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Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg.

M 34. _____

Fortwährend

werden Bestellungen auf die Schlüchterner Rettung

mit amtlichem Kre 31att von allen Postanstalten, Landbrief 'ern sowie von der Expedition entgegengenommen.

fi^^^u in1 in schlüchteenee SlööE Zeitung den meisten Erfolg, da sie die größte Auflage der im Kreise Schlüch- tern erscheinenden Zeitungen besitzt. _______

Amtliches.

N.-Nr. 476 K.-A. Die Herren Landwirte des Kreises, welche Bullen züchten, ersuche ich, mir künftig 14 Tage vor jedem Körungstermin durch Karte mitzuteilen, ob und mit wieviel Tieren sie die Körung zu beschicken beabsichtigen. Dabei bitte ich die Ohrmarke des Bullen und der Mutter desselben anzugeben.

Schlüchtern, den 26. April 1909.

______Der Königliche Landrat: Valentiner. _

Invaliden- (Selbst-) Versicherung betreffend.

Trotzdem wiederholt öffentlich auf die durch das Jnvalidenversicherungsgesetz vom 13. Juli 1899 zuge- lassene Selbstversicherung hingewiesen wurde, ist von derselben seitens der in Betracht kommenden Personen bisher in nur sehr geringem Umfange Gebrauch ge­macht worden. Es muß deshalb angenommen werden, daß die Beteiligten von den durch das genannte Gesetz gewährten Vergünstigungen immer noch nicht hin« reichend unterrichtet sind, um die Vorteile, welche ihnen geboten werden, zu erkennen und auszunützen. Ich nehme daher nochmals Veranlassung, auf die gesetz­lichen Bestimmungen hinzuweisen.

Während zur Weiterversicherung alle diejenigen Personen befugt sind, welche aus einem die Versicher­ungspflicht begründenden Verhältnis ausscheiden, sind zur Selbstversicherung berechtigt, auch wenn sie noch niemals in einer Versicherungspflichtigen Beschäftigung gestanden haben, indes nur so lange sie das 40. Lebens­jahr nicht vollendet haben:

1. Betriebsbeamte, . Werkmeister, Techniker, Hand­lungsgehilfen und sonstige Angestellte, deren dienstliche Beschäftigung ihren Hauptberuf bildet, ferner Lehrer und Erzieher, sowie Schiffsführer, sämtlich, sofern ihr

Der Hotensee.

Roman von Martin Wehrau.

22

Während Faustmann den Wagenschlag öffnete, er­ging sich die Frau in den merkwürdigsten Bücklingen. Dabei rief sie ununterbrochen:Nein, diese Ehre, gnä­digster Herr Graf, nein, diese Ehre, die Sie uns erwei­sen . . ."

Dieser entstieg dem Gefährt, klopfte freundlich dem militärisch stramm stehenden Pächter, dieser war Unter­offizier der Reserve, die Schulter und küßte dann Frau Faustmann galant die Hand. Diese bekam beinahe einen Schlaganfall vor Aufregung über diese unerwartete Gunst­bezeigung.

Ein Graf Helmbach hatte ihr die Hand geküßt, das bildete noch nach Jahren einen Markstein in ihrer Le­bensgeschichte. Sie lief den beiden Herren voraus, öff­nete schleunigst die Tür ihres guten Zimmers und riß mit zitternden Händen dieSchondecken" von den rot­samtenen Prachtmöbeln. Dann stürzte sie wieder hinaus.

Wollen der Herr Graf nicht in der guten Stube Platz nehmen?"

Ich danke Ihnen sehr, gnädige Frau, ich mochte nicht allzu lange stören. Habe mit Ihrem Herrn Gemahl nur einige wichtige geschäftliche Angelegenheiten zu er­ledigen."

Frau Faustmanns Wangen färbten sich vielleicht noch bläulicher, als sie schon waren.Gnädige Frau!" hatte er gesagt. Welche unschätzbare Ehre, und dann der Handkuß! Sie erstickte fast vor Vergnügen.Darf ich dann den Herrn Grafen für nachher zu einem kleinen Frühstück einladen?" flötete sie.

Sie sind sehr liebenswürdig, gnädige Frau. Nehme mit bestem Dank an.

Jetzt eilte die Ueberglückliche in die Küche und rich­tete unter dem Personal einen heillosen Wirrwarr an. Als sie wieder hinausging und in den Keller stürzte,

Mittwoch, den 28. April 1909 WWWMMW^W^MWWSWVSMWWWMWMWW regelmäßiger Jahresarbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt mehr als 2000 Mark aber nicht über 3000 Mark beträgt. Ausgenommen von der Selbstversicher- ung sind jedoch Handlungslehrlinge.

