HchlWernerMung
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«M 65. Mittwoch, den 16. August 1899. 50. Jahrgang.
Darmstadt, 12. Angust. Im Schlosse zu Friedberg wird, so verlautet mit Bestimmtheit, für das russische Kaiserpaar eine Wohnung eingerichtet; der russische Kaiser wolle vom Schlosse zu Friedberg aus die Nau- heimer Bäder gegen sein Herzleiden besuchen. Thatsache ist, daß in dem Schlosse mit fieberhafter Eile an der Einrichtung mehrerer Zimmer gearbeitet wird und fortwährend große Kisten mit Weißzeug zc. von Darmstadt eintreffen.
Hammelburg, 11. Aug. Fast unerträglich ist gegenwärtig der Aufenthalt in dem Lager Hammelburg, denn abgesehen von der Tropenhitze haben sich vom Saale- thale Millionen Schnacken auf der Höhe des Schießplatzes, besonders in die Nähe des provisorischen Lagers, gezogen und peinigen Tag und Nacht Menschen und Thiere. Manche Menschen hatten schon unter den heftigsten Giftstichen zu leiden, daß sie ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen mußten. Arg werden auch die Pferde mitgenommen, welche in den halboffenen Zeltftallungen von Schnackenschwärmen stark gepeinigt und dadurch oft ganz wild werden. An den Baracken von Offizieren, Beamten usw. sind fast alle Fensteröffnungen von außen mit Gaze verhüllt, um den geflügelten Quälgeistern nur einigermaßen das Eindringen in das Innere zu wehren. Ein fremder Besucher glaubt sich beim Anblick dieses Bildes in das Land der Mosquitos versetzt. Als Ursache der schrecklichen Schnackenplage giebt man die alljährlich um diese Zeit stattfindende Wiesenbewässerung im Saale- thale an; man behauptet, der nach der Bewässerung zurückbleibend: Schlamm fördere die Vermehrung der Insekten ungemein.
Trier, 10. Aug. Ein eigenthümliches Rencontre hatte ein Herr, der in der frühesten Frühe seine Stammkneipe verließ und in vorzüglicher Laune seinem heimathlichen Herde zueilte. Plötzlich unsanft in den Rücken gestoßen, dreht er sich um und erblickt im matten Licht der ersten Dämmerung einen — Esel. Das Grauthier bleibt stehen und wiehert ihn freudig an, doch ihn treibts nach Hause, er geht, der Esel folgt ihm. Er beginnt zu laufen, sein Begleiter fitzt sich ebenfalls in Trab. Vorder Hausthür angenommen will der Esel mit hinein. Da faßt den Herrn ein mächtiges Grausen, er kehrt um und nimmt den Weg zu der verlassenen Tafelrunde zurück, der Esel natürlich treulich hinterdrein. Beide treten ein und werden enthusiastisch begrüßt. Und siehe da, der Esel benimmt sich höchst gesittet, er setzt sich ruhig neben den Stammti-ch, macht Männchen und gibt P ötchen. Da dämmert einem der Gäste ein Licht: ein solch gebildetes Thier kann nur dem Zirkus entstammen. In fidelster Stimmung durchzieht man eine Reihe noch offenstehender Lokale, um am völlig erwachten Tage das erfreute Thier dem ebenso erfreuten Direktor wieder zurückzugeben.
Thor«. Bei Haussuchungen wurden bei verschiedenen Arbeiterfamilien zu Abbau Podgorz 14 Blindgänger, sechs mit gefährlicher Explosionsmasse gefüllte Kammerhülsen. sowie verschiedene andere vom Artillerieschießplatz gestohlene Gegenstände gefunden. Neun Blindgänger- waren im Stroh eines Bettgestelles versteckt, wo sie bereits seit mehreren Tagen lagerten. Da das Bettgestell zum Schlafen benutzt wurde, ist es geradezu ein Wunder, daß keine Exolosion erfolgte, welche ein entsetzliches Unglück hätte anrichten müssen.
Rossen. Im Zcller Walde bei Rossen fand ein Arbeiter eine von Raubvögeln zerrissene Brieftaube und meldete dies dem Kommando der Festung Königsstein. Nach einem Rückschreiben des Kommandos gehörte diese Brieftaube zu denen, welche am 28. Juni in Breslau abgelassen worden sind und von da den Rückflug nach dem Wupperthale (Remscheid) zu machen hatten. Bei dieser Reise sind etwa 1500 Stück Tauben im Werthe von 20000 Mark verloren gegangen. Die im Zellcr Walde aufgefundene Taube hatte erst am 18. Juni von Königsstein aus den Rückflug nach Remscheid vollbracht.
Ausland
Rennes, 14. August. Auf den Vertheidiger des Dreyfus, Labori, wurde heute morgen auf dem Wege zum Kriegsgericht in dem Augenblick, als er den Quai de Chateaubriand Passiert hatte, ein Schuß abgegeben, der ihn mitten in den Rücken traf. ' Die Verwundung ist ziemlich schwer. Der Verwundete, welcher das Bewußtsein verloren hatte, kam bald wieder zu sich. Er ist jedoch sehr schwach. Der Urheber des Attentats ist unbekannt geblieben.
