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MüchtemerMung

Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg.

M 76.

Samstag, den 23. September 1899.

50. Jahrgang.

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in der Zustellung Unserer Zeitung durch die Post beim bevorstehenden Quartalswechsel vermeiden will, der wolle dieselbe so bald wie möglich bei dem betreffenden Postamte bestellen. Nur diejenigen auswärtigen Post­abonnenten, welche bis spätestens 26. September unsere Zeitung wieder bestellt haben, können verlangen, daß _ ihnen unsere Zeitung vom 1. Oktober ab pünktlich von der Post geliefert wird. Wer später bestellt, muß nach den amtlichen Bestimmungen für Nachlieferung der ersten Nummern des neuen Quartals eine besondere Gebühr von 10 Pfg. bezahlen. Jede Postanstalt und jeder Land­briefträger ist verpflichtet, Abonnements-Bestellungen anzunehmen.

Zu recht zahlreichen Bestellungen auf das mit 1. Oktober 1899 beginnende neue Vierteljahr ladet freundlichst ein

____Die Expedition derSchlüchterner Zeitung."

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I

Deutsches Reich.

Berlin, 21. Sept. Der Kaiser ist bei seiner Ankunft in Malmö von dem Kronprinzen von Schweden begrüßt worden. Die Ucberfahrt war eine recht stürmische. In Malmö begab sich der Monarch zu Fuß nach dem Bahnhof, von wo er im Sonderzuge nach Snogeholm reiste. Am Mittwoch Morgen 8 Uhr bestieg der Kaiser mit dem Flügeladjutanten Grafen Moltke den vom Grafen Piper gefahrenen Pürschwagen und begab sich auf die Rehjagd.

Eine Begegnung zwischen Kaiser Wilhelm und Kaiser Nikolaus wird, wie derBörs.-Kour." meldet, aller Wahrscheinlichkeit nach erst bei der Rückreise des Zarenpaares aus Darmstadt nach Rußland an einem noch näher zu bestimmenden Orte stattfinden. Mit Rücksicht auf die tiefe Trauer des russischen Herrscher- paares wegen des Todes des Großfürsten-Thronsolgers will man vermeiden, der Zusammenkunft ein solennes Gepräge zu geben was nicht zu umgehen gewesen wäre, wenn sie während der Reise von Kopenhagen nach Darmstadt in Kiel oder Potsdam stattge unden hätte.

Erfurt, 19. Sept. Ein Verbot des Verkaufes und Verabreichens von geistigen Getränken, namentlich Schnaps an den Zügen, welche Reservisten und Rekruten be> fördern, hat die Kgl. Eijenbahndirektion erlern. Die Veranlassung hierzu bot das Verhalten der Reservisten und Rekruten auf den Bahnsteigen, in den Wartesälen und während der Fahrt. Es sind des Oeitern unlieb­same Auftritte zwischen den Mannschaften und dem Zugpersonal vorgekommen, auch sind die eisenbahnseitig gegebenen Sicherheitsmaßregeln nicht beachtet worden. Vor mehreren Jahren ist aus diesem Grunde ein Reservist von der Plattwrm eines Personenwagens herabgestürzt und überfahren worden. Die Führer der Transport- Kommandos sind militärischerseits angewiesen, dem Un­fug zu steuern und Ucbertretungen zur Anzeige zu bringen.

Eine Viehhandlung in Bruchsal sandte dieser Tage einen Transport von 27 Zuchtstieren und Kalbinuen Simmenthaler Rasse, Meßkircher Zucht, nach Nord amerika. Die Sendung ist für eine große Farm in der Nähe von Philadelphia zur Kreuzung mit amerikanischem Vieh bestimmt. Es ist dies die zweite Sendung, die die Firma in diesem Jahr nach Amerika expediert.

Pfarrkirche». 15. September. In Walburgskirchen wurde ein 6 Wochen altes Kind ermordet auigefundcn. Ueber diese That ist jetzt entsetzliches Licht verbreitet worden. Die eigene Mutter hat ihre beiden Kinder, die 6jährige Theres und die 9jährige Hedwig. zu dem Mord an dem jüngsten Kinde angeleitet, sie hat den beiden Spielzeug versprochen, wenn sie das kleine Würm- chen umbringen würden I Und die Kiuder waren folgsam und thaten, was ihnen die Mutter befohlen hatte. Sie trugen das Kind in den Wald und zertrümmerten der Kleinen den noch weichen Schädel. Das unnatürliche Weib wurde verhaftet.

Ausland

Paris, 20. Sept. Die Begnadigung Drelffus' ist von dem Präsidenten bereits unterzeichnet, aber noch nicht öffentlich bekannt gemacht worden. Dreyfuß wird vermuthlich während der Nacht das Gefängniß verlassen

Und dann sofort in das Ausland gehen.

