ÄsMiger für die amtlichen Rkkannimachungm im Kreise Schlüchtern.
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Schküchterner Freisßlatt Aeltefte Zeit»«« im Kreise; gegründet im Jahre 1849. Illustriertes Sonntagsblatt aw)
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M 33.
Donnerstag, den 18. März 1920.
78. Jahrgang
Amtliches.
Celegvamm aus Fulda.
Die alte Regierung hat erklärt, daß der Aufruf zum Generalstreik von den sozialistischen Mitglieder der Megierung nicht gekannt und nicht unterzeichnet ist. Alte Aegierung wünscht sofortiges KusHsöen aller Streiks, sie wünscht sofortige Rückkehr zur Arbeit. Diese Aufforderung ist sofort zu veröffentlichen.
gez. v. Stoffmanu,
Generalleutnant.
Reichswehrbrigade 11, la 4296 drahtet: die Verbreitung aller eingehenden Befehle oder Weisungen der neuen Regierung in Berlin werden verboten, zur öffentlichen Bekanntgabe.
Bczirksbefchlshaber Fulda.
Betr. Aufforderung zur Haferabgabe.
Nr. 1694 K.-G- Zur Herstellung von Kindernähr- unb Lebensmitteln wird dringend der auf die einzelnen Haferanbauer neugelegte Pflichthafer benötigt. Ich fordere deshalb letztmafig hierdurch zur Lieferung der Restmengen bis längstens 25. d. MlS. auf und mache Säumige auf die Folgen der Nichtlieferung aufmerksam.
Schlüchtern, den 15. März 1920.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.
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Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher ersuche ich, die vorstehende Aufforderung alsbald in ortsüblicher Weise zur Kenntnis der Haferanbauer zu bringen. Schlüchtern, den 15. März 1920.
Der Vorsitzende des KreisausschuffkS. von Trott zu Solz.
Betr. Höchstpreise für Mazzos
Nr. 1576 K. G. Die RetchSgetretdesteüe hat die
Höchstpreise für Mazzos wie folgt festgesetzt:
a) Beim Verkauf an den Wiederverkäufe!:
für 1 kg Mazzen 2,50 Mk.
für 1 kg gemahlene Mazzen 2,80 Mk.
b) Beim Verkauf an Verbraucher: für 1 kg Mazzen 2,80 Mk.
für 1 kg gemahlene Mazzen 3,10 Mk.
Feindliche Brüder.
Roman von Jost Freiherr« von Steinach. 13
(Fortsetzung.)
„Jawohl, Frau Baronin," entgegnete der alte Dicmr, doch war er ganz bleich geworden, und seine Knie filterten merklich.
„Und seitdem haben Sie das Zimmer nicht Mieten ?"
„Nein Frau Baronin!"
„Und auch kein anderer?"
Wieder zitterte er und mußte sich förmlich anfirengen, um zu erwidern: „N—ein, kein anderer!"
Die Baronin blickte ihn forschend an.
„Nun, so geben Sie den Schlüssel, der vom Korridor aus hineinführt!"
Fast mechanisch zog er den verlangten Schlüssel aus seiner Schoßtasche hervor und überreichte ihn seiner Herrin.
Einen Augenblick schien eS, als hätte er ihr noch etiras anderes anzuvertrauen, doch als er ihren eisigen, Durchbohrenden Blick auf sich gerichtet sah, da verließ M der Mut, und er ließ die Herrschaften weitergehen, ahne den Mund zu öffnen.
„Ihr Diener machte einen merkwürdigen Ein- aruS", konnte der Rechtsanwalt nicht unterlassen iu bemerken.
„Das finde ich auch," sekundierte ihm Hans.
„Ihn haben wohl die letzten Tage etwas mitge- u»Mmen," erklärte die Baronin gleichgültig, indem sie Schlüssel krampfhaft umschloß.
Wieder trat Schweigen ein, bis sie endlich an der ^üre des Arbeitszimmers angelangt warm. Nasch arehte die Baronin den Schlüssel um und öffnete die
Diese Preise find Höchstpreise im Sinne des Gesetzes und ihre Ueberschrettung wird dementsprechend bestraft.
Schlüchtern, den 15. März 1920.
Der Vorsitzende des Kreis Ausschusses.
