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M 28. Samstag, den 5. April 1919. 70. Jahrgang.
Amtliches.
J.Nr. 1931 K. A.
Gemtiudewahleu betreffend.
Nach dem Erlaß des Ministeriums des Innern der preußischen Regierung vom 1«. März 1919 dürfen Schöffen in Gemeinden mit bürokratischer Verfassung, das sind im Kreise Schlüchtern die Gemeinden : Ahlers bach Ahl, Bellings, Vreunings, Eckardroch, Herolz, HohenzeU, Gundchelm, Jossa, Kerbersdorf, Kresseubach, Vtarborn, Neuengronau, Niederzell, Oberkalbach, Ober- »ell Sannerz, Sarrod mit Rabenslein und Rebsdorf, schwarzensels, Seidenroth, Uttrichshausen, Uerzest mit Klesberg, Weiperz, Romsrhatz Reinhards, Wahlert nicht gleichzeitig Gemeindeverordnete sein. Diejenigen Schöffen, die sich bei der letzten Wahl zum Gemeinde- verordneten haben wählen lassen, müssen dies Mandat, oder dasjenige als Schöffe niederlegen. Die Herren Bürgermeister der vorgenannten Gemeinden ersuche ich, mir bis zum 15. d. Mts. zu berichten, welcher der Schöffen als Gemeinde Vertreter neu gewählt worden ist und welches Amt er nun niederlegt Legt er das Schöffenamt nieder, so ist eine Schöffen-Neuwahl nötig, legt er das Gemeindevertretungsamt nieder, so ist eine Ersatzwahl nicht nötig, es rückt vielmehr dann der nächste Anwärter des betr. Wahlvorschlages, anstelle des Ausscheidenden auf.
2) . Nach dem zu 1 erwähnten Erlaß des Preußischen Ministeriums sind Gemeindevertretungen von Amis- " wegen dann einzurichten, wenn die Zahl der auf Grund ; ^s neuen Wahlrechts Wahlberechiigten die in bin ein’einen Landgemeinden rdnungen für die Salbung von Ve: tretungen vorgesehene Höhe erreicht hat. *
I Da, soweit hier bäum* sst, Neustall u. Klosterhöfe mehr a S 40 Stimmberechtigte bei der Nationalversammlung vorhanden waren, muß hier statt der seitherigen Gemeindeversammlung eine Kemeindevertretung
von 9 Mitgliedern neu gewählt werden. Ich weise auf die ergangenen diesvezügl. Vorschriften hin und ersuche die Herren Bürgermeister in Neustall u. Klosterhöfe sofort das Weitere zu veranlassen, die Wahl alsbald vorzunehmen und die Wahlverhandlungen mir innerhalb längstens 4 Wochen einzureichen.
Etwaige Zweifelfragen können bei mir oder im Kreisausschußbüro aufgeklärt werden.
Schlüchtern, den 3. April 1919.
Der Vorsitzende des Kceisausschusscs. von Trott zu Solz.
J.'Nr. 2074. K. A.
Kreistagswahlen betreffend.
In Ausführung der Ermächtigung des preußischen Mimsteriums des Inner« v. 24. 3. 19. IV. a 1417 wild für die am 4. Mai stattfindenden Wahlen zum Kreistage in den Landgemeinden die Zeit von 1 bis 7 Uhr nachmittags bestimmt. In denjenigen Bezirken, in denen nur ein Wahlvorschlag vorliegt, wird die Wahlzeit auf nachmittags 2 — 3 Uhr
festgesetzt.
Schlüchtern, den 3. April 1919.
Der Vorsitzendes des Kreis-Ausschusses.
J.-Nr. 2073 K. A.
Betreffend Kreistagswahlen.
Nach den Vorschriften des § 5 der Verordnung vom 18. 2. 19. Ges.-S. S. 23/19 sind für die erstmaligen Wahlen zum Kreistag die Wählerlisten zur preußischen Nationalversammlung, anzuwenden. Nach- tragungen sind zulässig, jedoch nur insoweit, als sie bereits durch Wahlordnung für die deutsche Nationalversammlung (§ 6 Abs. 2) zugelassen waren, d. h. Wähler, die nach Abschluß der Wählerlisten verzogen sind, sollen auf Grund einer einwandfreien Bescheinigung noch nachträglich in die Wählerlisten ausgenommen werden können. Daß diese Bescheinigung von dem Gemeindcvorstande des früheren Wohnorts ausgestellt ist, wird nicht unbedingt verlangt werden müssen. Beispielweise könnten Soldaten, die nach dem 6. Januar 1919 aus dem Heere entlassen sind, der Ge meindebehörde ihres Wohnor.s den Nachweis, daß sie an keinem anderen Orte in die Wählerlisten eingetragen sind, regelmäßig hinreichend dadurch erbringen, daß sie über ihre Entlassung eine Bescheinigung des Truppenteils oder des Bezirkskommandos zerlegen. Indessen müssen sie auf Grund dieser Bescheinigung ausdrücklich in die Wählerlisten nachgetragen werden. Daß sie ohne Eintragung lediglich auf Grund der
Bescheinigung ihr Wahlrecht ausüben, geht nicht an. Bei den Wahlen zur deutschen Nationalversammlung und zur preußischen Landesversammlung lagen die Verhältnisse insofern anders, als es hier darauf ankam, den entlassenen Soldaten die Ausübung des Wahlrechts an ihrem jeweiligen Aufenthaltsorte zu ermöglichen, und als insoweit die Eintragung in die Liste eines bestimmten Stimmbezirks nicht angängig war.
