Zchlüchtemer Mung
mit amtlichem Kreisblatt. Monatsbeilage: tandwirtschaftlicher Ratgeber.
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Erscheint Mittwoch und Samstag. — preis mit „Areisblatt" vierteljährlich 1,20 Alk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 12 pfg^
^2 98. Mittwoch, den 6. Dezember 1916. 67. Jahrgang.
Amtliches
Der Verkehr des Publikums auf dem hiesigen Landratsamt hat außerhalb der Sprechtage wieder erheblich zugenommen. Ich bringe deshalb erneut zur öffentlichen Kenntnis, daß die Abfertigung des Publikums im Interesse der Aufrechterhaltung eines geordneten Geschäftsbetriebes des Königlichen Landratsamtes, Versicherungs- amteS und Kreisausschusses nur an den Sprechtagen Dienstags und Freitags, von 9 bis 12 Uhr vormittags erfolgen kann.
Zu jeder anderen Zeit hat das Publikum keinen Anspruch auf Abfertigung. Anfragen und Anträge müssen in der Regel schriftlich gestellt werden; für besonders dringende Fälle ist der Fernsprecher bestimmt. So sehr die Kreisverwaltung alle berechtigten Wünsche der Kreiseingesessenen möglichst umgehend zu erfüllen bestrebt ist, ist es doch nötig, daß auf die außerordentlich gesteigerte Arbeitslast der Beamten bei mündlichen Vorstellungen und bei Benutzung des Fernsprechers Rücksicht genommen wird.
DienstbriHe sind nicht an meine Person, sondern an das Königliche Landratsamt, Kreisausschuß usw. zu richten.
Die Ortsbehörden ersuche ich, diese Bekanntmachung sofort und wiederholt in ortsüblicher Weise zu veröffentlichen.
Schlüchtern, den 25. November 1916.
Der Landrat, von Trott zu Solz.
Hausschlachtungen.
Die Genehmigung von Hausschlachtungen und die Anrechnung des aus ihnen gewonnenen Fleisches erfolgte bisher in den einzelnen Kreisen nach so verschiedenen GesichtspUllkten, ^daff die Bezirksfleischstelle in Gaffel jetzt einheitliche Richtlinien für den ganzen Aegterungsbezirk aufgestellt hat. Diese Richtlinien besagen:
1. Als Anrechnungszeit gilt die Dauer eines Jahres vom Tage der Hausschlachtung ab.
2. Jeder Haushalt, in dem mit persönlicher Tätigkeit der Wirtschaftsangehörigen Schweine gemästet werden, hat das Recht als Selbstversorger Hausschlachtungen vorzunehmen. Für den Kcpf eines solchen Haushaltes beträgt die Gesamtmenge des für das Anrechnungsjahr zuständigen Fleisches die doppelte Menge der Reichsfleischkarte, also 52 Pfund. Angehörige im Felde zählen nicht zum Haushalt.
Die verschiedenfach festgestellte anderweite Auslegung des § 10 der Verordnung vom 21. August d. Js., daß nämlich die Hälfte des ersten Schweins überhaupt nicht in Anrechnung gebracht würde, und daß der Selbstversorger unter Umständen mehr wie das Doppelte der Reichsfleischkarte verbrauchen dürfe, ist vom Landesfleischamt für unzutreffend erklärt worden.
Schlüchtern, den 4. Dezember 1916.
_____________Der Vorsitzende des Kreis - Ausschuffes.
Betr. Specksammlrmg^ ' Nr. 9480 K. G. Ich mache darauf aufmerksam, ^daß größere — über 3 Pfund schwere, dicke Stücke Speck auch mit der Schwarte, ungeräuchert oder geräuchert, geliefert werden können.
Schlüchtern, den 4. Dezember 1916.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses. ________________von Trott zu Solz.
Betr. Höchstpreise für Kälber.
Nr. 9600 K. G. Der Zentralviehhandelsverband hat in Abänderung seines Rundschreibens vom 29. November v. Js. die Kälberhöchstpreise ab Stall wie folgt festgesetzt: 1. bis 100 Pfd. Lebendgewicht 60 Mk. für 50 kg 2. von 100-150 Pfd. „ 80 Mk. für 50 kg
3. über 150 Pfund „ 90 Mk. für 50 kg Diese neuen Preise gelten für alle Kälber, die ab
4. Dezember zur Anlieferung kommen.
Caffel, den 2. Dezember 1916.
Viehhandelsverband für den Neg.-Bez. Caffel. gez. Unterschrift.
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Wird veröffentlicht.
Schlüchtern, den 4. Dezember 1916.
