ÄnzeiM für die amtlidjen Bekanntmachungen im Kreise Schlüchtern
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SchWchterner MeisSlatt Akltkste StituHg im Kreise; gegründet im Jahre 1849. Illustriertes Sonntagsblatt aw)
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Dsnnevstag, den 4. März 1920.
73. Jahrgang
Amtliches.
J.-Nc. 2528. Die Herren Bürgermeister und Vorsteher der Gesamtschulverbände ersuche tch, bis zum 15. März d. JZ. über autzergrwöhnliche Ausgaben für die Volksschule im Jahre 1919 zu berichten und die betreffende AuSgabebeläge vorzulegen.
Schlüchtern, den 2. März 1920.
Der Lansrat. J. V.: Schultheis.
Bett: Brötchenkarte«.
Nr. 1356 K.-G. Mit Rücksicht auf die Herabsetzung der Brotration von 4 V, auf 3'/, Pfund wöchentlich, sehe ich mich veranlaßt, die verausgabten Brötchenkarlen, welche bis zum 5. März bei den Bäckern gegen Mehl oder Brot nicht eingelöst worden sind, außer Gültigkeit zu setzen. Bäcker und Mehlhändler dürfen vom 6. März an Brötchenmarken nicht mehr annchmen und Mehl oder Brot darauf verausgaben.
Schlüchtern, den 28. Februar 1920.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.
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Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher ersuche ich, vorstehende Anordnung den Bäckern und Mehlhändlern ihrer Gemeinde, sowie der versorgungSberech- ligten Bevölkerung zur Kenntnis zu bringen.
Schlüchtern, den 28. Februar 1920.
Der Vorsitzende des Kreisausschufses. von Trott zu Solz.
Betr.: Aubauflächenerhebung.
Nr. 1405 K. G. Um sichere Grundlagen für die Anbauflächen an Brotgetreide Weizen und Roggen sowie Wintergerste zu erhallen, ordne ich hiermit eine An- '- ch^uflächt^Lherurrg für BroHxkejd- und '? ?-^ an.,
Zu diesem Zwecke wird jedem Anbauer ein Feage- bogen zugestellt werden, welcher sorgsälltig auszusüllen und verantwortlich von dem HaushaltungSvorstand zu unterschreiben ist. Die Rückgabe der Fragebogen an den zuständigen Herrn Bürgermeister — GutLvor- steher — muß bis längstens 16. März erfolgt sein.
Echlüchteen, den 28. März 1920.
Der Vorsitzende des Kreis Ausschusses.
Am Montag, den 8. d. Mts., 9 Uhr vormittags beginnt in der hiesigen Kreis-Baumschule ein Baum- pflig-lursus.
Teilnehmer hieran wollen sich Leim Kreisgärtner dort einfinden.
Schlüchtern, den 2. März 1920.
Der Vorsitzende des Krcis-Ausschnssks.
J.-Nr. 2281. Diejenigen Herren Bürgermeister und GutSvorsteher, welche mit der Einsendung der
Feimdli^tze B^Ldev.
Roman von Jost Freiherrn von Steinach. 9 (Fortsetzung.)
Es sah kreidebleich aus und warf unter ihren langen Wimpern einen raschen, surchtsamcn Blick auf die Frau ihr gegenüber, die sich noch bequemer in den Selben- kissen des Sofas gelagert hatte und aus dem Halddunkel heraus den Ankömmling mit einem forschenden Blick erwartete.
Wenn man sie so sah, hätte man sie noch für bedeutend jünger halten können, als sie in der Tat war, wenn nicht ein gewisser Herber Zug um die Mundwinkel und die feinen Linien, die sich auf der Stirn und zu beiden Seiten der Nase zeigten, ihr wahres Alter verraten hätten. Doch jetzt, halb im Schatten, machte sie wirklich ein vorteilhaften Eindruck, der durch den rosigen Schein der Lampenschirme noch verstärkt wurde, und Melitta mußte unwillkürlich einen Vergleich anstellen zwischen ihr und ihreck Sohne Hans, dessen verlebte Züge ihn fast älter erscheinen ließen, als die eigene Mutter.
„Nimm Dir einen Stuhl, mein Kind," begann die Baronin, indem sie ihrer Stimme einen mütterlichen Klang zu geben suchte, „und setz Dich zu mir. Ich habe sthr wichtige Dinge mit Dir zu besprechen."
Nur zögernd gehorchte Melitta, indem sie immer nach ihrer Gegnerin hinüberschielte. Denn, daß sie eine Gegnerin vor sich hatte, das empfand sie instinktiv, wenn sie es auch noch nicht aus früheren Vorgängen zur Genüge gewußt hätte.
