MonatLbeilage: Landwirtschaftlicher Ratgeber.
mit amtlichem Kreisblatt.
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M"st,'g, den 11. November wie.
67. Jahrgang.
Amtliches
Nachtrag
Nr. W. M. 207/9. 16 K. N. A.
zur Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme und Be- standserhebung von Web-, Wirt- und Ktrickwaren vom
1 . Februar 1916 W. M. 1000/11. 15 K.R A.
Vom 10. November 1916.
Nachstehende Bekanntmachung wird auf Ersuchen des Königlichen Kriegsministeriums hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit dem Bemerken, daß, soweit nicht nach allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, jede Zuwiderhandlung gegen die Beschlagnahme- i Vorschriften nach § 6 der Bekanntmachungen über die Sicherstellung von Kriegsbedarf vom 24. Juni 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 357) in Verbindung mit den Erweiterungsbekanntmachungen vom 9. Oktober 1915 (Reichs Gesetzbl. S. 645), vom 25. November 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 778) und vom 14 September ■ 1916 (Reichs-Gesetzbl S. 1019 und jede Zuwiderhandlung gegen die Meldepflicht nach § 5 der Be- kanntmamung über Vorratserhebungen vom 2. Februar 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 54) in Verbindung mit den Erweiterungsbekanntmachungen vom 3. September 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 549) und vom 21 Oktober 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 684) bestraft wird. Auch i kann die Schließung des Betriebes gemäß der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom I Handel vom 23. September 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. I 603) angeordnet werden.
Artikel I.
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Im § 2 der Bekanntmachung W. II 1000/11
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Spinnstoffe" und „hergestellt sind" die Worte: „ober auch unter Mitverwendung von Papier" eingefügt. Die Worte: „bei Sandsack- und Strohsackgeweben auch unter Mitverwendung von Papier" fallen fort.
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Artikel II.
§ 5 Ziffer 9 der Bekanntmachung W. M. 1000/11
15 K. R A. erhält folgende Fassung!
„Bastfasergewebe, deren Herstelung auf Grund des i § 3 Nr. 2ä und e der Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme, Verwendung und Veräußerung von Bastfasern und Erzeugnissen aus Bastfasern, vom 123. Dezember 1915 (W. IU. 1577/10 15 K. IR. A.), des § 3 Nr. 2 ä der Bekanntmachung, I betreffend Beschlagnahme, Verwendung und Veräußerung ■ von Bastfasern usw., vom 26. Mai 1916 (W. III.
1 1500/4. 16 K. R. A.) sowie des § 4 e der Bekannt- I machung, betreffend Beschlagnahme, Verwendung und I Veräußerung von Bastfasern usw, vom 15. August 11916 (W. III. 3500/7. 16 K. R. A) erlaubt war, I soweit diese Gewebe während der Geltungsdauer der I die Herstellung gestatteten Bekanntmachung angefertigt I sind."
Hinter § 5 Ziffer 9 wird folgende Nr. 9 a ein- I geschoben: r .
„Bastfasergewebe, deren Herstellung auf Grund des 5c der Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme, I Verwendung und Veräußerung von Bastfasern usw , [tont 10. November 1916 (W. III. 3000,9. 16 K. R. DA.) erlaubt ist."
Artikel IH.
I In der Uebersichtstafel, Gruppe I, II, in, V, VII, ■Spalte 2 der Bekanntmachung W. M. 1060/11. 15
R. A. treten die Worte hinzu: „auch unter Mit- kVerwendung von Papier".
Artikel IV. ,
I Für die durch die erweiterte Beschlagnahme erforder- Mchen Meldungen gelten hinsichtlich des Stichtages und > der Meldefrist die im § 12 der Bekanntmachung W. M. »000/11.' 15 K R. A. enthaltenen Bestimmungen. Für M ersteMeldung ist der am Beginn des >0. November 1916 ktatsächlich vorhandene Bestand maßgebend. , Die ersten Waldungen sind bis zum 20. November 1916 zu erstatten
Artikel V.
| Diese Bekanntmachung tritt mit ihrer Verkündung | Kraft.
(Frankfurt a. M., den 10. November 1916.
>tellv. Generalkommando des 18. Armeekorps.