Paris, 20. Sept. Heute Nacht wurden umfassende die Maßregeln getroffen, um das Haus in der Rue Cha- brol, um 4 Uhr früh zu stürmen. Die Polizei und Mililitürwache in der Rue Chabrol wurden gegen 2'/- Uhr durch eine Abtheilung berittener republikanischer Garde und zahlreiche Polizeibeamten unter dem Befehle des General Dalstin verstärkt. Alle in der Rue Chabrol einmündenden Straßen wurden durch eine dreifache Kette von Polizeibeamten und Soldaten abgesperrt. Inzwischen hatte der Bruder Gu^rins, Millcroy und mehrere andere Freunde Gu6rins nachts nochmals eine Unterredung mit Guörin und suchten ihn zu bewegen, sich ohne weiteres Auffordern zu ergeben. Um 4 Uhr wurde -arm die Thür des Hauses in der Rue Chabrol geöffnet.

Gubrin trat heraus in Begleitung von Millroy und seiner sämmtlichen Genossen. Gusrin wurde dann sofort am Eingänge des Hauses verhaftet und zu Wagen nach dem Polizeidepot gebracht. Die Genossen Gu4rins wurden unbehelligt gelassen und begaben sich in ihre Wohnungen.

Lokales und Provinzielles.

* Schlüchtern, 22. Sept.

* Die Allgemeine hessische Pastoralkonferenz findet in diesem Jahre am nächsten Dienstag, den 26. Septem­ber in Hanau statt. Nach der Pastoralkonferenz findet Abends von 7 Uhr ab in der Johanneskirche und später im Evangelischen Vereinshaus das Jahresfest des Landes- vereins für Innere Mission im Consistorialbezirk Cassel statt, bei welchem die Predigt in der Kirche Herr Pfarrer Quehl-Grifte und Ansprachen in der weiteren öffentlichen Versammlung die Herren Generalsuperintendent Lohr- Cassel, Pfarrer Freund - Kempfenbrunn und Pfarrer Cremer-Berlin halten werden. Die Hauptversammlung des Vereins für innere Mission findet am Mittwoch, den 27. September unter dem Vorsitz des Herrn General- superintendent Lohr-Cassel ebenfalls im evangelischen Vereinshause statt.

* Zur Beachtung für Rekruten. Die demnächst zur Ableistung ihrer Militärpflicht einrückenden Rekruten werden gut thun, ihre Quittungskarten über gezahlte Beiträge zur Atters- und Jnvaliditätsversicherung, soweit sie solche besitzen, sorgfältig aufzubewahren, da dieselben nach der Entlassung bei Wiedereintritt in versicherungs- pflichtige Beschäftigung abzugsben sind. Die Militär­dienstzeit wird den Versicherten so angerechnet, als hätten sie während dieser Zeit ihre Beiträge gezahlt.

* Zur Warnung dürfte folgender Fall dienen: Der Tagelöhner I. W. aus Salzkotten hatte von der Krankenkasse dort Krankengeld erhoben, obgleich er an demselben Tagen gearbeitet und Lohn empfangen hatte. Das Schöffengericht in Salzkotten hatte ihn in 3 Mark Strafe genommen, gegen welches Urtheil er Berufung eingelegt hatte. Jetzt hat ihn die Straf­kammer zu Paderborn wegen Betruges zu einer Woche Gefängniß verurtheilt. Die Staatsanwaltschaft, welche ebenfalls Berufung eingelegt, hatte beantragte 6 Wochen Gefängniß.

* - Wem gehört das überfallende Obst. Zur Zeit der Obsternte entstehen nicht selten Meinungsverschieden­heiten darüber, wem auf dem Nachbargrunde über­hängende oder überfallende Früchte gehören. Durch das bürgerliche Gesetzbuch ist darüber bestimmt: Auf das Grundstück des Nachbars überhängende Früchte gehören dem Eigenthümer des Stammes, welcher jedoch zum Behufe der Abbringung das Grundstück des Nachbars nicht wider dessen Willen betreten darf. Uebergefallene Früchte sind Eigenthum dessen, dem der Grund und Boden gehört, auf den sie gefallen sind.

* Alle noch umlausenden bisher nicht verloosten 3'/-prozentigen Staatsschuldscheine vom 2. Mai 1842 werden den Besitzern zum 1. Januar 1900 gekündigt.

* Die neuein geführten Postanweisungen mit an­gehängter Postkarte zur Empfangsbestätigung werden vom 1. Oktober ab von den Reichspostanstalten, bei denen die Vorräthe schon eingetroffen sind, ausgegeben. - Werden diese Formulare nach Bayern und Württemberg verwendet, so werden die angehängten Postkarten dort als Antwortkarten angesehen. Müssen solche Postan- 1 Weisungen dem Adressaten nach dem Auslande nachgesandt ] werden, so wird vorher die Karte abgenommen ynd 1 mittelst derselben der Absender von der Nachsendung t verständigt. Bei unbestellbar zurückgehenden Po tan- - Weisungen dieser Art verbleibt die angehängte Postkarte £ dem Absender. Von Behörden müssen Postanweisungen mit angehängter Postkarte auch dann angenommen werden, i wenn letztere nicht frankirt worden ist. s

