AGWernerZeitung
Erscheint Mittwoch und Samstag. — Preis mit „Kreisblatt- vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg.
M 87.
Mittwoch, den 1. November 1899.
50. Jahrgang.
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N^h>!!nnas»rk^ bie -Schlüchterner Zeitung"
-»werden noch fortwährend von allen - ■"■" Postanstalten und Landbriesträgern
sowie von der Expedition entgegen genommen.
* Amtliches.
Den in Nr. 81 der Schlüchterner Zeitung veröffentlichten Aufruf betreffend Sammlung von Geldspenden für die Ueber- schwemmten in Bayern bringe ich hierdurch in Erinnerung und bemerke, daß die Sammelliste Sonnabend den 4. November er. geschlossen wird.
Schlüchtern, den 28. October 1899.
Der Landrath: Roth.
Bekanntmachung
betreffend Bestimmungen bei Lieferung landwirthschaftlicher Erzeugnisse an Proviantämter.
1. Garnisonorte mit Proviantämtern.
Im Bereiche des 18. Armeekorps bestehen Proviantämter gegenwärtig in Darmstadt, Frankfurt a. M., Hanau und Mainz.
Außerdem besteht in Mainz eine Armee-Konservenfabrik. 2. Anzukaufende Naturalien.
Bon den Proviantämtern werden für gewöhnlich Roggen, Hafer, Heu und Roggenstroh angekauft. Der Ankauf von Weizen, Weizenstroh, Haferstroh und sonstiger Erzeugnissen geschieht nur ausnahmsweise und wird jedesmal bekannt gemacht.
Die KonservenfabrikMainz kaust Hülsen'rüchte(Erbsen, Bohnen, Linsen), sowie Gemüse- und Blattgewürze, (Möhren, Zwiebeln, Sellerie, Petersilie, Lauch (Porre).
3. Ankaufszeit.
Der Ankauf der vorbezeichneten Naturalien beginnt in der Regel gleich nach der Ernte und zwar:
Heu gegen Mitte Juni,
Roggen und Roggenstroh zu Anfang August,
Hülsenfrüchte Mitte September,
Gemüse und Blattgewürze und zwar:
Zwiebeln Anfang September,
Möhren, Sellerie, Petersilie und Lauch im November.
Der Ankauf der Proviantämter dauert gewöhnlich bis April des nächsten Jahres, bei Stroh auch über diesen Monat hinaus, meist das ganze Jahr hindurch
Der Beginn des Ankaufs wird Seitens der Proviantämter öffentlich (durch Zeitungen und ortsüblichen Bekanntmachungen) und durch schriftliche Mittheilungen an die Kreisbehörden, Ortsvorstände und landwirth'chaftlichen Verbände bekannt gegeben.
Gleiches geschieht, wenn der Ankauf beendet oder wegen Mangel an Lagerraum eingestellt werden muß.
4. Einlieferung.
Einlieferungen können an jedem Wochentage erfolgen.
Sollen größere Mengen von Getreide oder Hülsen- früchten zur Lieferung kommen, so ist es zweckmäßig, daß dem Proviantamtamt (der Konservenfabrik) vorher mündlich oder schriftlich Mittheilung über Menge und Lieferungszeit gemacht und demselben eine Dm^schnitts- probe (vom Haufen weg) von etwa */a Liter (Schoppen- glaS) ausgehändigt oder übersandt wird.
Das Proviantamt (die Konservenfabrik) giebt dann mündlich oder schriftlich Auskunft über den Preis und ertheilt sonstige gewünschte Aufklärungen kostenlos.
Eine vorherige Mittheilung ist auch erwünscht, wenn die Lieferung größerer Heu- oder Strohmengen beabsichtigt wird.
Solche, vorher mündlich oder schriftlich nach Probe oder Muster oder nach Beschaffentheit vereinbarte Lieferungen sind bis längstens einen Monat nach dem Tage des Abschlusses auszuführen.
Die Naturalien haben die Verkäufer frei bis an das Magazin zu liefern; das Abbringen (Abladcn, Abgabeln) in den Lagerraum besorgen Arbeiter des Proviantamts (der Konservenfabrik). Zur schnellen Abfertigung wird es wesentlich beitragen, wenn Getreide (und Hülsenirüchte) zu einem gleichmäßigen Gewicht aufgesackt sind.
5. Erleichterungen, welche die Proviantämter den Verkäufern gewähren.
A. Wenn bei größeren Entfernungen die Zusendung
Deutsches Reich,
Berlin,, 30. Oktbr. Gestern Morgen nahm das Kaiserpaar an dem Gottesdienst in den Communs theil, Nachmittags um 5 Uhr begab sich der Kaiser nach Liebenberg zur Jagd. — Prinz Friedrich August von Sachsen ist am Samstag auf einer Schnitzeljagd bei Grossenhain schwer gestürzt. Der Prinz zvg sich bei dem Sturze eine Gehirnerschütterung und einen leichten Schädelbruch zu. Sein Befinden war gestern befriedigend.