___Der Vorsitzende des Kreis - Ausschuffes.
J.-Nr. 13296. Anträge auf Gestellung von belgischen Zivilarbeitern und alle diese betreffenden Anfragen sind in Zukunft unmittelbar an die Inspektion der Kriegsgefangenenlager zu Frankfurt a. M. zu richten.
Schlüchtern, den 4. Dezember 1916.
Der Königliche Landrat. von Trott zu Solz.
Betr. Speisefette.
A. II. G. 6541. Um bei der herrschenden Fettnot eine regelmäßige und einheitliche Versorgung der Bevölkerung des Regierungsbezirks Caffel zu' ermöglichen, wird auf Grund der Ermächtigung der Reichsstelle für den Bereich der Vezirksfettstelle in Caffel hierdurch angeordnet :
Die den Versorgungsberechtigten zustehende Menge an Fett für die Woche und die Person wird von 90 g auf höchstens 60 g, die den Selbstversorgern zustehende Menge von 180 g auf höchstens 120 g herabgesetzt.
Caffel, den 17. November 1916.
Die Bezirksstelle für Speisefette für den Regierungsbezirk Caffel.
Der Vorsitzende, gez. Lewald, Oberregierungsrat.
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Nr. 8895 K. G. Im Anschluß an obige Anordnung und ermächtigt durch die Bezirksfettstelle ordne ich an:
Die den Selbstversorgern und ihren Haushaltungsund Wirtschaftsangehörigen für ihren persönlichen Bedarf zustehende Menge an Vollmilch wird auf höchstens 7« Liter für die Person und den Tag festgesetzt. Nicht betroffen werden von dieser Bekanntmachung aus dem Kreise der Selbstversorger als auch der Versorgungsbe- rechtigten a) Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahre, b) stillende Frauen, c) schwangere Frau n in den letzten drei Monaten vor der Entbindung, 1) Kranke auf Grund amtlich vorgeschriebener Bescheinigung. Diese Personen können verbrauchen:.
a) 1 Liter für Kinder im 1. und 2. Lebensjahre, soweit sie nicht gestillt werden;
b) 1 Liter für stillende Frauen für jeden Säugling ;
c) 74 *iter W Kinder im Z. mrd 4. Mjahre;
d) s/4 Liter für schwangere Frauen in den letzten 3 Monaten vor der Entbindung;
e) 7i Liter für Kinder im 5. und 6. Lebensjahre;
f) durchschnittlich 1 Liter für Kranke.
Die nicht mit Vollmilch zu versorgenden Versorgungsberechtigten können nur Magermilch erhalten und zwar nur insoweit als solche vorhanden ist. Mehr als 7» Liter Magermilch für eine einzelstehende Person, 7i Liter Magermilch für Familien bis zu 3 Personen, s/4 Liter für Familien bis zu 6 Personen und 1 Liter für Familien mit mehr als 6 Personen darf nicht gegeben werden. Bei der Feststellung der Personenzahl werden die mit Vollmilch zu versorgenden Personen in Abzug gebracht.
Schlüchtern, den 20. November 1916.
Der Vorsitzende des Kreis - Ausschuffes.
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Wird hiermit veröffentlicht.
Schlüchrern, den 30. November 1916.
Der Magistrat: Stückrath.
Kriegsministerium.
Fabriken-Abteilung.
Verteilungsstelle für elektrische Maschinen.
Betr. Bekanntmachung betr. Bestandserhebung für elektrische
Maschinen, Transformatoren und Apparate.
Die am 15. 10. 1915 unter Nr. 2519/8. 15. B5 erlassene „Bekanntmachung betr. Bestandserhebung für elektrische Maschinen, Transformatoren und Apparate" hat allen denjenigen, welche „verfügbare" (§ 4) elektrische Maschinen, Transformatoren oder Apparate der angegebenen Größe in Verwahrung haben, die Pflicht auserlegt, Ateldungen zu machen und zwar nicht nur damals bei Erscheinen der Bekanntmachung, sondern auch laufend in der darauffolgenden Zeit.
Es ist vorgeschrieben worden, daß die meldepflichti- gen Bestände in Verzeignisse aufzunehmen sind (§ 7) und in diesen solange zu führen sind, wie sie als verfügbar gelten. Wird cine Maschine usw., welche verfügbar war, später durch Inbetriebnahme zu einer nicht mehr verfügbaren, so ist dies eine Veränderung des Bestandes. Beim Aushtzren der Verfügbarkeit muß infolgedessen ebenso wie beim Neueintreten derselben innerhalb von 3 Tagen eine Meldung bei der Verteilungsstelle gemacht werden, auch wenn die betreffenden Gegenstände im gleichen Besitz verbleiben.
