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Jlf 16. Samstag, den 23. Februar 1901. 52. Jahrgang.
1^fM!t?tirt^ °uf die .Schlüchterner Zeitung" 5'm*UUliy&8i werden noch fortwährend von allen
Postanstalten undLandbriesträgern, sowie von der Expedition entgegen genommen.
Deutsche- Reich.
Berlin. Der Kaiser wird, wie offiziös gemeldet wird, noch längere Zeit in Homburg verbleiben und dort auch den Besuch des englischen KönigSpaareS, der nun amtlich angezeigt worden ist, empfangen. König Eduard wünscht sehnlich, seiner kranken Schwester noch einmal die Hand zu drücken. Nach Berlin werde König Eduard nicht kommen. Nach anderen Meldungen beabsichtigt der Kaiser, sein Hoflager am 26. bezw. 27. Februar von Homburg nach Berlin zu verlegen.
— Zum Befinden der Kaiserin Friedrich. Wie einigen größeren Provinzblättern geschrieben wird, darf man sich leider nicht mehr darüber täuschen, daß die Kaiserin Friedrich mit einer entsetzlichen inneren Krankheit ringt, welche die Kräfte der hohen Frau bald ver zehren wird. Mit großer Geduld erträgt die Kaiserin ihr Leiden; sehr schwere Herzbeklemmung und Athemnoth haben ihr daS Interesse für die Vorgänge auf dem Gebiete der Kunst und Wissenschaft noch nicht rauben können Bei der verhältnißig sehr geringen Nahrungsaufnahme ist es natürlich auch sehr schwer, ein Zurückweichen der Körperkräfte zu verhindern.
* — Der „Neichsanzeiger" veröffentlicht eine Bekanntmachung deS Staatsministerinm vom 28. Januar, wonach zur Erwerbung einer Berechtigung für den Subalterndienst, wo bisher eine Abschlußprüfung gefordert - wurde, fortan die einfache Versetzung nach der Ober- sekunda genügt.
Hamburg. Zwanzigtausend Mark in Goldwaaren gestohlen. Die Arbeiter Wulff und Koch erbrachen in Hamburg den Laden deS Uhrmachers Kley auf dem Pfer^e- markt und stahlen Uhren und Pretiosen im Werthe von 20 000 Mark. Des Diebstahl geschah trotz elektrischer Alarmvorrichtungen. Die Diebe sind bereits ergriffen worden, jedoch fehlt der größte Theil deS Raubes.
Kouitz, 19. Februar. Kaum ist der Schlächtergeselle Moritz Lewy hier verurtheilt worden und schon wieder soll eine neue Verhaftung in der bis jetzt unaucklärten Mordgeschichte bevorstehen. Em neuer, sensationeller Kleidersund wurde auf dem Dache deS dortigen Rath- Hauses gemacht. Man fand dort nämlich einen Hosen- knopf mit einem etwa 1 qem grüßen Tuchstückc daran. Der wichtige Fund wurde dem Kriminalkommissär Kracht zugeführt, der mit Hilfe einiger mit Winter intime be- ? freundet gewesener Gymnasiasten, so vor Allem des Sekundaners Boeck, die Identität feststellte. Letzterer erkannte den Knopf sofort als zu den Winterschen Hosen gehörig, die der Ermordete am 11. März getragen hat. In der linken Ecke des Tuchzipfels befinden sich einige Blutflecke. Die Aufregung in der Stadt kennt keine Grenzen mehr, die militärische Besatzung ist um eine Kompagnie verstärkt. Wie verlautet, wird von Seiten
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derUntersuchungsbchördc jetzt eine ganz neueSpur verfolgt.