— Die Kosten des „Harmlosen"-Prozesses. Die Kosten welche der Staatskasse durch den Prozeß der Harmlosen erwachsen, werden auf rund Mk. 60,000 taxiert. Es sind 110 Zeugen vernommen worden, von denen etwa 60 von auswärts geladen waren, theilweise aus dem Süden, theils aus England. Die Zeugenge- bühren machen allein mindestens Mk. 10.000 aus. Dabei sind nicht berechnet die Kosten der Sachverständigen (des Grafen Reventlow) und vor allem nicht die bedeutenden Gerichtskosten, so daß sich aller Wahrscheinlichkeit nach die obige Summe von Mk. 60,000 ergeben wird.
Czarnikau. Großes Aufsehen hat allgemein der vor Kurzem erfolgte Verkauf der beinahe 14 000 Morgen großen Herrschaft Kruschewo im Kreise Czarnikau an den polnischen Grafen Potulicki erregt. So wird der „Tägl. Rdsch." von „zuverlässiger Seite" geschrieben. Weiter heißt es in dem genannten Blatt: „Das Traurigste an diesem schweren Verlust für das Deutschthum ist, daß eine deutsche Bank den bedauerlichen Handel zu Stande gebracht hat. Die ursprünglichen Besitzer der prachtvollen Herrschaft, die Erben des Bankhauies von Wallen- berg-Pachaly in Breslau, hatte ihre Besitzung an die „Deutsche Ansiedelungsbank" tu Berlin verkauft. Nachdem sie den Wald anderweitig verwendet, hat die Ansiedelungsbank keinen Anstand genommen, die große Be- güterung durch Vermittelung der polnischen Güteragentur Drweuski u. Langner in Posen an den polnischen Grafen Potulicki weiter zu verkaufen. Wenn die Deutsche An sicdelungsbank ohne Rücksicht auf die deutschnationalen Interessen die allerdings finanziell sehr lohnende Thätigkeit, Grundbesitz in Posen und Westpreußen an Polen zu verkaufen, weiter fortsetzt, so wird sie das Deutschthum in empfindlicher Weise schädigen. Hoffentlich genügt dieser Hinweis, die Bank von ihrer unheilvollen Wirksamkeit abzubringen." I
des Naturals mit der Eisenbahn erfolgen muß, kann das Proviantamt auf Wunsch der Verkäufer die Abfuhr des Naturals vermitteln, sowie die Eisenbahnfrachtkosten und die Kosten der Abfuhr vom Bahnhof zum Magazin verauslagen.
b. Laudwirthen können Säcke leihweise überlassen werden, wenn sie bereit und in der Lage sind, für etwaige Beschädigungen und Verluste aufzukommen. Die geliehenen Säcke dürfen jedoch nur für die Steuerung an das Proviantamt verwendet werden.
c. Wenn in Ausnahmefällen, namentlich in Folge von Mißernten, das Getreide das vorgeschriebene Mindestgewicht nicht völlig besitzt, sonst aber prcis- werth ist, kann auch solches Getreide angenommen werden.
d. Hüllensrüchte können durch Magazinarbeitcrinnen verlesen werden, wenn die Lieferer die dadurch entstehenden Tagelohnskosten tragen, und das Ausgelesene zurücknehmen wollen.
Gleichzeitig wird bemerkt, daß Landwirthe, welche an das Proviantamt Mainz Naturalien liefern, Gelegenheit haben, von demselben ihren Bedarf an Roggenkleie aus freier Hand zu kaufen. Ueber die Höhe des Preises giebt das genannte Amt Auskunft.
6. Gewichtsfeststellung und Abnahme.
Das Gewicht von Getreide und Hülsenfrüchten, sowie von Heu und Stroh wird auf Dezimal- oder Centesimal- waagen stets in Gegenwart eines oberen Proviantamts- Beamten kostenlos festgestellt. Gewichtsabzüge vom Natural (Ausschlag) werden nicht gemacht.
Der Verkänfer soll bei der Gewichtsermittelung möglichst zugegen sein oder sich vertreten lassen. Bezweifelt Verkäufer die Richtigkeit der Waage, so muß eine ver- gleichende Verwiegung auf einer anderen Waage statt- änden. Ein nachträglicher Einspruch gegen die Richtigkeit des festgcstellten Gewichts ist ausgeschlossen.
(Schluß folgt.)
In Nußloch bei Heidelberg wurde eine 66jährige Dienstmagd beerdigt, die in Kirchheim über 50 Jahre in einer und derselben Familie diente. Ihren Lohn zog sie nie ein; im Laufe der Zeit ist dieser auf 6000 Mk. mit Zins und Zinseszinsen auf der Sparkasse angewachsen. Von dem letzten Glied der nunmehr ausgestorbenen Familie ihrer Dienstherrschaft wurden ihr 5000 Mark vermacht. Diese 11000 Mark fallen nun zum Theil bedür tigen Anverwandten der Entschlafenen zu.