Was würde sie zu hören bekommen! Hoffentlich hatte ihr keiner etwas Schlimmes über sie hinterbracht. Nieder glitten ihre Augen mit geheimer Scheu über
Viehzählungslisteu vom 1. d. Mts. noch im Rückstände find, werden an deren sofortige Einsendung erinnert.
Schlüchtern, den 3. März 1920.
Der Landrat. J. V. Schultheis.
J-Nr. 510 K.-A. Der zum Beigeordneten der Gemeinde Elm gewählte Landwirt Heinrich Gerlach aus Elm ist bestätigt und verpflichtet worden.
Schlüchtern, den 28. Februar 1920.,
Der Landrat. von Trott zu Solz.
J-Nr. 764 K.-A. Der zum unbesoldeten Bürgermeister der Gemeinde Sterbfritz gewählte Adam Löffert aus Sterbsritz ist bestätigt und verpflichtet worden.
Schlüchtern, den 23. Februar 1920.
Der Laudrat. von Trott zu Solz.
Hb.Hl 8 K -G. III. '
Betr. Kommunalwase
Bei den geringen Zuweisungen von Kommunalwaren ersuche ich die Herren Bürgermeister, bet Ausstellung der Berechtigungsscheine die Bedürfnisfrage gewissenhaft zu prüfen und nur ganz geringe Mengen zu bewilligen, damit möglichst viele Bedürftige berücksichtigt werden können. Auch ist zu vermeiden, daß Familien mehrmals hintereinander mit Kommunal- waren bedacht werden.
Schlüchtern, den 1. März 1920.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.
Zur Aufklärung weitverbreiteter Zweifel, die über die Verpflichtung zur, Einretchung etr r Steuererklärung Mr ^ V?--^lMnvg der J^rfeaSafe.?^ zuwachs und über die Art und Weise der Ausfüllung des Formulars entstanden find, wird laut Meldung d-.s „Worff'schen Telegraphenbüros" amtlich folgendes bekanntgegeben :
1) Jeder, dem ein Steuererklärungsformular > zuge- fäiät wurde, ist zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Erreicht der Vermögenszuwachs nicht die abgabepflichtige Höhe, so wird eine Veranlagung zur Kriegsabgabe nicht vorgenommcn. Dessenungeachtet ist aber eine Steuererklärung abzugeben, wenn das Finanzamt dazu aufgefoedert hat.
2) Die in der Anlage zur Steuererklärung unter 1 und 2 vorgesehene Angabe der Wertpapiere im einzelnen erübrigt sich nur dann, wenn ein von der Bank ausgestelltes Verzeichnis vorgelegt wird, d. h. das Depot- verzeichnis ist entweder der Steuererklärung beizufügen oder aber der Abgabepflichtige muß die Pos. 1 und 2 im einzelnen ausfüllen.
die Baronin hin, die sie jetzt mit ihren kalten, grauen Augen durchbohrend anstarrte.
„Ich brauche Dir nicht erst zu sagen, mein Kind", begann sie ihre Rede, „daß sich mir dem Heimgang meines geliebten Gatten in diesem Hause natürlich vieles ändern muß. Auch in Deiner bisherigen Stellung, Melitta. Während Du bisher, als liebe Verwandte meines Mannes im Schoße unserer Familie einen ruhigen, gesicherten Hafen besaßest» der Dich vor allen rauhen Stürmen des Lebens beschützte, tritt selbstverständlich jetzt eine Wandlung darin ein. Mein Mann, dem Du Dich als Sekretärin nützlich machtest, bedarf leider Deiner nicht mehr, und ein weiteres Verbleiben in meinem Hause, in Deiner Eigenschaft als entfernte, arme Verwandte, würde Dich im Hinblick auf unsere auSgebreiteten gesellschaftlichen Verbindungen unweigerlich in eine schiefe Position bringen. Man würde Dich, was mich sehr schmerzen würde, ohne eS verhüten zu können, nicht so estimieren, wie Du es Deiner Familie und Deiner Erziehung nach wohl verlangen kannst; vielleicht könnte sogar der beständige Verkehr mit meinen herangewachsenen Söhnen Deinem Rufe nicht dienlich sein. Du kannst mir erwidern, daß dies ja auch bisher hätte auch der Fall sein können, aber das trifft doch nicht ganz zu; denn bisher standest Du unter dem speziellen Schutz meines Mannes, der ganz andere Gewichte in die Wagschale werfen konnte, als ich, ein schwaches Weib."
Baronin Lona als schwaches Weib, das sah aller- dingö etwas lächerlich aus, gehörte aber in diesem Moment dazu, die Wucht ihrer Gründe zu verstärken.
