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Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg.

Samstag, den 19. April 1902

53. Jahrgang

^ftJtamrt^^f die .Schlüchtcrncr Zeitung" P^lt^UUsiys-gltoerbcn nod) fortwährend von allen -__üs- ---------: Postanstalten undLandbriesträgern,

sinne von der Expedition entgegen genommen.

Amtliches.

Kasse; sein Sparkonto wird gelöscht und der sich auS- weisende Verlierer erhält ein neues unter fortlaufender Nummer ausgestelltes Einlagebuch, in daS der Bestand des gelöschten Contos übertragen wird.

Die Sparkasse ist indessen berechtigst in den gcignet erscheinenden Fällen vor Ausstellung eines neuen Ein­lagebuches die Vorlage eines gerichtlichen Ausschluß-

Der folgendchRachtrag zum neuen Statut der städti­schen Spar- und Vorschuß-Kasse zu Sälmünster sowie die folgenden Bedingungen für die Kreditertheilung in, laufender^icchnung bei der genannten Kasse werden folgenden Zusatz:Zu Bürgschafts-Darlehen dürfen mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht,! nicht mehr als 73tel beS Gesammtbestandes der Kasse ' verwendet werden."

Urtheils zu verlangen.

§. 7. Der §. 26 Nr. 1 dritter Absatz erhält noch

daß die Aenderungen vom 1. August er. ab in Kraft treten und von da ab auch für alle seitherigen Spar-

kassen-Jnteressenten Anwendung finden, sofern sie nicht vorher ihre Einlagen gemäß §. 22 des Statuts ge­kündigt oder zurückgezogen haben.

Sälmünster, den 15. April 1902.

Der Magistrat: Schneider. Huhn. Dr. Kraushaar.

Nachtrag

Keiling.

zum neuen Statut der städtischen Spar- und Vorschuß- Kasse zu Sälmünster.

§. 1. Der § 3 erhält folgende Fassung:

^,Die Spar- und Vorschuß-Kasse wird unter Aufsicht des Magistrats und unter Oberaufsicht der zuständigen Staatsbehörde durch eine Commission verwaltet. Die­selbe besteht aus dem Bürgermeister beziehungsweise dessen gesetzlichen Stellvertreter als Vorsitzenden, zwei Magistratsmitgliedern und einem Mitgliede der Stadt- verordnetenversammlung, für welche in Behinderungs- fällen Stellvertreter zu bestellen sind, als Beisitzern.

Die Beisitzer und deren Stellvertreter werden vom Magistrat mit Zustimmung der Stadtverordnetenver­sammlung auf 5 Jahre gewählt.

Mit dem Ausscheiden aus dem Magistrate resp, der Stadtverordnetenversammlung erlischt auch das Amt als Mitglied beziehungsweise Stellvertreter der Ver- waltungskommission; es hat in solchem Falle Neuwahl nach vorstehenden Bestimmungen stattzufinden."

§. 2. Der § 5 wird wie folgt abgeändert:

Urkunden, welche von der Verwaltungskommission aus­gestellt werden, müssen, wenn sie die Kasse rechtlich ver­pflichten sollen, von dem Bürgermeister beziehungsweise dessen gesetzlichem Stellvertreter und mindestens einem Commissionsmitgliede, welches dein Magistrate ange­hören muß, vollzogen und mit dem im §. 1 der Statuten erwähnten Siegel versehen sein.

§. 3. Im §. 10 werden die Worte:Vorschlag für die" und der Satzdie Höhe festgesetzt" gestrichen.

§. 4. Im §. 15 sind die Worte:

Zeit 3 74%" gestrichen und durch die Worte: Grenze von 2'4 bis 5% festgesetzt" ersetzt.

.festgesetzt zur

in der

§. 5. Der §. 20 erhält folgende Fassung:

Die Sparkasse ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, jedem Inhaber eines Einlagebuches gegen Vorzeigung oder Rückgabe desselben das Guthaben ganz oder theilweise

Der Absatz 1 des §. 26 Nr. 2 erhält folgende Fassung:

Gegen eine nach Uebertragung der Forderung er­folgende Hinterlegung und Verpfändung vonHypotheken- oder Grundschuldbriefen mit der unter Nr. 3 verlangten Sicherheit und von Einlagebüchern einer inländischen kommunalen Sparkasse über eine dem Darlehen min­destens gleichstehende Summe, sowie gegen pfandweise Hinterlegung von Werthpapieren der nach §. 27 zugc- lassenen Art."

Im § 26 Nr. 3 tritt an Stelle der Wortepu- pillarische Sicherheit":völlige Sicherheit".

In: §. 26 Nr. 3 Absatz .5 tritt an Stelle der Worte:ist mindestens abzutragen":kann mindestens abgetragen werden".