Dortmund, 24. Okt. Förmlich verbrüht hat die Frau eines Fabrikarbeiters ihr l8/« Jahre altes Kind, welches trotz aller angewandten Mittel das Gehen nicht lernen wollte. Zufällig traf dieselbe mit einer Bekannten zusammen, welcher sie ihr Leid klagte. Diese theilte ihr nun mit, daß eine Freundin von ihr, welche aus dem Münsterlande stamme, gesagt habe, daß derartige Kinder ganz heiße Bäder mit Holzasche und Soda vermischt haben müßten. Die Frau hatte nun am folgenden Tage nichts eiligeres zu thun, als das 'arme Kindchen in kochend heißem Wasser zu baden. Ob deS fürchterlichen Schreiens riß die Frau das Kind aus dem Wasser und sah nun, daß dasselbe an dem ganzen Körper verbrannt war. Herbeigeeilte Frauen machten der unvernünftigen Mutter die heftigsten Vorwürfe und holten sofort einen Arzt hinzu, welcher die Ueberführung des Kindes inS Krankenhaus verordnete.
Ausland.
London. Die Engländer geben jetzt selbst zu, daß es ein recht bedenklicher militärischer Fehler gewesen ist, den allerdings vergeblichen Versuch zu machen, den vorgeschobenen Posten Glencoe-Dundee (beide Orte liegen bekanntlich dicht beieinander, 65 Kilom. in der Luftlinie vor Ladysmith, dem Lager des Gros, entfernt, in dem äußersten nördlichen Zipfel Natals, welcher sich zwischen den Oranje- und Transvaalstaat einzwängt), halten zu wollen. „Kein Fuß breit britischen Bodens sollte den Buren in die Hände fallen", so hatte Herr Chamberlain von seinem grünen Tisch her am warmen Ofen deS Londoner Kolonialamts dekretirt. Wer weiß, was die Engländer noch alles hergeben müssen, bis die großen Verstärkungen aus dem Mutterlande eintreffen. Wenn man kriegerische Ereignisse überhaupt prophezeien kann, dann muß man in diesem Falle sagen, für die nächsten 14 Tage ist der Siegeslauf der Buren unaufhaltsam. Die Briten werden immer weiter zur Küste gedrängt und auf dieser Flucht von den Scharfschützen der Buren dezimirt. Wenn dann die Entsatzarmee der Engländer eintrifft, muß sie zunächst überhaupt erst ihre eigene Provinz Natal wieder erobern, ehe sie an einen Vormarsch in Feindesland auch nur denken kann. Nun bietet aber das Gelände von Durban bis Newcastle so viele natürliche Vertheidigungsstellungen an den zahlreichen Flußübergängen und weiter nördlich in den Bergen, daß eine etwaige entscheidende Wendung deS Krieges zu Gunsten der Engländer, wenn überhaupt, erst nach vielen Wochen eintreten könnte.
Madrid, 26. Oktober. Prinz Albrecht von Preußen kommt am 4. November Abends hier an. Alle Gouverneure sind angewiesen, den Prinzen unterwegs an der Spitze der Beamten und Militärs zu begrüßen. Prinz Albrecht bleibt eine Woche hier. Außer den schon gemeldeten Festen findet auch eine große Parade statt.
Amerika. Starke Erdbeben in Alaska. Es sind genau zwei Jahre verflossen, seitdem die erste vollständige Ersteigung des St. Elias-Berges in Alaska dnrch den Prinzen Luigi von Savoyen am 31. Juli 1897 erfolgte. Die Expedition nahm ihren Ausgang von Port Momby an der Uakutanbucht am Fuße des zur EliaSgruppe gehörigen Molaspinagletschers, welcher seine Eismassen unter donnerähnlichem Geräusche in den Stillen Ocean abbröckeln läßt. Diese Gegend, welche schon zu Zeiten des Entdeckers Cook als vulkanisch gefürchtet war, ist jetzt wieder der Schauplatz anhaltender Erdbeben gewesen, welche in den Tagen vom 3. bis zum 10. September stattfanden und am letztgenannten Tage mit 52 Erdstößen ihren Höhepunkt erreichten. Schon nach den ersten Stößen verließen viele Dorfbewohner ihre Hütten und schlugen landeinwärts auf einer Anhöhe einige hundert Fuß über dem Meeresspiegel ihre Zelte aus. Am 10. September Morgens 9 Uhr 20 Minuten erfolgte ein so heftiger Stoß, daß die Schüsseln von den Tischen flogen, Uhren von den Wänden fielen und im Freien besindliche Männer zu Boden geworfen wurden. All;