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SchlWernerMung

Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg.

M 35.

Mittwoch, den 30. April 1902. 53. Jahrgang.

RsAKÜMN^!^ Es die .Schlüchlerner Zeitung D^LL-uRßLMR werden noch fortwährend von allen 1-- ..... Postanstalten und Landbriesträgern,

sowie von der Expedition entgegen genommen.

Amtliches.

Bekanntmachung.

Der " Ziegeleiarbeiter Johann Gläser von der Heeg bei Herolz ist durch rechts­kräftiges Urtheil des Schwurgerichts zu Hanau vom 15. November 1901 wegen Mordes, begangen am 8. August 1901 in der Nähe des Dorfes Herolz an dem Aus- zünger Ludwig Fuchs vom Hofeauf der Heeg" bei Herolz, zum Tode verurtheilt worden.

Das Urtheil ist heute Morgen im Hofe des hiesigen Gerichtsgefängnisses durch Enthauptung vollstreckt worden.

Hanau, den 29. April 1902.

Der Erste Staatsanwalt beim Königlichen Landgericht: Lehmann.

Bedingungen,

für die Kreditortheilung in laufender Rechnung bei der städtischen Spar- und Vorschußkasse zu Salmünster.

Die städtische Sparkasse eröffnet Interessenten einen Kredit in laufender Rechnung unter nachstehenden Be­dingungen:

§ . 1. Der Antrag auf Eröffnung eines solchen Kontos, welches provisionsfrei, lediglich unter Berechnung der der Sparkasse etwa entstehenden Spesen und Porti geführt wird, ist schriftlich bei der VermaltungS-Kom- mission einzureichen und darin a. Höchstbetrag des bean­spruchten Kredits und b. die dafür zu bestellende Sicher­heit anzugeben, worauf schriftlicher Bescheid erfolgt.

§ . 2. Sobald der Antrag genehmigt und die Sicherstellung durch Einrcichung der Dokumente erfolgt ist, erhält der Konto-Inhaber ein Gegenbuch, in welchem Alles, was er aus der städtischen Sparkasse auf das eröffnete Konto nimmt, sowie Alles, was er auf dasselbe an die städtische Sparkasse einzahlt, von dem Kassen- beamten fortlaufend nach dem Datum eingetragen wird.

§ . 3. Ueber alle von der städtischen Sparkasse er» haltenen Zahlungen hat der Konto-Inhaber besondere Quittungen auszustelleu.

§ . 4. Einen Irrthum in der Logitimationsprüfung des Vorzeigers des Buches hat die städtische Sparkasse nicht zu vertreten. Der Konto-Inhaber muß daher den etwaigen Verlust des Buches der städtischen Sparkasse unverzüglich anzeigen. Eine irrthümlich vor Eingang seiner Anzeige an den Vorzeiger des Buches bewirkte Zahlung muß der Konto-Inhaber gegen sich gelten lassen.

§ . 5. Anträge auf Erneuerung eines nur auf be­stimmte Zeit bewilligten Kredits müssen spätestens acht Tage vor dem Endtermin gestellt werden. Ein und derselben Person dürfen nicht mehr als 3000 Mark Kredit gewährt werden. Ausnahmsweise ist die Ge­währung eines Kredits bis zu 10,000 Mark mit der in jedem Falle einzuholenden Genehmigung der städtischen Behörden zulässig,

Jj. 6, Auf das Kontokorrent kann der Inhaber ehaltlich der unter §, 7 angegebenen Einschränkung jederzeit Zahlungen von der städtischen Sparkasse mit der Beschränkung erhalten, daß jeder Bezug uicht unter 20 Mark betragen und daß die durch die Bezüge ent­stehende Schuld an die städtische Sparkasse zusammen die Summe des eröffneten Kredits nicht überschreiten darf. Ebenso steht es dem Kontokorrent-Inhaber frei, jederzeit Einzahlungen in Beträgen von wenigstens 20 Mark zu leisten, die ihm in seinem Kontokorrent gutgeschrieben werden.

§ . 7. Die städtische Sparkasse ist berechtigt, zu ver­langen, daß Bezüge von 300 Mark mindestens einen Tag und von höheren Beträgen mindestens drei Tage vorher angemeldet werden.

Die Anmeldung dieser Einschränkung, von welcher in der Regel kein Gebrauch gemacht wird, ist dem Er­messen der Verwaltungs-Kvmmission anheim gegeben.

