SchlüchternerMimg
mit amtlichem Kreisblatt. Monatsbeilage: Landwirtschaftlicher Ratgeber,
__Vierteljährliche Beilage: „Unsere Heimat".________________________
Erscheint Mittwoch und Samstag. — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg.
M 73.
Samstag, den 11. September 1909
60. Jahrgang.
Amtliches.
J.-Rr. 5045 K.-A. Da noch immer gegen die Bestimmungen der seit niehreren Jahren eingeführten Ordnung über die Erhebung einer Kreis-Umsatz- und Wertzuwachssteuer verstoßen wird, sehe ich mich veranlaßt, wiederholt darauf aufmerksam zu machen, daß die Anzeigen über Eigentumsveränderungen innerhalb 2 Wochen nach dem Erwerbe bei dem zuständigen Gemeindevorstand oder beim Kreisausschuß eingehen müssen. Zuwiederhandlungen werden mit 1—30 Mk. Geldstrafe bestraft.
Schlüchtern, den 3. September 1909.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses: Valentiner.
Amtliche Bekanntmachungen der Landwirt- schastskammer.
J.-Nr. 3961/09. I.
Prämiierung ganzer Rindviehbestände
Die im § 8 des Planes für die Verwendung der staatlichen Unterstützungsgelder zur Hebung der Rindviehzucht vorgesehene Prämiierung ganzer Rindviehbestände soll in diesem Jahre wieder zur Ausführung kommen und zwar nach § 9 Absatz I in den Kreisen:
1. Witzenhausen, 7. Gersfeld,
2. Eschwege, 8. Schmalkalden,
3. Rotenburg, 9. Schlüchtern,
4. Hersfeld, 10. Gelnhaüsen,
5. Hünseld, 11. Hanau.
6. Fulda,
Zu dieser Prämiirung werden zugelassen: Bestände von mindestens drei Köpfen in drei Generationen im Besitze bäuerlicher Landwirte. An der Bewerbung können sich nur Mitglieder von Zuchtgenossenschaften und Einzelzüchter beteiligen, soweit sie nach den Be- stimmungen über die Zuwendung aus Staatsmitteln die für sie als zulässig benannten Schläge züchten.
Für die Prämiierung stehen folgende Preise zur
Verfügung:
ein
1.
Preis 200
Mk.,
2.
„ 175
W
3.
„ 150
#/
4.
„ 125
n
5.
„ 100
zwei
6.
Preise je 75
• Mk. = 150 Mk,
„ 7. „ „ 50 „ = 100 „
Die Prämiierung erfolgt durch Preisrichter, welche
§ 5.
In der Regel soll der erste Preis nur auf eine Wirtschaft vergeben werden, welche mindestens 100Punkte erhalten hat.
Entfallen auf den Viehbestand weniger als 50 Punkte, so ist der Stamm von der Konkurrenz ausgeschlossen.
Bei gleicher Punktzahl soll dem der Vorzug gehören, bei dem die meisten Punkte auf den Viehstand fallen.
Cassel, den 10. August 1909.
J-Nr 4128/09. III.
Staatsprämien für Pferde und Rindvieh.
Im Anschluß an die Bekanntmachung in Nr. 32 des Amtsblattes fordere ich die Viehbesitzer, welchen gelegentlich der Bezirksausstellung in Melsungen am 13. Juli 1907 Staatsprämien für Pferde und Rindvieh zuerkannt sind, wiederholt auf ihren Anspruch auf Auszahlung der zwei Prämienhälfte ungefähr bei der Landwirtschaftskammer in Cassel, Weisenburgstraße 12, geltend zu machen.
Hierzu ist nach § 6 des Planes für die Verwendung der staatlichen Unterstützungsgelder zur Hebung der Viehzucht, sowie nach § 9 der Prämiierungsord- nung für Pferdeschauen die Beibringung einer Bescheinigung erforderlich, daß das betreffende prämiierte Tier mindestens zwei Jahre innerhalb deö Kammer« bezirks zur Zucht verwendet ist.
Ferner sind noch sämtliche Ansprüche von der im Jahre 1906 in Schlüchtern abgehaltenen Bezirkstierschau geltend zu machen.
Ich ersuche daher die betreffenden Viehbesitzer, bis spätestens den 1 Oktober d I. ihre Ansprüche geltend machen zu wollen, widrigenfalls angenommen werden wird, daß sie auf die Ansprüche verzichten.
Cassel, den 21. August 1909._____
Das Proviantamt kauft Roggen, Hafer, Wiesenheu und Roggenstroh (Flegeldrusch, gepreßtes und unge- preßtes Maschinenstroh) diesjähriger Ernte zu den gangbaren Tagespreisen fort. Neben Heu vom ersten Schnitt wird auch Grummet gekauft, falls es kräftig und tadellos ist.
