ZchlüchtemerMung
mit amtlichem Areisblatt. Monatsbeilage: Landwirtschaftlicher Ratgeber.
Tcks»« Nr. es. vierteljährliche Beilage: „Unsere Heimat". r-les-» Nr. es.
Erscheint Mittwoch und Samstag — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mt. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg.
M 79.
Mittwoch, den 4. Oktober 1911.
62. Jahrgang.
Fortwährend
werden Veftettir«ge« auf die
Schlüchterner Zeitung mit amtlichem Areisblatt von allen Postanstalten, Landbriefträgern sowie von der Expedition entgegengenommen.
Amtlicher.
LandeSpolizetliche Anordnung betr. die Bekämpfung der im Kreise Schlächtern ausgetretenen Maul- und Klauenseuche.
Mit Rücksicht auf die zur Zeit bestehende größere Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche und auf die in der Stadt Steinau festgestellten vier Fälle der Seuche wird auf Grund der §§ 19—29 des Reichsgesetzes betr. die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 23. 6. 80 — 1. 5. 94 (R.-G.-Bl. S. 153—409) sowie der §§ 57ff der Bundesratsinstruktion vom 27. 6. 1895 (R.-G.-Bl. 357) und des § 56b der Reichsgewerbeordnung, sowie auf Grund der gemäß § 1 der oben erwähnten Bundesratsinstruktion vom Herrn Minister für Landwirt- schaft, Domänen und Forsten erteilten Genehmigung für die unten näher bezeichneten Teile des Kreises im
Namen des Herrn Regierungspräsidenten folgendes
angeordnet:
- 1 Sperrgebiet.
■ — § 1. Die Stadt Steinau und der Gutsbezirk Hunds-
rück bilden einen Sperrbezirk.
§ 2. Ueber sämtliche Wiederkäuer dieses Sperrbezirks wird die Stallsperre verhängt.
§ 3* Die Plätze vor den Stalltüren und den Gehöftseingängen der verseuchten Gehöfte sowie die ge- pstasterten Wege an den Ställen sind mehrmals täglich durch Uebergießen mit Kalkwasser zu desinfizieren.
8 Das Geflügel ist so einzusperren, daß es den Hof nicht verlassen kann. Hunde sind festzulegen. . 8 5. Das Betreten der verseuchten Ställe ist nur den Besitzern, den mit der Wartung und Pflege der ' ■ Tiere beauftragten Personen und Tierärzten gestattet, t Händlern, Schlächtern, Viehkastrierern und anderen in Ställen gewerbsmäßig verkehrenden Personen ist das Betreten der verseuchten Gehöfte zu untersagen.
§ 6. Die Abgabe roher Milch und von Molkerei» rückständen aus verseuchten Gehöften ist verboten. Dieses Verbot erstreckt sich nicht auf Butter und Käse.
§ 7. Das Verladen von Vieh auf der Bahnstation Steinau ist verboten.
§ 8. Die Ausfuhr von Klauenvieh aus dem Sperrbezirk, die Einfuhr von Klauenvieh in den Sperrbezirk und der Durchtrieb von Klauenvieh durch den Sperrbezirk sind verboten.
2. BeobachtuttgSgebiel.
§ 9. Das Beobachtungsgebiet im Sinne des § 59 a der Bundesratsinstruktion vom 27. Juni 1895 besteht aus den Gemeinden Ahl, Bellings, Kreßenbach, Mar- born, Niederzell, Sarrod mit Rabenstein und Rebsdorf, Seidenroth, Ulmbach und dem Forstgehöft Thalhof.
§ 10. Die Ausfuhr von Klauenvieh aus dem Be- obachtungsgebiet ohne Erlaubnis des unterzeichneten Landrats ist verboten.
§ 11. Der Auftrieb von Klauenvieh aus dem Beobachtungsgebiet auf Märkte u.s. w. ist verboten.
§ 12. Der Durchtrieb von Klauenvieh durch das Beobachtung-gebiet ist verboten.
8 13 . Alle Sammelmolkereien im Kreise Schlüch- tern dürfen Magermilch, Buttermilch und Molken nur nach Abkochung abgeben.
Der Abkochung ist eine Erhitzung durch unmittelbar oder mittelbar einwirkenden strömenden Wafferdampf auf 85* Celsius oder eine Erhitzung im Wasserbade aus 85* Celsius für die Dauer einer Minute gleichzuachten.
§ 14. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Anordnungen werden, sofern nach dem Strafgesetzbuch nicht eine höhere Strafe verwirkt ist, nach den 88 66 und 67 des Reichsviehseuchengesetzes vom 23. Juni 1880 und 1. Mai 1894 bezw. nach § 148 Abs. 1 Ziffer 7a der Gewerbeordnung bestraft.
§ 15. Diese Anordnung tritt sofort in Kraft. Schlüchtern, den 2. Oktober 1911.
Der Königliche Landrat.
