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iAmtlichem Kreisblall". Wochenbeilage: Illustriertes Sonntul-sb! tt

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scheint Mittwoch und Samstag. - preis mitArersblatt" vierteljährlich 1,50 Mk. Anzeigen kosten die klein Zeile »der deren Kaun; 1.2 Ob-,

20. Samstag, des 11. März 1917. 68 ^ahrgnna.

ser Zeppelin gestorben.

Kitt, 8. März (WB.) Graf Zeppelin zte vormittag umA 12 Uhr im West- «rium zu Charlottenburg einer Lungell- «ung erlegen.

I Letzter Zirankheitsbericht.

Eber letzten Zeit gingen Gerüchte. daß Graf ii, wenige Monate vor dem Eintritt in sein 80 jahr stehend, unpäßlich geworden sei. Leider war Izu wahr, und heute steht das deutsche Volk in Jauer um einen seiner heißgeliebten Helden. Der ^ankheitsbericht, bar heute erschien, lautete: Friedrichshafen, 8. März. (W.B.) Graf Zep- atte sich dieser Tage in Berlin einer Operation rziehen. Durch Hinzutreten einer LungenenO ist der Zustand des Kranken ernst geworden.

e Konfirmanden unserer Zeit letzter Zeit ist wiederholt von geistlicher Seite ht darauf hingewiesen worden, daß augenblicklich vmirmauden nicht die Verpflichtung bestehe, in sen Kleidern zur Einsegnung zu erscheinen.

| folgerichtiger Beachtung der Maßnahmen, die Achsbekleidungsstelle zur notwendigen Streckung r Vorräte an Web-, Wirk- und Strickwaren an wölkerung erlassen hat, haben viele Geistliche mit bet weiter darauf hingewiesen, das es für die Wanden keineswegs unbedingt nötig ist, in neuen in zur Einsegnungsfeier zu erscheinen. Vielmehr I es vollkommen, getragene Anzüge und Kleider gen, wenn sie nur sauber und in ordentlichem »'-H<>.. ^ ^ jtiuciptne^-r^s^^-i- |nr wenn die GGUiMii allgemein in diesem »Weisungen an ihre Pfarreingesessenen ergehen Iwottte, weil heute schon verschiedene Anzeichen Ihindeuten, daß gerade.bei den Konsirmations- (in besonderer Kleiderluxus an gestrebt wird. Noch | gibt es nämlich Eltern, die der Ansicht sind, | der Würde der heiligen Handlung nicht ent- | in anderer als schwarzer Kleidung vor den Al- g treten, ja es sind sogar Fälle bekannt, in denen giern sich für verpflichtet halten, ihre Töchter mit Kleibern, einem buntfarbigen für die vorausgehende Mg und einem schwarzen für die Feier selbst, aus- in. Diese Auffassung steht im strikten Gegensatz fh unbedingt nötigen Sparsamkeitsmaßnahmen beim Kuich von Web-, Wirk- und Strickwaren.

»llte die Verinnerlichung unserer Lebensführung, Nir mit Freuden in breiten Schichten unseres Bob »eststellen können, nicht ihren Einfluß gerade aus I Gebiet geltend machen können, aus dem doch in Linie alle hohle.Außenkultur, in welcher Form sch auch äußern mag, verbannt sein muß? Gerade »em, was mit Religiosität zusammenhängt, sollte Äußerlichen Kram kein Platz sein. Die Religion sie innerliche Angelegenheit des Atenschen und hat ßnch keinen größeren Todfeind, als den Hang zu Sem Prunk. Fühlen denn diese Eltern nicht, daß gu Sinn ihrer Töchter vom Wesentlichen der Ein »ngsfeier ablenken, wenn sie auf Dinge, wie die gung einen derartig übertriebenen Wert legen? I, wo die harte Not zu vielen einschneidenden »nahmen zwingt, ist am wenigsten dort Prunk am |e, wo es auf Innenwelt mehr als auf äußeren »ankommt. Zu unserem Kampfe um unser Sein »unser lledjt ist es ein gottgefälligeres Werk, wenn »unsere wirschastlichen Kampfesmittel durch Einsparen I Unnötigen und Ueberflüssigen stärken, als wenn keine geistliche Feier nur durch äußeren Glanz heben |n. Die unnötigen Geldauswendungen für besondere lirmationskleider können für unsere tapferen Kämpfer l nutzbringender verwertet werden; hier bietet sich M'nheit für vaterländischen Opfersinn. Wer sein t im einfachen Kleid zum Tisch des Herrn gehen l braucht sich nicht zu schämen. Es ist heute väter­liches Gebot, sparsam zu sein und hauözuhalten. sorgsame Sparer wird von seinem Nachbar wohl mls scheel angesehen werden, dagegen wird es für die alle notwendigen Entbehrungen unseres Wirt- Itskampscs mannhaft auf sich nehmen, immer etwas |0Bcube§ haben, wenn jemand es sich nicht versagen i äußerlich zu blenden, wo es darauf ankommt, itlid) nicht hohl und leer zu sein.

