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SchlWernerMung

Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg.

M 70. Samstag, den 31. August 1901. 52. Jahrgaug.

Sedan.

Kommt her und schauet die Werke des Herrn, der auf Erden solch Zerstören anrichtet!" Wir glauben fest daran, daß unser Gott auch im wildesten Toben der Schlacht in seiner ewigen Majestät daherschreitet und mit seinem Finger die Geschicke der Völker lenkt, oft freilich völlig anders als die Menschen es erwarteten und erhofften; daß der heilige Gott unter Umständen auch ein furchtbarer Zerstörer sein kann. Das mußten die Franzosen 1870 zu ihren Schrecken erleben, als Gort das eitle französische Kaiserthum niederwarf. Das wird jedes Volk erfahren müssen, das es wagt, wider gött­liches und menschliches Gebot im Vertrauen auf seine eigene Kraft und auf seine Brutalität friedliche Völker niederzutreten und seinen selbstsüchtigen Interessen auf- zuopfern. Es dauert manchmal lange, ehe Gott als furchtbarer Zerstörer sein Gericht an solchen Völkern anhebt; aber wenn es kommt, dann heißt es wie bei der spanischen Armada:Gott blies sie an und im Nu waren sie zerstoben I" Gott behüte unser theures Volk in Gnaden vor Uebermuth, vor Größenwahn, vor Un­gerechtigkeit, durch die in der Gegenwart das englische Volk in seinem gottvergessenen Wüthen gegen die Frei­heitskämpfer in Südafrika sich die Wurzeln seiner Kraft abgräbt und seiner Machtstellung in der Welt das Grab gräbt, das Bismarck in prophetischem Blick vorausge- sehen hat. Gott der Herr verleihe aber den Waffen der Buren Sieg und laß ihr Vertrauen auf Ihn als ihren einzig treuen Bundesgenossen nicht zu Schanden werden. Und keine Wehre rastet, bevor das Land entlastet vom Staub der Tyrannei, bis Erd' und Erbe frei", so hats vor 100 Jahren bei uns geklungen, und aus Blut und Eisen ist die Freiheit gewachsen und als reife Frucht die Einigkeit am Sedantag uns geschenkt worden, die wir kämpften für unser gutes Recht. Soll dieser DreiU»ng: Einigkeit und Recht und Freiheit! nichts mehr gelten, wo heute niederdeutsche Bauern unter dem südlichen Himmel von dem größten Tyrannen der Welt, dem Gold und seinen rothen Horden erdrückt werden sollen?

Deutsches Reich.

Berlin. Die Herbstparade des preußischen Garde­korps am 2. September fällt aus, dafür findet ein Ge­fechtsexerzieren vor dem Kaiser statt. Vermuthlich ge­schieht dies der noch immer herrschenden Ruhrseuche halber. Im vorigen Herbst mußte die Parade wegen schlechten Wetters mehrmals verschoben werden.

In wichtiger Mission traf am Montag Abend Generalmajor Richter, welcher im Auftrage der deutschen Regierung den chinesischen Sühneprinzen begleitet, aus Basel in Wilhelmshöhe ein und wurde zum Kaiser sofort zum Vortrag befohlen. Dieser Umstand hängt offenbar mit derErkrankung" des Prinzen Tschun in Basel zu­sammen. In Wirklichkeit ist aber der chinesische Abge­sandte garnicht erkrankt, sondern er reist deshalb nicht weiter, weil die diplomatischen Verhandlungen zwischen Berlin und Peking noch nicht gänzliche Erledigung ge­funden haben. Sobald China alle von Deutschland ver­langten Bedingungen erfüllt bezw. ihre Erfüllung zusagt, wird der Sühneprinz die Reise auch wieder fortsetzen.

Eine neue militärische Einrichtung ist seit wenigen Wochen bei den Infanterie-Regimentern getroffen; es sind die sogenanntenJagdkommandos", die in der Regel aus einem Offizier und wenigen Mannschaften bestehen und die Aufgabe haben, im Felde resp, bei Uebungen im Manövergelände die dichteste Fühlung mit dem Feinde zu suchen, ihn in jeder Weise zu belästigen und über den Standort des Gros der Truppen zu täuschen. Die zu diesem Kommandos gehörigen Leute müssen von be­sonderer Intelligenz und insbesondere auch vorzügliche Fußgänger sein, da es vorkommen kann, daß sie 30 und wehr Kilometer entfernt von ihrem Truppentheil operiren. Sie haben die Berechtigung, sich nach eigenem Ermessen zu verquartieren; es kann also auch bei Friedensübungen Vorkommen, daß eine Gemeinde ohne jede vorherige Be- nachrichtigung diesen Kommandos, die sich durch einen Ausweis legitimiren, Quartiere gewähren muß.

