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SchluchtemerZettung

mit amtlichem Rreisblatt. Alonatsbeilage: Landwirtschaftlicher Ratgeber.

Telefon Nr. «s. Mochenbeilage: Illustriertes Sonntagsblatt. Telefon Nr. EL«

^^ ^-int Mittwoch und Samstag. preis mitAreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 12 pfg.

Mittwoch, den 9. Juli 1913.

64. Jahrgang.

Fortwährend

werden Bestellungen auf die

Kchlnchteruer Zettnng

mit amtlichem Kreisblatt von allen Postanstalten, Landbriefträgern sowie von der Expedition entgegengenommen.

finden in der Schlüchterner IHotSTd Zeitung den meisten Erfolg, da sie die größte Austage der im Kreise Schläch­tern erscheinenden Zeitungen besitzt.

Die neuen Steuern nach den Beschlüssen der dritten Lesung.

Die Vermögenszuwachssteuer.

Steuerpflichtig ist hier der Vermögenszuwachs; dieser ergibt sich aus der Vergleichung des Vermögens­standes eines Steuerpflichtigen zu verschiedenen Zeit­punkten. Als Vermögen gilt das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen nach Abzug der Schulden.

Der Vermögenszuwachs soll für Veranlagungszeit­

räume von je drei Jahren berechnet werden. Da für den Wehrbeitrag der Vermögensstand am 31. Dezember 1913 zugrunde gelegt ist, so soll die erste Zuwachs­feststellung drei Jahre später, am 31. Dezember 1916, erfolgen. Steuerfrei bleiben die Vermögensmassen bis zu 20 000 Mark, sowie die Zuwachse bis zu 10 000 Mark. Wohlverstanden: die Ziffer 10 000 gilt für

den Zeitraum von drei Jahren. Bei Vermögen zwischen 20« und 30 000 Mark unterliegt der Zuwachs der

Besteuerung nur insoweit, als durch ihn die steuerfreie Grenze von 20 000 Mark überschritten wird.

Bei der Steuerstaffell ist die Höhe des Vermögens

und die Größe des Zuwachses berücksichtigt. ES tritt

also eine doppelte Progression ein. Zunächst wird der Zuwachs zur Grundlage gemacht. Die Steuer beträgt für den ganzen Erhebungszeitraum (drei Jahre) bei

einem Vermögenszuwachs von:

10 50 000 Mark . . 50- 100 000 . . WO 300 000 . . 300 500 000 . . 5001000 000 . . über 1000 000 . .

Dazu tritt dann eine weitere Höhe des Vermögens ausgeht. der Steuersatz bei Vermögen von

. . 0,75 Proz. - 0,90

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. . . 1,35

. > - 1,50

Staffel, die von der

Es erhöht sich nämlich

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Verbotene Made.

Kriminalroman von Otto Viehofer. 47

Aber nun der Koffer, derbarg ja einen recht bequem zu handhabenden Ueberzug. Herüber damit. So, seine Helle Lederfarbe hatte er abgelegt, und der weiche, dehn­bare Ueberzug saß tadellos.

Ein Heller Pfiff draußen und der eingelaufene Zug stand schon wie angemauert auf den Schienen.

Nun war es Zeit für den Detektiv. In dem Wirr­warr des Aus- und Einsteigens konnte er leicht unter­tauchen.

Die Tür zur Bahnhofstoilette öffnete und schloß sich wieder, der Detektiv befand sich schon unter der Menge. Kein Mensch erkannte in ihm den altersgrauen Herrn wieder, der vorhin aus dem Wagen gestiegen war, nicht einmal der Bahnbeamte, der ihm hatte gefällig sein wol­len.

Alles hastete nun stadteinwärts, teils zu Fuß, teils zu Wagen, und auch der Detektiv trippelte die holperi­gen Straßen entlang, eifrig und mit suchendem Blick, ganz wie ein echter, rechter Handlungsbeflissener.

In einem besseren Hotel hatte er Unterkunft gefun­den. Eingetragen ins Fremdenbuch hatte er sich da als: Emil Würzberg, Vertreter der Setreibefirma Mann u. Eomp., Hamburg."

16. Kapitel.

Es war drei Uhr nachmittags des anderen Tages. Ueber den hartgefrorenen Boden draußen wälzte sich ein dichter, feuchtkalter Nebel, und in den Pappelbäumen, die unter anderen Bäumen im Schloßpark des Grafen Peter von Bruckhoff schlank und hoch gen Himmel rag­ten wie ein paar Kirchtürme, saßen stumm und betrübt tue Krähen.

Drinnen in dem luxuriösen, aber dennoch recht ge­mütlichen Gemach des Grafen flatterten fortwährend zwei Stimmen, sie gingen hinüber, herüber herüber, hin-

100-

200 000

Mark

um

0,1

Proz.

des

Zuwachses

200-

300 000

0,2

If

300

400 000

If

0,3

400-

500 000

//

0,4

//

//

ff

500-

750 000

ff

If

0,5

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ff

ff

750-

1 000 000

0,6

1

2 000 000

,/

0,7

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If

If

2

5 000 000

0,8

5

10 000 000

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//

0,9

V

ff

ff

über

10 000 ooo

1,0

ff

Für kinderreiche Familien sind Ermäßigungen vor-

gesehen. Bei einem Vermögen von weniger als 100 000 Mark soll sich nämlich die Steuer für das dritte und

jedes weitere Kind um je 5 Proz. ermäßigen.

