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Erscheint Mittwoch und Samstag. — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg.
^N 11 Samstag, den 7. Februar 1903. 54. Jahrgang.
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Amtliches.
Polizet'Verorvnung betreffend das Verabfolgen geistiger Getränke.
Auf Gruno der §§ 137 und 139 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 und geniäß der §§ 6, 12 und 13 der Verordnung über die Polizeiverwaltung. in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 wird unter Zustimmung des Provinzialrats für den Umfang der Provinz Hessen-Nassau Folgendes verordnet:
§ 1. Den Gast- und Schankwirten sowie den Branntweinkleinhändlern ist verboten, geistige Getränke zum sofortigen Genuß oder zuin Mitnehmen an Betrunkene und an solche Personen, die von der Polizeibehörde als Trunkenbold bezeichnet sind, zu verabfolgen.
Den von der Polizeibehörde als Trunkenbold bezeichneten Personen darf der Aufenthalt in den zum Ausschank von geistigen Getränken bestimmten Lokalen nicht gestattet werden.
§ 2. Das Verabfolgen von Branntwein und nicht denaturiertem Spiritus zuin sofortigen Genuß an Personen unter 16 Jahren ist den Gast- und Schankwirten und den Branntweinkleinhändlern verboten.
§ 3. Verantwortlich für die Befolgung der vorstehenden Vorschriften (§§ 1, 2) sind außer den Inhabern der Gast- und Schankwirtschaften und Branntweinkleiu- handlungen auch deren Stellvertreter, Beauftragte und Gewerbegehülfen.
§ 4. Die Gast- und Schankwirte und die Branntweinkleinhändler haben einen deutlich lesbaren Abdruck dieser Polizeiverordnung in ihren Schank- und Verkaufslokalen an a lgenfälliger Stelle auszuhängen.
Sie haben ferner die ihnen zugehenden Mitteilungen der Ortspolizeibehörden über die als Trunkenbold bezeichneten Personen, solange diese Bezeichnung in Kraft besteht, aufzubewahren und den Polizeibeamten (Gendarmen) auf Verlangen vorzuzeigen.
§ 5. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden mit Geldstrafe bis zu 60 M. bestraft.
§ 6. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1903 in Kraft.
Alle sonstigen polizeilichen Vorschriften über das Verabfolgen geistiger Getränke an Betrunkene und solche Personen, welche von der Polizeibehörde als Trunkenbold bezeichnet sind, treten außer Kraft. _
Polizeiliche Vorschriften, welche das Verabfolgen geistiger Getränke an jugendliche Personen weitergehenden Einschränkungen unterwerfen, und welche das Verabfolgen geistiger Getränke an andere, als die in den §§ 1 und 2 genannten Personen betreffen, bleiben unberührt
Cassel am 9. Dezember 1902.
Der Ober-Präsident.
Zedlitz.___
AM- Die öden abgedruckte Polhei-Perordnung ist in der Buchdruckern der Schlüchterner Zeitung in Plakatform erhältlich.__
Deutsches Reich
— Sr. Majestät der Kaiser empfing am 5. Februar den k. L ungarischen Hauptmann Klepsch-Kloth von Rohden behufs Ueberreichung des Militärschematismus und hörte darauf die Vorträge des Kriegsministers, des General-Inspekteurs der Festungen, des Chefs des Generalstabes der Armee und des Chefs des Militär- kabinets.
— Folgender Dankerlaß des Kaisers wird im Reichsanzeiger veröffentlicht:
„An Meinem Geburtstage sind Mir wiederum von nah und fern Glück- und Segenswünsche in einer Fülle zugegangen, daß Ich Mir die Beantwortung derselben im einzelnen versagen muß. Ich habe aus diesen Kundgebungen und chen Meldungen über die zur Feier Meines Geburtstages allerorten verau- stalteten Festlichkeiten mit Befriedigung ersehen, mit welcher freudigen Teilnahme Meiner von allen
patriotisch fühlenden Deutschen im In- und Auslande gedacht worden ist. Die Aeußerungen der Liebe und des Vertrauens, welchen Ich auch auf Meinen Reisen im vergangenen Jahre in allen von mir berührten Städten und Ortschaften des Reiches in so reichem Maße begegnet bin, und das Bewußtsein, daß neben der'lamen Festesfreude manch treue Fürbitte für Mich aus frommen Herzen in Palast und Hütte zu Gott dem Herrn emporgesandt worden ist, haben Mich an Meinem Geburtstage wahrhaft beglückt. / Es ist^mir daher ein Bedürfnis Mffnes Herzens, auf diesem Wege allen Beteiligten Meinen wärmsten Dank auszusprechen, und ersuche Ich Sie, diesen Erlaß zur öffentlichen Kenntnis zu bringen.