Hannover. Eine Beaufsichtigung der Lehrer durch die Gendarmen scheint im hannöverischen Kreise Bremer- vörde eingeführt zu sein. Wie von dort berichtet wird, sind die Gendarmen angewiesen worden, in allen Ortschaften des Kreises nachzuforschen, ob die Lehrer auch das 200jährige Jubiläum des Königreiches Preußen in den Schulen ordnungsgemäß gefeiert haben. Dieses Vorgehen hat unter den Lehrern viel böseS Blut gemacht.
Darmstadt, 17. Februar. Der vor einigen Wochen spurlos aus Darmstadt verschwundene türkische Oberleutnant Memed Akif, der in der Leibkompagnie des Darmstädter Leibgarde Jnfanterie-RegimentS Nr. 115 als Leutnant Dienste that, ist gutem Vernehmen nach in der Schweiz aufgegriffen und als geistesgestört in eine Wiener Heilanstalt übergeführt worden. Das anläßlich seines Verschwindens erlassene polizeiliche Ausscheiden ist zurück-
gezogeu.
Augsburg, 18. Februar. Am 12. November 1898 wurde in Münchsmünster bei Neuburg an der Donau der 62jährige Schlosser Xaver Bauer von seinem Sohne erschlagen. Der Mörder fuhr die unter Mist versteckte Leiche Abends auf daS Feld und verscharrte sie in einer Grube. Die That blieb zunächst unentdeckt. Johann Bauer ging nach Amerika, wurde aber, als der Mord an der Tag kam, im Dezember 1899 auSgeliesert. Jetzt hat ihn das Schwurgericht zum Tode verurtheilt.
Saarbrücken, 15. Febr. Hier wurden zwei Männer verhaftet mit Namen Stoffels und Momsen, welche unter dem Vorwande, junge Glasbläser für Londoner Firmen zu engagiren, den Versuch machten, eine Anzahl junger Leute nach London zu transportiren. Beide stehen in dem Verdachte, englische Werber zu sein. Die Staatsanwaltschaft hat beide in Haft behalten. Aehnliche Versuche sollen dieselben in Diedenhofen, Völklingen und St. Johann gemacht haben. In Saarbrücken waren zehn junge Leute bereit, nach London zu gehen, die Polizei erhielt noch rechtzeitig Kenntniß von diesen verdächtigen Anwerbungen und vereitelte durch Festnahme der beiden Genannten deren Plan.
Vom Rhein. Eine interessante Anzeige befindet sich in Nr. 121 der Kölnischen Volkszeitung. Sie lautet: „Für Weinfabrikanten. Zur Gründung einer größeren Weinfabrik ist tm Rheingau ein dazu vorzüglich geeignetes Anwesen billig zu verkaufen. Dasselbe besteht aus musterhaft eingerichteten Gähr- und Lagerkellern, Keltern, Brüh- und Packräumen u. s. w. Das in reichlicher Menge vorhandene Wasser ist vorzüglich. Die geringeren Rhein- gauer, sowie benachbarten rheinhessischen Weine sind reich an Säuren, Extrakt und Mineralstoffen, so daß sie in vielen Fällen einen ganz bedeutenden Zuckerzusatz vertragen, ohne die gesetzlichen Vorschriften zu überschreiten. Auch die dem Reichstage bald vorgelegte Weingesetz- Novelle gestattet nicht allein diese Fabrikation, sondern erlaubt sogar, daß diese Fabrikate als Wein verkauft werden büren. Einem strebsamen Fachmann ist somit sehr gute Gelegenheit zur Gründung einer ganz vorzüglichen Existenz geboten."
gedenket der hungernden Vögel!!
Ausland
Wien, 20. Febr. Aus Bulgarien hier eingetroffc-w offiziöse Mittheilungen bezeichnen die Situation als kritisch, da unter der Bevölkerung wegen der von den.Mächten, in erster Reihe von Rußland, begehrten Auflösung des „mazedonischen Komitees", sowie der Schützenvereine große Erregung herrscht. Die Einsetzung einer Militär- Diktatur gilt als bevorstehend. Unterrichtete Kreise bezeichnen übrigens die Position der Fürsten Ferdinand als eine prekäre. — Die ungewöhnliche Kälte hält in der ganzen Monarchie an. In Kratzau (Böhmen) erfroren vier Personen. Einzelne Tiroler Ortschaften melden 27 Grad Kälte (Reaumur). In Rovereto (Südtirol) waren gestern 30 Grad Kälte.
