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SchlüchtemerMmg

mit amtlichem Kreisblatt. Monatsbeilage: Landwirtschaftlicher Ratgeber,

________________________vierteljährliche Beilage:Unsere Heimat".

Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg.

JE 7.

Samstag, den 22. Januar 1910

61. Jahrgang.

Fortwährend

werden Bestellungen auf die

Schlüchterner Zeitung

mit amtlichem Kreisblatt

von allen Postanstalten, Landbriefträgern sowie von der Expedition entgegengenommen.

Inecinsa'l'e finden in der Schlüchterner Zeitung den meisten Erfolg, da sie die grösste Auflage der im Kreise Schlüch- tein erscheinenden Zeitungen besitzt._____________________

Bekanntmachung

J.-Nr. 330 K.-A. Der Gastwirt Wilhelm Schlott in Weichersbach beabsichtigt auf seinem in der Ge­markung Weichersbach gelegenen Grundstück Kartenblatt D. II. Parzelle Nr. ^ ein Schlachthaus zu errichten.

Ich bringe dieses Vorhaben zur öffentlichen Kennt­nis mit der Aufforderung, etwaige Einwendungen gegen dasselbe binnen 14 Tagen nach Ausgabe dieses Blattes -bei mir schriftlich in zwei Exemplaren anzubringen. Nach Ablauf dieser Frist können Einwendungen in diesem Verfahren nicht mehr angebracht werden.

Termin zur Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen steht

Dienstag, den 8. Februar d. Js.

Vormittags 11 Uhr

vor dem Unterzeichneten an. Im Falle des Ausbleibens des Unternehmers oder der Widersprechenden wird gleichwohl mit Erörterung des Unternehmens bezw. der Einwendungen vorgegangen werden.

Zeichnungen und Beschreibungen der Anlage können während der Dienststunden im Bureau des Kreisaus- schusses eingesehen werden.

Schlüchtern, den 17. Januar 1910.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses: ____Valentiner.____________

J.-Nr. 391 K. A. Die Bullenkörungstermine für 1910 werden wie folgt festgesetzt:

am 12. März in Schlüchtern

7. Mai in Sterbfritz

9. Juli in Sterbfritz

10. September in Steinau

12. November in Schlüchtern

Schlüchtern, den 20. Januar 1910.

Der Landrat: Valentiner.

^erkannt.

Roman von Lothar Palmer. 6

Na, na, nur kein Vorurteil, liebe Trude, ihm war halt die Abweisung nicht recht, übermorgen besänftigen wir ihn schon, den hartnäckigen Herrn Buchhalter Franz Gottschall. Das sind eben die Schattenseiten unseres Be­rufes, die muß man auch mit in Kauf nehmen."

Und dann vertiefte sie sich in die verschiedenen Zei­tungsblätter der Stadt, die alle lobende, begeisterte oder doch zum mindesten anerkennende Worte über ihr Spiel brachten. Sie wußte ja nur zu wohl, wie wichtig für rhre Laufbahn die Kritik war, die offene, ehrliche Kritik, die sie sich vorgenommen hatte, niemals durch irgend etwas zu beeinflussen; aber dennoch standen für sie die schlichten, lobenden Worte des Jugendfreundes viel hö­her als all der Wortschwall, womit man ihr Spiel zer­pflückte, als ob auch nur einer ahnen könnte, wie sie mit ganzer Seele die Rolle studiert und in sich ausgenommen hatte, und als ob sie nicht ganz genau wüßte, daß ein großer Teil jener, die ihr so laut Beifall zugejubelt, die ihr Blumen gestreut und sie mit den Augen fast verschlun­gen hatten, zu den Zischern desertieren würden, sobald sie bei ihr nicht fanden, was sie mit ihren tierischen In­stinkten suchten.

Bei Oberst Stupka war Souper. Man hatte alles auf- oeboten, etwas Exquisites zu leisten. Der Diener hatte neue Silbertreffen an die grüne Livree bekommen, und Fräulein Marianne hatte höchsteigenhändig ein Paar ausrangierte Glacees ihres Vaters für ihn mrt Benzm gereinigt. Alle Lampen und Lüsters bräunten, in den Girand olenwaren gewundene Wachskerzen,und derKunft- gartner hatte prächtige Blumen- und Blattpflanzenar- rangements geschmackvoll in den Räumen verteilt. Die Tafel war in Hufeisenfonn gedeckt, das alte Famuien- jsilber glänzte matt neben den leuchtenden Christofle-Be-

Die Aenderung des Strafgesetzbuches.

Zu den Gesetzen, welche bereits in der vergangenen Session dem Reichstage vorgelegen haben, aber nicht zur Verabschiedung gekommen sind, gehört der vom Reichstag jetzt in erster Lesung beratene und einer Kommission überwiesene Gesetzentwurf betreffend Aen­derung des Strafgesetzbuches. Es handelt sich hier um eine Aenderung insbesondere der Paragraphen über den Hausfriedensbruch, Tierquälereien, Kindermißhandlungen, Beleidigungen, Unterschlagungen und Diebstahl.