§ . 8. An dem Kontokorrent werden bei dem mit jedem Kalenderhalbjahr stattfindenden Abschluß dem Kontokorrent-Inhaber von der in dem ab gelaufenen Halb­jahr bestandenen Schuld die Zinsen zur Last gesetzt, von dem in dieser Zeit bestandenen Guthaben dagegen die Zinsen vergütet. Der sich danach ergebende Saldo wird als Kapital betrachtet und als solches auf neue Rechnung verzinslich vorgetragen.

Der Zinsfüß für die eingezahlten Depositen und die Vorschüsse richtet sich im Allgemeinen nach der jeweiligen Lage des Geldmarktes. Derselbe wird von den städti­schen Behörden festgesetzt und zwar mit einer Spannung von '/< bis 2 vom Hundert. Die städtische Sparkasse behält sich somit eine Erhöhung und Herabsetzung des Zinsfußes im Kontokorrentverkehr jederzeit vor.

Jede Aenderung der bei der Sparkasse zur Anwendung kommenden Zinssätze wird dem Konto-Inhaber schrift­lich angezeigt, sie tritt sofort am Tage des Abgangs der Mittheilung in Kraft.

Damit die Kreditgewährungen in laufender Rechnung nicht zur Verdeckung von Kapitalanlagen mißbraucht werden, hat die Verwaltungs-Kommission darüber zu wachen, daß auf jedem Konto ein angemessener Umsatz durch Einzahlungen und Bezüge stattfindet und die Kündigung derjenigen Kredite zu veranlassen, bei welchen dies nicht der Fall ist.

§ . 9. Nach Schluß des Kalenderhalbjahres erhält jeder Konto-Korrent-Jnhaber einen vollständigen Auszug aus seiner laufenden Rechnung, dessen Ergebniß Saldo er durch Unterschrift anzuerkennen hat. Das An- erkcnntniß ist der städtischen Sparkasse zur Beurkundung der Rechnung einzusenden.

§ . 10. Die Einlagen werden für den nächsten Werk­tag gut geschrieben. Die Bezüge für den Ausstellungs­tag der Quittung belastet.

§ . 11. Die städtische Sparkasse ist berechtigt, auch aus dem sonstigen Verkehr mit dem Konto-Inhaber ent­standene Forderungen demselben zu belasten.

§ . 12. Sowohl dem Konto-Inhaber wie der städti­schen Sparkasse steht das Recht zu einerlei ob der Kredit auf bestimmte oder unbestimmte Zeit bewilligt ist denselben jederzeit zu kündigen und die Rechnung aufzuheben. Die Kündigung seitens der städtischen Sparkasse erfolgt durch eingeschriebenen Brief.

Die Bestimmungen der §§. 22, 24 der Statuten vom 29. September 1897 finden auch hier sinngemäße Anwendung.

Ergiebt bei Erledigung des Rechnungsverhältnisses der Abschluß einen Saldo zu Lasten des Konto-Inhabers, so hat ihn dieser innerhalb drei Tagen abzutragen, schließt die Rechnung zu Gunsten des Konto-Inhabers ab, so ist das Guthaben sofort zur Erhebung zu bringen und die Verzinsung hört vom Abschlußtage ab auf.

§ 13. Bezüglich der Sicherstellung §. 7 des Sta- tuten-Nachtrages vom 7. Februar 1902 finden die Be­stimmungen des §. 26 der Statuten vom 29. September 1897 auch auf den Kontokorrent-Verkehr sinngemäße

Anwendnng.

Salmünster, den 7. Februar 1902.

Der Magistrat:

Schneider; Huhn. Dr. Kraushaar. Keiling.

Die Stadtverordnetenversammlung:

Wolf. Bauer. Stern jr. Bös. Antony. Stein.

Rammrath

Es wird hierdurch bescheinigt, daß die vorstehenden Bedingungen vor dem endgültigen Beschlusse der Stadt- verordnetenversammlung nach vorheriger öffentlicher Be­kanntmachung während zweier Wochen vom 7. Februar 1902 bis einschließlich den 21. Februar 1902 zu Jedermanns Einsicht im Magistrats-Bureau öffentlich ausgelegen haben, und daß Einwendungen dagegen nicht erhoben sind.

Salmünster, den 22. Februar 1902.

Der Magistrat: Schneider. Huhn. Dr. Kraushaar. Keiling.

Genehmigt.

Cassel, den 20. März 1902.

Der Regierungs-Präsident: J. V.: Mauve.

Deutsches Reich.