Die Einlieferung der Naturalien kann ohne vorherige Anfrage und, mit Ausnahme der Sonnabend- nachmittage, an jedem Wochentage von 8 bis 12 Uhr vormittags sowie von 2—4 Uhr nachmittags erfolgen.
Hanau, den 1. September 1909.
Königliches Proviantamt.
die Landwlrtschaftskammer ernennt. Die Besichtigung der Ställe wird im Oktober oder November stattfinden.
Ich ersuche diejenigen Viehzüchter aus den genannten Kreisen, welche sich an der Konkurrenz beteiligen wollen, sich unter der Angabe der Rasse und Stückzahl ihres Rindviehbestandes bis spätestens den 15. September d. J. bei der Landwirtschaftskammer zu melden.
Die vor zwei Jahren prämiierten Besitzer können an der Konkurrenz wieder teilnehmen. Ihre Wieder- prämiierung kann jedoch nur erfolgen, wenn ein erheblicher Fortschritt gegen den früheren Stand zu verzeichnen ist. Unter Umständen wird statt des Geldpreises an derartige Wirtschaften ein Diplom verliehen.
Nach Maßgabe der eingelaufenen Meldungen wird der Reiseplan der Prämiierungskommission festgesetzt und jedem Beteiligten bekannt gegeben werden, wann dieselbe bei ihm eintrisft.
Die Prämiierung wird nach der hierunter stehenden Instruktion ausgeführt.
Instruktion für die Preisrichter bei der Prämiierung ganzer Rindviehstämme.
§ 1.
Prämiiert können nur bäuerliche Wirtschaften werden.
§ 2.
Als Viehstamm gelten mindestens drei Köpfe in drei Generationen im Besitz eines bäuerlichen Wirtes. Die Tiere müssen der von der Kommission für die betreffende Gemeinde festgesetzten Rasse angehören.
§ 3.
Die Prämiierung geschieht nach dem Punktiersystem. Im einzelnen findet folgende Bewertung statt:
1. der gesamte Viehstand .... 100 Punkte,
2. der ganze Viehstand gut gehalten, gefüttert und geputzt .... 30 „
3. der Stall, hell, luftig und reinlich 15 „
4. das Zucht- und Jungvieh genügende
Bewegung im Freien .... 15 „
5. die Miststätte gut angelegt und gehalten.........25 „
6. keine Jauche abfließt .... 15 „
zusammen 200 Punkte.
§ 4.
Die Preisrichter tragen jeder für sich ihre Ansicht ein und am Schluß der Besichtigung wird aus den drei Beurteilungen die endgültige festgesetzt.
; Koldfieöer.
Roman von Lothar Mehnert. 11
Dem lebensmutigen jungen Manne war das Nichtstun, das Warten auf besondere Glückszufälle unerträglich geworden. Ein paarmal hatte er versucht, eine Stelle als Schreiber zu erhalten, vergebens. Auch aus seiner kleinen Farm war nichts herauszuziehen. Der geschäftliche Niedergang in Kapstadt nahm immer mehr zu. Der unglückselige Krieg zwischen den Buren und Engländern tat noch ein übriges, und da Romano, zwar ohne sich am Kampfe zu beteiligen, offen auf Seiten der Buren stand, so wurde es für ihnfast zu einer Unmöglichkeit, in Kapstadt eine Anstellung zu finden. Was wurde dann aus seiner Verbindung mit der armen Gerda?
In dieser verzweifelten Lage faßte Romano den Entschluß, seinen früheren Freund William Helborne in Rom aufzusuchen, ein Entschluß, den der lange gehegte Wunsch des jungen Mannes, die Heimat, worin er geboren war, wiederzusehen, noch befestigte. Seine sanguinische Natur versprach sich von dieser Reise das Beste. Der einflußreiche Freund mußte ja eine Stelle für ihn finden.
Gerda wagte nicht, ihn zurückzuhalten. Zwar blutete ihr Herz bei dem Gedanken, den Geliebten nun für lange Zeit ganz zu verlieren. Aber sie sah selbst ein, daß es das einzige Mittel war, um eine spätere Vereinigung herbeizuführen.
Also tapfer, kleines Herz! Nichtso wildstürmisch pochen! Es gilt ja nur ein Jahr der Trennung!
