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mit amtlichem Arersblatt. ZHonatsbeHage: Landwirtschaftlicher Ratgeber.

Telefon Nr. GT. Wochenbeilage: Illustriertes Sonntagsblatt. Telefon Nr. «5.

Lrscheint Mittwoch und Samstag. preis mitAreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 12 pfg.

Mittwoch, den 7. Mai 1913.

64. Jahrgang.

Amtliches.

Landtagswahl.

I c Nr. 640. Für die Wahlen zur zweiundzwan- zigsten Legislaturperiode des Hauses der Abgeordneten habe ich auf Grund der §§ 17 und 28 der Verordnung vom 30. Mai 1849 (Gesetzsammlung Seite 205) als Wahltermine

für die Wahl der Wahlmänner: den 16. Mai d. Js.

für die Wahl der Abgeordneten: den 3. Juni d. Js.

festgesetzt.

Wo infolge Vornahme der Abstimmung in der Form der Frist- oder Gruppemvahl (Art. I §§ 3. 4 des Gesetzes vom 28. Juni 1906 Gesetzsammlung Seite 318 ff.) die engeren Wahlen an den bezeichneten Tagen nicht durchgeführt werden können, haben diese Wahlen an den dafür anderweit festzusetzenden Wahltagen statt- zufinden, mit der Maßgabe, daß die Wahlen der Wahl- männer spätestens am 28. Mai, die Wahlen der Abge­ordneten spätestens am 9. Juni abgeschlossen werden.

Berlin, den 13. März 1913.

Der Minister des Innern: gez.: von Dallwitz.

J.-Nr. 3278. Vorstehende Bekanntmachung wird . hiermit nochmals veröffentlicht.

Gleichzeitig bestimme ich gemäß § 10 des Wahl- Reglements vonr 14. März 1903/20. Oktober 1906, daß die Wahl der Wahlmänner in allen Urwahlbezirken des Kreises mit Ausnahme derjenigen der Städte Schlüchtern und Steinau, vormittags 9 Uhr ihren An­fang zu nehmen hat. In den Städten Schlüchtern und Steinau wird die Stunde des Wahlbeginns von dem Magistrate festgesetzt. Als Wohllokal bestimme ich diejenigen Räume in den Wahlorten, in denen die regelmäßigen Sitzungen der Gemeinde-Vertretungen ab-- gehalten werden.. Hinsichtlich der Ernennung der Wahl Vorsteher und deren Stellvertreter verweise ich auf meine Bekanntmachung vom 5. März d. Js. Kreisblatt Nr. 10.

Die Herren Bürgermeister, mit Ausnahme derjenigen zu Schlüchtern und Steinau, und die Herren Gutsvor­steher ersuche ich, die ihnen in den nächsten Tagen von hieraus zugehende Bekanntmachung, betreffend die Ein­ladung zur Vornahme der Wahlmännerwahl nach ord­nungsmäßiger Ausfüllung der offenen Stellen (Nähere Bezeichnung des Wahllokals und Name des Wahlvor- stehers-Stellvertreters) rechtzeitig vor dem Wahltermin in ortsüblicher Weise zu veröffentlichen. Darüber, daß dies geschehen, haben die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher eine Bescheinigung, zu welcher ebenfalls ein Formular übersandt werden wird, auszustellen und

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Verbotene Ufade.

Kriminalroman von Otto Viehofer. 27 Kriminalkommissär von Behlow hatte den Hörer wie­der angehängt, daß er heftig hin und her baumelte.

Haha," lachte er auf,hahaha, Herr Untersuchungs­richter, ans Tageslicht fördern die Leiche und das Schieß- eisen ja, wenn dieses so leicht wäre!"

Und da, mit einem Male kamen dem Kommissar noch ein paar Lichtgedanken, an die er sich klammerte wie der Ertrinkende an einen Rettungsanker: Fango, der Hund, sollte noch einmal Witterung nehmen an einem Klei­dungsstück des Barons, imb zwar an einem solchen, das mit dem Körper des Trägers in unmittelbare Berührung gekommen war. Sollte der Hund dennoch keine Fährte eusnehmen, so ging's mit ihm in den Schloßpark, ja- wohl, in den Schloßpark hinein, der noch nicht abgesucht worden war. Zwar war's angesichts der hohen Mauer, sowie des am Mordabend fest verschlossenen Hoftores so gut wie ausgeschlossen, daß der Mörder in den Park ge- lmigen konnte, aber immerhin nichts, absolut nichts wollte er unversucht lassen.

Er ging selbst zu Johann, dem Timer, und ließ sich von ihm ein Unterbeinkleid, sowie em Paar Socken des Barons geben, eilte damit hinaus und rief Wölfert mit bem Spürhund herbei.

. Im Geschwindschritt kam der Kriminalschutzmann über den Hof, und sein Hund schoß in weiten Sprüngen ihm voran, direkt hin zum Kommissar.

, »Euch, Fango, such Spur such, s"ch Mh^ ^^ s°hl und bettelte zugleich Wölfert den Hund, indem er üjui Socken und Unterbeinkleid unter die Nase hielt.

