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Samstag, den 3. Mai 1902
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53. Jahrgang
"uf die „Schlüchrerner Zeitung" gW^rUUllyOi werben noct) fortwährend von allen - - ' Postanstalten und Landbriefträgern, sowie von der Expedition entgegen genommen.
Amtliches.
Bedingungen für die Kreditertheilung in laufender Rechnung bei der städtischen Spar- und Vorschußkasse zu Salmünster.
Die städtische Sparkasse eröffnet Interessenten einen Kredit in laufender Rechnung unter nachstehenden Bedingungen:
§. 1. Der Antrag auf Eröffnung eines solchen Kontos, welches provisionsfrei, lediglich unter Berechnung der der Sparkasse etwa entstehenden Spesen und Porti geführt wird, ist schriftlich bei der Verwaltungs-Kom- mission einzureichen und darin a. Höchstbetrag des beanspruchten Kredits und b. die dafür zu bestellende Sicherheit anzugeben, worauf schriftlicher Bescheid erfolgt.
§. 2. Sobald der Antrag genehmigt und die Sicherstellung durch Einreichung der Dokumente erfolgt ist, erhält der Konto-Inhaber ein Gegenbuch, in welchem Alles, was er aus der städtischen Sparkasse auf das eröffnete Konto nimmt, sowie Alles, was er auf dasselbe an die städtische Sparkasse einzahlt, von dem Kassen- beamten fortlaufend nach dem Datum eingetragen wird.
§. 3. Ueber alle von der städtischen Sparkasse erhaltenen Zahlungen hat der Konto-Inhaber besondere Quittungen auszustellcu.
§. 4. Einen Irrthum in der Legitimationsprüfung des Vorzeigers des Buches hat die städtische Sparkasse nicht zu vertreten. Der Konto-Inhaber muß daher den etwaigen Verlust des Buches der städtischen Sparkasse unverzüglich anzeigen. Eine irrthümlich vor Eingang seiner Anzeige an den Vorzeiger des Buches bewirkte Zahlung muß der Konto-Inhaber gegen sich gelten lassen.
§. 5. Anträge auf Erneuerung eines nur auf bestimmte Zeit bewilligten Kredits müssen spätestens acht Tage vor dem Endtermin gestellt werden. Ein und derselben Person dürfen nicht mehr als 3000 Mark Kredit gewährt werden. Ausnahmsweise ist die Gewährung eines Kredits bis zu 10,000 Mark mit der in jedem Falle einzuholenden Genehmigung der städtischen Behörden zulässig.
§. 6. Auf das Kontokorrent kann der Inhaber — vorbehaltlich der unter §. 7 angegebenen Einschränkung jederzeit Zahlungen von der städtischen Sparkasse mit der Beschränkung erhalten, daß jeder Bezug uicht unter 20 Mark betragen und daß die durch die Bezüge entstehende Schuld an die städtische Sparkasse zusammen die Summe des eröffneten Kredits nicht überschreiten darf. Ebenso steht es dem Kontokorrent-Inhaber frei, jederzeit Einzahlungen in Beträgen von wenigstens 20 Mark zu leisten, die ihm in seinem Kontokorrent gutgeschrieben werden.
§. 7. Die städtische Sparkasse ist berechtigt, zu verlangen, daß Bezüge von 300 Mark mindestens einen Tag und von höheren Beträgen mindestens drei Tage vorher angemeldet werden.
Die Anmeldung dieser Einschränkung, von welcher in der Regel kein Gebrauch gemacht wird, ist dem Ermessen der Verwaltungs-Kvmmission anheim gegeben.
§. 8. In dem Kontokorrent werden bei dem mit jedem Kalenderhalbjahr stattfindenden Abschluß dem Kontokorrent-Inhaber von der in dem abgelaufenen Halbjahr bestandenen Schuld die Zinsen zur Last gesetzt, von dem in dieser Zeit bestandenen Guthaben dagegen die Zinsen vergütet. Der sich danach ergebende Saldo wird als Kapital betrachtet und als solches auf neue Rechnung verzinslich vorgetragen.
Der Zinsfuß für die eingezahlten Depositen und die Vorschüsse richtet sich im Allgemeinen nach der jeweiligen Lage des Geldmarktes. Derselbe wird von den städtischen Behörden festgesetzt und zwar mit einer Spannung von 7i bis 2 vom Hundert. Die städtische Sparkasse behält sich somit eine Erhöhung und Herabsetzung des Zinsfußes im Kontokorrentverkehr jederzeit vor.
Jede Aenderung der bei der Sparkasse zur Anwendung kommenden Zinssätze wird dem Konto-Inhaber schriftlich angezeigt, sie tritt sofort am Tage des Abgangs der Mittheilung in Kraft.