Trotzdem die Worte das junge Mädchen schwer trafen, so atmete es doch erleichtert auf; es hatte sich
3) Die Anlage zur Steuererklärung ist teilweise als „Anlage zu Muster 2" bezeichnet worden. Dies erklärt sich daraus, daß in den Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über eine Kriegsabgabe vom Ver. mögenszuwachs die Steuererklärung als Muster 2 bezeichnet worden ist. Für die Abgabepflichtigen ist die Bezeichnung „Anlage zu Muster 2" ohne Bedeutung.
4) Unter 3, b und d des Formulars ist der sogenannte Drei Monats-Abzug vorgesehen. Hier ist zweifelhaft geworden, ob die Steuerpflichtigen trotz dieses Vordrucks nicht nur den Drei-Monats-Bedarf, sondern den Unterhalt für sechs Monate abzuziehen berechtigt sind. Dies ist zu verneinen, denn das Gesetz läßt nur einen Abzug für drei Monate zu und auch diesen nur unter besonderen Voraussetzungen. Wenn nach der zum Kriegsabgabegesetz erlassenen Vollzugsanweisung ein Abzug für sechs Monate zugelaffen werden kann, so soll damit den Steuerpflichtigen keineswegs das Recht eingeräumt werden, in allen Fällen einen solchen Abzug zu verlangen. Die Finanzämter find vom Reichsfinanzministerium vielmehr nur in ganz besonderen Fällen ermächtigt worden, nämlich dann, wenn die Versagung des Sechs-Monate-Abzugs für die Steuerpflichtigen eine besondere Härte bedeuten würde, eine Ausnahme von der gesetzlichen Regel Platz greifen zu lassen.
Bemerkt wird noch, daß der endgültige Termin zur Einretchung der Steuererklärungen hier noch nicht festgesetzt ist und Formulare noch nicht verausgabt worden, find. Gesuche um Fristverlängerungen erübrigen sich vorläufig demnach noch.
Der Aööau des atten Keeres.
In den interessierten Kreisen der Öffentlichkeit bestehen noch vielfach — heute im Zeichen der behördlichen Neuorganisationen verständliche — Zweifel über die Organisationen des Abbaues des alten Heeres.
Nachdem am 1. 10, 19 das Reichswehrministerium gebildet worden ist, ist zwischen der Reichswehr (neues Heer) und dem noch zum Zwecke der Abwickelung bestehenden Rumpf (Adwicklungsämter bezw. -Stellen) des alten Heeres eine vollständige Scheidung durchgeführt worden. Reichswehr und Heeresabwicklung haben seither keine Gemeinschaft mehr. Dies ist auch darin zum Ausdruck gekommen, daß das gesamte Heeresabwicklungs- wesen im Reich dem Reffort des Reichsfinanzministeriums und dem bei diesem Ministerium eingesetzten Reichs- kommiffar für Abwicklung unterstellt worden und damit also in die zweite Verwaltung übergegangen ist.
Seine Spitze hat das gesamte Heeresabwicklungs- auf ganz andere Dinge gefaßt gemacht. Es klang daher nicht besonders traurig, als es erwiderte: „Wenn ich Sie recht verstehe, Frau Baronin, so wünschen Sie, daß ich mir einen anderen Wirkungskreis suche?"
„Sehr richtig, das wollte ich damit ausdrücken."
„Ich werde mich sofort auf die Suche machen, um Ihnen nicht weiter lästig zu fallen."
„Du mißverstehst mich, mein Kind," protestierte Frau Lona, „von Lästigsallen kann gar keine Rede sein. Im Gegenteil, ich hoffe, daß wir auch fernerhin die besten Freunde bleiben, und daß Du Deinem verstorbenen Wohltäter immer Ehre machst."
„Gewiß, bissen können Frau Baronin versichert sein."
„Und damit Du erkennst, daß Dir nach wie vor meine Sympathien gehören, so will ich Dir die gewiß angenehme Mitteilung machen, daß ich schon in Deinem Interesse tätig war.
„Frau Baronin sind zu gütig."
„Ich habe schon gestern, gleich nach der Beerdigung, mit meiner Freundin, Frau von Neudeck Deinetwegen gesprochen. Sie sucht eine Gesellschafterin und wäre durchaus nicht abgeneigt, Dich für diese wirklich angenehme Stellung zu nehmen. Sie befindet sich den größten Teil des Jahres auf ihrem Gute in der Nähe von Eisenach und Du hast daselbst weiter nichts zu tun, als sie den Tag über ein wenig zu unterhalten, ihr vorzulesen, mit ihr von allem Möglichen zu plaudern und ihre kleinen Wünschen zu respektieren. Ich bin fest überzeugt, daß Du mit Freuden diese treffliche Gelegenheit ergreifen wirst."
(Fortsetzung folgt.)