Anales und Krovinjiciles.

Schlüchtern, den 9. März 1917,

* Ein Kriegsdettag. Der evangelische Ober- kirchenrat. Hat für Sonntag, 11. März, einen allge­meinen Kriegsbettag durch eine an die Konsistorien gerichtete Verfügung angeordnet. In der Verfügung steht u. a. auch folgende ernste Mahnung. Der Ernst der gegenwärtigen Lage unseres Vaterlandes, in der es für uns nur die eine Losung gibt :Mit Gottes Hilfe weiterkämpfen und durchhalten bis zum endgültigen Siege!" fordert von jedem unter uns erneute Hingeb­ung an die gemeinsame Sache, tatbereite Opferwillig­keit und möglichste Einschränkung in der persönlichen Lebenshaltung.

* Trotz wiederholter Hinweise werden noch immer in großem Umfange Nachfragen nach Vermißten an Einzelpersonen des In- und Auslandes, an die Roten Kreuz und andere Vereine neutraler Länder gerichtet. Demgegenüber wird von amtlicher Seite dringend em­pfohlen nur die Nachweisebüros der Kriegsmini­sterjen in Berlin, München, Dresden und Stuttgart in Anspruch zu nehmen. (Für Preußen: Zentrainachweise- büro in Berlin NW 7, Dorotheenstr. 48). Liegt bei diesen Stellen keine Meldung vor, so wende man sich an den zuständigen örtlichen Verein vnm Rollen Kreuz (Hilfe für Kriegsgefangene Deutsche Provinzialverein oder Landesverein vom Roten Kreuz). Alle diese Ver­eine sind in einer großen Organisation zusammenge­schlossenen, die die Anfragen zunächst auf Grund des bereits vorliegenden Materials prüft und wenn diese nicht ausreicht, unentgeltlich Ermittelungen i in feind­lichen und neutralen Auslande anstellt. Unmittelbare Schreiben von Privatpersonen ins Ausland, mngen sie nicht zilm -Zibl^ verursachen aber oft unnütze Küsters und schaden letzten Endes der Vermißtennachforschung überhaupt. Noch weniger sind irgendwelche private Büros im Inland in der Lage, Auskünfte zu beschaffen, die nicht bereit von den amtlichen Nachweise - Büros oder von dem Roten Kreuz erteilt werden können. Privatpersonen, die trotz dieser Warnung unmittelbare Anfragen über Vermißte an ausländische Stellen richten, müssen außer dem gewärtigen, daß ihre Briefe aus militärischen Gründen angehalten und nicht weiterbe­fördert werden. Die zuständige Stelle für die Kreise Gelnhausen und Schlüchtern ist:Hilfe für Kriegsge­fangene Deutsche Frankfurt a. M. Lokalausschuß Gelnhausen, Untermarkt 16. (L Eberhardt).

* Die Hilse für Kriegsgefangene Deutsche Frankfurt a. M. Lokalausschuß Gelnhausen, Untermarkt 16 (L. Eberhardt) teilt uns im Anschluß an die vor kurzem veröffentlichte Notiz, der zufolge direkte Anfragen seitens Privatpersonen über Vermißte an ausländische Stellen nicht mehr zulässig sind, mit, daß für die Bezirke Gelnhausen und Schlüchtern der oben angegebene Verein zuständig ist. Die Angehörigen werden ersucht, sich zweckmäßiger Weise unmittelbar mit diesem in Verbindung zu setzen. Die mündliche Aus- kunWelle ist täglich für das Publikum geöffnet.

* Fulda. (Schwürgerichtsverhandlunggegen Ebender)

Am 7. 3. begann vor den Geschworenen die zu diesem Zwecke von Hanau nach Fulda. übersiedeln mußten, die Verhandlung gegen Wilhelm, Ernst und Hermann Ebender, die beschuldigt sind, den Förster Romanus am 15. Februar 1912 ermordet zu haben, ferner des Mord­versuchs an dem Gendarm van Bürk und dem Bauern Wehner. Zu der Verhandlung sind etwa 40 Zeugen und mehrere Sachverständige geladen. Die Anklage vertritt Erster Staatsanwalt Geh. Justizrat Lehmann, Hanau, die Verteidigung der Angeklagten führen ein Hanauer und zwei Fuldaer Rechtsanwälte.

Der M o r d p r o z e ff übender.

Hermann Ebendcrs Geständnis.