N-stp>!l1tiai>»1 auf die .Schlüchterner Zeitung» äPl^H'UUelytei werden noch fortwährend von allen - ■ —-- : Postanstalten und Landbriefträgern sowie von der Expedition entgegen genommen.
Deutsches Reich.
Berlin, 12. August. Das kaiserliche Hoflager in Wilhelmshöhe wird am 18. August aufgehoben. Während der Kaiser einen Tag zuvor und zwar dem Vernehmen nach in Begleitung seiner Gemahlin, nach Lothringen zur Theilnahme an den Denkmals - Enthüllungsfeiern reist, siedeln die kaiserlichen Kinder nach dem neuen Palais bei Potsdam über.
— Prinz Heinrich von Preußen wird im Herbst das Kommando des ostasiatischen Kreuzergeschwaders abgeben nnd die Heimreise antreten. Die Ankunft des Prinzen in Kiel wird im Dezember erwartet.
— Das neue Weingesetz ist nun im Entwurf fertig. Es enthält in 16 Paragraphen folgende wesentliche Bestimmungen, die im Vergleich zu dem jetzt geltenden fast durchweg Verschärfung bedeuten: Wein im Sinne des neuen Gesetzes ist das durch alkoholische Gährung aus dem Safte der Weintrauben mittelst solcher Verfahren oder Zusätze hergestellte Getränk, welches als eine Verfälschung oder Nachahmung nicht anzusehen ist. Die gewerbsmäßige Herstellung der Trester-, Rosinen- und Hefenweine ist verboten, ebenso die Bereitung von Kunstweinen mittelst Säuren und Essenzen (als Benzoesäure, Borsäure, unreiner Sprit, unreiner Stärkezucker u. a.) Als Verfälschung oder Nachahmung ist nicht anzusehen: 1) Die anerkannte Kellerbehandlung einschl. der Verwendung von Reinzuchthefen. 2) Die Vermischung (Verschnitt) von Wein mit Wein. 3) Die Entsäuerung mittelst reinen gefällten kohlensauren Kalks. 4) Der Zusatz von technisch reinem Rohr-, Rüben- und Jnvent- zucker, technisch reinem Stärkezucker, auch in wässeriger Lösung. Jedoch darf ein solcher nur erfolgen, um den Wein zu verbessern, ohne seine Menge erheblich zu vermehren. Auf Schaumweine finden die erwähnten Vorschriften keine Anwendung. Jedoch darf Schaumwein, welcher nicht mittelst Gährung auf der Flasche hergestellt ist, nur mit der deutlichen Inschrift „Kohlensäurezusatz» auf der Flasche und in den Preislisten oder sonstigen Angeboten feilgehalten oder verkauft werden. Sehr einschneidend ist ferner die Bestimmung des § 8, wonach die Beamten der Polizei und die von der Polizeibehörde beauftragten Sachverständigen befugt sein sollen, in die Räume, in denen Wein, weinhaltige oder weinähnliche Getränke gewerbsmäßig hcrgestellt, am bewahrt, feilgehalten oder verpackt werden, jederzeit einzutreten und daselbst Besichtigungen vorzunehmen, auch nach ihrer Auswahl Proben zum Zwecke der Untersuchung zu entnehmen, eine Bestimmung, durch welche gewissermaßen die Keller- Kontrolle eingejührt wird. Auch die Strafbestimmungen sind schärfer, als die gegenwärtig geltenden Gesetze. Bei vorsätzlichen Zuwiderhandlungen kann neben Gc- fängnißstrafe bis zu 5 Jahren auch auf den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. Bei fahrlässiger Zuwiderhandlung ist auf Gefängniß bis zu 6 Monaten neben Geldstrafen zu erkennen. Auch kann in gewissen Fällen auf Einziehung der Getränke erkannt werden.
— Neue Versicherungsmarken sollen nach Inkrafttreten des neuen Versicherungsgesetzes vom 13. Juli d. J. eingeführt werden. Zu den bisherigen vier Lohn- klaffen wird fortan eine fünfte Lohnklasse treten. Gleichzeitig sollen für sämmtliche Lohnklassen nicht nur für eine Woche, sondern auch solche für zwei und dreizehn Wochen zur Ausgabe gelangen. Die neuen Werthe
werden sodann betragen
, für Lohnklasse
1 Woche
2 Wochen
13 Wochen
I
14 Pst
28 Pf.
182 Pf.
II
20 „
40 „
260 „
III
24 „
48 „
312 „
IV
30 „
60 „
390 „
V
36 „
72 „
469 „
Es bedeutet dies für große Geschäfte eine bedeutende Zeitersparniß, da, wie ja aus der Einführung der neuen Marken schon hervorgcht, nicht mehr wöchentlich, sondern nur alle dreizehn Wochen beziehungsweise nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses „geklebt" zu werden braucht. Hierdurch aber werden die Quittungskarten längere Zeit brauchbar, so daß auch die Polizeiorgane einer bedeutenden Arbeitslast enthoben werden.
