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Kreisklatt

für die Stadt und den Kreis Schlüchtern. jf 1. Samstag, den 3. Januar 1903

J.-Nr. 7522 Wie im Vorjahre wird auch im Jahre 1903 ein Kursus zur Unterweisung von Volksschul- lehrern im Obstbau in der Obstbauanstalt zu Ober­zwehren und in Gelnhausen abgehalten werden.

Wir ersuchen uns bis spätestens 14. Januar f. Js. diejenigen an den öffentlichen Volksschulen des Kreises angestellten Lehrer zu bezeichnen, die zur Teil­nahme an einem der Kurse geeignet und bereit sind, auch event, anzugeben, an welchem von beiden sie teilzunehmen wünschen. Bei Auswahl der Lehrer ist zu berücksichtigen, daß sie nicht allein Neigung und Verständnis für den Obstbau zeigen,: sondern auch Gelegenheit haben das Erlernte praktisch zu verwerten.

Ferner ist es erwünscht, daß die Gemeinden ihr Interesse an der Ausbildung des Lehrers dadurch bekunden, daß sie sich von vornherein zu einem dem­nächst an unsere Hauptkasse zu zahlenden Kostenbei­trag, dessen Höhe einzuberichten ist, verpflichten.

Einstweilig angestellte Lehrer werden zu den Kursen nicht zugelassen werden.

Die in Vorschlag kommenden Lehrer sind darauf aufmerksam zu machen, daß sie sich im Falle ihrer Einberufung mit einem Arbeitsanzuge zu versehen haben.

Auch auf jüdische Lehrer ist bei den Vorschlägen die erforderliche Rücksicht zu nehmen.

Cassel, den 23. Dezember 1902.

Königliche Regierung.

Abteilung für Kirchen- und Schulsachen.

F l i e d n e r.

Etwaige Meldungen sind mir bis zum 10. k. M. einzureichen.

Schlüchtern, 31. Dez. 1902.

________ Der Königliche Landrat: i. V. G o e r z.

J.-Nr. 2420. L. U. Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher werden ersucht, in die alljährlich einzu- reichenden Nachweisungen über die Löhne und sonstigen Bezüge der bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossen­schaft versicherten Betriebsbeamten auch die Hirten und Feldhüter (Flurschützen) aufzunehmen. Die erforder­lichen Formulare für 1902 werden mit den neuen Unter- nehmerverzeichnifsen übersandt.

Schlüchtern, den 22. Dezember 1902.

Der Königliche Landrat: Roth.

J'-Nr. 7210. Durch die Organe der Ortspolizei­verwaltung unter Zuziehung des Aichtechnikers Herrn Uhrmacher Orth hier, werden die technischen Maaß- und

Gewichts-Revisionen im Jahre 1903 in folgenden Städten zu den dort angegebenen Terminen ausgeführt werden:

1. In der Stadt Schlüchtern am 2., 3., 5v ist, 9., 10., 12., 13., 16., 17., 19. und 20. Februar.

2. In der Stadt Steinau am 23., 24., 26. und 27. Februar und am 2., 3., 5. und 6. März.

3. In der Stadt Salmünster am 9., 10., 12., 13. und 16. März.

4. In der Stadt Soden am 17., 20. und 23 März.

Die Termine beginnen Vormittags 9 Uhr.

Bei der technischen Revision erstreckt sich die Prüfung auf die Richtigkeit der Maaße innerhalb der für den Verkehr zugelassenen Grenzen, auf die vorschriftsmäßige Beschaffenheit der im Verkehr befindlichen Gewichte und Maaße u. s. w. und auf gehörige Stempelung. Nu- vorschriftsmäßige Maaße und Gewichte werden konfisziert, auch tritt auf Grund des § 369 Nr. 5 des Strafgesetz­buches Bestrafung der Besitzer von solchen Gewichten usw. ein. Es empfiehlt sich daher, daß Maaße, Gewichte und Waagen, deren Richtigkeit zweifelhaft erscheint, zuvor zur aichamtstchen Prüfung gebracht werden.

Die Herren Bürgermeister der oben genannten Städte wollen diese Bekanntmachung in ihren Gemeinden zur Kenntnis der Gewerbetreibenden bringen.

Schlüchtern, den 12. Dezember 1902.

Der Königliche Landrat: Roth.

J.-Nr. 7232. Zum Zwecke der Neubemessung der Portobauschsumme für die Postsendungen in Staats­dienstangelegenheiten, welche z. Z. von der Preußischen Staatskasse an die Reichskasse gezahlt wird, soll in der Zeit vom 1. Januar 1903 bis incl. 31. Dezember 1903 eine Portozählung in der Weise stattfinden, daß die unter dem Aversionierungsvermerk abgehenden Post­sendungen, welche zu dem Zwecke in bisheriger Weise mit dem Aversionierungsstempel und dem Dienstsiegel pp. zu versehen sind, noch mit Zählmarken beklebt und diese von den Postanstälten durch den Aufgabestempel entwertet werden. Die zur Ausgabe gelangenden Zählmarken, welche zu 2, 3, 5, 10, 20, 25, 40 und 50 Pfg. hergestellt sind, schließen sich in Form und Farbe den qewöhnlichenPostwertzeichen an und tragen eine die Aversionierung kennzeichnende Inschrift.

In dieses, die Feststellung des Umfanges von Post­sendungen in Staatsdienstangelegenheiten bezweckende Zählverfahren, sollen auch, wie die Herren Ressort­minister angeordnet haben, die dienstlichen Sendungen der Herren Ortsschulinspektoren, welche dieselben in