Damit die Kreditgewährungen in laufender Rechnung nicht zur Verdeckung von Kapitalanlagen mißbraucht werden, hat die Verwaltungs-Kommission darüber zu wachen, daß auf jedem Konto ein angemessener Umsatz
durch Einzahlungen und Bezüge stattfindet und die Kündigung derjenigen Kredite zu veranlassen, bei welchen dies nicht der Fall ist.
§. 9. Nach Schluß des Kalenderhalbjahres erhält jeder Konto-Korrent-Jnhaber einen vollständigen Auszug aus seiner laufenden Rechnung, dessen Ergebniß — Saldo — er durch Unterschrift anzuerkennen hat. Das An- erkenntniß ist der städtischen Sparkasse zur Beurkundung der Rechnung einzusenden.
§. 10. Die Einlagen werden für den nächsten Werktag gut geschrieben. Die Bezüge für den Ausstellungstag der Quittung belastet.
§. 11. Die städtische Sparkasse ist berechtigt, auch aus dem sonstigen Verkehr mit dem Konto-Inhaber entstandene Forderungen demselben zu belasten.
§. 12. Sowohl dem Konto-Inhaber wie der städtischen Sparkasse steht das Recht zu — einerlei ob der Kredit auf bestimmte oder unbestimmte Zeit bewilligt ist — denselben jederzeit zu kündigen und die Rechnung aufzuheben. Die Kündigung seitens der städtischen Sparkasse erfolgt durch eingeschriebenen Brief.
Die Bestimmungen der §§. 22, 24 der Statuten vom 29. September 1897 finden auch hier sinngemäße Anwendung.
Ergiebt bei Erledigung des Rechnungsverhältnisses der Abschluß einen Saldo zu Lasten des Konto-Inhabers, so hat ihn dieser innerhalb drei Tagen abzutragen, schließt die Rechnung zu Gunsten des Konto-Inhabers ab, so ist das Guthaben sofort zur Erhebung zu bringen und die Verzinsung hört vom Abschlußtage ab auf.
§ 13. Bezüglich der Sicherstellung §. 7 des Sta- tuten-Nachtrages vom 7. Februar 1902 finden die Bestimmungen des §. 26 der Statuten vom 29. September 1897 auch auf den Kontokorrent-Verkehr sinngemäße Anwendnng.
Salmünster, den 7. Februar 1902.
Der Magistrat: .-Vermögen des Genannten eingeleitet worden ist.
Schneider. Huhn. Dr. Kraushaar. Keiling. I Gelnhausen. Eine Heilquelle erschlossen. In unserem Die Stadtverordnetenversammlung: -Nachbarorte Gelnhausen herrscht eitel Freude und
Wolf. Bauer. Stern jr. Bös. Antony. Lbsln. Wonne, Flaggenschmuck ziert die Häuser und frohe Rammrath. i Hoffnungen schwellen die. Brust der Einwohner der
------------ alten Babarossastadt. Wie ein Lauusfeuer verbreitete Es wird hierdurch bescheinigt, daß die vorstehenden W am Freitag Nachmittag die Nachricht, daß nach
Bedingungen vor dem endgültigen Beschlusse der Stadt- wochenlanger Bohrung der erhoffte Sprudel erschlossen
verordnetenversammlung nach vorheriger öffentlicher Be
kanntmachung während zweier Wochen vom 7. Februar 1902 bis einschließlich den 21. Februar 1902 zu Jedermanns Einsicht im Magistrats-Bureau öffentlich ausgelegen haben, und daß Einwendungen dagegen nicht erhoben sind.
Salmünster, den 22. Februar 1902.
Der Magistrat:
Schneider. Huhn. Dr. Kraushaar. Keiling.
Genehmigt.
Cassel, den 20. März 1902.
Der Regierungs-Präsident: I. V.: Mauve.
Deutsches Reich.
Berlin. Der Kaiser wird sich während der diesjährigen Kaisermanöver Ende August einige Tage in Posen aufhalten und in der Wohnung des komman- dierenden Generals Quartier nehmen. Wie der „Post" gemeldet wird, werden außer dem Kronprinzen Wilhelm auch die Thronfolger von Rußland, OesterreiS und Sachsen zu diesem Zeitpunkte anwesend sein.
Gumbinnen. Bei dem heutigen Schluß der Revisionsverhandlungen gegen die Unteroffiziere Marien und Hickel wegen Erschießens des Rittmeisters v. Krosigk trat der Vertheidiger Horn für die Freisprechung des Angeklagten Hickell ein. Nach dem um 6'/, Abends verkündeten Urtheil wurden beide.Angeklagte von der Anklage des Mordes und der Meuterei freigesprochen.
Lokales und Provinzielles.
* Schlüchtern, 2. Mai.