Und plötzlich tarnen von den beiden Kriminalbeam- Worte freudigster Genugtuung: der Spurhund ha

'u paar Sprünge über den Hof getan, Me tief aiipbie ^

spätestens am 16. Mai d. Js. vor Beginn der Wahl dem Wahlvorsteher zu übergeben.

Die Herren Wahlvorsteher des Kreises, welchen die Abteilungsliste für ihren Bezirk in den ersten Tagen zugehen wird, und welchen ein Formular zur Wahl­verhandlung, sowie ein Abdruck der Verordnung vom 30. Mai 1849 und des Reglements vom 14. März 1903/20. Oktober 1906 nebst den zugehörigen Anlagen bereits übersandt worden ist, ersuche ich, sich den ihnen nach den eben angezogenen Wahlvorschriften zugewiesenen Obliegenheiten sorgfältig und gewissenhaft zu unterziehen und die Wahlverhandlungen sofort nach beendeter Wahl spätestens bis zum 18. d. Mts. hierher einzusenden.

Auf die durch die Bestimmung im § 2, Artikel I, des Gesetzes vom 28. Juni 1906 (Gesetzsammlung Seite 318) angeordnete Vereinfachung des Wahlver­fahrens und auf die durch das gleiche Gesetz den Ur- wählern auferlegte Verpflichtung zur Annahme des Ehrenamtes eines Wahlvorstehers, Protokollführers oder Beisitzers im Wahlvorstande mache ich besonders auf­merksam.

Die Verordnung und das Reglement über die Aus­führung der Wahlen zum Hause der Abgeordneten müssen int Wahllokale ausgelegt werden.

Die Herren Wahlvorsteher und Wahlvorstandsmit­glieder werden sich in der Hauptsache darauf beschränken können, aus dem Wahlreglement, insbesondere aus dessen §§ 1222, die Belehrung über ihre Pflichten und Befugnisse, sowie über den Gang der Wahlhand­lung zu entnehmen.

Die Abteilungslisten sind mit dem Vermerke: Die Richtigkeit der Listenführung bescheinigt.

.................................., den....................................1913.

Der Wahlvorstand.

Unterschriften.

abzuschließen, auch ist der auf der Titelseite der Ab­teilungsliste vorgedruckte Vermerk auszufüllen und unterschriftlich zu vollziehen. Die sorgfältigste Abfas­sung der Wahlprotokolle mache ich den Wahlvorständen besonders zur Pflicht. Als Anhalt für die Ausfüllung des Wahlprotokolls dient das Muster B zum Wahl­reglement. (Siehe Sonderbeilage zum Regierungsamts­blatt Nr. 4 von 1907).

Die Anwendung von Zeichen (do. oder an­stelle der Namen der gewählten Wahlmänner ist in den Abteilungslisten und Wahlverhandlungen wegen der da­durch gegebenen Möglichkeit eines Irrtums unbedingt zu vermeiden.

Den Herren Wahlvorstehern werden mit den Ab- tcilungslisten auch die Formulare zu den Einladungen für die Wahlmänner zur Vornahme der Wahl eines Abgeordneten am 3. Juni d. Js. nebst den vorge­

und mit einem Male war er durch die offene Pforte im Schloßpark.

Im Laufschritt sausten Kommissar und Schutzmann ihm nach.

Im Park hatte der Hund zuerst Halt gemacht, den Kopf gehoben, und dann ging's wieder mit tiefer Nase die kiesbestreuten, frisch geharkten Gänge entlang bis in den entferntesten Winkel.

Aber nirgends verweilte Fango, wie besessen strich er umher, bis er zum Erstaunen der Kriminalbeamten plötz­lich wieder der Pforte, somit also dem Hofe, zusteuerte.

Schon waren Kommissar und Schutzmann hinter ihm, als sie eine zweite Ueberraschung vor die Stirne schlug: der Hund eilte mit langen Sätzen die Freitreppe hin­auf und verbellte oben die Eingangstür zum Schloß.

Schnell sprang Wölfert hinzu und öffnete.

Und wohin nun? Vor dem Arbeitszimmer des Ba­rons stand schon der Hund--

Aber auch da drinnen rastete er nicht, hinaus ging's wieder und hinein in ein paar andere Gemächer, die dem Baron ständig zum Aufenthalt gedient hatten.

Und mit einem Male war's Halt: ratlos stand der Hund, und ratlos standen die beiden Kriminalbeamten. Nein, es war weiter keine Spur vorhanden von dem verschollenen Baron. Nur das unsäglich feine Etwas, das sein lebender Körper hinterlassen, flatterte rätselhaft in den Gemächern; und nur die Stiefelabdrücke draußen im Hof und im Parke zeugten davon, daß der Baron hier gewandelt hatte.-- ,

Rufen Sie mir einmal den Gärtner in den Park, Wölfert!"

Jawohl, Herr Kommissar."