J. Nr. 1119 K.-G. II.
Betr. Verbot der KälberschlachtuAge«.
Anträge auf Genehmigung zur Hausschlachtung von Kälbern werden nicht mehr genehmigt.
.Schlüchtern, den 11. März 1920.
Ter Vorsitzende des Kreis ausschusses. von Trott zu Solz.
~ J.-Nr. 1122 H. IL
Betr. Gewerbliche Schlachtungen.
Der Metzger Konrad Euler in Steinau wird ab 15. d. Mts. bei der Fleischzuteilung berücksichtigt.
Schlüchtern, den 11. März 1920.
Der Vorsitzende des KceisauSschusses. von Trott zu Solz.
Betr. Häutezufchlag.
Nach Mitteilung des Landesfleischamtes ist der Häutezufchlag für den Tierhalter (0/19) vom 15. März bis 18. April einschließlich, bei Rindern auf 90 Mk., bei Kälbern auf 214,20 Mk., bei Schafen mit vollwolligen, halblangen und kurzwo igen Fellen auf 138,— Mark, mitBlocssen auf 121,80 Mk. und bei Pferden 2C. auf 62,40 Mk. für den Zentner Lebendgewicht festgesetzt.
Cassel, den 12. März 1920.
Bezirksfleischstelle. * *
I. Nr. 1175 K.-G. 11. *2Birb veröffentlicht.
Schlüchtern- den 15. März 1920.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.
I. Nr. 3094. Der Schneidermeister Adam Wäß zu Sannerz ist zum Waisenrat für die Gemeinde Sannerz bestellt worden.
Schlüchtern, den 15. März 1920.
Der Landrat. I. V.: Schultheis.
Bekanntmachung
über die Rohfettübernahmepreise.
Vom 4. März 1920.
Auf Grund des § 5 der' Bekanntmachung über Rohfette vom 16. März 1916 (Reichsgesetzbl S. 165) werden unter Aufhebung der Bekanntmachung üb-r die Nohfettübernahmepreise vom 24. November 1919 (Deutscher Reichsanzeiger Rc. 372 vom 27. Nov. 1919) die Höchstgrenzen für die Rohfettübernahmepreise vom 1. März 1920 ab wie folgt festgesetzt:
Türe, worauf ihr Sohn sofort mit einem Druck auf den neben dun Eingang befindlichen Knopf das elektrische Licht im Zimmer entfachte.
Erwartungsvoll betrat der Justizrat hinter den andern das Gemach, in dem er — ach, so oft — in lebhaftem Gcplauder mit dem Manne geweilt hatte, den jetzt der kühle Rasen deckte. Das erste war natürlich der Schreibsekretär, der seine Blicke fesselte; hatte er doch den Baron noch immer in Erinnerung, wie er dort in dem hohen Lehnstuhl behaglich saß und seine Upman rauchte. Dann sah er sich in dem übrigen Zimmer um.
„Also hier haben wir den Aufbewahrungsort des Testaments zu suchen; nun, das dürfte nicht zu viel Zeit in Anspruch nehmen. Außer dem Schreibtisch kommt nur jenes Aktenregal, dort die kleine Bibliothek und auch noch der eiserne Kassenschrank in Betracht. Das Natürlichste dürfte wohl fein, zuerst im Kassen- schränk nachzuschen, wofern wir nur erst den Schlüssel dazu besitzen".
„Die Schlüssel von dem Kassenschrank sowohl wie von dem Schreibtisch pflegte mein Gatte mit anderen zusammen in einem kleinen Lederetut bet sich zu tragen; ich vermute, daß sie sich noch in dem Rock befinden werden, den er zuletzt getragen hat."
Mit diesen Worten drückte die Baronin auf die Klingel und befahl dem eintretenden Sentus, das betreffende Lederetut herbeizuschafftn.
Schon nach wenigen Minuten erschien der Diener wieder und legte der Baronin das rerlangte Eiui in die Hand. Schon wollte er sich entfernen, als der Justizrat meinte: «Halt, verweilen Sie noch eiwas!"