Schlüchtern, 3. April 1919.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.
Abt. I de Nr. 6846.
Betrifft Bergung von Heeresgut.
Die Sammlung des von den Truppen in den Ortschaften usw, zurückgelassenen Heeresguts hat trotz aller Bemühungen bisher nicht den gewünschten Erfolg gehabt.
Es ist in Erfahrung gebracht, daß in den Ortschaften immer noch K iegsgerät aller Art herrenlos unterliegt oder sich in unrechtmäßigem Besitz der Einwohner befindet. Die Bevölkerung ist sich vielfach einer Anzeige Pflicht nicht bewußt, auch ist die Ansicht vorherrschend, daß die Orts- oder Militärbehörden das Heeresgerät aus ihrer Behausung abholen sollen.
Ferner kennen die Ortseinwohner sowohl wie deren Gemeindevorsteher zum größten Teil die für die Ablieferung des Geräts in Frage kommenden militärischen Sammelstellen nicht.
Es wird daher ein Verzeichnis der Sammelstellen mit der Bitte um nochmalige Bekanntgabe an die unterstellten Gemeinden pp. beigefügt.
Außerdem wäre das Generalkommando dankbar, wenn in geeigneter Weise der Bevölkerung bekannt gegeben würde, daß
1. jeder die Pflicht hat, in Verwahrung genommenes oder nicht rechtmäßig erworb ^es Heeresgut, gleichviel welcher Art, bis zu einem von dort sestzufetzenden Zeitpunkt bei der Ortsbehörde abzuliefern, widrigenfalls er sich strenger gerichtlicher Bestrafung aussetzt. (R G Bl. 18, Seite 1425 26),
2. nach dem Zeitpunkt unvermutete Haussuchungen statifinden werden, wobei bet rechtmäßige Besitz des HeereSguts nachgeprüft wird,
3. über jeden rechtmäßigen Kauf von Heeresgut eine schriftliche, mit Stempel und Unterschrift ^es das Gut abgebenden Truppenteils pp. sowie mit der Höhe des gezahlten Betrages versehene Bescheinigung vorhanden sein muß,
4. beim F.hlen jeglicher Bescheinigung das Gut an die Gemeindebehörden zur Neuabschätzung durch eine militärische Sachverständigen Kommission abzuliefern ist. Es bleibt zu bemerken, daß nach ordnungsmäßiger Abschätzung der Einzelverkauf an den bisherigen Inhaber des Geräts wieder erfolgen kann,
5. den Gemeinden pp. die Pflicht erwächst, das GR sicher und trocken aufzubewahren und sie den Sammelstellen für Heeresgut sobald als möglich ein Verzeichnis desselben einzusenden haben,
6. entstehende Kosten bei den Sammelstellen zur Erstattung anzufordern sind.
Die Sammelstellen für Heeresgut haben den Auftrag, das Gut von den Gemeinden abzuho'.en oder mit denselben wegen dessen Ueberbringung nach den Sammelstellen gegen Erstattung der Transportkosten in Verbindung zu treten.
Bad Nauheim, den 11. Februar 1919.
Generalkommando 18. Armeekorps.
Von feiten des Generalkommandos: Der Chef des Generalstabes: gez. Wetzell Oberstleutnant.
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I -Nr.2420 Vorstehende Bestimmungen «erden hierdurch inErinnerung gebracht.
Die Ortspolizeibehörden und Gendarmerie Wachtmeister werden ersucht, sich die Durchführung der restlosen Ablieferung des HeereSgerätS besonders angelegen sein zu lassen.
Sammelstellen für Heeresgerät befinden sich in Steinau und Elm.
Schlüchtern, den 1. April 1919.
Der Landrat. I. V. Schultheiß
Deutsches Reich.
— Berlin. (Zur Vertagung der Nationalversammlung.) Da sich die deutsche Nationalversammlung am Sonnabend >i« voraassichltich Mitte nächster ' Woche vertagt hat, sind die meisten Mitglieder der Regierung mit dem Ministerpräsidenten Scheidemann nach Berlin
zurückgekehrt. Auch der Reichspräsident Edert befindet sich wieder in Berlin.
— Berlin. (Eine Schweizer Mission in Berlin.) In Berlin hält sich zur Zeit eine Schweizer Militär- kommission auf, die durch ihre Stalhelme und schwere Bewaffnung in den Straßen der Reich?Hauptstadt allgemein auffällt. Die Mission bezweckt, den weiteren Austausch von Kriegsgefangenen anzuregen und wird sich einige Tage hier aufhalten.
