Schlütyterner >itimg
Lsizeiger sür Öie amtlichen Bekanntmachungen im Kreise 8chlüchtern.
Bezugspreis frei Haus, vsrauszahlbar viertelj. 2,50 Mk., (durch die Post ohne Bestellgeld). Erscheint Dienstags, Donnerstags und SamStags. Druck und Verlag C. Hohmeister, verantwort!. 8. Hohmeister, Schlüchtern. Fernruf 65. Erfüllungsort für den gesamten Geschäftsverkehr mit der Firma Schlüchtern.
Schlüchterner Lreisklatt
Netteste Zeitung im Kreise; gegründet im Jahre 1849.
Illustriertes Sonntagsblatt aw)
JE 7. Samstag, den 17. Januar 1920.
Anzeigen: kl. Zeile oder deren Raum 25 Pfg., Reklamezcile 50 Pfg. Bei Betrieb«- stärungen kein Schadensersatz »der Minder- zebühr einschließlich Bezugs. Keine Gewähr für Platz, Aufnahme-Heit und Beleglieferung. Kein Nachlaß bet gerichtlichen Zwischenkasten. Zählkarte Frankfurt a. Main Nummer 11402.
71. Jahrgang.
Amtliches.
T,b. Rr. 380 8. G. III.
Betr.: Anderweitige Festsetzung der Höchstpreise sür Milch «nd Butter.
In Ausführung der Verordnung des Herrn Re- gierungSpräfidenten in Caffel vom 10. 1. 1920, Amtsblatt Nr. 2, Nr. 33 und 34 wird für den Kreis Schlüchtern bestimmt:
1) Der Erzeugerhöchstpreis von Molkerei- hUtter von einwandfreier Beschaffenheit wird auf 150 Mk., für Landbutter von einwandfreier Beschaffenheit auf 7,50 Mk. für 1 Pfund festgesetzt.
Beim Verkauf durch die örtliche Samwelstelle an Versorgungsberechtigte beträgt der Preis für Mol kereibtttter 9,40 Mk., für Limdbutter 8,19 Mk. da« Pfund, ab auswärtiger Verkaufsstelle 8,80 Mk.
2) Der Erzeugerhöchstpreis für Vollmilch mit einem Durch schntttsfettgehalt von 3 Prozent ab SteS beträgt 80 Psg., für pasteurisierte, tiefgekühlte Magermilch 56 Pfg., für nicht pasteurisierte Magermilch ab Hof 50 Pfg. das Liter.
3) Die festgesetzten Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes betr. Höchstpreise vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Dez. 1914 (Retchsgefttzblatt S. 516) in Verbindung mit öer Bekanntmachung vom 23. März 1916 (Reichs- gesetzblatt S. 183 und vom 22. März 1917 (Reichs- gesetzblatt S. 253). Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe | bis in 10000 Mk. bestraft.
Die Verordnung tritt mit dem 15. Januar 1920 in Kraft.
Schlüchte n, bin 15. Januar 1920.
Namenr des Kre'Sausschuffes: Der Vorsitzende. * *
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Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher ersuche ich um öffentliche Bekanntmachung vorstehender Verordnung. Schlüchtern, den 15. Januar 1920.
Der Vorsitzende des Kreisausfchuffes. von Trott zu Solz.
Kersrdnung
betreffend Scherverbot für Schafe.
189 Jt. A. Auf Grund des 8 9 des Ausführungs- gesetzeS des FriedensvertrageS vom 31. August 1919 (9t G. Bl. S. 1530), der Bekanntmachung des Reichs- wehrmtnisterS über die Anforderung von Tieren zur Erfüllung des FriedenSvertrageS vom 2. Dezember 1919 und der Ausführungsanweisung des Landwirt- schaftSministerS vom 6. Dezember 1919 wird für den Umfang des Regierungsbezirks Caffel angeordnet:
§ 1. Das Scheren von Schafen jeden Geschlechts und Alters, auch einzelner, ist bis zur Aushebung dieser Verordnung verboten.
Ausnahmen kann der Landrat (Magistrat) zulaffen. § 2. Verstöße gegen diese Verordnung werden nach ß 11 des Ausführungsgesetzes zum Friedensver- Ktrage vom 31. August 1919 mit Gefängnis oder mit Geldstrafe bis zu zweihunderttausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. A. II. G-. 127/20.)
Caffel am 10. Januar 1920.
Der Regierungspräsident. Springorum.
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Wird veröffentlicht.
Schlüchtern, den 15. Januar 1920.
Der Landrat. von Trott zu Solz.
Nerordnung betreffend den Verkehr mit Hengsten, Stuten und Stutfohlen und ein Kastrationsverbot für Hengste.
119 K. A. Auf Grund des § 9 des Ausführungs- gesktzes des Friedensvertrags vom 31. August 1919 (RG.Bl. S. 1530) der Bekanntmachung des Reichs- «ehrmtnisters über die Anforderung von Tieren zur Erfüllung des FriedenSvertrageS vom 2. Dezember 1919 und der Ausführungsanweisung des Landwirtschaftsministers vom 6. Dezember 1919 wird für den Umfang des Regierungsbezirks Caffel angeordnet.
