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Monatsbeilage:
mit amtlichem Rreisblatt. Monatsbeilage: Lan!
Vierteljährliche Beilage: „Unsere Heimat
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Ratgeber,
Erscheint Mittwoch und Samstag — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg.
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J.-Nr,2956K.A.DieHerrenBürgermeister der Landgemeinden werden hierdurch aufgesor- dert, bestimmt bis spätestens zum 25. Mai -s. Js die in denJahren 1907 —1908 in Verwaltung des Gemeindevermögens ausgenommenen Protokolle, Verträge Akkord-Verhandlungen aller Art, ohne Rücksicht auf den Gegenstand und die Höhe des Objekts über Verkäufe, Verpachtung von Grundstücken, Gebäuden, Jagd, Fische ./über Ausführung von Kirchen, Schul- oder Wegebauten, über Vergebung des Zuchtsviehs, über Anstellung von Beamten, über Averstonierung der Abgabe von Bier- oder Branntwein behufs Revision durch den Stempelfiskal hierher einzureichen.
Schlächtern, den 18. Mai 1909.
Der Borsitzende des Kreis-Ausschusses: J. V. Berta.
H. 2812 ^. A. Auf dem am 8. ds. Mts. stattgehabten Termin sind folgende Bullen, Simmen- thaler Reinzucht angekört worden:
1 Bulle des I. G. Kohlhepp in Schwarzenfels
1 Bulle des I. Elm in Schwarzenfels
1 Bulle des I. Gärtner in Elm
1 Bulle des M. Löffert in Breunings
1 Bulle des N. Staaf in Wallroth
1 Bulle des Hofguts in Ahlersbach
1 Bulle des J. Röder in Neuengronau
Abgekört wurden 5 Tiere.
Die Bullen des I. Gärtner in Elm und des N. Staaf in Wallroth dürfen in den ersten zwei Monaten zum Sprung nicht benutzt werden.
Schlüchtern, den 13. Mai 1909.
Der Köngliche Landrat: Valentiner.
Gewerblicher Rechtsschutz.
Vom Reichskanzler ist dem Reichsiag ein Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und den Vereinigten Staaten von Amerika über den gegenseitigen gewerblichen Rechtsschutz nebst erläuternder Denkschrift vorgelegt worden. Danach ist die Frage der Ausführungspflicht für Patente, Muster und Modelle im internationalen Verkehr für Deutschland folgendermaßen
Samstag, den 22. Mai 1909
geregelt. Im Artikel 5 der internationalen Ueberein- kunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums vom 20. März 1883 ist für den Verkehr mit patentierten Erfindungen unter den Unionsstaaten bestimmt, daß die durch den Patentinhaber bewirkte Einsuhr von Gegenständen, welche in einem oder dem anderen Ver- bandsstaate hergestellt sind, in das Land, , in welchem das Patent erteilt worden ist, den Verfall des letzteren nicht zur Folge haben soll, daß jedoch der Patentinhaber verpflichtet bleiben soll, sein Patent nach Maßgabe des Gesetzes des Landes, in welches er die patentierten Gegenstände einführt, auszuüben. Mit Bezug auf den letzteren Punkt ist sodann durch daß Schlußprotokoll zur Brüsseler Zusatzakte vom 14. Dezember 1900 festgesetzt worden, daß der Verfall eines Patents wegen Nichtausübung in jedem Lande nicht vor Ablauf von drei Jahren seit der Hinterlegung des Gesuches in dem Lande, um das es sich handelt, und nur dann ausgesprochen werden kann, wenn der Patentinhaber rechtfertigende Gründe für seine Untätigkeit nicht dartut.
Weiter gehen die Abkommen, welche Deutschland mit Italien und mit der Schweiz abgeschlossen hat. Nach diesen Abkommen sollen die Rechtsnachteile, die nach den Gesetzen der vertragschließenden Teile eintreten, wenn eine Erfindung, ein Muster oder ein Modell nicht innerhalb einer bestimmten Frist ausgeführt wird, auch dadurch ausgeschlossen werde, daß die Ausführung in dem Gebiete des anderen Teils erfolgt; auch soll die Einfuhr einer in den Gebieten des einen Teils hergestellten Ware in die Gebiete des anderen Teils den Verlust oder sonstige nachteilige Folgen für das auf Grund der Erfindung eines Musters oder eines Modells für die Ware gewährte Schutzrecht nicht nach sich ziehen. Schließlich ist in den Abkommen mit Oesterreich und mit Ungarn vereinbart, daß die Einfuhr einer in den Gebieten eines der vertragschließenden Teile hergestellten Ware in die Gebiete des anderen Teiles in den letzteren den Verlust des für diese Ware erworbenen Schutzrechts, auch sowe^ es ein Muster oder Modell betrifft, nicht zur Folge V^ben soll.