Nicht in allen Fällen ist bei der Berechnung des Zuwachses der Vermögensstand am Anfang und am Ende des jeweiligen dreijährigen Veranlagungszeitraums maßgebend. Unter Umständen wird vielmehr bei der Vergleichung ein früherer Zeitpunkt als Anfang der Vergleichsperiode gewählt. Wenn nämlich die letzte Veranlagung zu keiner Steuererhebung geführt hat, so wird nicht diese Veranlagung zum Ausgangspunkt ge­nommen, sondern es wird auf die letzte Veranlagung zurückgegriffen, bei der sich ein steuerpflichtiger Zuwachs ergeben hat. Hat der Steuerpflichtige überhaupt noch nie Zuwachssteuer gezahlt, so ist der Vermögensstand der ersten Veranlagung des Steuerpflichtigen maßgebend. Es soll auf diese Weise zweierlei ermöglicht werden: einmal eine gewisse Ausgleichung späterer Vermögens- Verluste, sodann die eventuelle nachträgliche Mitberechnung kleinerer Zuwachse, die zunächst steuerfrei geblieben sind.

Beispiele: 1. Angenommen, ein Vermögen entwickelt sich folgendermaßen:

31. 12. 1913 .... 100000 Mk.

, 1916 .... 150000

, 1919 .... 90000

1922 .... 130 000

1925 .... 180 000

Daraus ergibt sich Ende 1916 ein steuerpflichtiger Zuwachs von 50 000 Mark. Ende 1919 liegt über­haupt kein Zuwachs, sondern ein Verlust vor, von einer Steuererhebung kann also keine Rede sein. Der Verlust wird bei den späteren Veranlagungen dadurch berücksichtigt, daß bei ihnen nicht mit dem Vermögen von 90 000 Mark, sondern mit dem von 150 000 Mk. verglichen wird. Ende 1922 wird also ebenfalls keine Steuer erhoben, obwohl hier, wenn man mit der letzten Veranlagung vergleicht, bereits wieder ein Zuwachs vorhanden wäre, und erst 1925 tritt wieder die Steuerpflicht ein, und zwar, da wieder der Verwögcus- stand von 150 000 Mark zur Grundlage genommen wird, für einen Zuwachs von 30 000 Mark.

über, reichten sich innig die Hände, oder prallten wohl auch einmal ganz sanft aneinander, um dann in den schweren Fensteroorhängen sich zu verfangen, zu verhallen.

Die eine, männlich-kraftvoll, klar und stolz und fest aufs Ziel lossteuernd, war die des Majoratsherrn, des sie« benundzwanzigjährigen Grafen Peter, und die andere, weich und zart und einschmeichelnd, gehörte seiner sil- berhaarigen Mutter, der Gräfin Claudia von Bruckhoff. Die beiden hatten ausschließlich von wirtschaftlichen Din­gen gesprochen.

Siehst Du, Peter, mein lieber Sohn," lenkte nun die alte Gräfin das Gespräch auf ihr Lieblingsthema, die Vermählung des Grafen, über,stehst Du, das Majorat wirft nun endlich einen Gewinn ab, wie es zu Lebzei­ten Deines seligen Vaters nie der Fall gewesen, und da ist es dann wohl auch an der Zeit, daß Du hier eine neue Herrin einführst. Sage mir offen, mein Sohn, wie steht es denn mit Euch beiden, hat Dein Herz sich noch nicht verfangen in dem der Komtesse Hilma von Sievers­dorf?"

Aber Mama," fuhr der Graf Peter aus dem Sessel auf und fing an mit langen Schritten unmutig das Ge­mach zu durchmessen, so daß es von den Sporen seiner Reitstiefel klirrte,aber trautste Mama, wie kannst Du nur wirklich glauben, daß ich mich je ernstlich beschäftigt hätte mit Komteß Hilma? Hättest Du ein offenes Auge gehabt, so hättest Du längst sehen müssen, daß das nur ein belangloses Techtelmechtel ist zwischen ihr und mir. Nein, Mama, nicht ein Jota Liebe zu der sitzt in mei­nem Herzen. Wie sollte ich aber auch? Komteß Hilda ist kaum den Kinderschuhen entwachsen, sie ist ein siebzehn­jähriges, schwaches und unerfahrenes Ding, und ich bin doch ein reifer, starker Mann. Wie sollte so ein Pensions­kätzchen wohl die Herrin spielen auf meinem ausgedehn­ten Besitz. Männlich fühle ich, Mama, männlich-kraft­voll, und etwas Ebenbürtiges, Reifes ist es, was für mich nur in Betracht kommen könnte."

Graf Peter hatte sich wieder in seinen Sessel gewor-

2. Angenommen, ein Vermögen entwickelt sich wie folgt :

31. 12. 1913 . . . . 22 000 Mark.

