu befördern. I leistet.

Auch in verschlossenen Packeten dürfen Briefe auf die,'den Quadratmeter Mark 1' und die Gemeinde be- kommt zummmeu Mk 1,086,881. Zu welchem Zwecke die Firma das Gelände gebrauchen will konnte bis jetzt nicht festgestcllt werden, da die Käufer sich darüber nicht geäußert haben. Die Aufregung über den Millionen- reichthum, welcher in Verbindung mit dem Beitrag zur Stockheimer Bahn, die Gemüther der Einwohner in letzter Zeit in steter Erregung hielt, scheint jetzt einer ruhigeren

gebadfe Weise nicht verschickt werden. Den Botenbc- förberungen dürfen nur offene Zettel, Karten, Rechnungen und bergt übergeben werden. Die Geldstrafen für Zu­widerhandlungen sind, wie eben dargelegt, recht empfindlich

* (Aus der Strafkammer-Sitzung vom 20. April.) Der 33jährige Krämer Joh. M. von Wallroth lebt mit seinem Nachbar Ld. in Feindschaft. In praktischer Be­thätigung dieses Gegenseitigkeitsgefühls suchen sich beide einander das Leben so schwer wie möglich zu machen, indem jeder des andern strafbare Vergehen mit liebe­vollem Euer ausspionirt und zur Anzeige bringt. Bei M hatte der Haß im vorigen Jahre bereits eine solche Höhe erreicht, daß er, seinen gesunden Menschenverstand zu Hause lassend, eines Nachts in das Besitzthum Ld 's einstieg und in dessen Garten mehrere Obstbäume ab« sägte. Dafür wurden ihm 7 Monate Gemugniß diktirt. Außerdem erstattete er gegen Ld. mehrfach Anzeige wegen angeblich begangener Diebstähle; die Staatsanwaltschaft lehnte die Ausnahme eines Verfahr ens jedoch ab, da diese Vergehen, falls sie Ld. überhaupt zur Last fallen soll en. längst verjährt seien. Dementspreckender Bescheid war auch M. zugegangen. Darauf lief am 1. Nov. v I. bei der Staatsanwaltschaft abermals ein vom 31. Okt. datirter anonymer Brief ein, in welchem die Behauptung, daß die Ld.'scheu Strafthaten verjährt seien, bekrittelt I und gleichzeitig dem Gendarmen Sch. von Schlächtern der Vorwurf gemacht wurde, er habe die Sache (be«

treffend Ld.'s) nicht ordentlich untersucht und zwar aus dem Grunde, weil Ld. ihngeschmiert" habe. M. ist nun als muthmaßlicher Urheber dieses Schreibens der Beleidigung des Gendarmen Sch. beschuldigt. Der An­geklagte will von dem Briefe nichts wissen. Da er selbst des Schreibens kaum kundig, ist es auch von vornherein ausgeschlossen, daß er selbst den Brief abfaßte. Da­gegen lassen die früher eingegangenen Anzeigen M.'s die er von einem inzwischen verstorbenen Hintersteinauer Ein

kommen und die Anzahlung ist zum theil bereits go

Der Kau'preis beträgt, wie früher vereinbart,

Auffassung Platz zu machen und schon tauchen allerhand Pläne auf, wie das Geld am besten verwendet werden kann. Vor allen Dingen wird wohl die Wasserleitung in Angriff genommen werden müssen, dann wird wohl auch die elektrische Beleuchtung auf die Tagesordnung kommen.

Vockenheim, 20. April. Ein Ehrentag für das 13. Husarenregiment wird in der Geschichte des Regi­ments der 20. April von nun an sein, denn heute wurden die vom Kaiser an seinem Geburtstage als be­sondere ehrende Auszeichnung verliehenen beiden historischen Kesselpauken zur dauernden Führung bei feierlichen An­lässen übergeben. die silbernen Pauken, die einst der Kur­fürst von Hessen seinem Garde-du-Corpsregiment ge­schenkt hatte nnd die von diesem Regimente bis zu dessen Auflösung im Jahre 1866 benutzt worden sind. Der Kaiser hat mit dieser Verleihung nicht nur eine Ehrung der alten kurhessischen Regimenter vollzogen, sondern auch dem 13. Husarenregimente, das bekanntlich seinerzeit aus Kadres der beiden Elite-Kavallerie-Regimenter der kur- hessischen Armee, dem Garde du Corps- und dem 1. Leibhusmenregimente, gebildet wurde, eine Aus­

zeichnung zu Theil werden lassen, wie sie bis jetzt nur wenigen Reiterregimentern der preußischen Armee widerfahren ist. Nur bei einigen Lininenregimentern der Reiterei, sowie mehreren besonders bevorzugten Garde« kavallcrieregimenteru ist es üblich, daß die Trompeter­korps Kesselpauken, zumeist Geschenke hoher Che's, führen dürfen. Die beiden kurhessischen Pauken sind auf Bk»