Fulda, 7. März. Unter Bewachung von 5 Ar Meristem und 3 Gendarmen wurden heul Morgen die verwegen dreinschauenden Zigeuner Ernst, Hermann und Wilhelm Ebender gefesselt in den Vechandtungssaal ge führt, die bekanntlich unter Anklage des Alordes und Mordversuchs stehen. Sie sollen wie bereits eingehend berichtet, deck Förster Romanus im Kämmerzeller Forst erschossen, sowie den Bauer Wehner bei einer dem Förper- morde vorangegegangenen Schießerei verletzt haben. Alle drei Angeklagten weisen ein erhebliches Vorstrasenreginer auf, besonders Ernst ist bereits mit 13 Jahren Zuchthaus

wegen Totschlagsversuch vor dem Schwurgericht Hanau, Mainz und Marburg vorbestraft. Zuerst wurden in eingehender Weise die Vorgänge in Kämmerzell durch gegangen. Alle einzeln vernommenen Angeklagten ver­teidigen sich außerordentlich geschickt, sprechen ein auf­fallend gutes Deutsch und behaupten übereinstimmend, daß sie lediglich Schreckschüsse in die Luft abgegeben hätten, um ihre mit Mistgabeln und Dreschflegeln be­waffneten Verfolger von sich abzuhalten. Aus die sie verfolgenden Leute sowie den Gendarmen van Brück hätten sie nicht geschossen. Daß trotzdem eine Kugel getroffen habe, sei einem Zufall zuzuschreiben. Durch übermäßigen Branntweingenuß seien sie stark betrunken gewesen. Ueber das Zusammentreffen mit dem Förster Romanus im Kämmerzeller Forst gab Ernst Ebender u. a. an; Nach der Schießerei bei Kämmerzell sind wir gemeinsam in den Wald eingetreten, wo wir gewahrten ber uns entgegenkommende Förster sein Gewehr lud. In unsere Nähe gekommen, forderte uns der Förster auf - das Gewehr im Anschlag die Waffen herauszugeben. Mein Bruder Hermann schoß hieraus auf den Förster und streckte ihn durch zwei Schüsse nieder. Auch der weiter vernommene Will). Ebender bezeichnete als den Mörder des Försters seinen Bruder Hermann. Er be­kundete u. a., sie hätten ihre Waffen nicht in der Hand gehalten, wie sie auf den Förster gestoßen seien, sondern ihre Waffen unter ihrem mitgeführten Bettzeug versteckt gehalten, als diese mit dem Bemerken von ihnen gefordert worden seien:Wenn Ihr die Gewehre nicht hergebt, schieße ich Euch zusammen". Darüber sei es denn zwischen seinem Bruder Hermann und bem Förster zu einem leb haften Handgemenge mit dem unheilvollen Ausgang gekommen. Unter großer Spannung wurde nun der jüngste der Angeklagten, Herm. Ebender hervoraerufeu.

wir auf unserem Bettzeug. Nachdem wir auf seine Aufforderung, die Waffen herzugeben, erfüllt hätten, daß wi/ keine hätten, trat er erst mit dem Gewehr auf Wilhelm, und nachdem dieser fortgelaufen war,' am mich zu. Er packte mich an der Brust, hielt mich fest, schüttelte mich Heftig und trat mir, das Gewehr in der Hand, mehremale vor die Beine mit den Worten: Kerl, jetzt mußt du verrecken!" Da habe ich in meiner Angst und um mein Leben zu erhalten, den Förster von vorne in die Brust geschossen. Der Förster wiederholte nun seine Drohung, worauf ich mich zur Seite wandte und den Förster von hinten schoß. Dieser stürzte nun tot zusammen. Meine Brüder standen, als ich mit dem Förster rang und ihn erschoß, in uumitlA barer Nähe. Geschaffen haben sie aber nicht, auch sind sie nicht an dem Förster gewesen. Damit war die Vernehmung der Angeklagten über den Vorgang der

Tat beendet.

Kirchlicher Anzeiger für Zchliichtenl.

Evangelische Gemeinde:

Sonntag, den 11. März 1917.

Vormittags 10 Uhr: Herr Superint. Ortb.

Nachmittags 'I 2 Uhr: Herr Psr. MoUmanii.

Wochendienst: Herr Superint. Orth.

Nicderzell. Vorm. 10 Uhr: Herr Pfr. Rollmann.

Evangelisch Kirchlicher Blaukreuz Verein.

Versammlung nachmittags 5 Uhr in der Kleinkinderschule.

Katholische Gemeinde, Sonntag, den 11. März 1917.

Vormittags 10 Uhr: Amt mit Predigt.

Nachmittags 2 Uhr: Bittandacht.

Herr Kaplan Namb.