Die vorgesehenen Aenderungen sind kurz folgende. Nach dem neuen Gesetzentwurf soll bei qualifiziertem Hausfriedensbruch die Verfolgung nur auf Antrag eintreten. Ferner soll auch die Gefängnisstrafe bis auf einen Tag herabgehen dürfen, wogegen der bisherige Höchstbetrag auf ein Jahr beinhalten wird. Endlich soll es in den bezeichneten Fällen zulässig sein, auf Geld­strafe zu erkennen, deren Höchstbetrag auf 1000 Mk. festgesetzt ist. Neben dieser Milderung der Strafan­drohung sieht der Entwurf eine durch die Verkehrsent­wicklung notwendig gewordene Ergänzung vor, wonach in der Folge auch abgeschlossene, zum öffentlichen Ver­kehr bestimmte Räume, wie Personenabteile in Eisen­bahnzügen, Straßenbahnwagen, Omnibusse usw., den strafrechtlichen Schutz gegen die Verletzung des Haus­friedens genießen. Die Strafen für Tierquälerei haben sich als unausreichend erwiesen, namentlich hat sich bei wiederholtem Rückfall und bei gewohnheits­mäßiger Tierquälerei das Bedürfnis einer strengeren Ahndung ergeben. Demgemäß erhebt der Entwurf di Tierquälerei zum Vergehen und bedroht sie mit Ge­fängnis bis zu drei Monaten oder Geldstrafe bis zu 600 Mark.

Unter allen Fragen, die mit Bezug auf die Reform des Strafrechts die Oeffentlichkeit beschäftigt haben, ist kaum eine so vielfach erörtert worden, wie die strafrecht­liche Behandlung der Beleidigung. Es ist eine all­gemeine Klage, daß der Beleidigte, während er Genug­tuung für eine ihm angetane Kränkung sucht, in den Strafverfahren häufig unter Umständen seine geheimen Privat- und Familienverhältnisse der Oeffentlichkeit preisgegeben sieht, und daß auch die Strafen, auf die erkannt wird, vielfach nicht als eine genügende Sühne für das ihm angetane Unrecht gelten können. Deshalb bestimmt der Entwurf, daß bei öffentlichen Beleidigungen die Bestrafung ohne Rücksicht auf die Erweislichkeit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache rintreten soll, wenn diese lediglich Verhältnisse des Privatlebens betrifft,

stecken, und Porzellan, echtes Meißner Zwiebelmuster, hatte man samt den Gläsern aus dem großen Geschäft am Hauptmarkt leihweise bezogen. Es war das eine sehr bequeme und billige Einrichtung, die nur den einen Nach­teil hatte, daß man seit einiger Zeit, außer bei Ministers undKommerzienrats, überall in den Familien echtesMeiß- ner Zwiebelmuster antraf.

Man gab das Souper zu Ehren Alexanders, Barons von Buschbeck. Er hatte auf dem letzten Ball bei Ge- Heimrats Schlegel mit Marianne den ersten Walzer und den Kotillon getanzt, hatte sie zu Tisch geführt und ihr sein Bukett bei der Geschenktour verehrt. Das war deutlich genug. Seitdem schwamm die Mutter in einem Meer von Wonne, und der Vater hatte sich von ihren Argu­menten überzeugen lassen. Man mußte etwas wagen: Ein feines, distinguiertes Souper, ganz auserlesene Gäste, und das Menü aus dem ersten Hotel.

Baron Alexander war zwar weder schön noch beson­ders geistig befähigt, aber . . er war alles in allem doch einebrillante Partie," wie Frau von Stupka sagte. Er war aus altem Adel, besaß auf der Hauptstraße ein zwar kleines, aber fashionables Palais mit sehr gepflegten Park­anlagen und das nötige Kleingeld, um selbst mit einer unbemittelten Frau auf großem Fuße zu leben.

Herr von Stupka, der es so viel wie möglich ver­mied, feiner Frau zu widersprechen, hatte nur ganz ne­benbei gesagt:Aber er hat viel gelebt, wie mir scheint!" doch seine kluge Mathilde hatte sehr überlegen und in überzeugendem Tone entgegnet:Zum Glück, lieber Fritz! Das gibt die besten Ehemänner; sie haben ausgelebt, und wenn die Frau nur ein wenig klug ist, und das ist ja unsere Marianne, kann sie sicher sein, daß ihr die Zü­gel nie entrissen werden."

Marianne selber hatte sich zu dem Fall nicht recht geäußert. Baron Alexander Hattesie tatsächlich auf dem letzten Familienball auffällig ausgezeichnet, aber trotz­dem war er ihr so zerstreut und gedankenverloren vor- getonimen, wie nie vorher, und trotz seines anerkannten

die das öffentliche Interesse nicht berühren, und daß in solchen Fallen eine Beweisaufnahme über die be­hauptete Tatsache nicht zulässig sein soll, wenn der Be­leidigte zustimmt. Der Entwurf erhöht ferner ''die Höchstbeträge der Geldstrafe für die öffentliche üble Nachrede von 1500 bis 6000 Mk. auf 10 000 bis 20 000 Mark.