Italic». Die strenge Kälte hält noch an, verschiedent« lich ;ift das Thermometer bis auf 25 Grad C. unter Null gesunken, in einzelnen Orten Italiens sogar auf 30 und 33 Grad. Apulien liegt vollständig unter Schnee, die Bauern haben große Verluste an Vieh zu beklagen; das Elend in der Bevölkerung ist schrecklich.
Afrika. Dem Pariser „Figaro" wird in einem Briefe aus Abbeffinien das Erscheinen eines neuen Mahdi sig- nalisirt. Der kommende Mann soll ein Somalineger Abdulla Ashun sein, der Sohn eines Hirten, der von moslemitischen Theologen in das Studium der heiligen Bücher eingeführt worden ist. Wie weit sich diese Meldung bestätigt, bleibt jedenfalls abzuwarten.
Aus Newyork wird berichtet: In der gesetzgebenden Körperschaft des Staates Minnesota ist «in Gesetzentwurf eingebracht worden, durch den Heirathen verboten werden sollen, wenn einer von beiden Theilen Anfällen von Wahnsinn, Schwindsucht oder gewissen, besonders bezeichneten Krankheiten unterworfen gewesen ist. Der Entwurf verordnet weiter, daß ein ärztliches Zeugniß, durch daS die Bewerber zur Eheschließung geeignet erklärt werden, alle Gesuche um Erlaubniß zur Heirath begleiten soll. Die Heirath von Frauen von über 45 Jahren ist ferner darin verboten, für Männer ist dagegen keine solche Beschränkung gemacht worden. Für Uebertretungen des Gesetzes werden schwere Strafen festgesetzt. DaS vorgeschlagene Gesetz soll eine Verbesserung der Rasse herbeiführen. Aehnliche Gesetze sind kürzlich auch in anderen Staaten vorgeschlagen worden.
China. Um die Wiederkehr einer Gefährdung der fremden Gesandten in Peking für alle Zukunft zu verhüten, sollen bekanntlich starke Vertheidigungsbauten auf- geführt werden, durch die das Gesandtschaftsviertel in Peking zu einer kleinen, von der übrigen Stadt vollständig getrennten Festung wird. Zu diesen Behufe ist die Sprengung der Stadtmauer an mehreren Punkten
erforderlich, sowie die Niederlegung einiger Zugangsmauern. Die Chinesen sind natürlich unglücklich über den Verlust ihrer Mauer, da sie sich ohne eine solche Peking gar nicht denken können, aber sie müssen sich fügen. Sämmtliches Privateigenthum der Chinesen in der Nähe der Gesandtschaften ist vorerst für alle Fälle mit Beschlag belegt worden. — „Standard" und „Morning Post" melden aus Tientsin, daß die Expedition nach Singanfu am 1. März abgehen werde. Graf Waldersce wird selbst die Expedition führen. Unter ihm wird der französische General Voiron ein Kommando übernehmen. — Nach Information aus chinesischer Quelle erließ der Hof ein Dekret, wonach er den Forderungen der Gesandten auf Bestrafung vollständig zustimmt.
Lokales und Provinzielles.
* Schlüchteru, 22. Februar.
* — Die zweite praktische Lehrerprüfung im Schul- lehrerseminar zu Schlüchtern findet am 9. Mai und die folgenden Tage statt. — Im Seminar zu Fulda beginnt diese Prüfung am 20. Mai.