Der weitere Ausbau des internationalen Rechtes in der Richtung einer Beseitigung oder Erleichterung der Aussührungspflicht für Patente, Muster und Modelle entspricht den Wünschen der am gewerblichen Rechtsschutze beteiligten Kreise. Eine solche Regelung liegt namentlich im Interesse derjenigen Industriezweige, welche auf die Ausfuhr patentierter Erzeugnisse angewiesen sind. Die aus solchen Rücksichten mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika angeknüpften
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60. Jahrgang.
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Verhandlungen haben zu dem vorliegenden Abkommen über den Ausführungszwang geführt. Im Artikel I ist zunächst der Grundsatz ausgesprochen, daß die Angehörigen des einen Vertragsstaats in dem anderen Vertragsteile keinem weitergehenden Ausführungszwang ausgesetzt sein sollen als in dem Heimatstaate. Aus dieser Bestimmung folgt, daß die amerikanischen Staatsbürger, da es in den Vereinigten Staaten zurzeit einen Ausführungszwang nicht gibt, auch von den in dieser Beziehung bestehenden Vorschriften des deutschen Rechtes befreit sind. Sie werden hierdurch den deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt, für welche in Ansehung ihrer in den Ve. inigten Staaten erteilten Schutzrechte bisher eine Aussührungspflicht nicht besteht. Für den Fall, daß auch die Gesetzgebung der Vereinigten Staaten dazu übergehen sollte, die Ausführung der gewerblichen Schutzrechte im Inlands vorzuschreiben, wird für beide Teile die wichtige Bestimmung in Satz 2 des Artikels I zur Geltung kommen, wonach die Ausführung des Schutzrechts in dem Gebiete des einen Teiles der Ausführung in dem Gebiete des anderen Teiles gleichgestellt ist. Die Bestimmung entspricht der in unseren Verträgen mit Italien und mit der Schweiz getroffenen Vereinbarung.
Das Abkommen bezieht sich auf Patente, Muster und Modelle; es findet in Deutschland auch auf die Gebrauchsmuster, in den Vereinigten Staaten auch auf die patent for desings Anwendung. Die Rechtswohltat des Abkommens soll nur den Angehörigen der vertragschließenden Teile zugute kommen.
Deutsches Reich.
— Der Reichstag konnte am Sonnabend die Beratung des . Viehseuchengesetzes noch nicht beenden. Paragraph auf Paragraph wurde durchgesprochen und zu fast jedem lagen Anträge vor, die aber sämtlich abgelehnt wurden. Schließlich niußte die Sitzung wegen Beschlußunfähigkeit des Hauses veriagt werden. — Am Montag wurde das Viehseuchengesetz in zweiter Lesung unverändert angenommen. Das Schutzgebiets-Etats- gesetz wurde nach kurzer Debatte an die Budgetkommission verwiesen. Dies Vorlage betr. die vereinfachte Verwaltung des Reichsinvalidenfonds wurde ebenfalls ziemlich rasch in erster und zweiter Lesung erledigt, nachdem Staatssekretär Dr. Sydow eine Aufstellung über das Vermögen des Fonds am 1. Oktober d. I. in Aussicht gestellt hatte. Beim Gesetzentwurf über den unlauteren Wettbewerb riefen eine längere Debatte nur der sogenannte Reklame- und der Schmiergelderparagraph
Der Totensee.
Roman von Martin Wehrau. 29
„Heiliger Ppukratius! Einen Prolog, und als Ger- manta ? Ich habe doch dunkles Haar!"
„Das kommt hier nicht so genau drauf an. Im Gegenteil finde ich die Idee einer schwarzen Sermania ganz originell. Eine Zugkraft mehr. Sie könnte sich ja schließlich auch im Dienste der Wohltätigkeit das Haar blond färben."
„Sie sind gräßlich und ein unverbesserlicher Spötter, Major! Was soll ich denn noch weiter tun?"
„Weiß nicht genau. Glaube Zigeunermädchen in einem Theaterstück; doch das beste kommt noch. In die Bude für echtes Bier sollen Sie neben zwei anderen jungen Damen gesteckt werden. Ich fürchte, für mich werden Sie ein Achtelchen allein reservieren müssen."
„Das ist ja eine ganz famose Idee, die mit dem Ba'ar," warf jetzt Willi ein, womöglich rechnet man auch auf meine Mitwirkung."
„Sicher, wenn man etwas von Ihrem Urlaub erfährt." Plötzlich brach der alte Herr in ein herzhaftes Gelächter aus. „Aber natürlich, Sie müssen den Mummelgreis spielen. Ich werde Ihnen schon die Thebesius auf den Hals hetzen."
„Herr Major werden doch nicht!" stieß Willi entsetzt hervor.
