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mit amtlichem Areisblatt. Monatsbeilage: Landwirtschaftlicher Ratgeber.
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32 74 Mittwoch, den 14. September 1910 61. Jahrgang
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Amtliches.
Amtliche Bekanntmachungen der Landwirtschaftskammer.
Aufforderung zu Meldungen für die Prämierung von Düngerstätten.
Die Behandlung des Stalldüngers auf der Düngerstätte und die Anlage rationeller Düngerstätten bedarf in vielen Wirtschaften noch sehr der Verbesserung.
Um auf diesem Gebiete zu Verbesserungen anzu- regen, hat die Landwirtschaftskammer Grundsätze für die Gewährung von Beihülfen aus öffentlichen Mitteln bei der Anlage von Düngerstätten im Regierungsbezirk Cassel aufgestellt.
Dieselben lauten:
1. Beihülfen werden nur für noch auszuführende oder im letzten Jahre hergestellte Anlagen bewilligt.
2. Die Vorbedingung für die Gewährung von Beihülfen aus Staats- und anderen öffentlichen Mitteln (Bezirksverband und Landwirtschaftskammer) ist die Bewilligung eines Betrages in mindestens gleicher Höhe wie die Staatsbeihülfe durch den Kreis/ in welchem der Antragsteller wohnt.
3. In der Regel sind nur solche kleinere Landwirte zu berücksichtigen, deren Rindviehbestand IO Stück nicht übersteigt.
4. Die Höhe der Gesamtbeihülfen aus:
a) Staats- und anderen öffentlichen Mitteln und b) aus Kreismitteln
darf 50% der für die Anlage aufgewendeten Kosten und eine Höchstsumme von 100 M. nicht übersteigen.
Die aufgewendeten Kosten sind durch Rechnungen nachzuweisen. Dabei bleiben außer Ansatz die Anfuhr» losten etwaiger Baumaterialien, der Wert der aus der eigenen Wirtschaft entnommenen Materialien (Steine, Sand, Ton rc.) sowie alle sonstigen eigenen Leistungen des Antragstellers (Handarbeit rc.).
5. Die Bewilligung von Beihülfen erfolgt auf Vorschlag des Kreisausschusses durch den Vorstand der Landwirtschaftskammer, soweit dabei über die Staats» zuschüsse verfügt wird.
Dem Vorstände der Landwirtfchaftskammer bleibt eine Prüfung der Düngerstätten durch besondere Sachverständige (Viehzuchtinspektor, landwirtschaftliche Wanderlehrer) vorbehalten. Die Berücksichtigung der einzelnen Kreise bei der Verteilung des Staatszuschusses erfolgt nach Verhältnis der Aufwendungen der einzelnen Kreise.
6. Die Auszahlung der Beihülfen erfolgt stets erst
nach Fertigstellung der Anlagen bezw. nach der Beseitigung der etwa gerügten Mängel.
7. Besondere durch Reisen der Sachverständigen der Landwirtschaftskammer entstehende Kosten sind von der Landwirtschaftskammer, für die Sachverständigen des Kreises vom Kreise zu tragen, dürfen aber nicht aus dem Beihülfefonds genommen werden.
8. Ueber die' mit Unterstützung aus öffentlichen Mitteln angelegten Düngerstätten ist ein Verzeichnis zu führen, welches den landwirtschaftlichen Wanderlehrern und dem Viehzuchtmspektor zugänglich zu machen ist, damit diese die Instandhaltung der Düngerstätten und eine rationelle Düngerbehandlung auf demselben kontrollieren können.
9. Gesuche um Gewährung von Beihülfen sind seitens der Kreise spätestens bis zum 1. Januar eines jeden Jahres an die Landwirtschaftskammer einzureichen.
10. Dungstätten, zu deren Anlage Beihülfen nach- gelucht werden, müssen den nachstehenden Forderungen entsprechen.
a) Lage der Dungstätte.
Die Dungstätte wird am besten in der Nähe derjenigen Stallungen angelegt, welche den meisten Mist liefern, zweckmäßig mit der einen Längsseite parallel der Stallwand.
Zum Schutz gegen die Sonne ist möglichst die Nordseite des Stalles zu benutzen, sonst ist aus demselben Grunde auf das Vorhandensein von Bäumen oder Gebäuden Rücksicht zu nehmen. Für die Anlage ist nicht die tiefste und nicht die höchste Stelle zu wählen, sondern eine Stelle in ebener Lage. Quelliger Untergrund ist zu vermeiden oder durch Drainage trocken zu legen.
b) Beschaffenheit der Dungstätte.
Die Sohle und die Seitenwände der Dungstätte müssen völlig undurchlässig sein. Die Undurchläffigkeit wird am besten durch Einstampfen einer 30 — 50" cm starken Tonschicht erreicht oder auch durch Auspflastern und Ausstreichen der Fugen mit Zement; im letzten Falle sieht man zweckmäßig eine untergelagerte Tonschicht vor. Die Sohle soll nach der Jauchegrube zu sanft abfallen: sie darf nicht muldenförmig, sondern muß eben sein.