* — Am Mittwoch Morgen zeigte das Thermometer — 22 0 Kälte hier in der Stadt. Auf den Dörfern wurden an manchen Platzen bis 28 ” constatirt. — Eine „recht angenehme" Temperatur. Hoffentlich geht nun diese bald sieben Wochen anhaltende Frostperiode bald zu Ende. Kohlen und Brennholz gehen zur Neige und steigen wieder im-. Preise. So wurden bei einer Holz- Versteigerung im Haitzer Revier bei Gelnhausen u. a. für Buchen-Scheftholz I. Classe Mk. 11,— bis 11,60 per Raummeter geboten, in Niederrodenbach bei Hanau stieg der Preis für den Raummeter Buchenbrennholz auf 15 Mark und in Jdstein im Taunus wurde die Klafter Buchenbrennholz mit 30—36 Mark bezahlt.
* —: Während anderwärts über vielen Schnee geklagt wird, j; ^3vkms und Umgebung fast kein Schnee zu sehest. Was fällt, thaut gleich wieder fort. Schlitten- fahren kennt man in Worms seit 11 Jahren nicht mehr.
* — Ueber die Haftpflicht für das Eigenthum der Schüler hat jüngst das Oberlandesgericht Hamburg eine interessante Entscheidung gefällt. Schon oft wurde gelegentlich des Verschwindens von Sachen, die den Schülern gehörten, die Frage aufgeworfen, wer für daS Eigenthum der Schüler haftbar sei. Man neigte allgemein der Auffassung zu, daß für die während der Unterrichtszeit auf den Korridoren abgelegten Mäntel, Mützen u. f. w. die Schulbehörde Haft«. Diese Behörde habe durch sicheren Verschluß der Schulgebäude beziehungsweise durch Beaufsichtigung für die Aufbewahrung deS Schülereigenthums zu sorgen. Dagegen habe die Schulbehörde für die aus Bequemlichkeit in der Schule zurück« gelassenen Gegenstände, z. B. Bücher, Lineale, Turn- schuhe oder vergessene Uhren nicht zu haften. Nun war in Hamburg einem Schüler des Gymnasiums vom Korridor ein Winterüberzicher nebst Tüchern und Handschuhen gestohlen worden. Die Mutter des Schülers wurde gegen die Schulverwaltung klagbar, und das Oberlandes- gericht entschied zu ihren Gunsten, indem es ausführte, daß die Eltern, die ihre Kinder in die Schulen schicken, mit der Schulverwaltung ein vertragsähnliches Verhältniß eingehen, indem die Gewährung des Unterrichts rc. als Leistung und die Zahlung des Schulgeldes als Gegenleistung zu betrachten sei. Die Schulverwaltung habe die nothwendigen Schuleinrichtungen deshalb so zu liefern, daß für die Benutzer keine Nachtheile daraus hervor« gingen. Zu diesen Einrichtungen gehöre aber auch ein vor Diebstahlsgefahr gesicherter Platz zum Aufhängen der von den Schülern mitgebrachten Kleidungsstücke. Wenn nicht ein Verschulden des Bestohlenen nachzuweisen sei, müsse die Schulverwaltung für den gestohlenen Gegenstand haften. Der Klägerin wurden daher 70 Mark Schadenersatz zugesprochen.
* — Ueber die Bedeutung der ungestörten Nachtruhe hat das Berliner Obcrwaltungsgcricht kürzlich sich ausgesprochen. Aus dem betr. Erkenntniß seien nach der „Deutschen Juriftenzeitung folgende Gesichtspunkte hervorgehoben: Eine häufige Störung der Nachtruhe durch den Betrieb einer Kegelbahn bedeutet nicht nur eine Belästigung, sondern eine Gefundheitsgefahr § 10, I. 17. A L. R.) für die davon betroffenen Personen. Bei den gesteigerten Anforderungen, die daS heutige Erwerbs- und Verkehrsleben an die Kräfte und die Gesundheit der Menschen, zumal in größeren Städten, stellt, ist die thunlichste Sicherung der Nachtruhe gegen