* Die Sommerzeit naht ihrem Ende und die l Kaufleute treffen ihre Vorbereitungen für das letzte f Viertel in diesem Jahre, welches bei der überwiegenden

) Mehrzahl der Kaufleute und Gewerbetreibenden Hinsicht- t lich des Umsatzes und der Rentabilität des Geschäftes ) den Ausschlag giebt. Die Bedürfnisse zum Beginn des

l Winters sind weit mannigfacher, als in der heißen

e Sommerzeit und die Kauflust ist an und für sich eine

regere. Wenn der Kaufmann nun seine Vorbereitungen

für die Hauptgeschäftszeit trifft, so legt er sich un­

zweifelhaft auch die Frage vor, durch welche Mittel kann ich mein Geschäft heben, wie vergrößere ich meinen Kundenkreis? Heutzutage, wo die Konkurrenz in allen ' Zweigen so außerordentlich groß ist, wäre es verfehlt, s wollte man sich still abwartend verhalten und darauf hoffen, daß der Zufall recht viele Käufer hereiniühren werde. Das Publikum läßt sich bei seinen Einkäufen zum großen Theil durch die Zeitungs-Annoncen bestimmen; es geht naturgemäß zu dem Kaufmann, der, ohne marktschreierisch" zu sein, seine Waaren empfiehlt, der also in auffälligen Annoncen bekannt macht, was er zu verkamen hat und was man billig bei ihm haben kann. Man mag über das Annoncieren denken, was man will, soviel steht unbedingt fest und Thatsachen beweisen es, daß diejenigen Kaufleute das beste Geschäft machen, die hinsichtlich der Reklame am wenigsten sparsam sind; die Annoncen bringen dem Geschäft stets neue Kunden, werden diese gut bedient, so bleiben sie sichertreu" und fördern durch ihre Einkäufe den Umsatz desjenigen Geschäftes, dem sie durch die Annoncen zugeführt sind.

* In dem hundertjährigen Waldprozeß der Frei­herren von Thüngen gegen die Gemeinde Burgsinn wird voraussichtlich in nächster Zeit in letzter Instanz ent­schieden werden. In dieser vielbesprochenen Angelegenheit wird jetzt am obersten Landesgericht zu München ver­handelt werden.

Rückers (Kreis Fulda), 18. Sept. Am letzten Sonntag Nachmittag hielt Herr Direktor Schoppmann aus Fulda im Saale der Sengschen Gastwirthschaft dahier einen sehr lehrreichen Vortrag über rationelle Viehzucht und praktische Wiesenpflege. Er empfahl die Beschaffung einer reinen Race sowie eine rationelle Fütterung des Jung- und Milchviehes, um größeren Nutzen daran zu erzielen. Ebenso empfahl er zur Erzielung eines guten Kraft- und Milchfutters, den größeren Anbau von Klee- und Hackfrüchten. Im zweiten Theile seines Vortrages verbreitete er sich in sehr lehr­reicher Weise über die zweckmäßige Behandlung der Wiesen und Futterpflanzen und empfahl als sehr rentabel die Düngung der Wiesen mit Thomasmehl und Kainit. Er richtete zum Schluß einen warmen Appell an alle Familienväter, ihre Heranwachsenden Jünglinge auf die landwirthschaftliche Winterschule zu schicken. Seine Rede wurde mit großem Beifall ausgenommen. Herr Pfarrer Gnau dankte dem Herrn Redner herzlich für die lehr­reichen Ausführungen. (F>-Ztg.)

Bon der Rhön, 17 Sept. Von dem altgermanischen Ringwall auf der Milseburg, dem wichtigsten Denkmal der Urzeit in unserer Gegend, wurden früher nicht selten größere Massen von Steinen abgefahren, zerkleinert und als Schotter bei Bahn- und Straßenbauten ver­wendet, so daß dem Walle die Gefahr der allmäligen gänzlichen Zeruörung droht. Der frühere Kultusminister Herr Dr. Bosse hat daher, nachdem er von der von ihm mit der Untersuchung des Walles beauftragten Direktion des Museums in Cassel auf diese Gefahr aufmerksam gemacht worden war, ungeordnet, daß die noch vorhandenen Theile des Walles auf Staatskosten erworben werden, und gleichzeitig die Mittel hierzu sowie zur Untersuchung, Aufnahme und Beschreibung rc. des Walles bewilligt, was eine werthvolle Bereicherung der germanischen Alterthumskunde verspricht.

Fulda, 19. Sept. Zwei wohlhabende Frauen, die Wittwen der israelitischen Bürger W. und St. von Fulda, haben den hochherzigen Gedanken gefaßt, in dem hinteren, gartenumgrenzten Theile ihres Hauses an der Heinrichstraße ein Asyl für sieche und alleinstehende Jsraeliten einzurichten,