8 1. Es dürfen 1917 geborene und ältere Hengste und 1918 geborene und ältere Stuten und Stutfohlen bis zur Aushebung dieser Verordnung aus dem Regierungsbezirk Sessel nicht ausgeführt werden. Ausnahmen kann der Regierungspräsident in Fällen dringenden Be- bürfniffes zulaffen.
K§ 2. Jede Ueberlaffung von Pferden und Fohlen b« in § 1 bezeichneten Art ist nur auf Grund einer
besonderen Genehmigung gestattet, die von dem seitherigen Besitzer einzuholen ist und nur in besonderen AuSnahmefällen erteilt wird und zwar
») wenn das Tier in demselben Kommunalverband verbleiben soll, durch das zuständige LandratS- amt (in Stadtkreisen vom Magistrat),
b) wenn das Tier zur Ausfuhr in einem anderen Kommunalverband innerhalb des Regierungsbezirks Caffel bestimmt ist durch den Regierungspräsidenten.
8.3. Die Kastration von 1917 geborenen und älteren Hengsten ist verboten. Ausnahmen können vom Landrat (Magtsttat) genehmigt werden.
§ 4. Verstöße gegen diese Verordnung werden nach ß 11 des Ausführungsgesetzes zum Fliedensver- trage vom 31. August 1919 mit Gefängnis oder mit Geldstrafe bis zu zweihunderttausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. (A. II. 6t. 127/20.)
Caffel, am 10. Januar 1920.
Der Regierungspräsident. Springorum. * *
Wird veröffentlicht.
Schlüchtern, den 15. Januar 1920.
Der Landrat. von Trott zu Solz.
Betr. Benziuzuweisuug.
Dem Kreise find durch die Landwirtschaftskammer in Caffel
3000 kg Benzin für landwirtschaftliche Zwecke (ungefährer Preis 510 Mk. pro 100 kg) 1300 kg Benzin sür Holzschneidemasch., WagNWeten usw. (uugefährer Preis 620 Mk. pro 100 kg) zugeteilt worden. Ob aus eine Freigabe von Benzol für Januar zu rechnen ist, kann jetzt noch nicht gesagt werden. Die Verbraucher tun daher gut, sich deshalb möglichst mit Benzin etnzudecken und mir sofort, spätestens aber bis zum 22. Januar ihren Bedarf au Benzin anzumelden.
Schlüchtern, 15. Januar 1920.
Der Vorfitzende des KreiS-AuSschuffes.
Zur Beachluug!
Neuorganisation der Banstoffbewirtschaftnng.
Durch Bekanntmachung des Herrn Regierungs- Piafidenten, BcztrkSwohnungrkommlffarS in Caffel vom 1. 1. 1920 ist eine Neuorganisation der Baustoffse- wirlschafftung für die Prvvmz Heffen-Raffau und den Kreis Wetzlar angeordnet, auf die alle am bauen interessierten Kreise hiermit aufmerksam gemacht werden.
I. Wichtig für Erzeuger und Baustoffhändler:
Die durch die Bausivffknappheit bedingte monatliche Freigabe ^ber verfügbaren Baustoffe ist nur möglich, wenn die BaustoffdeschaffungßfteLe einen möglichst lückenlosen Ueberblick über die 'zur Verfügung stehenden Mengen durch gewissenhafte Meldungen der Erzeuger und Händler erhält. Es wird besonders darauf hrnge- wiesen, daß die Meldungen unaufgefordert einzusenden sind und daß gegen säumige Meldepflichtige seitens der BaustoffbeschaffungSstelle mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln, wie Kohleentzug, Verweigerung von Freigaben und unter Umständen auch Strafverfolgung vorgegangen werden wird. Es kann nicht oft genug wiederholt werden, daß die verlangten Meldungen die wichtigste Grundlage der ganzen Baufloffvewirtschaftung bilden, und daß sie diesen Zweck verfehlen, wenn sie nicht rechtzeitig in die Hände der Baufloffbeschaffungs. stelle gelangen.
Es wird noch besonders darauf hingewiesen, daß auch diejenigen zur monatl. Meldung verpflichtet sind, anf deren Lager sich im Bestände gegen den Vormonat nichts geändert hat. „ . ,
Vor allem wird darauf aufmerksam gemacht, daß die vordem 1. 1. 1920 seitens der Baustoffdeschaffungs- stelle Caffel oder der Ziegelbewirtschaftungsstelle Frankfurt ausgestellten Freigaveschetne über Siegelet« zeugnisis und künstliche Mauersteine anderer Art am 15. 1. 1920 ihre Gültigkeit verlieren, und daß Lieferungen auf diese Scheine nach diesem Zeitpunkt nicht mehr erfolgen oürfen.