Ueber die Bureneinwanderung nach Deutsch- Südwestafrika schreibt dieDeutsche Wochenztg. in den ^ederl.": Von den Kapkolonisten und Transvaalern, die

Frühjahre nach Deutsch-Südafrika ausgewandert sind, lugen Briefe vor, die ohne Ausnahme den Geist der üusrtedenheit athmen. 25 von den 40 haben Land ange *auft und verlegen sich mit Eifer aus dessen Bewirth-

schaftung. Sie erklären, von der in so schwarzen Farben geschilderten deutschen Beamtenwillkür nichts zu verspüren; im Gegentheil, die Zuvorkommenheit des Gouverneurs und seiner Beamten sei nicht genug zu rühmen. Die Schulfrage sei geregelt; das Klima bekommt Allen gut. Einzelne, die sich in der Hauptsache auf Schafzucht ver­legen und mit ein paar Hundert Stück begannen, haben bedeutenden Zuwachs an Lämmern erhalten, die sehr gut gedeihen. Durch diese günstigen Nachrichten bewogen, haben gegen zwanzig in Amsterdam wohnende Buren beschlossen, ebenfalls nach Deutsch-Südwestafrika auszu- wandern.

Bei den Berathungen des Flottengesetzes im Reichs­tage wurde von den oppositionellen Parteien die Befürch­tung ausgesprochen, die deutschen Werften würden kaum in der Lage sein, die Arbeit des ganzen Flottenausbau- Planes in der gesetzlich festgelegten Zeit zu bewältigen. Jetzt läuft das Flottengesetz im vierten Jahre. Und seit neulich das LinienschiffSchwaben" zu Wasser gebracht wurde, ist der Fall zu verzeichnen, daß sich auf keiner der drei kaiserlichen Werften auch nur noch ein Kriegs­schiff-Neubau mehr auf dem Stapel befindet, obgleich noch über sieben Monate ins Land gehen müssen, ehe an neue Bau-Aufträge auf Grund des neuen Etats zu denken ist.

Der preußische Kultusminister und der Minister des Innern haben verfügt, daß bei der Eutlassung von gebesserten und geheilten Geisteskranken aus Irren-An­stalten mehr als bisher darauf Rücksicht genommen werden soll, ob die Kranken nach ihrem Vorleben, worüber ein­gehende Ermittelungen anzustellen sind, zu gemeingefähr­lichen Handlungen neigen. In zweifelhaften Fällen soll eine längere Beobachtung der Kranken deren Entlassung vorangehen.

Durch das Gesetz vom 31. Mai 1901 ist den Kriegstheilnehmern von 1866 und 1870/71 die lang­ersehnte Aufbesserung in ihren Pensionsbezügen zu Theil geworden. Zunächst ist die Kriegszulage von monatlich 9 Mark auf 15 Mark, also um 6 Mark erhöht worden. Die Pensionen sind erhöht worden monatlich:

1. Klasse von 30 Mark auf 60 Mark

2- M 21 45

3. »15 27

4- 9 18

Daneben ist auch die Verstümmelungszulage von monatlich 18 auf 27 Mark erhöht worden. Diese nicht unbedeutende Zuschüsse, die vom 1. April 1901 nachge zahlt werden, sind für die Veteranen nunmehr sämmtlich festgestellt und zur Zahlung angewiesen. Bemerkt mag noch werden, daß diese Zuschüsse bei der Veranlagung zu den Steuern und anderen öffentlichen Abgaben jeder Art außer Ansatz bleiben, sie sind weder der Pfändung unterworfen noch bei der Ermittelung, ob und bis zu welchem Betrage Einkommen der Pfändung unterliegt, zu berechnen. Auch sind diese Zuschüsse bei Anstellung und Beschäftigung im Civildienste der Kürzung nicht unterworfen. Daneben sind auch die Unterstützungen der Hinterbliebenen der Kriegstheilnehmer erhöht worden. Diese betragen vom 1. April 1901 ab: für die Wittwe jährlich 400 Mark, für jedes Kind unter 15 Jahren jährlich 168 Mark, für die Eltern verstorbener Veteranen 250 Mark.

Dresden. Der Marschallstab im Tournister. Wohl der letzte Offizier, von dem das Wort gilt, ist eben in Dresden zu Grabe getragen worden. Der Generalleut­nant z. D. August Schurig. Er hat alle Rangstufen aus eigener Kraft und Dank seinem persönlichen Talent erstiegen, vom Gemeinen bis fast zur höchsten Charge. Schurig, der Sohn eines Radeberger Lehrers, war 1849

als Kompagnieschreiber in das sächsische Heer eingetreten und machte schnell Karriere.

Ausland.

Graz, 28. August. Im ganzen Alpengebiet ist eine empfindliche Abkühlung eingetreten. Die Berge Steier- marks und Kärntens sind von starken Schneefällen heim gesucht worden. Der Schnee reicht an vielen Stellen bis zu Thalsohle.