— Brüssel. Der Plan einer neutralen Rheinland- republik. Der sozialistische Abgeordnete Destree erklärte, Belgien wünsche in Ergänzung der durch die Verträge und den Völkerbund versprochenen Bürgerschaften auch solche an seiner östlichen Grenze zu erha ten. Er erblicke solche in dem gegenwärtig in Paris zur Prüfung vorliegenden Plan der die Schaffung einer neutralen Rheinlandrepublik bezweckt, welche im Kriegsfall eine Art Schild bilden sollte, ähnlich wie es Belgien im Jahre 1914 für Frankreich gewesen.
— Dresden. Die belgische Regierung lehnt es ab, den zuständigen deutschen AmtSstellen irgendwelche Aus- kunft über die Grabstätten der in Belgien seit unserem Rückzüge verstorbenen deutschen Soldaten zu geben. Frankreich verhält sich in dieser Frage durchaus entgegenkommend.
— Amsterdam. Der „Telegraaf" erfährt, daß der Deutsche Kaiser die Absicht habe das Landgut Spelten- Hold, bei Beekbergen anzukaufen.
— Lugano. Die Frage der Rheingrenze. Nach einem Pariser Bericht des „Corriere bela Sera" ist in die Frage der Rheingrenzen von einem Pufferstaat nicht die Rede, wohl aber von einer moralischen Neu- t-alisierung des linken Rheinufers, worunter man die politische und administrative Selbstverwaltung dieses Gebietes versteht. Die Trennung vom übrigen Deutschen Reich fall für die Dauer ^r^Brsetzung bis zur Bezahlung der Deutschland auferlegten Entsch dig- ungen in Frage kommen, so daß dadurch die Möglichkeit geschaffen wird, der Bevölkerung die Wahl zu lassen, wieder nach Deutschland zurückzukehren oder sich zu einem selbständigen neutralen Staate zu konstituieren. Hierbei rechnet man damit, daß Teile des neuen Staates den Anschluß an Frankreich suchen werden, ähnlich, wie Luxemburg sich an Frankreich oder Belgien anschließen will.
— Haag. (Die feindlichen Entschädigungsansprüche.) Die „New Dork Times" meldet aus Paris: Die Schadenersatzsumme, die von Deutschland gefordert wird, beträgt 45 Milliarden 350 Millionen HollarS. Hiervon entfallen 15 Milliarden auf Frankreich, 7,5 Milliarden auf Belgien, 5 Milliarden auf England, 7 Millarden auf Rußland, 17« Milliarden auf Italien, je 1 Milliarde auf Serbien und Rumänien, 750 Millionen auf die Vereinigten Staaten, 5i(X Millionen auf Griechenland, 250 Millionen auf Portugal, 100 Millionen auf China und 250 Millionen auf verschiedene kleinere Länder zusammen. Da aber der Gesamtbetrag über die Zahlungrkraft Deutschlands hinauSgeht, müßte er auf etwa 20—30 Milliarden herabgesetzt werden.
— Kakao in Sicht? Die Hamburger Kakao-Fachzeitschrift „Gordian" meldet, daß die linksrheinischen Fabriken noch vor Ostern einige Ladungen Rohkakso erwarten. Auch englisches Kakaopulver soll in Deutschland eintreffen. Die englische Regierung hat ihren Kakaofabriken erlaubt, bis zu 300 00 J Kg. Kakaopuloer im Monat auszufühcen. Als Käufer dafür kommen nur die Mittelmächte und Rußland in Betracht.
— Ein italienisches Blatt gegen die Annexion bei Saargebietes. Zu dem Gerücht, daß Amerika der Annexion des Saarbeckens durch Frankreich zustimmen werde, sagt der „Carriere della Sera" in seinem Leitartikel vom 12. März: „Es heißt, Amerika werde darein willigen, daß sich Frankreich mit diesem reichen Kohlenzebiet |ür seine Verluue teilweise schadlos hält, damit es, durch diesen Landgewinn befriedigt, auf die gemeinsame Verrechnung der Kriegskosten unter den Verbündeten verzichte. Wir sind sprachlos solchem Gerede gegenüber: Hat nicht erst vor einer Woche Wilson Amerika zur Herstellung der Gerechtigkeit für alle aufgerufen, „was es auch kosten mag!" Statt dessen wurde, jenem Gerücht zufolge, Amerika sich lieber die Milliarden zu ersparen suchen, die ihm die finanzielle Einheitsfront der Alliierten kosten würde, und Frankreich entschädigen, indem es ihm ein Volk in seinen Besitz überantwortet, das weder den Franzosen noch den Amerikanern gehört, und indem es dieses Volk wie eine Herde oder ein bewegliches Gut behandelt, — also genau das tut, was Wilson nach den vier Grundsätzen seiner Rede vom 11. Februar 1918 nicht wollte."