2. Gewerbetreibende und sonstige Betriebsunter­nehmer, die nicht regelmäßig mehr als 2 versicherungs- pflichtige Lohnarbeiter beschäftigen, sowie Hausgewerbe­treibende, sämtlich soweit nicht durch Beschluß des Bundesrats die Versicherungspflicht auf sich ausgedehnt worden ist. Das letztere ist der Fall bei den Haus­gewerbetreibenden der Tabakfabrikation und verschiedenen Hausgewerbetreibenden der Textilindustrie. (Weber, Wirker," einschließlich Inhaber solcher Nebeubetriebe.) Abgesehen von den Hausgewerbetreibenden sind im allge­meinen hiernach zur Selbstversicherung befugt: Land­wirte, Pächter, Kaufleute, Krämer, Händler, Hausierer, Gast- und Schankwirte, nicht in fremden Dienst stehende Handwerker, nicht Versicherungspflichtige Schneiderinnen/ Näherinnen, Stickerinnen usw. Personen, die aus der Verrichtung von persönlichen Diensten bei wechselnden Auftragebern ein Gewerbe machen, z. B. selbständige Dienstmänner, Fremdenführer, Boten, Lohndiner, Hebammen, Krankenpflegerinnen re.

Diese Personen können also von der Selbstversicher­ung Gebrauch machen, wenn sie regelmäßig keinen oder einen höchstens zwei versicherungspflichtige Lohnarbeiter beschäftigen. Ihr Selbstversicherungsrecht wird sonach nicht ohne weiteres durch die Beschäftigung von mehr als 2 Lohnarbeitern ausgeschlossen. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Beschäftigung regelmäßig, also eine ständige ist und wenn die beschäftigten Lohnarbeiter versicherungspflichtig sind. Das Selbstversicherungsrecht wird durch eine vorübergehende ausnahmsweise Be­schäftigung von mehr als 2 Versicherungspflichtigen Lohnarbeitern nicht beeinträchtigt. Nichtversicherungs« Pflichtige Lohnarbeiter (z. B. gegen freien Unterhalt tätige Angehörige, Lehrlinge) berühren das Recht zur Selbst­versicherung nicht (also ist z. B. ein Handwerker, der zwei Gesellen und außerdem mehrere Lehrlinge, diese aber nur gegen freien Unterhalt beschäftigt, selbstver- sicherungsberechtigt)

3. Personen, die für ihre Arbeitsleistungen nur freien Unterhalt bekommen und die nur vorübergehend Dienstleistungen verrichten und deshalb der Versicher« ungspslicht nicht unterliegen. Wenn sich diese Personen selbst versichern, so können sie von ihren Arbeitgebern die Zahlung der Hälfte der geleisteten Versicherungs­beiträge verlangen.

wußte sie wohl selbst kaum, wieviel Hühner und En­ten die Köpfe abzusäbeln sie befohlen hatte. Nachdem sie eine Anzahl Flaschen des sauren Rotspons in einen Korb gepackt, den ein redegewandter Reisender vor kur­zem ihrem Ehegatten aufgeschwatzt hatte, begab sie sich ins Eßzimmer und begann mit dem besten Tuche aus Damast den Speisetisch zu decken, worauf sie eine Batterie Flaschen in der Mitte aufstapelte. Die Wein­gläser, die sie dem gewaltigen Eichenholzbüfett entnahm, waren zwar nicht besonders schön, wer trank Wein bei ihnen, aber der Graf sah doch wenigstens den guten Willen. Damit beruhigte sie sich. Nachdem sie die so arrangierte Tafel mit prüfenden Blicken überflogen hatte, begab sie sich zufrieden zurück in die Küche, aus der eben ein angstvolles Gackern und Schnattern Heraus­drang . . man traf die Vorbereitungen zum Frühstück!

In deni allgemeinen Wohnzimmer, das Herrn Faust­mann auch gelegentlich als Arbeitsraum diente, kam der Graf unterdessen nach einigen nebensächlichen Re­densarten auf den Grund seines Kommens zu spre­chen.

Mein lieber Herr Faustmann, ich komme hierher sozusagen als Bittender."

Das Gesicht des Angeredeten wurde bei dieser Er­öffnung zwar etwas lang, er antwortete jedoch nach einigem Zögern zuvorkommend:O, Herr Graf, selbst­verständlich habe ich alles für Sie, was nur möglich ist. Ich wäre kumpabel, für Sie von hier nach Königs- berg zu Fuß zu gehen."

Er ging nicht gern, der kleine, dicke Faustmann, und zog es vor, ein Pferd zwischen den Beinen zu haben, deshalb bedeutete sein allerdings auch wohl kaum ernst­gemeintes Anerbieten einen hervorragenden Opferbe­weis.

So schlimm wäre es nun gerade nicht," bemerkte daher Rolf, der von den Eigentümlichkeiten seines Päch­ters schon von Iahn aufgeklärt worden war,um was ich Sie bitten möchte, wenn es irgend in Ihrer Macht

60. Jahrgang.

Allen den vorstehend unter 1 bis 3 genannten Personen, von denen viele selten sich in besseren wirt­schaftlichen Verhältnissen befinden werden, als die der Versicherungspflicht unterworfenen Personen, kann die Selbstversicherung warm empfohlen werden, da sich diese Versicherung als die beste Verzinsung der durch die geringen Beiträge aufgewendeten Summe darstellt.