1916 .... 25000

1919 .... 33 000

Hier liegt am Ende des ersten Veranlagungszeit­raumes zwar ein Zuwachs vor, da er aber nur 3000 Mark beträgt, so bleibt er steuerfrei. Am Ende des zweiten Zeitraumes wird nun nicht mit dem Stande von 25 000 Mark, sondern von 22 000 Mark ver­glichen ; es ergibt sich also ein Zuwachs von 11 000 Mark, der zu versteuern ist. Hier setzt sich also ein steuerpflichtiger Zuwachs aus zwei kleineren steuerfreien Zuwachssummen zusammen.

Als Zuwachs wird auch das durch Erbschaft er­worbene Vermögen behandelt, mit Einschluß des Kinder­erbes ; nur das Erbe des überlebenden Gatten bleibt frei. Hierzu hat die Kommission eine Erleichterung für den Fall beschlossen, daß der Erbe ein unmündiger Abkömmling ist und das Vermögen 50 000 Mk. nicht übersteigt. In diesem Fall ermäßigt sich die Abgabe um einen Betrag, der für jedes bis zur Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres fehlende volle Jahr auf fünf Prozent der Abgabe berechnet wird. Die Gesamtermäßigung darf fünfzig Prozent der Abgabe nicht übersteigen.

Gesellschasts- und Versicherungsstempel.

a) Von den Stempelgesetzen sind die erhöhten Be­lastungen der Gesellschaftsverträge im wesentlichen ohne Aenderung angenommen worden, so daß also der Beurkundungsstempel für Errichtungen oder Kapitals­erhöhungen von Aktiengesellschaften künftig 47, Prozent, von Gesellschaften mit beschränkter Haftung künftig 3 Prozent und bei Grundstücks-Gesellschaften m. b. H. 5 Prozen' betragen wird; ermäßigt hat der Reichstag den letzteren Satz, und zwar auf die Hälfte, nur für Handwerker-Baugesellschaften.

b) Dagegen hat der Reichstag bei der Stempel­belastung der Versicherungen mehrfache Reduktionen vorgenommen. So foll jetzt der Stempel auf Feuer­versicherungen bei beweglichen Gegenständen 15 Pfennig (statt 25 Pfennig) pro tausend Mark der Versicherungs­summe jährlich betragen, bei unbeweglichen Gegen­ständen (wofür der Reichstag in dritter Lesung" die ursprünglich gestrichene Regierungsvorlage wieder her- stellte) 5 Pfennig pro tausend Mark; bei der Lebens­versicherung beträgt der Stempel y2 Prozent (statt 1 Prozent) der gezahlten Prämie, bei Einbruchsdiebstahl und Glasversicherung 10 Pfennig für jede Mark der gezahlten Prämie; Versicherungen unter 3000 Mark werden freigelassen, desgleichen u. a. auch Unfall- und Haftpflichtversicherungen.

fen, zufrieden, daß er auch in diesem Punkte seiner Mut­ter endlich reinen Wein eingeschenkt hatte.

Indessen die Gräfin ergab sich nicht so leicht, sie bohrte weiter.Und hast Du denn Dein Ideal schon gefunden, Peter, hast Du Dir bereits die Reife, Ebenbürtige ge»

Das kann ich Dir noch nicht sagen, Mama," erwi­derte Graf Peter jetzt ganz ruhig, den Blick zwischen den Fensteroorhängen auf den mächtigen Hof gerichtet.

Nun, und wie lange gedenkst Du noch damit zu warten, mein Sohn? Es wird doch nachgerade Zeit, daß Du heiratest, denn bedenke, Du wirst immer älter, und da könnte Dir die Lust zum Heiraten überhaupt abhan­den kommen. Und dann das Majorat? Willst Du es, der Du es selbst zur höchsten Blüte emporgebracht, dann in andere Hände, in eine Nebenlinie übergehen lassen, aus dem einzigen Grunde, weil Du zu bequem gewe­sen bist, Dir männliche Leibeserben zu verschaffen? Nein, mein lieber Sohn, das darf nicht sein. Ich will nun nicht mehr in Dich dringen, daß Du die Hilma heim- führest, wie gerne ich das auch gesehen hätte, laß sie fahren mit ihren zwei Millionen. Aber ein Weib bringe mir ins Haus, recht bald, Peter, ein edles, gutes Weib, meinetwegen auch mit der idealen Reife. Und Leibes­erben, Nachfolger in unserem stolzen Majorate das ist es, was ich von Dir fordere, im Namen Deines se­ligen Vaters und im Namen unserer ganzen Familie."

Die Gräfin war aufgestanden und legte wie bittend ihren schlanken Arm um den Hals des Sohnes, der, den Blick noch immer auf den Hof gerichtet, geschwiegen hatte. Im selben Moment pochte es leise an die Tür.

Herein!" rief der Graf und die Gräfin war zurück» getreten und hatte sich wieder in ihren Sessel fallen las­sen.

Der Diener war es, ermachte eine Verbeugung, schritt dann auf den Grafen zu und überreichte ihm auf silber­nem Tablett eine Visitenkarte, 197,18*.