Petersburg, 10. August. Eine Mißernte hat wieder einen bedeutenden Theil Rußlands betroffen. Das Mißerntegebiet umfaßt die Guvernements Bessarabien, Cherson, den größten Theil des Gouvernements Taurien und Podoliens. Nach dem Dom. Landschaftsamt gesammelten Berichten ist in 69 Gemeinden des Ehrrsvnr^ Gouvernements gar nichts geerntet worden, in 59 Gemeinden ist eine mittlere Ernte zu verzeichnen, in 74 eine schlechte Ernte. Die Ursache der Mißernte sind die entsetzliche Dürre und trockene, Wochen hindurch wehende Winde, die Getreidefelder und Wiesen verbrannten. Nach den Anschlägen der Regierung werden sich die zu leistenden Vorschüsse auf ca. 15 Millionen Rubel belaufen, von denen 6 Millionen Rubel allein dem Gouvernement Cherson zu'Gute kommen sollen, die übrigen 9 Millionen dagegen nach Bessarabien, Thurien, Podolien, Poltawa und Styno in Beträgen von 1 bis zu 2 Mill. entfallen.
New-Iork, 10. August. Nach einem Telegramm aus St. Thomas ist die Insel Montserrat am Montag durch einen Orkan völlig zerstört worden. Gegen 2000 Personen haben das Leben eingebüßt. Viele Menschen sind obdachlos. Das Elend ist groß. Etwa 300 Menschen sind in Ponce allein umgekommen unb mehrere hundert Häuser wurden zerstört. Juana-Diaz ist ebenfalls verwüstet, sowie Arroyo, Guayama, Salinas und San Jsabel, wo insgesammt 500 Menschen um- kamen. Proncc ist ohne Trinkwasser und Licht. Der Geruch verwesender Leichen verpestet die Luft und verursacht Seuchen; auch eine Hungersnoth droht, da die Ernte vernichtet ist; indessen wird die Regierung sofort Hilfe senden.
New Aork, 8. August. Der bekannte Professionsschwimmer Dalton ist während eines Dauerschwimmens plötzlich vor den Augen einer Anzahl von Zuschauern, die dachten, es handle sich um ein Kunststück, unter- gefunten. Als man Dalton aus dem Wasser zog, war er bereits eine Leiche. Er dürfte einem Schlaganfall erlegen sein. Dalton, der nun selbst im Wasser sein Ende fand, durfte sich des seltenen Erfolges rühmen, im Ganzen 278 Menschen dem Tod in den Wellen entrissen zu haben. Wie man erzählt, durch^chwamm er einst den englischen Kanal und vor einigen Jahren schwamm er von Blackwall nach Gravesend.
Johannesburg, 12. Aug. Der deutsche Konsul erklärte einem Berichterstatter gegenüber, wenn ein Versuch gemacht würde, deutsche Unterthanen zum Militärdienste für Transvaal zu nöthigen, werde sofort Protest eingelegt werden. Ebenso erklärte der französische Konsul, er werde gegen die Kriegssteuer und den zwangs- weisen Militärdienst protestiren. In dem vom Volksrath angenommenen abgeänderten Grundgesetz ist nämlich ein Artikel enthalten, demzufolge der Präsident im Falle eines Krieges, Aufruhrs oder anderer ernsten Gefahr für den Staat das Kriegsrecht verkünden und jeden Einwohner ohne Unterschied zwingen kann, bei der Vertheidigung des Staates zu helfen.
Aus Bombay 11. August, wird gemeldet: Es werden Vorbereitungen getroffen, 11 000 oder 12 000 Soldaten von Indien nach Südafrika zu schicken. Zahlreiche Transportschiffe sind in den indischen Gewässern bereit. Im Kriegsfalle würde die Einschiffung der Truppen gleichzeitig in Bombay, Kurratschi und Calcutta erfolgen.
China. In Südschantung ist unter der fanatischen Bevölkerung abermals eine große Christenverfolgung aus- gebrochen, von der die katholische deutsche Mission des Bischofs Anzer zunächst heimgesucht ist. Wie der „Germania" aus Tsiutau telegraphisch mitgetheilt wird, ist die Missionsstadt Tfining zur Hälfte zerstört. Wenn auch Tsining Weber im deutschen Pachtgebiet noch in der neutralen Zone liegt, so wird doch Deutschland nicht zögern, sofort mit bewaffneter Hand einzuschreiten, wenn es zum Schutze deutscher Staatsangehöriger erforderlich lt, wie es nach dem Ucberfall von Jtschau, das eben- alls außerhalb beider Zonen liegt, schon einmal ge- chchcn ist.
Lokales und Provinzielles.
* Schlächtern, 15. August.
Den Standesämtern ist ein Erlaß des Ministers des Innern und der Finanzen zugegangen, nach welchem Wohnsitzbescheinigungen und andere amtliche Zeugnisse, welche zum Zweck der Benutzung beim Standesamt ausgestellt werden, keines Stempels bedürfen, da sie zu