Und sich zur Baronin wendend fuhr er fort: „Wer weiß, vielleicht kann der Diener, der jeden Tag um
1. Bei frischem Rinderfett und einem Rohfettanfall von einem Echlachttiere:
Preisklasse 1 von mehr als 15 kg 10,60 Mk. für 1 kg „ 2 „ „ „10—15 kg 9,00 „ „ 1 „ „ 3 „ „ „ 5—10 kg 7,50 „ „ 1 „ „ 4 „ „ „ 5 kg u.barunt6,00 „ „ 1 „
2. Für die übrigen Rinder- und Schaffette.
1. Frisches Schaffett 9,00 Mk. für 1
2. Nichtfrisches Ninderfett 3,00 „ „ 1
3. Nichtfrisches Schaffett 8,00 „. „ 1
4. Abfallfette 3,00 „ „ 1
5. Fettprocken und frisches trocknes Darmabschneidefett 7,50 „ „ 1 Berlin, den 4. März 1920.
Der Retchswirtschaftsminister.
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J.-Nr. 1147 K.-G. IL Wird veröffentlicht.
Schlüchtern, den 15. März 1920.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses, von Trott zu Tolz.
I. Nr. 1035 K. A.
Beka«»tmach«»g.
Auf Grund des Kreistagsbeschlusses vom 26. Frbr. 1920 wird in Verbindung mit der Verordnung zum Schutze der Mieter vom 23. Scptember 1918 (R.G.Bl. S. 1140) mit Zustimmung des Herrn Regierungspräsidenten ein Kreismieteinigungsamt errichtet.
Das Kreismieteinigungsamt zerfällt in folgende Abteilungen:
1. Mieteinigungsamt für den Amtsgerichtsbezirk Schlüchtern mit Ausnahme der Stadt Schlüchtern, in der bereits ein Mieteinigungsamt besteht,
2. Mieteinigungsamt für den Amtsgerichtsbezirk Schwarzenfels,
3. Mieteinigungsamt für den Amtsgerichtsbezirk Salmünster,
4. Mieteinigungsamt für den Amtsgerichtsbezirk Steinau.
Das Kreismieteinigungsamt ist durch Verfügung des H rrn Regierungspräsidenten vom 8. August 1919 Alll 5279 zu nachstehenden Entscheidungen ermächtigt worden:
§ 1. Das Mieteinigungsamt kann:
1. Auf Anrufen eines Mieters
a) über die Wirksamkeit einer Kündigung des Vermieters und über die Fortsetzung des gekündigten Mietverhältnisses jeweils bis zur Dauer eines Jahres bestimmen,
b) ein ohne Kündigung ablaufendes Mietver- hä tnis jeweils bis zur Dauer eines Jahres verlängern,
den Verstorbenen war, uns die nötige Auskunft erteilen und uns auf diese bequeme Weise das unnützige Suchen ersparen. Hören Sie, guter Freund, wissen Sie etwas davon, daß der Freiherr hier ein Testament aufbewahrte?"
SentuS wurde ein wenig verlegen und stotterte dann: „Man sieht und hört ja so manches, wenn man immer um seinen Herrn ist."
„Machen Sie keine Ausflüchte sondern erzählen Sie uns klar und deutlich, ob Sie etwas darüber wissen."
„Nun, wenn ich aufrichtig sein soll," erwiderte der Alte langsam, „allerdings, ich weiß etwas davon."
„Und was wissen Sie?"
Alle drei blickten mit gespannter Neugier auf Senius, dem es gar nicht recht zu sein schien, sich plötzlich in den Mittelpunkt des Interesses gestellt zu sehen.
„Na, also ich wußte es ganz genau", sagte er, „daß der liebe gnädige Herr hier sein Testament verwahrte. Jawohl!"
„Ah", entfuhr es dem Anwalt im Ton der Befriedigung, „und Sie wissen doch auch sicher, wo der Selige das Testament hingelegt hat?"
„Ja, er legte es immer, sobald er es einmal vor- genommen hatte, in das Schubfach seines Schreibtisches. Dort wird es jedenfalls auch jetzt liegen."
„Woraus schließen Sie das?" fragte der Justizrat, indem er durch seine goldene Brille einen forschenden Blick auf den alten Diener richtete.
„Weil ich es noch am Abend vor seinem Tode vor ihm auf dem Schreibtisch liegen sah."
(Fortsetzung folgt.)