Berlin, den 2, Februar 1903.
Wilhelm I. R.
— Unser Kronprinz wird am 6. Mai 21 Jahre alt. Der Kronprinz wird in kürzerer Zeit nach Hannover übersiedeln; wie Kaiser Wilhelm seinerzeit bei den Leibgardehusaren Dienst getan und später auch dann Kommandeur des Regiments wurde, so dürfte der Kronprinz seine kavalleristische Ausbildung bei den 13. Ulanen empfangen, dem Regiment, dem der Kaiser das größte Interesse entgegenbringt. Das Avancement am Kaiser-Geburtstag hat bekanntlich die Befördernng des Kronprinzen zum Hauptmann bezw. Rittmeister nicht gebracht. Am 6. Mai dürfte es wohl geschehen.
— Die jetzt 10jährige Prinzessin Viktoria Luise wird im Sommer für einige Zeit auf dem Krongut Bornstedt, wo Kaiser Friedrich nebst Gemahlin in seiner Fronprinzenzeit gern geweilt hat, Wohnung aehmem. Die kleine Prinzessin soll dort eine Milchkur durchmachen.
— Reichstag vom 3. Februar. Erster Vizepräsident Graf zu Stolberg: Se. Majestät der Kaiser hat dem Reichstag eine Gegenüberstellung englischer und deutscher Linienschiffe, Panzerkreuzer und Deckkreuzer zu überweisen geruht. Ich werde dafür Sr. Majestät- dem Kaiser den Dank des Reichstages Kbstatten. — Am 1. d. Mts. ist im Alter von beinahe 86 Jahren der Staatsminister Dr. von Delbrück entschlafen. (Die Mitglieder haben sich von den Sitzen erhoben.) Er war einer der Mitbegründer des Deutschen Reiches und mit ihm ist der letzte der großen Männer aus jener großen Epoche von uns geschieden.
Das Haus tritt ein in die zweite Lesung des Reichshaushaltsetats für 1903. Abg. Paschnicke wünscht eine „Ausgabe der Geschäftsordnung" — Singer einfachere Formen, wenn Jemand ein Mitglied des Reichstages im Reichstag sprechen muß — Lebedour tadelt die Restauration im Reichstagsgebäude, — Beckh wünscht eine schönere Ausschmückung desselben, Oertel, daß wichtigere Drucksachen in größeren Mengen hergestellt werden.
Es folgt der Etat für den Reichskanzler und die Reichskanzlei. Dazu gehört der Antrag Barch: Die Verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage alsbald einen Geseyentwurf betreffend die Neuein- teilung der Reichstagswahlkreise unter Berücksichtigung der seit Gründung des deutschen Reichs erfolgten Verschiebung der Bevölkerung vorzulegen.
Abg. Spähn (Ctr.): Der Reichstag hat in dieser Legislaturperiode mehrereJnitiativanträge angenommen, so den bezüglich der Sicherung des Wahlgeheimnisses, der jetzt verwirklicht werden soll. Es ist zu erwünschen, daß auch bezüglich der Wahlzettel über Gewicht und Größe ganz präzise Vorschriften erlassen werden, damit nicht mehr der Verdacht Nahrung finde, daß aus dem Gewicht und der Größe auf die Stimmabgabe geschloffen werden kann. Es sind aus diesem Grunde zahlreiche Nngiltigkeitserkläruugeu von Wahlen erfolgt. Wir haben ferner beschlossen, der Reichstag soll Diäten erhalten. Die Zusammensetzung des Hauses zeigt Ihnen fast bei jeder Sitzung, wie gerechtfertigt dieser Beschluß ist. Redner fragt nach dem Schicksal der Anträge Lieber und Graf Limburg zum Jesuitengesetz. Kaiser Wilhelm I. hat die Verdienste der Jesuiten im deutsch-französischen Kriege dankbar anerkannt.
Es sprachen hierzu Reichskanzler Graf Bülow, Spähn, v. Bismark, Dr. Barth: Seit der ersten Wahlkreiseinteilung hat das Deutsche Reich um 18 Millionen Einwohner zugenommen, die sich keineswegs
gleichmäßig über das ganze Reich verteilen. Wie unhaltbar der jetzige Zustand ist, zeigt z. B. der Wahlkreis Deutsch-Krone, den der Abg. Gamp seit 18 Jahren vertritt. Dieser Wahlkreis hatte 1898 12,786 Stimmberechtigte, während im Wahlkreise Charlotten- burg-Teltow über 100,000 Stimmberechtigte waren. Sollen die einzelnen Kreise das Zehn- bis Zwölffache von dem bedeuten wie andere? Heute ist von einem gleichen Wahlrecht in Deutschland schon seit einer Reihe von Jahren tatsächlich keine Rede, und darum ist es auch die höchste Zeit, eine Reform einzuführen, die der jetzigen Bevölkerungsdichtigkeit gerecht wird. Bei der Zunahme der Bevölkerung könnte jedem Wahlkreise eine Zahl von 150,000 Seelen gelegt werden.