• 850. Die französische Heeresleitung hat unlängst ne Flugschrift, die 26 faksimilierte Briefe an deutsche riegsgefangene, welche in einem einzigen französischen
Lager untergebracht sind, aus Deutschland enthält, durch Flieger in großer Menge an und hinter der deutschen Front abwerfen lassen. Absender sind Angehörige, zumeist die Ehefrauen der Gefangenen. Die Brieft enthalten Klagen über den Mangel an Lebensmitteln in Deutschland und über Hunger und Elend in den Familien. In anderen Briefen wird über Kriegswucher und Unge- rechtigkeiten bei der Lebensmittelverteilung geschimpft. Einige Briefe enthalten sogar Schilderungen von Kra- wallen und blutige Zusammenstöße mit Polizei und r . $$ bauche kaum darauf hinzuweisen, daß solche Briefe geeignet sind, den vaterländischen Jnte- ressen den größten Schaden zuzufügen. Gehen Sie an die Front, so drücken sie die Stimmung der Kämpfer herab, fallen sie den Feinden in die Hände, was bei den Briefen an Gefangenen selbstverständlich ist, dann stärken sie die feindliche Zuversicht. Insbesondere werden Ite, indem die Feinde Vervielfältigungen in unsere Front werfen, als Waffe gegen den Geist der deutschen Armee benutzt. Wenn die Briefschreiberinnen wüßten, wie ihre Klagen von dem Feinde als Kampfmittel gegen die dentschen Soldaten verwandt werden und dadurch knegSveclängecnt wirken, so würden sie zweifellos der- artige Dinge nicht schreiben, ganz abgesehen davon, daß sie den Männern, die in der Gefangenschaft ihren Familien doch nicht helfen können, das Herz nur unnötig schwer machen.
Berlin, den 1. November 1916.
Der Minister des Innern.
Im Auftrage, gez. Unterschrift.
J.-Nr. 1183^, Die Herren Bürgermeist.. und Gurs- ^tt*^^ir&‘■i^‘TTrt“■^ ver-- ständigen.
Schlüchtern, den 9. November 1916.
Der Königl. Landrat. von Trott zu Solz.
Gbstbäumchen jeder Art, besonders Aepfel- und Birnbäumchen, gibt ab zu mäßigen Preisen. Vorherige Bestellung mit Angabe der Stückzahl ist erforderlich. (Rentmeister Pfalzgraf.)
Die Kreisbaumschulverwaltung.
Aufruf.
Da die Bahn bald durch Weihnachtssendungen ins Feld überlastet sein wird, bitte ich mir etwa noch zugedachte Marmelade für unsere Feld- und Etappenlazarette möglichst in den nächsten Tagen zugehen lassen zu wollen, damit der Versand sofort erfolgen kann.
Die Kernsammlung wird nun abgeschlossen und versandt, ich bitte noch gesammelte Kernbestände baldmöglichst an die Hauptsammelstelle bei Frau Kaufmann Fehl, Fuldaerstraße abgeben zu wollen, wo auch Prämien gezahlt werden.
Wie mir durch die Hebammen mitgeteilt wurde, herrscht große Not an Kinderzeug bei armen Wöchnerinnen, und bitte ich nochmals um getragene Säuglingswäsche jeglicher Art, oder alte Leinenstoffe zur Anfertigung derselben.
Frau von Trott zu Solz, Vorsitzende des Vaterl. Frauen-Vereins.
Zum 50jährigen Jubiläum der Vaterländischen Fraueu-Bereine.
" Es war eine Folge der bekannten blutigen Schlacht im Jahre 1859 bei Solserino, wo man viele Tausende von Kämpfern infolge Mangels an Hülfe durch Verwundung oder Krankheit elend zu Grunde gehen sah, daß auf Betreiben des Schweizers Henry Dunand die sogenannte Genfer Convention geschlossen wurde, zu deren Grundsätzen es gehörte, daß die Verwundeten fürderhin ohne Ansehn ihrer Nationalität durch eine geordnete Fürsorge sollten verpflegt werden.
Schon 1864, im deutsch-dänischen Kriege zogen daraufhin organisierte freiwillige Helfer- und Helferinnen- scharen hinaus, um ohne Unterschied Freund und Feind zu pflegen. Zwei Jahre danach, im Jahre 1866, als wieder die Kriegsfackel entbrannt war, stellten sich zahlreiche deutsche Frauen zur Verfügung als freiwilligs
Helferinnen und Pfleger: :..en in den Lazaretten. Während auf den Schlachtfeldern heiße Kämpfe tobten, entwickelten die Frauen und Jungfrauen auf dem Gebiete freiwilliger Hülfe einen bewundernswerten Eifer und eine bisher beispiellose Arbeitsfreudigkeit. Die erzielten Erfolge waren so augenscheinliche, daß in den beteiligten Kreisen der Entschluß reifte, die für den besonderen Fall ins Leben gerufene Organisation in eine dauernde Einrichtung umzuwandeln.