Für Baustoffverbraucher:
(.Alle Anträge auf Baustoffreigabe find in Zukunft nicht mehr an die BaustoffbeschaffungSstelle in Caffel oder an die Ziegelbewirtschaftungsstelle in Frankfurt, sondern an die zuständige Vaugenehmigungsbehörde (Landratsamt oder selbständige städt. Baupolizetbehörde) zu pichten. Diese Behörden find angewiesen die er
forderlichen vorgeschriebenen Formblätter auszugeben und die Antragsteller über das Verfahren und über die BauausführungSarten, welche unter den heutigen Verhältnissen zugelaffen werden können, eingehend zu unterrichten. Unmittelbare Anträge an die BaustoffbeschaffungSstelle in Freigabeangelegenheiten unter Umgehung der örtl. Baugenehmigungsbehörde sind in Zukunft vollkommen zwecklos und führen nur zu Verzögerungen. Ebenfalls sind persönliche Vorstellungen bei der Bau- floffbeschaffungsstelle in Cassel vollkommen zwecklos.
Deutsches Reich.
— Berlin. Ausstand im Ruhrgebiet. Im Ruhrgebiet sind die Belegschaften von drei Zechen in den Ausstand getreten. Trotzdem von radilaler Seite zum Generalstreik im Ruhrgebiet gehetzt wird, gluubt man, eine Stillegung der Betriebe vermeiden zu können, wenn es gelingt, die zahlreichen Arbeitswilligen zu schützen.
— Berlin. Mehr als eine halbe Million Tonnen Kohlen, die für die Industrie und als Hausbrand bestimmt find, sind in Eisenbahnwaggons verladen, können aber wegen des Streiks nicht abgefahren werden.
Lokales und Hkrovinziekes.
Schlüchtern, den 16. Januar 1920.
—* Wie wir erfahren und aus dem betr. Inserat ersichtlich, ist im Saale des Hotels zum Stern ein Lichtspiel unter drm Namen Union Theater (U. T.) eröffnet worden. Wir machen hiermit das verehrliche Publikum von Schlüchtern und Umgegend ganz besonders darauf aufmerksam, denn es wird in der Tat nur gutes und schönes geboten werden. Wir find überzeugt, daß der junge Unternehmer alles aufbietet und keine Mühe scheut, die Besucher aufs Beste zufrieden zu stellen und deshalb bitten wir ihn in seinem neuen Unternehmen zu unterstützen.
—* Sonntags Postdienst. Neueren Bestimmungen zufolge werden hinfort beim Postamt in Schlüchtern an Sonn- und allgemeinen Feiertagen die Postschalter nur noch von 8—9 Uhr vormittags offen gehalten. Die Annahme von Paketen erstreckt sich nur noch auf dringende Sendungen. Postanweisungeu und Zahlkarten, abgesehen von telegraphischen, sowie Wertbriefe find von der Annahme ausgeschlossen. Von 12—1 Uhr mittag« ist nur noch Gelegenheit zur Ernlieferung von Telegrammen gegeben.
Hk. Telegramme nach Rumänien können »hne Beschränkung wieder angenommen «erden. Wortgebühr bis auf weiteres 85 Pf.
* Die Männertreu in Flieden. Die Geschichte berichtet, daß zur Zeit des Kaisers Konrad von Schwaben die Weiber in Weinsberg ihre Männer aus der Stadt trugen und sie auf diese Weise aus der Gefangenschaft retteten. Ein ähnlicher Fall ereignete sich hier in Flieden. Am veifloffenen Sonntag viranstalteten die hiesigen Bahnbeamten Theater mit Ball. Den ganzen Tag hindurch hatte es stark geregnet. Als am späten Abend die Gäste nach Hause wollten, war die Wirtt schaft „zum Hasen" vollständig von einer Wasserflu umschwemmt. Was taten nun die braven Männer? Sie nahmen ihre Frauen auf den Rücken und trugen sie durch die Sturmflut. Es soll dies ein entzückender Anblick gewesensein. Wenn man also die Geschichte der Wei- bertreu in Weinsberg erwähnt, soll man auch nicht die treuen Männer in Flieden vergessen._____________
Kirchlicher Anzeiger für Schlüchtern.
Evangelische Gemeinde: Sonntag, den 18. Januar 1920.
Vormittags 10 Uhr: Herr Pfr. Rollmann.
Rachm. V*2 Uhr Kindergottesdienst: Herr Sup. »Kh. Wochendienst Herr ^Pfarrer Rollmann.
Sonntag, den 11. Januar 1920.
Evangelisch-Kirchlicher Blaukreuz-Derein. Versammlung in der Kleinkinderschule 4 Uhr. Gäste willkommen.
Katholische Gemeinde.
Sonntag, den 18. Januar 1926.
«erm. 10 Uhr: Amt mit Predigt.
Rachm. 2 Uhr: Andacht und Shriftenlehre.
Herr Kaplan Ramb.