Schlüchterner Zeitung
ÄnzkMr für hie amtlichen Bekanntmachungen im Kreise Schlüchtern.
Bezugspreis frei Haus, vorauszahlbar viertel). 2,50 Mk., (durch die Post ohne Bestellgeld). Erscheint Dienstags, Donnerstags und Samstags. Druck und Verlag C. Hohmeister, verantwort!. L. Hohmeister, Schlüchtern. Fernruf 65. Erfüllungsort für den gesamten Geschäftsverkehr mit der Firma Schlüchtern.
Lchlüchterner SreisSlatt
Netteste 3e!t«»s im Kreise; gegründet im Jahre 1849.
Illustriertes Sonntagsblatt gw)
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J» 26.
Dienstag, den 2. März 1920.
72. Jahrgang
Amtliches.
I. Nr. 914 K.,«. II.
Betr. Fleischkarten.
Die für die Zeit vom 1. März bis 11. April d. Jz. gültigen Kreisfletschkarten kommen für Erwachsene (100 gr Fletsch pro Kopf) in grüner Farbe Kinder unter 6 Jahren (50 gr Fletsch pro Kopf) in roter Farbe zur Ausgabe.
Schlüchtern, den 1. März 1920.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.
J.-Nr. 889 K-G. II.
Bktc. Benzin- und Benzol Anmeldung-
Bis zum 6. März müssen die Anmeldungen über den Bedarf an Benzin und Benzol für rein landwirtschaftliche Zwecke (Dreschen, Futterschneiden) für den Monat März hier vorliegen.
Schlüchtern, den 28. Februar 1920.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.
A. II 565. Ich habe Veranlassung erneut darauf hinzuweisen, daß die Verordnung vom 11. Dezember 1916, betreff.nd die Ersparnis von Brennstoffen, und Beleuchtungsmaterial (R.GBl. S. 1355) volle Gültig- kett besitzt.
Nach § 3 Absatz 1 dieser Verordnung find Gast-, Schankwirlschasten pp sowie Vergnügungsstä.tm aller Art um 10 Uhr abends zu schließen. Daß dasgleiche auch von Vereins- und GesellschaftSräume zu gelten E bat in denen Speise- und Getränke.- -mbreicht werden, ist a. a. O. ausdrücklich angeordnet. Von der Anordnung einer früheren Schlußstunde als 10 Uhr will ich bis auf Weiteres absehen.
Mit Rücksicht auf die äußerst ungünstige Lage der Kohlenversorgung ersuche ich jedoch die Po.izeibehörden anzuweisen, dafür zu sorgen, daß die Polizeistunde genau eingehalten wird. Auch find die Bestimmungen durch Bekanntgabe in den amtlichen Blättern wiederholt zur Kenntnis der Bevölkerung zu bringen.
Cassel, den 26. Januar 1920.
Der Regierungspräsident. I. V.: g>z Unterschrift.
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J.-Nr. 2328. Vorstehende Verfügung wird zur genauesten Beachtung bekanntgegeben.
Die Ortspolizetpoltzeibehörden und Gendarmerie- Wachtmeister ersuche ich, auf die pünktliche Einhaltung der Schlußstunden Hinzuwirken.
Schlüchtern, den 25. Februar 1920.
Der Landrat. von Trott zu Solz.
J.-Nr. 2110. Nach Mitteilung des Herrn Eichungs inspektors zu Kassel find folgende Gemeinden mit der Einsendung der Elchlisten noch im Rückstände:
Schlüchtern, Ahlersbach, Elm, Breitenbach, Gundhelm, Herolz, Hohenzell, Klofterhöfe, Ltndenberg, Hütten, Niederzell, Vollmerz, Wallroth und Sarrod.
Die Herren Bürgermeister der vorstehenden Gemeinden werden an die umgehende Einsendung der Etchliste an den Herrn ElchungSinspektor in Cassel hiermit erinnert.
Schlüchtern, den 24. Februar 1920.
Der Landrat. I. B. Schultheis.
J.-Nr. 2335. Die Ortspolizeibehörden werden an die alsbaldige Erledigung der Verfügung vom 1 Februar 1905 (Kreisblatt Nr. 6) erinnert, nach welcher mir die Zahl der im abgelaufenen Jahre ausgestellten Leziti- mationskarten (§ 34 a der GL 0.) bis zum 15. Januar jeden Juhres anzuzeigen ist.
Schlüchtern, den 25. Februar 1920.
Der Landrat. von Trott zu Solz.
J.-Nr. 1813. Der Herr Oberförster Banning zu Motlgers ist als Gutsvorsteher für den GutSbezirk Oberförsteret Oderzell in Mottgers verpflichtet worden.