Am H. November 1866, anläßlich der an diesem Tage abgehaltenen Dank- und Friedensfeier, veröffentlichten die Berliner Zeitungen einen Aufruf, der dahin zielte, jene weiblichen Kräfte, die während des Krieges so wahrhaft aufopfernd und hingebungsvoll gewirkt hatten, auch im Frieden zu erfolgreicher Tätigkeit zu sammenzuschließen.
Der an weihevollem Tage erlassene Aufruf verhallte denn auch nicht ungehört, sodaß nicht lange danach die endgültige Konstituierung des Vereins erfolgen konnte. Der 11. November 1866 war der Geburtstag des Vaterländischen Frauenvereius geworden. Der Vaterländische Frauenverein ist sonach dadurch entstanden, daß die deutsche Frauenwelt erkannte, was sie denen schuldig ist, die die ernste und schwere Aufgabe zu erfüllen haben, das Vaterland zu verteidigen, mit der Waffe in der Hand den Feinden gegenüberzutreten und im Kampfe für Heimat und Herd ihr Leben einzusetzen und ihr Blut zu vergießen. Der Vaterländische Frauenverein will sich — wie aus dem Gesagten hervorgeht — der im Felde zu Schaden Gekommenen annehmen und dafür sorgen, daß den Verwundeten und Kranken ordentliche Pflege zu teil werde: darn .„^uu^uaJ-iliM u.i: '^ ^ Umlaut" gerecht werden kann, eine freiwillige Krankenbstege zur Seite. . „
So wurden in unserem Kreise seit Kriegsausbruch mehrere Vereinslazarette eingerichtet, in denen verwundete oder kranke Soldaten in sachkundiger Weise gepflegt werden. Selbstverständlich hat jeder Vater und jede Mutter, deren Sohn im Felde verwundet wird oder erkrankt- ein großes Interesse daran, daß das Erforderliche für ihn getan wird. Deshalb kann eigentlich niemand den Vereinen des Roten Kreuzes ablehnend oder feindlich gegenüberstehen.
In Friedenstagen will der Vaterländische Frauenverein sich auf seine Krtegsaufgabeu rechtzeitig vorbe- reiten. Er tut dies durch Beschaffung aller Einrichtungen, welche die Kriegskrankenpflege fördern, sowie durch Ausbildung von Helferinnen <mnd HülfsschÄestern vom Roten Kreuz. In den Jahren 1914 und 1915 wurden in Schlüchtern etwa 20 Helferinnen bezw. Hülfsschwestern ausgebildet, die sich für das Werk des Roten Kreuzes zur Verfügung gestellt hatten.
Daß auch in Friedenszeiten noch andere Aufgaben der Armen- und Krankenpflege in Angriff genommen werden, davon zeugen die Gemeindepflegestationen, die Kleinkinderschulen und Kinderbewahranstalten, die Tuberkulosefürsorgestelle, die Kinderasyle in den Badeorten, die Ferienkolonien und dergl.
Der Ernst der Zeit verbietet es, bett 50« jährigen Gründungstag festlich zu feiern. Gleichwohl foü das Jubiläum als em Tag des Dankes für das, was der Baterländrsche Frauenverein in Svjähriger Tätigkeit dem Baterlande leisten durfte, und als- ein Tag begangen werden, an dem alle Mitglieder des Vereins dem Vaterlande das Gelöbnis erneuern, ihre Kraft einzusetzen für unser Volk in Waffen, ebenso wie ttt Friedeuszeiten ihre Arbeit für das Wohl der heimatlichen Be- völkerung.
vom Kriegsschauplatz.
Erstickte englisch- , _ französische Angriffe.
Großes Hauptquartier, 9. Nov. (W.B. Amtlich.)
Westlicher Kriegsschauplatz:
Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.
Angriffsabsichten der Engländer und Franzose a zwischen Le Sars und Bouchavesnes, sowie südlich der Somme bei Pressoire erstickten fast durchweg schon im Sperrfeuer.