Abg. Richter: Der konstituierende Reichstag hat die Diäten in die Verfassung hineingebracht, aber Fürst Bismarck hat seinen Einfluß eingesetzt, um sie wieder herauszubringen. Und doch war das einer jener Punkte, von denen er einige Jahre später sagte, er hätte ja viel mehr Zugeständnisse in liberaler Richtung gemacht, wenn die Notwendigkeit dazu dagewesen wäre. Es heißt, wir dürfen doch nicht die Verfassung ändern. Die Verfassung ist nicht die von 1867. Sie ist schon z. B. durch die Verlängerung der Legislaturperiode geändert worden. Dadurch ist die Sache noch schlimmer geworden. Jetzt muß der Abgeordnete sich auf 5 Jahre verpflichten. Aus den Kreisen des Mittelstandes kann Niemand hier als Abgeordneter hineingeschickt werden. Nun heißt es, schickt den einfachen Mann aus der Werkstatt her, er wird im Reichstag willkommen sein. Nachdem man das gesagt und ge= schrieen, hat, muß man die Diäten einführen. Gerade am Ende der Wahlperiode ist der Moment da, für den kommenden Reichstag für Diäten einzutreten.
Abg. Dr. Hasse: Herr Spähn tat so, als ob er im Namen des ganzen Reichstages für die Aufhebung des § 2 des Jesuitengesetzes danken könne. Herr v. Vollmar hat bereits Widerspruch erhoben. Ich kann auch Namens meiner Freunde erklären, daß wir uns Herrn Spähn nicht anschließen, sondern es bedauern daß nach den bisherigen Konzessionen den ultramon- tanen Ansprüchen auch noch diese Konzession gemacht werden soll.
— Am 4. Februar hat der sozialdemokratische Abgeordnete Agster in einem Zimmer des Reichstages einen Selbstmordversuch gemacht. Er gab einen Schuß auf sich ab. Agster ist geistesgestört.
— Im Abgeordnetenhaus kam Dienstag der „Fall Löhnings" zur Aufklärung. Provinzialsteuerdirektor Löhning in Posen verlobte sich im Frühjahr 1902 mit der Tochter eines Feldtvebels und in. den Zeitungen erschien Die Nachricht, daß dem Herrn Löhning seitens seines Vorgesetzten nahe gelegt sei, um seine Pensionierung einzukommen, und nahm allgemein an, daß diese standesunterschiedliche Verlobung die Ursache fei; daß dies aber nicht der Fall war, sondern, daß rein politische Ursachen den Vorgesetzten des Provinzial- steuerdirektors Löhning zu seiner Handlung bewogen haben bezeugte in seiner Rede am Dienstag Finanzminister v. Rheinbaben und sagte unter anderen: Erregung hat die Behauptung hervorgerufen, daß die amtliche Entlassung nahegelegt worden sei, weil die Braut Provinzialsteuerdirektors die Tochter eines Feldwebels ist. Ich schließe mich Hn dieser Behauptung dem voll an, was der Kriegsminister im Reichstage gesagt hat und wiederhole, daß die Feldwebelstochter bei meiner Entschließung keinerlei Rolle gespielt hat. Ich habe selbst erst davon aus den Zeitungen Kenntnis bekommen, daß der Vater der Verlobten ein Feldwebel gewesen ist. Ich bin selber ein Soldaten- kind und weiß, daß der Feldwebel die Mutter der Kompagnie ist. Die Verhältnisse im Osten machen es besonders nötig, daß die Beamten ihre nationale Pflicht betätigen. Die Beamten in der Ostmark sollen nicht stumme Diener der Regierung und ein freies Wort ihnen nicht verwehrt sein. Wir verlangen aber, daß die Staatsregierung in der Gesamttendenz gegenüber den nationalen Interessen des Ostens bei ihren 'eigenen Beamten eine Stütze findet und nicht passiven oder direkt hindernden Widerstand findet. Herr Löhning hat in seiner gesamten Haltung bekundet, daß er die Politik der Staatsregierung zu fördern nicht gewillt ist und ihr in wesentlichen Punkten widerstrebt. An-