Meine Verfügung pom 10. d. Mts. J.-Nr. 1602 Schlüchterner Zeitung Nr. 18 die Ernennung des Herrn Forstmeisters Kühbacher zumLellvertretcnden Gursvor, sicher des Gutsbezirkes Oberförsteret Oberzell betreffend ziehe ich hiermit zurück.
Schlüchtern, den 24. Februar 1920.
Der Landrat. von Trott zu Solz.
Zu Nr. I A III g 4130.
Anordnung
über das Schlachte« von Ziegenmutter- und Schaflämmeru.
Auf Grund des § 4 der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers über ein Schlachtverbot für trächtige Kühe und Sauen vom 26. August 1915 (Reichs Gesetzbl. S. 515) wird hierdurch folgendes bestimmt:
§ 1. Die Schlachtung aller Schaflämmer und Ziegenmutterlämmer, die in diesem Jahre geboren find oder geboren werden, wird bis auf weiteres verboten.
§ 2. Das Verbot findet keine Anwendung auf .Schlachtungen, die erfolgen, weil zu befürchten ist, daß das Tier an einer Erkrankung verenden werde, oder weil es infolge eines Unglücksfalls sofort getötet werden muß.' Solche Schlachtungen find innerhalb 24 Stunden nach der Schlachtung der für den SchlachtungSort zuständigen Ortspolizeibehörde anzuzeigen.
§ 3. Ausnahmen von diesem Verbote können au? dringenden wirtschaftlichen Gründen vom Landrat, in Stadtkreisen v. der Ortspolizeibehörde, zugelassen werden.
§ 4. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 5 der eingangs erwähnten Bekanntmachung mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft.
§ 5 Die Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung. Im Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft.
Berlin, den 28. Januar 1920.
Der Minister für Landwirtschaft, Domänen u. Forsten. Braun.
J.-Nr. 1494. Am 31. März d. JS. läuft die sechsjährige Amtszeit der gewählte« Mitglieder der Schulvorstände, Schuideputationen und Schulkvm- missionen ab und muß deshalb alsbald die Neuwahl vorgenommen werden.
Unter Hinweis auf die Vorschriften in den §§ 44, 47, 4ö und 50 des Volksschulunterhaltungsgesetzes vom 28. Juli 1906 (G. S. S. 335) ersuche ich die Herren Bürgermeister, das Weitere zu veranlassen und Wahlverhandlung möglichst bald, spätestens bis zum 15. März d. Js. hierher einzusenden. Die Wahlen sind nach den bisherigen Vorschriften durch die Gemeindevertretungen bezw. Versammlungen (Stadtver- ordneten-Versamwlungen) vorzunehmen. In der Wahlverhandlung sind die Vor- und Zunamen, sowie der Stand des Gewählten genau anzugeben. Auch ist die Wahlverhandlung von dem Herrn Bürgermeister mit der Bescheinigung zu versehen, daß der Bestätigung der Wahl keine gesetzlichen Hinderungsgründe (s. § 44 in des Gesetzes) entgegenstehen.
Schlüchtern, den 25. Februar 1920.
Der landrat. von Trott zu Solz.
I. Nr. 2353 \ Trotzdem ich in meiner Verfügung om 18. August v. Js. J.-Nr. 9862 — Kreisblatt Nr. 63 — auf die Gefahr der Weiterverbreitung der Pserderäude Hingewiesen und Anregungen zu deren Bekämpfung gegeben habe, ist diese Seuche immer noch nicht behoben, im Gegenteil, es werden fortgesetzt neue Erkrankungsfälle festgestellt.
Dies läßt darauf schließen, daß die Behandlung der erkrankten Pferde und deren Absonderung von gesunden Nieren nicht mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführt wird, auch die sonstigen in jedem einzelnen Falle angeordneten Schutzmaßregeln nicht beachtet worden.
Ich sehe mich deshalb veranlaßt, die Ortspolizeibehörden zu ersuchen, in allen Fällen, in denen sie eine Nachläßtgkeit in der Behandlung und Absonderung
feittNi^e Brüder.
Roman von Jost Freiherrn von Steinach. 8 (Fortsetzung.)
Aber das war ja der Helle Wahnsinn, was sie hier überlegte, Ausgeburten einer überhitzt n Phantasie! Was für ein Recht besaß sie denn, sie, die Geduldete, sich in die inneren Angelegenheiten dieses Hauses zu mischen, sich Geheimnisse anzuetgenen, die nicht für sie bestimmt waren! Und doch! Eine innere Stimme flüsterte ihr ohne Unterlaß zu: Tue es! Tue es um Deiner Liebe willen!