Der §. 26 erhält folgenden Zusatz:

5,Durch Gewährung von Krediten in laufender Rechnung. Die Sicherstellnng kann geschehen, wie im §. 26 der Statuten vom 29. September 1897 ange­geben. Die näheren Bedingungen werden von der Stadtbehörde erlassen.

Dieselben sind öffentlich bekannt zu machen und be­dürfen zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung der staat­lichen Aufsich tsvehörde.

§. 8. Der Absatz 1 des §. 27 erhält folgende Fassung:

Weiter können die Sparkassenbestände in den für die Anlegung von Mündelgeldern im § 1807 Nr. 2 4 des B. G. B. und in Artikel 74 Nr. 14 des dazu ergangenen Ausführungsgesetzes aufgeführten Werthen angelegt werden."

§. 9. Dem §. 28 wird folgende Fassung gegeben:

Die in das Eigenthum der Sparkasse gelangenden Inhaber-Papiere müssen auf Verlangen der Aufsichts­behörde auf den Namen des Garantieverbandes umge- schrieben werden.

Abgesehen hiervon sind die bei der Sparkasse befindlichen Werthe feuer- und diebessicher nach Maß- gabe der von der Aufsichtsbehörde erlassenen Be­stimmungen aufzubewahren."

§. 10. Im §. 30 Nr. 2 zweiter Satz werden die Worte:14 Tagen" durch die Worte:4 Wochen" ersetzt.

§.11. Der §. 33 erhält folgende Fassung:

Aus den nach Bestreitung der Verwaltungskosten

entwurf zu den Statuten der städtischen Sparkasse zu Sälmünster vor dem endgültigen Beschlusse der Stadt- verordneten-Versammlung nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung während zweier Wochen vom 7. Feb­ruar 1902 bis einschließlich 21. Februar 1902 zu Jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen hat, und daß Einwendungen gegen denselben nicht erhoben sind.

Sälmünster, den 22. Februar 1902.

Der Magistrat:

Schneider. Huhn. Dr. Kraushaar. Keiling.

J.-Nr. 2225. Vorstehender Nachtrag wird auf Grund Fes §. 52 des Gesetzes über die Zuständigkeit der VerwaltungsgerichtSbehörden vom 1. August 1883 hier­durch bestätigt.

Lassest den 12. März 1902.

Der Ober-Präsident: Zedlitz.

Deutsches Reich.

Berlin. Der Kaiser trifft mit bem Kronprinzen am 19. d. Ms. auf dem Kruppschen Schießplatz in Meppen ein. Im Gefolge werden sich diesmal etwa 50 höhere Offiziere, darunter die hervorragensten Artilleristen des Heeres und der Flotte, befinden, um den vorzunehmenden Schießübungen beizuwohnen. Der Kaiser wird voraussichtlich, mit der Kaiserin am 19. Juni in Aachen eintreffen und am 21. in Wesest Der Kaiser hast wie die .Nordd. Allg. Ztg." zu erklären ermächtigt ist, niemals; bem verstorbenen Abg. Dr. Lieber ein höheres Reichsamt oder ein Oberpräsidium angeboten.

Eine staatliche Frauen-Gewerbeschnle wird nach derPost" voraussichtlich in nächster Zeit in Potsdam errichtet werden. Die Kaiserin, die sich lebhaft für den Plan inceressirt und ihn in jeder Weise fördert, wünscht Potsdam zum Sitz einer solchen Schule zu machen. Infame dessen hat die preußische Regierung bei der Stadtgemeinde Potsdam die Anfrage gestellt, ob diese geneigt sei, das Bauterrain kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Stadtverordueten-Versammlnng hat bereits ihr Jawort gegeben. Die geplante Schule soll zur Ausbil­dung von Lehrerinnen für den Haushalturgs-und Handelsunterricht dienen.

Ueber die zur Linderung derLeutenoth" ge­troffenen Maßregeln wurde in Königsberg in den Sitzungen der Landwirthschaftskammer für Ostpreußen ausführlich verhandelt. Die Versuche, die zur Ent­lassung kommenden Soldaten auf das Land zu führen, wurden als gänzlich gescheitert bezeichnet. Als ein mißlungener Versuch müssen die Bemühungen, Arbeiter­familien aus dem Westen nach Ostpreußen zurückzu- sühren, angesehen werden. Nur 74 Familien mit 2j9 Köpfen sind in drei Transporten zurückbefördert.

auszuzahlen, ohne dem Einleger oder dessen Erben zur .... _........, ______ ._.., ......