Auch die Seitenwände sind, soweit sie in der Erde liegen, am besten mit einer Tonschicht und darauf liegendem Mauerwerk undurchlässig herzustellen. Das über der Erde befindliche Mauerwerk ist mit Zement
auszustreichen. Die Seitenwände sind etwas abgeschrägt anzulegen.
Zur Abhaltung des Hofwaffers ist die Dungstätte mit einer 0,15—0,20 m tiefen Rinne zu umziehen. Dachwasser ist durch Anlage von Dachrinnen fernzuhalten.
Die Tiefe der Dungstätte soll 0,60 — 1,00 m nicht übersteigen. Ein- und Ausfahrt sollen nicht steil abfallen bezw. aufsteigeit. Bei der Ein- und Ausfahrt muß durch Böschungen das Ausfließen der Jauche und das Einfließen von Hofwasser verhindert werden.
c) Größe der Dungstätte.
Die Größe der Dungstätte ist je nach der Auf« bewahrungszeit und nach der Größe des Viehstandes verschieden. Bei 75 teigiger Lagerung und obiger Tiefe der Dungstätte bezw. Höhe der Aufschichtung sind für je 1 Stück Rindvieh 2—4 qm, für 1 Kalb 2 qm, für 1 Pferd 2-5 qm und für 1 Schwein 0,5 qm zu rechnen.
d) Schutz der Dungstätte gegen Sonne und Regen.
Zum Schutz gegen die direkte Einwirkung der Sonnenstrahlen und der atmosphärischen Nieder- schläge sind Vorkehrungen zu treffen und wird empfohlen, wenn tunlich bei der Anlage der Düngerstätte Gebäudewände zu benutzen, die Düngergrube mit Bäumen zu umpflanzen rc.
a) Einfriedigung der Dungstätte - sofern die Größenverhältnisse es erlauben — mit einer Barriere um den Dung durch Jungvieh festtreten zu lassen.
e) Anlage der Jauchegrube.
Mit der Dungstätte soll eine Jauchegrube in Verbindung stehen und zwar soll diese in unmittelbarer Nähe der Stallungen und der Dungstätte, an der tiefsten Stelle der letzteren, aber möglichst weit entfernt vom Brunnen liegen. Sie soll in der Sohle und in den Seiten wänden dicht und undurchlässig sein, welches durch dieselben Maßnahmen welche bei der Dungstätte angegeben sind, zu erreichen ist. Schutz gegen Regen und Hofwasser wie bei Stallmist. Die Jauchegrube darf nicht zu flach sein.
Auf 1 Stück Großvieh ist eine Grube von 0,3 bis 0,5 ebm Inhalt anzulegen.
Die Jauchegrube muß sorgfältig bedeckt sein.
Die vorstehenden Grundsätze sind von dem Herrn Landwirtschaftsminister genehmigt worden und derselbe hat sich bereit erklärt für das Etatsjahr 1911 Beihülfen für den vorliegenden Zweck zu bewilligen, nachdem auch
In der Schule des Leöens.
Roman von Editha v. Welten. 52 j
„Also auch noch feige!" dachte Lina. Und zu ihrer i Prinzipalin gewendet: „Gnädige Frau, Sie fügen zu ! der erlittenen ungeheuren Beleidigung eine zweite, in- ; dem Sie an meinen Worten zweifeln. Ich lüge nicht, ; und am wenigsten jetzt, wo ein brutaler Angriff auf i meine Ehre mich berechtigt, Ihnen jede,auch die schlimmste s Wahrheit zu sagen. Hören Sie es denn, Ihr angebe- : teter Sohn hat mich beschimpft, er ist ein ..."
„Genug, mein Fräulein. Ehe Sie weiter in Ihren i Beschuldigungen fortfahren, will ich auch den anderen ; Teil hören. Arthur sprich, wie verhält sich die Sache?"
Er drehte sich unwillig herum. „Ach, laß doch, Mama, die dumme Geschichte ist ja vorbei. Ich habe mich eben geirrt, als ich dachte, das Fräulein wäre mir gewogen."
Er sagte das mit so cynischem Hohn, daß Lina vor Abscheu erblaßte. Auch Frau Köhler warf ihrem Einzigen einen nicht gerade liebevollen Blick zu und beorderte ihn kalt, sie jetzt mit dem Fräulein allein zu lassen.
Er gehorchte, und die beiden Frauen standen sich gegenüber, die ältere maß die jüngere mit feindseligen Blicken, und als sie zu sprechen begann, geschah es in ihrem kältesten Tone. „Mein Sohn hat eine unverzeihliche Taktlosigkeit begangen, ich will ihn nicht entschuldigen, aber ich will auch nicht untersuchen, in wieweit Sie durch Ihr Benehmen ihn ermutigt haben. Er mußte doch an ein Entgegenkommen Ihrerseits glauben, sonst hätte er sich unmöglich so weit vergessen können."