Bei Gott, es war ein gewaltiger Kampf, der in ihrem Herzen tobte, in dem bald die Liebe, bald ihr angeborener rechtlicher Sinn und ihre bisherige Unschuld kämpften. Wer würde Sieger bleiben? Das war die große Frage.--
Der Morgen der Beerdigung war erschienen. Schon die Tage vorher waren eine Unzahl von prachtvollen Kränzen und Palmenwedeln ins Haus gebracht worden, die von der allgemeinen Hochschätzung und Verehrung, die man selbst dem Toten noch entgegenbrachte, ein beredtes Zeugnis ablegten.
Nicht lange dauerte es, so waren auch alle verfügbaren Räumlichkeiten der Billa mit Leidtragende» angefüllt, die sich aus allen Schichten der Bevölkerung rekrutierten, und in ehrfurchtsvollen Schweigen die Ankunft des Geistlichen ermatteten. Die ganze Stra' e war mit Trouerwagen angefüllt, deren Reihe sich bis in die benachbarten Seitenstraßen fortfetzte. Auf der gegenüberliegenden Seite dagegen hatte eine große Anzahl von Vereinen mit umflorten Bannern Aufstellung genommen, allen voran die Arbeiterschaft der Fabrik, eine unübersehbare Menge.
Allgemein war man darüber empört, daß sich der älteste Sohn nicht ein gefunden hatte, um dem Vater die litzte Ehre zu erweisen. Wußte doch keiner von ihnen, daß man den Sohn gewaltsam fernhielt, und daß er sich schlimmen Unannehmlichkeiten und wohl auch Beleidigungen ausgesetzt hätte, falls er hier erschienen wäre. Wußte doch auch keiner von ihnen, daß er in eine Haustür gedrückt stand, vor der der Leichen- zug vorüberkommen mußte, tiesschwarz gekleidet und mit geröteten Augen.
Und da erschollen auch schon aus der Ferne die feierlichen Klänge des Mendelssohnschen Trauermarsches, die das Herannahen des Leichenzuges ankündigten. In ungeheurer Erregung blickte der Verlassene und Ausgestoßene dem schwarz behangenen und mit Blumen übersäeten Wagen entgegen, der die sterblichen Ueberreste seines Vaters hinwegtrug; er sah die nickenden Wedel, den Kopf der Pferde zierten, er sah die schwarze Menschenmenge, die hintennach wogte, und die ungezählten Karossen; doch als der Zug vorüber war, die neugierende Menge mit sich nehmend, da wurde es ihm plötzlich schwarz vor den Augen, und er sank ohnmächtig zu Boden.
3. Kapitel.
Zwielicht herrschte bereits. Auf einem seidenen Sofa behaglich ausgestreckt lag die Baronin, in tiefes Schwarz gekleidet, und blickte scheinbar gedankenlos vor sich hin. Bor ihr auf einem ntedriegen Tischchen mit Perlmuttereinlagen befanden sich eine Unmenge von geöffneten Briefen, die sämtlich denselben Wortlaut. aufwiesen; es waren herzliche Kondolationen zu dem traurigen Ereignis aus weiter Kerne gesandt.
Erst ein Lag war feil der Beerdigung ihres Gatten verstrichen, mit dem sie in SSjLhrtper Ehe ver
bunden gewesen war, und schon fühlte sie die Lücke kaum, die er in ihrem Leben zurückgelassen hatte.
O, sie hatten sich schon von Anfang an zu wenig verstanden, waren zu entgegengesetzte Naturen gewesen. Und nun gar erst die letzte Zeit, das hatte allem die Krone aufgesetzt. Aber jetzt war, gottlob, hätte sie beinahe gesagt, die Zeit des Leidens und Sichduckens vorüber. "Und jeder, der ihr feindselig gegenübergetreten, der sollte es jetzt büßen.
Einen Moment schauerte sie zusammen, doch schon im nächsten Augenblick hatte sie ihre Fassung wieder erlangt.
Plötzlich drückte sie mit einer herrischen Gebärde auf die elektrische Klingel und rief dem eintretenden Diener zu: „Gottfried, machen Sie Licht! Nein, kein elektrisches, es greift meine Augen zu sehr an. Zünden Sie die beiden Säulenlampen mit den roten Schirmen an !*
Nachdem der Diener dies geräuschlos ausgeführt hatte und sich sofort wieder entfernen wollte, hielt ihn die Baronin noch mit den Worten zurück: „Ist Fräulein Melitta zu Hause?"
„Jawohl, Frau Baronin", lautete die Antwort, „ich sah sie vor einer Viertelstunde nach ihrem Zimmer gehen."
„Gut, bitten Sie sie, hierher zu kommen."
Schon nach Verlauf weniger Minuten pochte es zaghaft an der Tür, und auf ein kurzes „Herein!" der Baronin erschien das junge Mädchen auf der Schwelle.
(Fortsetzung folgt.)