London, 26, August. Im Kaplande haben die Eng­länder eine neue Schlappe erlitten. Nach amtlicher Lon­doner Meldung betrugen die englischen Verluste am 20. ds. Mts. bei einem Kampfe in der Nähe von Uuiondale, 30 Meilen von der Südküste der Kapkolonie entfernt, 4 Husaren todt, 11 verwundet, 4 vermißt. Lord

Kitchener telegraphirt aus Pretoria vom Sonnabend: Delarey veröffentlicht eine Gegenproklamation, in welcher er alle Buren vor meiner Proklamation warnt und erklärt, daß fie den Kampf fortsetzen werden. Dem Vernehmen nach befinden sich Stein und Dewet ganz nahe dem Ufer des Fishriver (Kapkolonie). Die Buren im Centrum haben sich in noch kleinere Trupps, als sie bildeten, ge­theilt und streifen mehr denn je bei Nacht um­her, es ist daher schwieriger geworden, sie zu stellen; die Beschaffung von Lebensmitteln und Futter ist we­niger schwierig wegen ihrer geringen Anzahl. Die Buren erhalten forgesetzt heimlich Pferde-Ersatz.

Pretoria, 27. Aug. Große Gefühlsrohheit haben die Engländer in Pretoria am Tage der Beisetzung der Gattin des Präsidenten Krüger gezeigt, indem sie im Parke ein Konzert veranstalten ließen. Die gesammte Bevölkerung war über dieses Vorkommniß äußerst erregt. Der (von England eingesetzte) Bürgermeister von Pre­toria wohnte der Beisetzung nicht bei, erschien aber mit seiner gesammteu Familie zu dem Konzert. Gleich nach der Beisetzung drangen Engländer in die Wohnung Krü­gers und veranstalteten eine Haussuchung. Sämmtliche Familien-Mitglieder des Präsidenten Krüger wurden ersucht, sofort Südafrika zu verlassen. Der Schwieger­sohn Krügers, Eloff, ist als Kriegsgefangener nach In­dien transportirt worden.

Lokale» und Provinzieller.

* Schlächtern, 30. August.

* Nachdem ein großer Theil der deutschen China- krieger in ihreHeimath zurückgekehrt ist, haben in letzter Zeit größere und kleinere Abtheilungen derselben auf der Reise nach Süddeutschland wiederholt unsere Station passiert, so ist in der Nacht zum Montag in einem Sonderzug das ganze II. Bataillon des 4. Ostastatischen Jns.-Regts., das aus lauter Bayern bestand, in Elm eingetroffen, wo sich der Transport auflöste. Die meisten fuhren direkt nach Bayern weiter, während die übrigen über Frankfurt nach der Pfalz befördert wurden.

* In der Fuchs'schen Mordsache ist mitzutheilen, daß der älteste und der jüngste der Brüder Gläser aus der Haft entlassen worden sind, da sie ihr Alibi nach­weisen konnten. Dagegen sind der alte Gläser und sein 21 jähriger zweiter Sohn in Haft behalten worden. Der junge G. soll ein Geständniß abgelegt haben.

* Der Sekretär des Hessischen Raiffeisen-Dar- lehnskaffen Verbandes, Herr Pfarrer M a y e n s ch e i n in Cassel, scheidet am 1. Oktober aus seiner seitherigen Stellung aus, um wieder eine Pfarrstelle zu über­nehmen.

* Seit etwa 14 Tagen zieht eine Gesellschaft von vier Personen (zwei ältere Leute, ein Mädchen von 18 und ein Bursche von 17 Jahren) im Kreise Schlüchtern herum und hausieren mit allerhand Kram. Die Methode, Absatz ihrer Schundwaaren zu erreichen, ist eigenartig. Der Bursche tritt in ein Haus, zeigt einen Schreibebrief vor und erzählt unter Schluchzen und Wehklagen, daß seine Mutter krank sei und Geld geschickt haben wolle, man möge ihm doch aus Gefälligkeit von seiner Waare abkaufen. Die Meisten fallen denn auch darauf hinein und geben aus Mitleid ihr gutes Geld für Waaren her, die sie besser und billiger bei den einheimischen Kaufleuten erhalten. Also, kein Mitleid an falscher Stelle!

* Schulbefreiung für landnurthschaftliche Arbeiten. Die Königliche Staatsregierung hat auf ein Gesuch der Kasseler Landwirthschaftskammer dahingehend, den lokalen Schulvehörden die Befugniß zu ertheilen, in dringenden Fällen schulpflichtige Kinder zu landwirth- schaftlichen Arbeiten vom Schulbesuche zu befreien ge-

antwortet, daß sie demselben nicht entsprechen könne, weil derartige Anträge voraussichtlich in solcher Anzahl an die lokalen Schulbehörden gelangen würden, daß deren Be­willigung für den Unterrichtsbetrieb empfindliche Störungen bedeuten und die Lehrziele beeinträchtigen würde.

* (Wem gehört das überfallende Obst.) § 911 des Bürgerlichen Gesetzbuches besagt hierüber:Früchte, die von einem Baume oder einem Strauche auf ein Nach­bargrundstück herüberfallen, gelten als Früchte dieses Grundstücks. Die Vorschrift findet keine Anwendung, wenn das Nachdargrundstück dem öffentlichen Gebrauche dient."

* (Aus der Strafkammersitzung vom 26. Aug.) Der Müller G. von Mottgers entwendete verschiedenes Holz und wurde vom Schöffengericht zu 8 Tagen Ge«