J. A.: Crull.
J.-Nr. 12679. In Verfolg meiner landespolizei- lichen Anordnung vom gestrigen Tage, betreffend die Maul- und Klauenseuche in Steinau erkläre ich außerdem die Stadt Schlichtet« und die Gemeinde Marjost zum Beobachtungsgebiet im Sinne des § 59 a der Bundesratsinstruktion vom 27. Juni 1895.
Schlüchtern, den 3. Oktober 1911.
Der Königliche Landrat - I. V.: Erull.
Allgemeine Belehr««g über die Ma«l ««d Klanensenche «nd dere« Bekämpf«»-.
1. Die Maul- und Klauenseuche ist eine ansteckende Krankheit der Rinder, Schafen, Ziegen und Schweinen.
2. Merkmale: Verminderte oder aufgehobene Freß- lust, Abnahme der Milchabsonderung, Speicheln aus beut Maule, Steifheit oder Lahniheit auf mehrerm Füßen, Blasen im Maul, am Euter, im Klauenspalt. Die Blasen platzen sehr frühzeitig, so daß man meist nur die abgestoßenen, weiß gefärbten Schleimhaut- bezw. Hautfetzen und durunter die wunden, roten Stellen sieht.
3. Ansteckung. Diese erfolgt außerordentlich leicht und schnell von Tier zu Tier und durch alle Gegen- stände, die mit dem abfließenden Inhalt der Blasen in Berührung kommen, wie Futter, Streu, Dünger, Stallgeräte, Milchgeräte, Kleider des Personals, Schuhwerk, Hunde, Geflügel.
4. Schädigungen. Manchmal plötzliche Todesfälle, stets Abmagerung und Milchverlust, nicht selten Verkalben und Notschlachtung stark abgemagerter Tiere wegen Klauenleiden (Ausschuhen).
5. Pflege. Weiches Futter, Tränke, trockene Streu, gute Lüftung des Stalles, Reinlichkeit und öftere Desinfektion der Stallgassen und Rinnen. Bei schweren Klauenleiden als Nachkrankheit ist tierärztliche Hilfe zu empfehlen.
6. Anzeigepflicht. Bei Vermeidung hoher Geldstrafen ist jeder Besitzer zur Anzeige verdächtiger Erscheinungen (siehe Ziffer 1) verpflichtet.
7. Die kreistierärztliche Untersuchungen zur Feststellung der Seuche und der Abheilung, sowie zur Abnahme der Desinfektion erfolgen kostenlos. Die erfolgte Abheilung bei allen Tieren des Bestandes (abgesehen von schweren Klauenleiden als Nachkrankheiten) ist von dem Besitzer der Polizei zu melden.
Desinfektion und Düngerabfuhr erfolgen nach besonderer polizeilicher Anweisung.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, die vorstehende allgemeine Belehrung sofort ortsüblich bekannt zu machen und für ihre möglichste Verbreitung zu sorgen.
Schlüchtern, den 3. Oktober 1911.
Der Königliche Landrat: I. A. Crull.
Hesühnt.
Roman von G. n. Schlippenbach. 21 »n^Ä*^ s*Vt Klingberg sich, „ich kenne sie kaum unb habe schon solche Gedanken. Sie wird Mon Bar- sanae verlassm, und ich werde sie nicht wiedersehen, ich will btefK flüchtige Wohlgefallen un»,»drücken, ,ch will
Die Mrrstrn Heloise beabsichtigte, ein Gartenfest mit vorhergHendem Diner und nachfolgendem Dan, zu g«. ben. Felix war tn fieberhafter Aufregung und entwarf «nenBeranügungsplan- «S sollte ein, Illumination und Feuerwerk stattfinden, die Touren deS Kotillons sollten reizende Ueberraschungen bringen, und die «nee Nachbarschaft wurde in Mon Barsange erwartet.
e.z."^?' Klwina,'^sagte NoraSbenstedt, „ich freue mich Äb^«^. M ^' bisher feiten getan«; liefe« leflte Jahr war für uns ein so ernstes durch dM Tod U ntnwi^ bie "ränderten Verhältniße, in d-
I N^A? iung Sie noch sind,« »ersetzte Komteffe MSrea mi^h^ "*we drei Winter in der Nestdenz hinter mir und finde nachgerade Bälle ziemlich langwe^
b°b «ie nur «in Jahr alter find als ich, nef Nora erstaunt.
' . *^un ja, ich fasse alle« viel ruhiger auf als an» tere ich bin die Vernunft in Person.« B ’ ^.-^«den Sie es auch sein, wenn es gilt die Wahl eines LebenSg^ährten zu treffen?« fragte Nora. „Wer.