„Ganz bestimmt, Verehrtester. Sie müssen schon diesmal daran glauben. Bedenken Sie, wenn sie schon auf mict) gekommen sind ..."
Unter lebhaften Gesprächen, die sich hauptsächlich um Basarangelegenheiten drehten, verging die Zeit.
Einmal fragte der Major: „Haben Sie schon gehört, Ihr Nachbar, Graf Helmbach, soll ans der Fremde zurückgekehrt sein und endgültig seine Klitsche übernommen haben."
„Ich befinde mich erst seit gestern hier," versetzte Eistedt, „und ich bin über die nächsten Angelegenheiten noch nicht ganz unterrichtet. Aber Charlotte wird das wissen."
Bei der Nennung des Namens Helmbach war der jungen Dame eine dunkle Blutwelle nach den Wangen gestiegen. Sie vermochte im ersten Augenblick nicht zu antworten, denn die Kehle schien ihr wie zugeschnürt. Dann aber sagte sie möglichst gleichgültig: „Ja, er hat seine Wanderungen aufgegeben und ist seit einiger Zeit für immer nach Hause zurückgekehrt."
„Für immer?" fragte der Major zweifelnd, „dahinter möchte ich beinahe ein Fragezeichen setzen; er soll ja ein wahres Reisefieber haben, der Helmbach. Aber gut wäre es. Wie ich hörte, halten ihn die Manichäer schon fest genug in den Klauen, um ihm zur Genüge das Dasein zu verleiden."
„So schlimm wird es nicht sein," behauptete Charlotte, „Iahn, das ist nämlich der Verwalter von Jl- menau, war in der allerbesten Laune, als ich ihn neulich auf einem Spaziergange traf. Der alte Herr pflegt sich nicht derart zu geben, wenn etwas schief geht."
„Das freut mich zu hören. Ich kenne Helmbach ziemlich genau. Er war 'mal nach meinem Regiment abkommandiert und da hatten wir ihn alle sehr liebgewonnen. Unsere Herzen, selbst das des Obersten, der sonst für junge Offiziere auf unerreichbarem Piedestal stand, flogen ihm förmlich zu, er zeigte sich auch allen gegenüber von einer Liebenswürdigkeit und Zuvorkommenheit, wie man sie nur selten bei einem Menschen trifft. Jedenfalls habe ich ihn auch heute noch in der Erinnerung als einen wahren Kavalier ohne Furcht und ohne Tadel."
Donners Augen leuchteten bei diesen Worten und ein Abglanz aus ihnen schien sich auch Charlotte mitgeteilt zu haben. Ihre Wangen glühten und sie lauschre
atemlos, während sie ein unsagbares Entzücken erfüllte, Sie hätte den grauen Kriegsmann umarmen mögen.
Dieser fuhr fort: „Ja, es war ein Prachtmensch und es hätte gewiß uns allen, die ihn kannten, leid getan, wäre er über Bord gegangen. So ist'.s besser." Er erhob sich. „Sie entschuldigen mich jetzt wohl, meine Herrschaften, der Dienst ruft. Ich habe auf dem Bureau noch einige Schriftstücke zu erledigen."
Nach herzlicher Verabschiedung ging er breitbeinig zur Tür hinaus.
Plötzlich sprang auch Willi auf. Er hatte den Lobeshymnen des Majors über Helmbach nur mit mäßigem Interesse gelauscht. Was tat er mit dem Grafen, er hatte ihn kaum flüchtig gesehen. Was ihm fortwährend im Kopfe herumging, war die Frage, wann wohl die nächste Zusammenkunft im Tannapfelschen Hotel stattfinden sollte. In seiner Schwester Gegenwart konnte er die Frage naturgemäß nicht stellen. So wartete er denn auf den Abgang Donners. Wie dieser die Tür hinter sich schloß, sagte er eilfertig zu Charlotte: „Entschuldige einen Augenblick, ich habe den Major noch etwas Dienstliches zu fragen." Er ergriff die Mütze und war wie ein Pfeil zur Tür hinaus.
Schon wollte sich Charlotte wieder ihren wohligen Gedanken überlassen, da bemerkte sie am Fenster in ihrem alten, abgetragenen Umhang die verwitwete Frau Ge- richtsrätin Thebesius. Geknickt fuhr sie zusammen, sie wußte, der war sie verfallen bis zur Abfahrt.
So kam es auch. Die Dame verpflichtete sowohl Charlotte wie auch später Willi, der ahnungslos mit zufriedenem Gesicht hereinschritt, zur Teilnahme an der Wohltätigkeitsveranstaltung und entwickelte eine derartige Zungenfertigkeit, daß der junge Offizier aus dem Staunen gar nicht herauskam. 160,18
Erleichtert atmeten die Geschwister auf, als der Wagen vorfuhr und man sich infolgedessen mit Anstand vorder Wortflut retten konnte.