Kriminalkommissär von Behlow begab sich mit dem Spürhund nochmals nach bem Park, und als er eben die Pforte passiert hatte, kam auch schon Wölfert mit dem Gärtner. , .,

Ich habe Sie beim Verhör danach nicht gefragt, Gärtner, aber sagen Siejetzt: HabenSis gleich nad^

richteten Empfangsbescheinigungen (Behändigungsscheinen) zugehen. Diese Einladungen sind sofort nach der Wahl­männerwahl mit der Adresse der Wahlmänner zu ver­sehen und diesen gegen Empfangsbescheinigung ans- zuhändigen.

Schließlich ersuche ich die Herren Wahlvorsteher, die Wahlverhandlungen vor deren Einsendung an mich auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit einer sorg­fältigen Prüfung zu unterwerfen und etwaige Mängel alsbald zu beseitigen, damit jede Rückfrage vermieden wird. Zu den hierher einzusendenden Wahlverhand­lungen gehören folgende Schriftstücke:

1. Das Wahlprotokoll, welches an der dafür vor­gesehenen Stelle unterschriftlich vollzogen und mit den schriftlichen Annahmeerklärungen der Wahlmänner ver­sehen sein muß;

2. Die mit den vorgeschriebenen Bescheinigungen versehene Abteilungsliste.

3. Die Bescheinigungen der Bürgermeister und Guts­vorsteher der zum Urmahlbezirk gehörenden Gemeinden und Gutsbezirke über die ortsübliche Vorladung der Urwähler zur Wahlmännerwahl und

4. Die Empfangsbescheinigungen der Wahlmänner über die Einladung zur Abgeordnetenwahl.

Die durch Ablehnung der Wahl oder Ausbleiben der Annahmeerklärung etwa erforderlich werdenden Neu­wahlen (s. § 18 des Wahlreglements) sind nach Vor­schrift des § 19 des Wahlreglements ungesäumt zu erledigen.

Schlüchtern, den 5. Mai 1913.

Der Landrat und Wahlkommissar: gez.: Valentiner.

J-Nr. 595 K.-A. Fortgesetzte Klagen und Be­schwerden der Wegebauverwaltung veranlassen mich, die zum Schutze der Straßen und Wege erlassene Kreis­polizeiverordnung vom 12. Februar 1851 und die Be­zirkspolizeiverordnung vom 22. April 1892 erneut in Erinnerung zu bringen. Hiernach ist das Weiden von Vieh in den Straßengräben und auf den Banketten und Böschungen gänzlich verboten. Ferner aber müssen beim Austrieb zur Weide die Tiere zusammengekoppelt und so geführt werden, daß sie die Bankette nicht be­treten. Die Landwirte des Kreises ersuche ich, die Vorschriften gewissenhafter als seither zu beachten. Uebertretungen müßte ich in Zukunft bestrafen.

Schlüchtern, den 24. April 1913.

Der Königliche Landrat: Valentiner.

Was ist's mit Preußent "

Soziale und bürgerliche Demokraten sind in den Kampf um die Mandate zum preußischen Abgeordneten-

dem Doppelmord hier im Park irgend eine Veränderung bemerkt, etwa frisch aufgeworfene Erde auf einem der Beete oder in irgend einem Gebüsch? Ich meine selbst­verständlich abgesehen von Ihren eigenen Arbeiten."

Nein, Herr Kommissar."

ar den Gärtner.

Auch sonst istJhnen weiter nichts aufgefallen im Park ?" Nein, Herr Kommissar."

Kopfschüttelnd entließ der Kommissi

Aber nicht begnügen wollte er sich mit dessen Aussage, er wollte selbst noch einmal gründlich den Park absuchen.

Wölfert, los, absuchenalles hierbisins Kleinste, und zwar mit der Lupe. Den Hund lassen Sie ruhig aus dem Spiele, vielleicht besinnt er sich ohne Anleitung eines Besseren."

Jawohl, Herr Kommissar."

Eine Stunde später war die Arbeit getan. Resultat gleich Null. Ueberall in dem großen Park nur frisch geharkte Gänge und Beete und völlig unverletztes Ziergras.

Einen anderen Spürhund werden wir uns kommen

lassen, Wölfert," sagte resigniert Kriminalkommissär von Behlow.Ich werde an den Untersuchungsrichter sofort telephonieren."

11. Kapitel.

Nach dem kleinen Kirchhof, der für das lTrampitzer Gutspersonal bestimmt war, bewegte sich soeben ein lan­ger Trauerzug. Man trug die irdische Hülle des ermor­deten Kutschers Friedrich zu Grabe. Nicht nur, daß das gesamte Gutspersonal erschienen war, sondern auch aus der ganzen Umgegend waren die Leute, zumeist Arbeiter und Kossäten, herbeigeeilt, um dem auf so schreckliche Weise ums Leben Gekommenen das letzte Geleit zu geben.

Wiewohl nun aber die Zahl derer, die mit dem Ver­storbenen in gar feinem verwandtschaftlichen Verhältnis gestanden, die also nur aus lauter Menschlichkeit dem Sarge folgten, sehr groß waren, so waren Familienmit- glieder desselben fast gänzlich ausgeblieben. Und das aus dem Grunde, weil der arme Friedrich völlig ver­waist in der West dagestanden hatte. 197^13^