Es hat sich in letzter Zeit ergeben, daß die bei der Verteilungsstelle für elektrische Maschinen Lbc5 Kriegsministeriums geführten Verzeichnisse nicht mehr in allen Fällen zutreffend waren. Es werden infolgedessen diejenigen, welche Meldungen unterlassen haben sollten,
darauf hingewiesen, daß dies nach § 5 der Bekanntmachung über Vorratserhebungen vom 2. 2. 1915 mit Strafe bedroht ist. Es wird daher dringend ersucht, die gemäß § 7 der Bekanntmachung von jedem Meldepflichtigen zu führenden Verzeichniffe auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen und etwaige nicht gemeldete Aenderungen sofort der Verteilungsstelle für elektrische Maschinen, Berlin W 66, Mauerstraße 83/84, mitzuteilen. Sofern in Zukunft die vorgeschriebenen Meldungen nicht rechtzeitig erfolgen, wird der zuständigen Behörde Mitteilung wegen Einleitung des Strafverfahrens gemacht werden.
gez. Dettmar.
Wird veröffentlicht.
Schlüchtern, den 1. Dezember 1916.
Der Bürgermeister: Stückrath.
J.-Nr. 12052. Da beabsichtigt wird, auch im kommenden Jahr die Früchte des Weißdorns für Zwecke der Volksernährung (Herstellung von Kaffee-Ersatz) zu verwerten, muß das Beschneiden der Weißdornhecken und -Büsche unterbleiben.
Schlüchtern, den 18. November 1916.
Der Königliche Landrat. I. V.: Schultheis.
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Wird hiermit veröffentlicht.
Schlüchtern, den 28. November 1916.
Der Magistrat; Stückrath.
Gesucht werden im Kreise Schlüchtern:
8 Elektromonteurs und 1 Kontorist oder Kontoristin.
Städtisches Arbeitsamt Hanau
Arbeitsnachweis für Stadt und Landkreis Hanau und d^ Kreist Gelnhüitsen unb Schluchzern«
Politische Uebersicht.
Weihnachts-Geschenke des Kaisers an seine Regimenter.
TU. Kaschau, 1. Dezember. Kaiser Wilhelm sandte an sein 34 Infanterie - Regiment, dessen Inhaber er ist, 3000 Mark als Weihnachtsgeschenk für die Soldaten.
Austausch der Zivil-Internierten.
Die Unterhandlungen über den Austausch deutscher und französischer Zivilinternierter sind nunmehr zum Abschluß gekommen. Zwischen Deutschland und Frankreich ist eine Einigung erzielt. Es handelt sich diesmal um nicht weniger als 20000 Personen, die ausgetauscht werden sollen. Der Transport beginnt am 4. Dezember und dauert bis Weihnachten. Täglich wird ein Zug Schaffhausen — Genf und umgekehrt stattsinden.
Lokales und Provinzielles.
Schlüchtern, den 4. Dezember 1916.
— * Durch Vermittlung der Städtischen Ausgabestelle für bezahlte Frauenarbeit Caffel werden in nächster Zeit auch unserem Kreise 50—60000 Sandsätze für das Heer zur Anfertigung zugesandt. Diese Arbeiten geben wiederum bedürftigen Frauen und Mädchen Gelegenheit, sich einen lohnenden Nebenverdienst zu verschaffen. Näheres hierüber wird in einer der nächsten Nummern dieser Zeitung bekannt gegeben.
—* Vergangenen Sonntag veranstalteten die verwundeten Soldaten aus dem Lazarett Steinau, dortselbst im Saale zum weißen Roß ein Konzert, welches sehr besucht war und so großen Beifall fand, daß dieselben aufgesordert wurden, auch hier in Schlüchtern ein Konzert zu geben. Wie nun aus dem Inseratenteil ersichtlich ist, kommen sie am Freitag abend dem Wunsche Vieler nach. Wir wollen auch hier hoffen, daß sie einen guten Zuspruch haben, da der Reinertrag wie am vergangenen Sonntag für Steinau, diesesmal den hiesigen Lazaretten zur Weihnachtsbescherung bestimmt ist. Wie wir hören zirkuliert erst eine Liste.
—* Die Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte in Berlin weist aus Anlaß widerholter Zuwiderhandlungen darauf hin, daß Ackerbohnen, Sojabohnen und Peluschken, auch zu Speisezwecken, gemäß der Verordnung vom 5. Oktober 1916 nur an sie, bezw. ihre Kommissionäre und deren Ankäufer abgesetzt werden dürfen, und daß jeder anderweitige Verkauf unter Strafe gestellt wird.
— * Die Bezirksfleischstelle in Caffel hat für die Zeit vom 1. Dezember bis 15. Januar dem Kreis Schlüchtern zur gewerblichen Schlachtung zugeteilt wöchentlich 2 Rinder, 4 Käiber, 13 Schweine. AuZ