*— (Aus der Sitzung der Hanauer Strafkammer vom 30. April). In der Stacht auf den 14. Oktober v. Js. wurde eine eiserne Gartenthüre an dem Besitz- thum der Marmorschleiferei in Altengronau mit solcher Gewalt abgerissen, daß die Deckplatte, welche den Thürpfosten deckte, sich ablöste und der Pfosten selbst einen
Riß erhielt. Der That dringend verdächtig war der ihm gewählte Henkersmahlzeit verzehrte er mit größtem Steinbrecher Joh. L. aus Altengronau, welcher in bd Appetit und äußerte dabei: „Das ist aber besser als
Nacht von einer Kindtaufe kommend, den Weg passiren mußte. Derselbe wurde jedoch vom Schöffengericht in Schwarzenfels freigesprochen. Die Berufung des Staats- anwaltes hatte keinen Erfolg, da auch hier die Ver- urtheilung an der Gleichmäßigkeit der Bauernschuhe scheiterte und es blieb bei der Freisprechung.
Aus dem Vogelsberg, 22. April. Erst nach und nach werden die zahlreichen Fälle bekannt, in denen bei den heftigen Gewittern am Sonntag der Blitz eingeschlagen hat., So schlug der Blitz in der Nähe von Hökelsdorf in eine Eiche, die unweit der Straße steht. Nicht weit von Bobenhausen, dem Nachbarorte, hat man vier Blitzschläge feftgeftellt Sie trafen glücklicherweise auf die Bäume. Nur ein Strahl traf die Telephonleitung und zersplitterte hierbei zwei Leitungsstangen. Während die Gewitter den meisten Gegenden des Vogelsberges den lange erhofften Regen gebracht haben, sind andere benachbarte Gegenden ganz ohne Regen geblieben.
Birstein, 24. April. Am vergangenen Dienstag fand in Heidelberg die Trauung dos Prinzen Leopold von Jsenburg-Büdingen- Birstein mit der Prinzessin Olga von Sachsen-Weimar statt. Die Ziviltrauung wurde in dem Hause des Prinzen Wilhelm von Sachsen- Weimkr, dem Bruder der Prinzessin, in Anwesenheit des Württembergischen Königspaares durch den großherzoglichen Staatsminister Rothe vollzogen, die kirchliche Trauung in der Jesuitenkirche.
Wächtersbach, 28. April. Wie gemeldet, erschoß sich in Frankfurt a. M. ein hiesiger Einwohner Max Beyrich. Derselbe war nicht Brennereibesitzer, sondern Pächter des Fürstlich Jsenburgischen Gutes. Wenn man Anfangs mittheilen konnte, daß das Motiv der That unbekannt sei, so kommt jetzt insofern Klarheit als laut Bekanntmachung des Königlichen Amtsgerichts unter*- 20. d. Mts. das Konkursverfahren über das
worden sei. Derselbe springt bei 30 mm Rohrweite über 50 cm hoch und besitzt neben einer großen Menge Kohlensäure auch starken Salzgehalt, der angeblich noch größer sein soll als der der Heilquellen in Orb. Schon beim Bahnbau im Jahre 1»66 wurde eine Salzquelle gefunden. Eilig hatte der Bauunternehmer dieselbe vermauern lassen, um einer vielleicht dadurch bedingten Verlegung der Bahn vorzubeugen. Schon damals ver- anstaltete der kurhessische Staat Nachgrabungen und das derzeit noch bayerische Orb hatte einen Beamten nach Gelnhausen gesandt, um zu sehen, welcher Erfolg erzielt worden sei. Durch den ausbrechenden Krieg erlitten die damaligen Arbeiten jedoch Unterbrechung.
Hanau. Zur Hinrichtung Gläsers können wir noch einige Einzelheiten hinzufügen. Bei der kgl. Staatsanwaltschaft ging am Samstag den 26. April der telegraphische Bescheid ein, daß von einer Begnadigung des Johann Gläser an höchster Stelle abgesehen wird. Daraufhin wurden die zur Hinrichtung des Gläser nöthigen Vorkehrungen getroffen. Am Montag Morgen traf sodann das Schriftstück, welches den Gläser dem Tode überlieferte, hier ein. Sofort wurde der Hinrichtuugsakt auf Dienstag den 29. April, Morgens 6 Uhr, festgesetzt und alle weiteren Schritte, Beorderung der Polizei, Druck der Exekutions- Affichen, Mittheilung der Eltern des Delinquenten rc. unternommen. Am Montag gegen Abend begab sich der Kgl. Erste Staatsanwalt in die Zelle Gläsers, um diesem den Bescheid des Königs zu überbringen und das Todesurtheil zu verkündigen. Gläser nahm diese Eröffnungen sehr ruhig auf und bewahrte seine bei Gelegenheit der Schwurgerichtsverhandlung an den Tag gelegte Ruhe bis zum letzten Augenblick. Nachdem durften Vater Gläser nebst Sohn in die Zelle, in welcher von jetzt ab bereits Wache erschienen war, zum Abschiednehmen eintreten. Auch diesem gegenüber benahm sich Gläser ruhig und wiederholt trank er seinen Vater zu. Seineaus Kalbsbraten mit Kartoffelsalat bestehende, von