Die freiwillige Versicherung ist an die Entrichtung von Beiträgen einer bestimmten Lohnklasse nicht ge­bunden, die Wahl der Lohnklasse steht dem Selbstver­sicherer frei.

Reichsfinansreform und Erbschaftsbesteuerung.

VI. Politische Notwendigkeit der Erbanfallsteuer.

Es gibt nicht wenige, die sagen:Alle anderen Steuern will ich akzeptieren, nur die Erbschaftssteuer nicht. Es muß doch möglich sein, einen Ersatz für die 73 Millionen Mark zu finden". ' Das geht aber nicht, einmal aus sachlichen und sodann aus politischen Gründen.

Es ist eine alte Klage, daß die linksliberalen Parteien seit Jahrzehnten jeden Ausbau der Verbrauchs­steuer abgelehnt und damit dem Reich die notwendigen Mehreinnahmen abgeschnitten haben: sie haben das vom Fürsten Bismarck vorgeschriebene Tabak- und das Branntweinmonopol verhindert. Sie haben noch bei der letzten Finanzreform gegen jede Brau- und Tabak­steuer gestimmt. Nun ist ein Umschwung eingetreten. Seit 3 Jahren beteiligen sich die Linksliberalen mehr an positiver Politik und sind jetzt grundsätzlich bereit, beut Reiche die erforderlichen Mehreinnahmen aus den Verbrauchsabgaben, insbesondere aus Bier, Branntwein Wein und Tabak zu bewilligen, falls ihnen auf der andern Seite das Zugeständnis gemacht wird, daß auch die Leistungsfähigen und Wohlhabenden durch eine Besitzabgabe stärker herangezogen werden.

Objektiv ist ein solches Verlangen nach Besitzbe­lastung gerechtfertigt. Sie muß eintreten, auch schon um das Wasser nicht auf die Mühle der Sozialdemo- kraten zu treiben. Sie kann aber, das hat sich un- widerleglich herausgestellt, aus staatsrechtlichen und staatspolitischen Gründen nur mit Hilfe einer Erb- schaftsbesteuerung eingeführt werden.

Die Freisinnigen haben nunmehr seit 40 Jahren in ihrem Programm stehen, daß Verbrauchssteuern ungeeignet und zu bekämpfen wären. Gegenüber den Angriffen der Sozialdemokraten diese grundsätzlichen Bedenken fallen zu lassen, erfordert einen ernsten und

stunde, mir das nächstjährige Pachtgeld schon jetzt zu bewilligen. Ich habe demnächst eine größere Zahlung und würde dasselbe deshalb dringend benötigen."

Faustmann blieb eine Zeitlang still, von dem jun­gen Grafen mit Unruhe beobachtet, bedeutete doch die Gewährung seiner Bitte für ihn jetzt alles.

Der Pächter dagegen kämpfte sichtlich mit sich selber. Einerseits wollte er seinen Gast durch eine Absage nicht verletzen, andererseits aber hing er auch sehr am Gelde um so mehr, als er sich dasselbe in schwerster Arbeit, und Taler auf Taler legend, erworben hatte. Dann dachte er jedoch an seine Frau, die ihm die Hölle heiß gemacht haben würde, hätte sie jemals erfahren, daß er Herrn von Helmbach das Erbetene nicht sofort bewilligt. Das gab den Ausschlag.

,.Jch möchte ja sehr gern Ihren Wunsch erfüllen, gnädiger Herr, aber ich bin monumentan nicht in der Lage, das Geld flüssig zu machen. Ja, wenn Sie noch zwei oder drei Tage warten könnten!"

Vier, wenn es sein muß, verehrter Herr Faust­mann," erwiderte Rolf erfreut. Ihm war ein Stein vom Herzen gefallen, bei der unerwartet schnellen Nachgie­bigkeit des Pächters.

Na, dann also gut, gnädiger Herr. Ich werde heute sosort nach Burghof fahren. Ich habe mein Geld näm-- lich dort auf der Bauernkasse," sagte er erläuternd.

r "D i? selbstverständlich, mein lieber Herr Faustmann, daß Sre durch die vorherige Beschaffung des Geldes kei­nen Zinsenverlust erleiden dürfen," sagte Rolf jetzt.Ich will Ihnen also das Geld für die Zeit, für welche Sie es mir vorher geben, ebenso verzinsen, ich denke, es sind viereinhalb Prozent, wie die Kasse in Burghof."

Das Gesicht des Pächters heiterte sich bedeutend auf, als ihm Rolf den Vorschlag machte, an den er zwar so­fort gedacht, dem er aber in Anbetracht der hohen so­zialen Stellung Helmbachs keine Worte zu leihen ver­mochte. . 160,18