Kypf-u Rat-zieh-nund das Herz schwei- | »Liebes Kind, meiner Ansicht nach ist bei der Schlie- ßmvj einer Ehe die Leidenschaft eine Nebensache.« y k »^'der die Hiebe,« warf Nora ein, „die muß doch das
Band der Herzen knüpfen; mir scheint, daß man ohne warme Zuneigung nicht einem Manne angehören kann.«
„Die Hauptsache ist, daß das Milieu der beiden Gatten übereinstimmt, daß man demselben Stande angehört und die äußeren Verhältnisse passen, daß man im Charakter harmoniert,« war AlwinaS ruhige Antwort. „Mein Mann müßte vor allen Dingen ein Kavalier sein, der einen tadellosen Ruf hat.«
Nora dachte an Graf Lenner unb daran, daß man die Komteffe Mören mit ihm paarte; sie wußte, daß er zum Sartenfeft erwartet wurde, unb beschloß, die beide» zu beobachten. Kurz bevor Nora Toilette machte, kam die Post an; sie enthielt einen Brief aus Paris von Emil Otto. Er schrieb, daß er sich gefreut, von Klingberg durch die Schwester zu hören, und bat sie, ihn herzlich zu grüßen; dann hieß eS weiter: „Ich danke diesem edlen Mann« viel, Nora.
Er war es, der mir die Mittel gab, um ein neues Leben anzufangen; ergab mir aber noch mehr durch feine Worte. Ich lernte Klingberg kennen, bald nachdem ich die Heimat verlassen. kMein Gemütszustand war verzweifelt, mir fehlte der Mut, weiter zu leben. Ich glaube, ich hätte gern meinem Leben ein Ende gemacht; niemand brauchte es in Deutschland zu erfahren. So mitten im llrwalde verenden wie ein totwunder Wild, das schien mir baS Beste für den, der sein Ehrenwort gebrochen. Aber die kraftvolle Männlichkett Klingberg« rettete mich. Ich vertraute mich ihm ohne Rückhalt an. „Sie sind noch so jung, mein Freund,« sagte er, „eS liegt in ihrer Hand, sich zu rehabilitieren. Gehen Sie schlicht und recht Ihren Weg. Schaffen Sie sich eine neue Ehre; eine Jugendsünde, un Rausch begangen, darf da« Leben nicht vernichten. Nach Jahren kehren Sie erst heim als sturmgeprüfter Mann; e« wächst GraS über die Vergangenheit, und die verjährte Schuld sühnt ein Leben der Arbeit und Pflicht.«
Nora las weiter; sie war sehr bewegt, sagte aber heute ihrer Mutter noch nichts von Emil Ottos Brief. Das
Serz deS jungen Mädchens klopfte laut, als sie in den alon trat, wo bereits fast alle Gäste versammelt waren. Sie sah wunderhübsch aus in dem cremefarbenen Bleibe, schlank und biegsam wie eine Blume, mit dem rotbraunen Köpfchen und den goldig schimmernden dunklen Au- Sen. Sie besaß kein einziges Schmuckstück, Spiegelberg atte alles getauft, aber die holde Lieblichkeit NoraS brauchte weder Gold noch Steine, die friste Rose an ihrer Brust ersetzte das kostbare Geschmeide. Als sie in den von Menschen gefüllten Raum trat, sah sie sich sofort nach Klingberg um; er stand im Kreise der Herren, sie fast um Haupteslänge überragend. Ihre Blicke trafen sich. Das freudige Aufleuchten von Noras Au. gen, als sie ihn durch ein leises Nicken des Kopfes begrüßte, entging ihm nicht; er verneigte sich tief, wobei es wild durch seine Adern stürmte. Aeußerlich ruhig, in» aerlich erregt, beteiligte er sich wieder an der Unter» Haltung mit Graf Miren und dem Landrat. Nora dachte, daß der Frack den Fabrikbesitzer nicht so gut kleidete, wie eS eine blinkende Rüstung getan; diese Reckengestalt hätte lieber den Stahlpanzer tragen sollen, der Helm auf dem charaktervollen Männerkopf, das wäre schön gewesen.
„Wie Sankt Georg sähe er auS, schade, daß wir nicht im Mittelalter leben," solcher Art waren ihre Gedanken.
Ihre Aufmerksamkeit wurde abgelenkt, viele von den Anwesenden waren ihr fremd, und Felix stellte vor.
„Graf Lenner," sagte der Fürst.
Neugierig prüfte Nora die ritterliche Erscheinung dessen, der mit Alwina gepaart wurde. Sie mußte sich ein» gestehen, daß der Graf eine stattliche Erscheinung sei, nur mißfiel Nora der hochmütige Ausdruck seines Gesichtes. 187,18*
„Er ist der korrekteste Mensch, den ich kenne," hatte Felix gesagt, und dieses Urteil schien zuzutreffen. Alles war, wie eS sein mußte, von dem wohlfrisierten Kopf biS zu den Spitzen der Lackschuhe. Die Art, wie er sich der Komteffe näherte, war torrett, nicht allzu beflissen, aber doch so, daß man feine Absichten durchscheinen sah.
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