Kaiser Wilhelm macht eifrigst Propaganda für die Spiritusverwendung. Auf seine Anregung hin wird die Firma Krupp einen achtpferdigen Spiritusmotor für den Betrieb des Geschoßdepots auf dem Schieß­platz Meppen bestellen. Der Bremer Lloyd hat sich bekanntlich schon bereit erklärt, versuchsweise seine Hafenfahrzeuge auf Spiritusbetrieb einzurichten.

Ausland.

London, 20. April. Gestern Abend hielt Kriegs­minister Brodrick hier bei einem Diner eine Rede, in der er sagte, der Friede sei vielleicht in Sicht, inzwischen sende England aber Mannschaften und Material aus, um den Krieg noch ein weiteres Jahr, oder wenn nöthig auch zwei fortzuführen

Lokales und Provinzielles.

* Schlüchtern, 29. April.

* Der vom Schwurgericht zu Hanau wegen Mordes zum Tode verurtheilte Johann Gläser von Herolz ist heute Morgen um 6 Uhr in Hanau durch den Scharfrichter enthauptet worden.

* Am 23. d. Mts. erhängte sich die Frau des Holzhauers R. zu Seidenroth. Dieselbe hinterläßt drei kleine Kinder. Die Frau litt schon längere Zeit an Schwermuth und hat die That im Zustand geistiger Störung begangen.

* Am vorletzten Sonntag Abend geriethen in Niederzell zwei Knechte hart an einander, sodaß der eine nach Beendigung des Duells ins Kreis-Krankenhaus nach Schlüchtern gebracht werden mußte.

Elm, 23. April, Auch in dem hiesigen Stationsort mit seinem bedeutenden Personalbestand an Beamten und Arbeitern ist nun vor Kurzem ein allgemeiner Eisen­bahnverein gegründet worden. Der Verein erstreckt seinen Mitgliedschaftsbereich auf die benachbarten Strecken und Stationsorte bis nach Schlüchtern und Steinau einerseits und bis nach Flieden andererseits. Die Gründung dieses Vereins in der etwas abseits ge­legenen Gegend hat allgemein günstige Ausnahme ge­funden, was schon daraus hervorgeht, daß bereits weit über 200 Mitglieder dem Verein beigetreten sind und fortgesetzt noch Zugang stattfindet. Die Verwirklichung der Umänderng der jetzigen Bahnhofsanlage, welche bekanntlich Kopfstation ist, mit erheblichen Steigungs­verhältnissen vor dem Bahnhöfe nach beiden Richtungen, in einen Durchgangsbahnhof, soll dem Vernehmen nach etwas näher gerückt sein. Wahrscheinlich wird bei dieser Gelegenheit eine Verlegung des Bahnhofes, wenn nicht auch der Strecken vor und nach Elm, also nach beiden Richtungen hin, in Frage kommen. Jedenfalls aber würde eine solche Veränderung sehr bedeutende Verbesserung bringen.

Ulmbach, 28. April. Am vergangenen Sonntag Abend befand sich der hiesige Gesangverein Harmonie in den: nahe gelegenen Sarrod, um seinem allver­ehrten Dirigenten, dem Herrn Lehrer Rührig, ein Abschiedsständchen zu bringen. Sowohl die Mitglieder des Gesangvereins, als auch die Einwohner von Sarrod bedauern den Weggang des sehr beliebten Herrn Lehrers, der auf feinen Wunsch nach Stellberg versetzt wirb' aufs tiefste. Möge ihm in seiner neuen Stelle viel Glück und Segen beschieden sein. Das wünschen wir ihm alle von ganzem Herzen! Zum Nachfolger des Herrn Röhrig wurde Herr Schulamtsbewerber August Halmke aus Fulda bestellt.

Fulda. In Fulda verstarb hochbetagt, im 80. Lebensjahre, der Geheime Justizrath Mackeldey, welcher über zwei Decennien als Richter am dortigen Gerichte gewirkt hat. Der Verstorbene entstammte einer an­gesehenen kurhessischen Juristenfamilie, und ruft sein Name kurhessische Erinnerungen wach. Stand doch der Vater des Verstorbenen in einer bewegten Zeit Mitte der 40er Jahre des abgelaufenen Saeculums an der Spitze des kurfürstlich hessischen Justizwesens, und war es des Verblichenen Onkel, der Professor der Rechte, Mackeldey in Bonn, welcher dem Kurprinzen Friedrich Wilhelm von 'Hessen, dem letzten Kurfürsten bei seiner niorganatischen Vermählung über die Klippen der elterlichen Einwilligung hinweg half. Mackeldey hatte nämlich herausgefunden, daß in Westfalen ein prote­stantischer Ort existire, der ehedem unter der Aebtissin von Essen gestanden, und weil diese keine oberkirchliche