Mit diesem Trost sucht Gerda auch jetzt wieder die aufsteigenden traurigen Gedanken einzulullen, da sie, den blonden Krauskopf in die Hand gestützt, am offenen Fenster sitzt und wehmutsvoll hinausblickt in der Richtung, wo sie vor wenig Stunden den Schiffskoloß mit ihrem Geliebten am fernen Gesichtskreise hatte verschwinden se- ben.
Auch Charles van Niessens Gedanken sind nicht die freundlichsten.
In seinem Zimmer angekommen, zieht er Rock und Weste aus, wie er stets zu tun pflegt, wenn ihm nicht recht behaglich zu Mute ist. So, in Hemdärmeln, befreit von jedem körperlichen Zwang, geht er erregt im Zimmer auf und ab und grübelt über etwas nach.
Charles van Messen gilt in seinen Kreisen als etwas beschränkt, aber als eine ehrliche, brave Haut. Man nennt ihn gewöhnlich nur den „ehrlichen Charles". Mit der Ehrlichkeit hat es auch seine Richtigkeit; er ist sogar peinlich ehrlich, der brave Alte. Aber beschränkt? O nein .. man müßte denn diese seltene Ehrlichkeit für Beschränktheit halten.
Der „ehrliche Charles" hat nun vor längerer Zeit eine Entdeckung gemacht, die sein ganzes, sonst gleichmäßig ruhiges Innenleben in Aufruhr brächte. Er weiß, daß William Helborne ein Scheckfälscher ist!
Niemand in der raschlebigen Kapstadt, wo jeder nur auf seinen eigenen Gewinn bedacht ist und sich um keinen andern kümmert, wo einer oft heute noch ein armer Schlucker und übermorgen schon ein reicher Mann ist.. niemand war in der Tatsache etwas Verwunderliches vorgekommen, daß William Helborne plötzlich Millionär geworden war, besondersdaerdieGoldminenaktien durch seinen Freund hatte kaufen lassen und somit als Spekulant gar nicht auf der Bildfläche erschien. Nur Charles van Niesten, der in derselben Bank mit ihm angestellt war und seine Verhältnisse genau kannte .. nur diesem als beschränkt geltenden Manne kam die Sache bedenklich vor.
Als dann Romano Perasini, der Bräutigam seiner Tochter, einmal ein Wort davon fallen ließ, daß er für den Freund Goldminen-Aktien gekauft habe, als dieser brave junge Mann in denselben Aktien bald darauf sein Bs Vermögen verlor, während William Helborne als onär Kapstadt verließ, da verstärkte sich dieses Mißtrauen noch.
Charles van Messen revidierte eines Tages die Bücher der Nationalbank und Romanos Scheckbuch und fand bald durch sorgfältige Prüfung und genaues Vergleichen heraus, wie der Zahl 100 von anderer Hand zwei Nullen angefügt worden waren. Zwar hatte der Fälscher die veruntreute Summe zurückgezahlt, aber in den Augen des „ehrlichen Charles" blieb jede Fälschung ein Verbrechen.
Zuerst drückte ihn sein trübes Geheimnis mächtig. Er glaubte jeden Augenblick Romano Perasini die schmählichen Machenschaften seines sogenannten Freundes mitteilen zu müssen, ja, er hielt es für seine Pflicht. Dann jedoch gewann ruhigeres Erwägender Sachlage die Ober- Hand.
Was nützte es, wenn er redete? Würde man seinen Anschuldigungen überhaupt Glauben schenken? Würde man sie nicht vielmehr als Neid und Mißgunst des armen Schluckers gegenüber dem vom Glücke Begünstigten auffassen? Und wenn er öffentlich Anklage gegen Helborne erhob, wenn die Bücher revidiert wurden. .war die veruntreute Summe nicht wieder eingezahlt worden? Wer würde also gegen den Fälscher jetzt nachträglich noch Anklage erheben? Und selbst wenn sich jemand fände: William Helborne ist weit, weit aus der Schußlinie, in einem andern Land, in einem andern Erdteil. 161,18
So beschloß der alte Niesten, sein Geheimnis für sich zu behalten und zu schweigen. Aber oft noch ballten sich seine Fäuste in ohnmächtigemZorn,wenn erRomano voll wärmsterFreundschaftvonWilliam Helbornereden hörte.
Auch heute, als er grübelnd in seinem Zimmer auf und ab ging, die Hände in den Hosentaschen, eine tiefe Furche zwischen den buschigen grauen Augenbrauen, stieg ihm die Röte der Entrüstung in die Stirne, wie er an jene ehrlose Handlung des jetzt so hochgeachleten William Helborne dachte. Bittere Zweifel stiegen in ihm auf, ob er Recht daran getan, Romano im unklaren über den wahren Charakter seines Freundes gelassen zu haben.