Lina war maßlos empört. „Gnädige Frau, Sie kränken mich tiefer, als Ihr Sohn es tat, denn er glaubte nicht an mein Entgegenkommen, er konnte es nicht, er glaubte nur an seine eigene Unwiderstehlichkeit und daß er das schutzlose Mädchen in dienender Stellung
mit ein paar Schmeichelworten erobern könne. Ich sehe, daß Sie noch eine viel schlechtere Meinung von mir haben. Das ist ungerecht, ist schlecht gehandelt an einer armen Waise."
Frau Köhler gebot ihr mit einer heftigen Handbewegung Schweigen. „Für eine schutzlose arme Waise haben Sie eine ganz achtbare Redegabe, mit der werden Sie sich schon durchs Leben beißen. Um so beruhigter kann ich Sie ziehen lassen. Sie werden heute noch mein Haus verlassen."
„Ich begehre nichts weiter."
„Ihr Gepäck wird Ihnen, so weit Sie es nicht gleich mitnehmen, nachgesandt werden, wohin Sie es wünschen. Das Mittagessen bekommen Sie auf Ihrem Zimmer serviert. Im übrigen wünsche ich Ihnen glückliche Reise und ein gutes Fortkommen."
Damit ging sie würdevollen Schrittes hinaus.
Lina sank schluchzend in die Knie. Das war also das Ende. Nicht einmal die Hand wurde ihr gereicht zum Abschied; wie eine Verbrecherin behandelt, ausgeschlossen von der Gemeinschaft mit den anderen Menschen ; hatte sie doch keine Schuld begangen, außer, sich gegen einen Lasterhaften verteidigt zu haben. Warum wurde sie so vom Schicksal verfolgt? Warum gelang es anderen, ihr Stückchen Brot zu erwerben, nur ihr nicht? Schon mehrmals in ihrem Leben hatte sie sich todunglücklich gefühlt, als sie Walter entsagen mußte. . als ihre Mutter starb, aber so bitter wie heute war es noch nie gewesen. Beleidigt, mißachtet, in fremdem Hause unter Fremden, nicht einmal mehr geduldet auf die Straße gewiesen, der üblen Nachrede ausgesetzt.. was sollte aus ihr werden? Was beginnen? Wieder eine Stelle suchen? Ihr graute davor. O, daß sie einen Beruf hätte, wie Grete und Ottilie, daß sie sich nicht schwach den Bedenken ihrer Mutter gefügt hätte. Was war sie jetzt? Ein Spielball fremder Launen, ein freud- und friedloses Geschöpf, ohne festen Halt, ohne Zweck und Ziel.
Ach, Mütterchen, klagte ihr Herz, warum bist Du von mir gegangen und hast Deine Lina so allein gelassen.
Draußen, am Ende der breiten Straße zog der Fluß in eiligem Laufe dahin, wie schön wäre es, wenn seine grünen Wogen über ihr zusammen schlügen, Kühlung und Vergessenheit legend über das brennende Weh dieses Tages. Aber mit vierundzwanzig Jahren ist die Lebenskraft stärker als die Todessehnsucht; Lina schauderte zurück vor dem nassen Grabe, der innere Zwang war nicht stark genug, sie eine Verzweiflungstat begehen zu lassen.
Einige Stunden später war sie unterwegs nach Berlin. Sie wollte zunächst Ottilie aufsuchen, die inzwischen ein verständiges Mädchen geworden war und ihr gewiß einen guten Rat geben konnte. Auf einer der Zwischenstationen sandte sie Frau Charlotte Eibig auf einer Karte kurze Nachricht und bat sie, ihr unter Ot- tilies Adresse zu schreiben.
Sie war schwankend gewesen, ob sie nicht im Vertrauen auf treue Freundschaft nach Hamburg fahren und wenigstens für den Augenblick bei Charlotte Zuflucht suchen solle, doch Frau Eibig hatte ihr nie materielle Hilfe angeboten, durfte sie ihr da ungerufen ins Haus schneien? Zu Nerlings zu gehen, war ihr ein gräßlicher Gedanke, man würde sie aufnehmen, gewiß, Grete sogar mit offenen Armen, nur, daß sie da ganz überflüssig war. Welche Bitterkeit für ein weiches Mädchengemül, kein Heim zu haben, keinen Platz, dem sie nötig, unentbehrlich war....!
„Lina, Du? Liebchen, bist Du es denn aber auch wirklich?" Ottilie klatschte vor Erstaunen in die Hände und riß ihren keck aufgeschlagenen Strohhut mit den feuerroten Mohnblumen vom Kopfe. Er flog auf den Tisch und sie in Linas Arme, die sich langsam von dem Sofa erhob, wo sie seit anderthalb Stunden, auf ihre Cousine wartend, gesessen hatte. 168,18