Gewährleistung verpflichtet zu sein, wenn nicht vor bet 3in3übi^ wird ein durch seine eigenen Musen sich Auszahlung Protest gegen diese eingelegt und in die ergänzender Reservefonds behufs Deckung etwaiger Kassenbücher eingetragen oder von bem Einzahler er- Ausfälle gebildet.

klärt worden ist, daß es sich um die Anlegung von i Der Reservefonds wird getrennt verwaltet. Sein Mündelgeldern handele. Im letzteren Falle wird das Mindestbetrag ist 10% der Passivmasse.

Sparkassenbuch durch den AufdruckMündelgelder" ge- Wenn der Reservefonds 5% der Passivmasse cn kennzeichnet und darf das eingezahlte Geld vor B» ^t hat, kann die Hälfte der ferneren JahreSreinge- cndigung der Vormundschaft nur auf den Antrag des Minne zur Befriedigung außerordentlicher kommunaler Vormundes mit Genehmigung des GegenvormundeS Bedürfnisse mit Genehmigung des Regierungs-Präsidenten oder des Vormundschaftsgerichts ausgezahlt werden." [ - -^ ^^- ^-^-

§. 6. Der § 25 erhält folgende Fassung: '

Wer eines Einlagebuches verlustig geht, hat dies dcrVer- , ;o T.,.,,.....,,......

waltungS-Commission sofort anzuzeigen. Diese veranlaßt sg stießen seine Zinsen ohne weiteres der Stadtkasse zu die Veröffentlichung des eingetretenen Verlustes unterd können auch die ferneren Jahresreingewinne mit Angabe des Berechtigten und der Nummer des Buches Genehmigung des Regierungs-Präsidenten an die Stadt- >n den im §. 36 genannten Blättern, mit der an den kaffe abgeführt werden." etwaigen Besitzer zu richtenden Aufforderung, seine §. 12. Im §. 35 werden die Worte: vermeintlichen Ansprüche binnen 3 Monaten vom ^er Genehmigung des Ober-Präsidenten und' Tage der ersten Einrückung an gerechnet, bei der Ver- ( Sälmünster, den 7. Februar 1902. waltungs-Commmission geltend zu machen, widrigenfalls Der Magistrat:

nach Ablauf der Frist fein Sparkonto gelöscht werde Schneider. Huhn. Dr. Kraushaar.

uitb die Verwaltungs-Kommission be^chtigt sei, dem sich 5)tc Stadtverordnetenversammlung: ^^tienben Verlierer ein neues Einlagebuch auszu- Wolf Bauer. gtern. Bös. Antony. Stein.

Rammrath.

und nach Deckung etwaiger Verluste sich ergebenden

verwendet werden.

Die andere Hälfte dient zur Er-

gänzung des Reservefonds.

. Hat der Reservefonds !0°/o der Passivmasse erreicht,

bedürfen gestrichen.

Keiling.

Nach erfolgten: Ablauf der Frist verliert der etwaige Pchtzer des Sparkassenbuches seine Ansprüche an die

Es wird bescheinigt, daß der vorliegende Nachtrags-^

Ausland.

Brüssel, 16. April. Die Zahl der Ausständigen in den Hauptgebieten der Großindustrie wird geschätzt in Charleroi auf 50 00", im Bassin du Centrae auf 25 000 bis 30 000, in Borinago auf 25 000 in Lüttich auf 30 000, in Verviers aus 8000.

Serbien. Der Uebertritt der Königin Natalie vom orthodoxen zum katholischen Glauben erfolgte, weil sie eine neue Ehe mit einem bekannten französischen Kava­lier eingehen will. Die Verlobung fand bereits vor einigen Wochen in aller Stille in Biarritz statt

Philippinen. Ueber Kriegsgreuel auf den Philip­pinen wird berichtet: Eine aus Manila nach Washington gemeldete kriegsgerichtliche Aussage des Majors Waller daß General Smith ihm befohlen habe, alle Einwohner über zehn Jahre zu tödten, alles zu verwüsten und das Innere von Samar in eine Einöde zu verwandeln, ist geeignet, großes Aufsehen zu erregen. Diese Aus­sage, die von zwei anderen Offizieren bestätigt wird lieht in grellem Widerspruch zu der vom General Mc Arthur im amerikanischen Senat ausgestellten Behaup­tung, der Krieg der Amerikaner aus den Philippinen sei der menschlichste der Weltgeschichte. Diese jüngste Nachricht aus Manila hat dem bisher vergeblich ge­stellten Verlangen der Demokraten und Antiimperialisten nach Aufklärung über die Kriegslage aus den Philip­pinen stark Vorschub geleistet.

Lokales und Provinzielles.

* Schlüchtern, 18. April

* - Versetzt wurde Postassistent Montanus von Sälmünster nach Hanau.