Ferner trägt der Entwurf dem.Bedürfnis eines weitergehenden Schutzes der Kinder gegen Miß­handlung durch ihre Gewalthaber Rechnung, indem er diese Mißhandlungen den Fällen der gefährlichen Körperverletzung sowohl hinsichtlich der Höhe der Strafen, als der von Amts wegen eintretenden Verfolgung gleich- stellt. Hiernach soll in der Regel Gefängnisstrafe von zwei Monaten bis zu fünf Jahren eintreten. Das Alter, bis zu dessen Erreichung den Kindern ein be­sonderer Strafschutz gewährt werden soll, ist auf 14 Jahre festgesetzt. Ebenso bedürfen auch solche Personen, die infolge von Gebrechlichkeit oder Krankheit sich in einem wehrlosen Zustande befinden, eines besonderen Schutzes gegen Mißhandlungen von feiten derjenigen, in deren Äbhut sie sich befinden. Dies wird in dem Entwürfe dadurch zum Ausdruck gebracht, daß die Strafvorschriften nicht nur auf Eltern, Pflegeeltern, Vormünder usw. Anwendung finden, denen die Für­sorge des Mißhandelten obliegt, sondern unter Um­ständen auch auf Geistliche, Lehrer, Erzieher, Aerzte, ferner die in Gefängnissen, Waisenhäusern und ähn­lichen Anstalten beschäftigten Personen.

Beim Diebstahl schließlich stellt der Entwurf einen neuen § 248a in das Strafgesetzbuch ein, der die Ent­wendung geringwertiger Gegenstände aus Not einer besonderen Strafbestimmung unterwirft. Diese schließt sich bis auf die Höhe der Strafe in allen Beziehungen dem § 370 an. Das Strafmaxiinum muß hier höher gegriffen werden, um den Fällen häufiger Wieder­holung mit genügendem Nachdruck entgegentreten zu können. Doch erachtet der Entwurf Gefängnis von sechs Monaten als Höchstbetrag der Strafe für aus­reichend. Erhebliche Geldstrafen werden nach dem wirt­schaftlichen Verhältnis des Täters nur ausnahmsweise am Platze sein. Deshalb ist der Höchstbetrag der Geld­strafe auf 300 Mk. beschränkt worden.

Deutsches Reich.

Der Reichstag führte am Sonnabend die erste Lesung der Strafprozeßnovelle zu Ende, die nach längerer Debatte einer besonderen Kommission überwiesen wurde.

Reichtums, den die Mutter bei jeder Gelegenheit betonte, blieb sie kühl und gemessen ihm gegenüber. Sie sah zwar selber ein, daß sie bei ihren vierundzwanzig Jahren zu­greifen mußte, wenn sich eine annehmbare Partie bot, denn neuerdings war es Mode geworden, die jungen Mädchen schon mit sechzehn Jahren in den Ballsaal zu führen, und die zwei Dezennien hinter sich hatte, von der sagte man schon mitleidig achselzuckend:Sie tanzt schon vier Jahre umsonst."

Sie sah heute trotz der durchsichtigen Blässe und dem matten Blick der großen, braunen Augen sehr duftig und sogar hübsch aus in der zartrosa Krepp-Toilette, die in der kleidsamen Empire-Form ihre überschlanke und zarte Figur vorteilhaft kleidete. In den kleinen, griechischen Knoten ihres aschblonden Haares hatte sie eine einzige lebende Rose gesteckt, und die Mutter, die einen letzten Blick auf ihre Einzige geworfen hatte, nickte ihr sehr be­friedigt zu und mahnte, indem sie ihr einen Kuß auf die Stirn drückte:Sei klug vor allem und recht lie­benswürdig, mein Kind!"

Im kleinen, roten Salon nahm man stehend den Tee ein: die Sessel waren an die Wände gerückt worden, um für die plaudernden Gruppen Raum zu gewinnen, und einige ältere Herren und Damen saßen indes Hausherrn Stube, diemithohen Sträuchern zu einer Art Laube M- rangiert war, und spielten Whist und Pikett.

Es war ein Summen, wie in einem Bienenschwarm; in der Luft lag ein schwerer Duft von Parfüms aller Art, doch machte sich das moderne amerikanische Care- opsisundJhlang-Jhlangbesonders aufdringlich bemerk­bar. Die befrackten Herren trugen bunte, hellseidene We­sten mit Doppelreihen dicker, goldener Knöpfe, und Steh­kragen bis zu den Ohrläppchen; die Leutnants hatten

it und Bann erklärten

scheinbar dievon den Damen in Acht und Bann erklärten Schnürmieder angelegt, alle ohne Ausnahme hatten die Bärte hoch aufwärts gestrichen und Zwicker oder Ein­gläser vor den Augen." 164,18